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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ der Burggemeinde Brüggen Erstellt durch: 15.03.2018
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am West- ring“, Burggemeinde Brüggen Inhalt 1    EINLEITUNG ............................................................................................... 2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN .......................................................................... 3 2    PLANUNGSVORGABEN............................................................................ 4 3    ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ................................................ 4 3.1    Beschreibung des Untersuchungsgebietes und seiner Umgebung ....... 4 3.2    Vorprüfung der Wirkfaktoren ................................................................. 5 3.3    Methode ................................................................................................ 6 3.4    Ortsbesichtigung.................................................................................... 6 3.5    Ergebnisse - Vögel ................................................................................ 6 3.5.1    Planungsrelevante Vogelarten ........................................................ 7 3.5.2    Nicht planungsrelevante Vogelarten ............................................... 8 3.6    Auswertung des Fachinformationssystems ........................................... 8 4    ARTENSCHUTZRECHTLICHES FAZIT ................................................... 17 4.1    Vögel ................................................................................................... 17 4.2    Amphibien und Reptilien...................................................................... 18 4.3    Säugetiere (Fledermäuse) ................................................................... 18 5    VERMEIDUNGSMAßNAHMEN ................................................................ 18 6    GESAMTBEWERTUNG............................................................................ 19 7    LITERATUR/LINKS .................................................................................. 20 8    BILDDOKUMENTATION .......................................................................... 21 StadtUmBau GmbH                                                                                                       1
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am West- ring“, Burggemeinde Brüggen 1 Einleitung Die Gemeinde Brüggen führt ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs- plans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ für einen Bereich im Süden des Brüggener Siedlungsbereichs durch. Anlass für die Neuaufstellung ist das Bestreben der Gemeinde Brüggen zur tou- ristischen Entwicklung der Gemeinde weitere Übernachtungskapazitäten bereit- zustellen und einem Investor den Bau eines Hotels zu ermöglichen. Ziel ist die Ausweisung des von den gemeindlichen Gremien gefassten Stan- dortes als Sondergebiet Hotel. Die Fläche befindet sich derzeit im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebau- ungsplans Brü/8c „Ortskern-Klosterstraße West“ in der 7. Änderung und Ergän- zung. Die Fläche ist festgesetzt als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweck- bestimmung „Öffentliche Parkfläche“, Öffentliche Grünfläche und Fläche für Wald und liegt im Bereich der Flurstücke 88 und 233 der Flur 13 Gemarkung Brüggen. Die StadtUmBau Ingenieurgesellschaft, Kevelaer wurde beauftragt, in einer Ar- tenschutzrechtlichen Prüfung festzustellen, ob durch die Neuaufstellung pla- nungsrelevante Arten betroffen sein könnten und weitere Prüfungen notwendig werden. Abbildung 1: Lage der Eingriffsfläche (rot markiert) StadtUmBau GmbH                                                                         2
