fnp_69_aenderung_-_ffh-vorpruefung_2018_08_10

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Burggemeinde Brüggen Fachgutachten FFH-Vorprüfung zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ Bearbeiter: Dipl. Biol. Lisa-Marie Schüürman 10. Juli 2017 Überarbeitung: M.Sc. Stadt- Landschaftsökologe Maik Schultz 10. August 2018
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INHALTSVERZEICHNIS 1     Anlass und Aufgabenstellung ............................................................... 3 2     Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele ............. 4 2.1   Das Schutzgebiet DE-4603-401 „VSG Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg“ ................................................................................. 4 2.1.1 Lage zum Vorhaben und Gebietsübersicht .............................................................................. 4 2.1.2 Beschreibung des Schutzgebietes DE-4603-401 .................................................................... 5 2.2   Das Schutzgebiet DE-4703-301 „Tantelbruch mit Elmpter Bachtal und Teilen der Schwalmaue" .............................................................................. 15 2.2.1 Lage zum Vorhaben und Gebietsübersicht ............................................................................ 15 2.2.2 Beschreibung des