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am West- ring“, Burggemeinde Brüggen Rechtliche Grundlagen Im Rahmen dieses Planverfahrens sind die Belange des Artenschutzes im Sin- ne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu berücksichtigen. Aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und § 45 Abs. 7 BNatSchG ergibt sich die Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) im Rahmen von Planungsverfah- ren oder bei der Zulassung von Vorhaben. Damit sind die entsprechenden Ar- tenschutzbestimmungen der FFH-RL und der V-RL in nationales Recht umge- setzt worden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Artenschutzbestimmungen sind §§ 69ff BNatSchG zu beachten. Der Prüfumfang einer Artenschutzprüfung beschränkt sich auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Die natio- nal besonders geschützten Arten sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatschG von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt und werden wie alle übrigen Arten grundsätzlich nur im Rahmen der Eingriffsregelung behan- delt. Das Landesamt für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachliche Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der Artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art- Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Diese Arten werden in NRW planungs- relevante Arten genannt. Sofern in einem Untersuchungsraum diese planungsrelevanten Arten vorkom- men und durch ein genehmigungspflichtiges Vorhaben eine Verletzung der Schädigungs- bzw. Störungsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes zu erwar- ten ist oder erfolgt, ist eine Einzelprüfung der betroffenen Arten durchzuführen. Es ist zu prüfen, ob Verbotstatbestände vom geplanten Vorhaben ausgehen können. In Nordrhein-Westfalen unterliegen derzeit 184 Tier- und Pflanzenarten der Verpflichtung einer artbezogenen Einzelprüfung. Die größte Artengruppe wird hierbei mit 128 Arten von den Vögeln eingenommen, Säugetiere sind mit der- zeit 25 Arten, die Gruppe der Amphibien und Reptilien ist mit 13 Arten vertreten. Von den über 30.000 wirbellosen Tierarten gelten lediglich 12 Arten als pla- nungsrelevant; die Anzahl der Farn- und Blütenpflanzen ist im Verhältnis zu ihrem Gesamtartenbestand in Nordrhein-Westfalen mit nur 6 planungsrelevan- ten Arten relativ gering. StadtUmBau GmbH                                                                         3
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am West- ring“, Burggemeinde Brüggen 2 Planungsvorgaben Vorgaben des Naturschutzrechts Naturschutzgebiete oder geschützte Objekte im Sinne des nationalen Natur- schutzrechts existieren im Plangebiet nicht. Gebiete von gemeinschaftlicher 1 Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete liegen im Plangebiet ebenso 2 wenig vor wie ein Lebensraumtyp nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH- Richtlinie). Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks NTP-011 „Maas- Schwalm-Nette“. Unmittelbar an das Plangebiet schließt sich südlich das Landschaftsschutzge- biet LSG-4702-0008 „Schwalmniederung“ an. Rund 60 m südöstlich des Plan- gebiets befindet sich das FFH-Gebiet DE-4703-301 „Tantelbruch mit Elmpter Bachtal und Teilen der Schwalmaue“. Aufgrund der Nähe zu dem Schutzgebiet 3 wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass durch das Bauvorhaben voraussichtlich keine bau- und anlagebedingten Störungen oder Verluste der Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie verursacht werden. Zudem sind erhebliche Beeinträchtigun- gen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes durch betriebsbedingte Wirkungen nicht zu erwarten. 3 Artenschutzrechtliche Prüfung 3.1    Beschreibung des Untersuchungsgebietes und seiner Umgebung Das Plangebiet befindet sich am Westring im Süden des Siedlungsgebiets der Gemeinde Brüggen. Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt vom Westring im Norden und der Schwalm im Süden sowie westlich vom Nauenweg. Der Großteil der Fläche wird als geschotterter Parkplatz genutzt und ist südlich von Wald eingefasst. Im nördlichen Bereich befinden sich Verkehrsflächen. An- grenzend an das Untersuchungsgebiet befinden sich im Südwesten eine Klär- anlage, eine Feuerwache im Westen sowie die gemeindliche Mehrzweckhalle und das Schulzentrum im Norden. Die Fläche zwischen Untersuchungsgebiet und Schwalm ist durch einen Wirtschaftsweg erschlossen und geprägt von Hochstaudenfluren, Gebüschen und Röhricht. 1    Vogelschutz-Richtlinie - Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (79/409/EWG). - Amtsblätter der Europäischen Gemeinschaft Nr. l103/1 vom 25.04.1979 2    FFH-Richtlinie - Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der na- türlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. - Amtsblätter der Eu- ropäischen Gemeinschaft Nr. L206/7 vom 22.07.1992 3    StadtUmBau GmbH: FFH-Vorprüfung zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Änderung des Bebauungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“, Kevelaer, 10.07.2017 StadtUmBau GmbH                                                                                  4
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am West- ring“, Burggemeinde Brüggen 3.2   Vorprüfung der Wirkfaktoren Nachfolgend werden die Wirkfaktoren aufgeführt, die bei der Realisierung eines Bauvorhabens zu einer Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten führen können. Zu beachten sind bei der geplanten Maßnahme bau-, anlagen- und betriebsbe- dingte Wirkfaktoren. Es ist zu prüfen, ob diese Wirkfaktoren dazu führen kön- nen, dass Exemplare einer europäisch geschützten Art erheblich gestört, ver- letzt oder getötet werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Wirkfaktoren so gravierend sind, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhe- stätten nachhaltig beeinträchtigt werden. Zu berücksichtigen ist dabei aufgrund der Ausprägung des Plangebietes und der Umgebung nur das Plangebiet selbst. Baubedingte Wirkfaktoren •   Während der Baufeldräumung und durch den weiteren Einsatz von Ma- schinen und Baufahrzeugen kann es zur Tötung wild lebender Tiere kommen. •   Mit der Baumaßnahme treten in der Regel temporäre Lärmemissionen durch den Baustellenverkehr sowie durch Baugeräte auf. Je nach Inten- sität kann diese Lärmbelastung zur Vergrämung einzelner Arten führen. Außerdem können durch Lärm- und Lichtimmissionen wild lebende Tiere bei ihrer Fortpflanzung erheblich gestört werden. •   Durch den Einsatz von Maschinen und Baufahrzeugen sowie im Zuge der Baufeldvorbereitung kann es zur Zerstörung und zum Verlust von Lebensstätten bodenbrütender Vogelarten kommen. •   Die Durchführung der Baumaßnahme hat in der Regel eine verstärkte menschliche Anwesenheit im Baugebiet zur Folge, was von den meisten wild lebenden Tieren als Störung empfunden und zur dauerhaften Ver- treibung aus dem Gebiet führen kann. •   Durch Abrissmaßnahmen können Lebensstätten von Fledermäusen und gebäudebrütenden Vogelarten zerstört werden. Anlagenbedingte Wirkfaktoren •   Die Umsetzung baulicher Maßnahmen hat in der Regel eine Verände- rung der ehemals vorhandenen Nutzungs- und Biotopstrukturen in einem Baugebiet zur Folge. Diese Veränderungen können neben der direkten Zerstörung von Biotopstrukturen zu einer dauerhaften Zerstörung geeig- neter Lebensräume betroffener Tier- und Pflanzenarten führen, die dann nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden können. •   Visuelle Störungen durch das Vorhandensein neuer Vertikalstrukturen (Gebäude) als Sichthindernisse für im Offenland brütende Vogelarten können zu einer Entwertung der Bruthabitate führen. StadtUmBau GmbH                                                                         5
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am West- ring“, Burggemeinde Brüggen •   Künstliches Licht wirkt in der Regel durch einen relativ hohen UV-Anteil im Lichtspektrum auf viele nachtaktive Insekten besonders anziehend. Hierdurch besteht die Gefahr der direkten Verbrennung an den Leuch- tenbauteilen oder dem Eindringen in das Leuchtengehäuse, was eben- falls zum Tode der Tiere führen kann. Betriebsbedingte Wirkfaktoren: •   Durch die Bebauung der Planfläche kommt es infolge von diversen Vor- gängen wie z. B. Beleuchtung, Bewegung und Personengeräuschen zu Licht- und Lärmimmissionen, die zu Störungen führen können. •   Auftreten einer Störwirkung durch Nutzung von Freiflächen im Umfeld neu entstandener Wohngebiete durch Freizeit- und Erholungssuchende (z.B. Spaziergänger, freilaufende Hunde, Radfahrer). •   Neu entstandene oder stärker frequentierte Straßen können zu erhöhter Mortalität durch Tierkollisionen führen. •   Mit der Realisierung des Bauprojekts geht der bereits bestehende Kraft- fahrzeugverkehr weiter, was für wild lebende Tiere auch weiterhin zu ne- gativen visuellen und akustischen Effekten führen wird. 3.3    Methode Das Plangebiet wurde im Rahmen einer Habitatabschätzung begangen und die örtlichen Gegebenheiten im Hinblick auf artspezifische Verhaltensweisen und Lebensraumansprüche (Potenzial-Analyse) erfasst. Tierarten im Untersu- chungsgebiet, insbesondere die Artengruppe Vögel, als Indikatoren für das Le- bensraumpotential, wurde mittels Sichtbeobachtungen und durch Lautäußerun- gen erfasst. Die nähere Umgebung wurde ebenfalls auf mögliche Neststandorte von Vögeln und Quartiere für Fledermäuse, Amphibien und Reptilien abgesucht. Während der Ortsbegehung wurde das gesamte Untersuchungsgebiet per Sichtkontrolle auf Strukturen abgesucht, die das potentielle Vorkommen von Fledermäusen und Reptilien im Untersuchungsgebiet wahrscheinlich erscheinen lassen. Gleichzeitig wurde das Untersuchungsgebiet als möglicher Landlebensraum von Amphibienarten abgegangen. 3.4    Ortsbesichtigung Am 07.03.2018 wurde eine Ortsbesichtigung des geplanten Eingriffsgebietes zur Abschätzung der im Plangebiet möglicherweise vorkommenden planungsre- levanten Arten durchgeführt. 3.5    Ergebnisse - Vögel Im Untersuchungsgebiet bzw. der unmittelbaren Umgebung konnten während des Beobachtungszeitraumes insgesamt 14 verschiedene Vogelarten nachge- wiesen werden (s. Tabelle 1). Von den für den 3. Quadranten des Messtisch- StadtUmBau GmbH                                                                         6
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am West- ring“, Burggemeinde Brüggen blattes 4703 Schwalmtal aufgeführten planungsrelevanten Arten (s. Tabelle 2) finden viele im Plangebiet einen adäquaten Lebensraum. Tabelle 1: Während der Ortsbesichtigung angetroffene Vogelarten Wissenschaftlicher Name        Deutscher Name       planungs- relevant Accipiter nisus                Sperber                    ja Buteo buteo                    Mäusebussard               ja Columba palumbus               Ringeltaube              nein Corvus corone                  Aaskrähe                 nein Cyanistes caeruleus            Blaumeise                nein Erithacus rubecula             Rotkehlchen              nein Fringilla coelebs              Buchfink                 nein Garrulus glandarius            Eichelhäher              nein Parus major                    Kohlmeise                nein Phoenicurus phoenicurus        Gartenrotschwanz           ja Picoides major                 Buntspecht               nein Serinus serinus                Girlitz                  nein Sitta europea                  Kleiber                  nein Turdus merula                  Amsel                    nein 3.5.1 Planungsrelevante Vogelarten Während der Ortsbesichtigung wurden drei als planungsrelevant eingestufte Arten gesichtet. Der verhörte Sperber ist national streng geschützt, ebenso der im kurzzeitigen Ansitz beobachtete Mäusebussard. Die beobachteten weibli- chen Gartenrotschwänze sind national besonders geschützt sowie auf der Ro- ten Liste NRW als stark gefährdet aufgeführt. StadtUmBau GmbH                                                                          7
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am West- ring“, Burggemeinde Brüggen 3.5.2 Nicht planungsrelevante Vogelarten Bei den weiteren angetroffenen Vogelarten handelt es sich um weit verbreitete Arten (z.B. Amsel, Ringeltaube) wie sie typischerweise in Siedlungsbereichen und siedlungsnahen Bereichen angetroffen werden und sind als nicht planungs- relevant betrachtet. In NRW weit verbreitete Vogelarten (aber auch solche der Vorwarnliste) werden als nicht planungsrelevant eingestuft. Für diese gelten zwar auch die artenschutzrechtlichen Verbote und diese sind in der Eingriffsre- gelung zu berücksichtigen, sie sollen aber nach Empfehlung des LANUV NRW im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung nicht artspezifisch gesondert betrachtet werden (Kiel 2007). Sie befinden sich derzeit in NRW in einem güns- tigen Erhaltungszustand und sind im Regelfall bei Planverfahren nicht von po- pulationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht (Kiel 2007). Auch sind grund- sätzlich keine Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion ihrer Lebensum- stände zu erwarten (Kiel 2007) sowie keine lokal bedeutsamen Populationen im Untersuchungsraum bekannt. 3.6    Auswertung des Fachinformationssystems Um eine einheitliche Bearbeitung der Artenschutzthematik zu ermöglichen, hat das Land Nordrhein-Westfalen alle relevanten Informationen zu den geschütz- ten Arten im Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in NRW“ aufbe- reitet (Kiel 2005, 2007, LANUV 2013). Die Erfassung der vor Ort angetroffenen Arten kann nicht vollständig sein, son- dern liefert lediglich eine Momentaufnahme. Neben der über die Ortsbesichti- gung erfassten Arten, erfolgte eine Abfrage des Fachinformationssystems Nord- rhein-Westfalens am 07.03.2018 für den 3. Quadranten der TK25 4703 (Schwalmtal). Aus der Abfrage resultiert das in Tabelle 2 dargestellte Arten- spektrum, reduziert um die Arten, die aufgrund ihrer Lebensweise und der vor- liegenden Habitatbedingungen im Plangebiet von vornherein auszuschließen sind. Im Hinblick auf eine übersichtliche und systematisierte Prüfung möglicher Verbotstatbestände erfolgt eine Betrachtung der einzelnen Arten anhand von Tabelle 2. Diese enthält eine Auflistung aller artenschutzrechtlich relevanten Arten mit Bemerkungen hinsichtlich ihrer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben. Die Artenliste wurde selektiert um die Lebensraumtypen Feucht- und Nasswälder; Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken; Höhlenbäume; Röhrichte; Fließgewässer; Vegetationsarme oder –freie Biotope; Gärten, Park- anlagen, Siedlungsbrachen. StadtUmBau GmbH                                                                          8
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am West- ring“, Burggemeinde Brüggen Tabelle 2: Planungsrelevante Arten im 3. Quadranten des Messtischblatts 4703 (Schwalmtal) sowie Bemerkungen zur möglichen Betroffenheit im Ein- griffsgebiet EHZ = Erhaltungszustand                                G = günstig ATL = Atlantische Region                               U = unzureichend S = schlecht EHZ Wissenschaftlicher                                               in Deutscher Name          Status              Bemerkung Name                                                             NRW (ATL) Säugetiere Keine naturnahe Auenland- Nachweis ab         schaft im UG vorhanden, kein 2000    vor-        Lebensraumpotential vorhan- Castor fiber                Europäischer Biber      handen       G      den. Keine Betroffenheit. Quartiere im Siedlungsraum; Nachweis ab         Nahrungshabitat großflächiges 2000    vor-        Grünland. Mögliche Betrof- Myotis daubentonii          Wasserfledermaus        handen       G↓     fenheit. Wochenstuben in Baumhöh- Nachweis ab         len; Nahrungshabitat in Ge- 2000    vor-        wässernähe (2-8km). Mögliche Myotis nattereri            Fransenfledermaus       handen       G      Betroffenheit. Quartiere in Wald und Sied- lung; Jagdgebiet unterholzrei- Nachweis ab         che Laubwälder, Siedlungsbe- 2000    vor-        reiche mit hohem Grünanteil. Nyctalus noctula            Abendsegler             handen       G      Mögliche Betroffenheit. Paarungsquartier Baumhöhlen in Laubwäldern u. Parkland- Nachweis ab         schaften; Jagdgebiet offene 2000    vor-        Lebensräume. Mögliche Be- Pipistrellus nathusii       Rauhautfledermaus       handen       G      troffenheit. Nachweis ab         Kulturfolger; Jagdhabitat Wäl- 2000    vor-        der u. Waldränder in Gewäs- Pipistrellus pipistrellus   Zwergfledermaus         handen       G      sernähe u. Siedlungsberei- StadtUmBau GmbH                                                                                     9
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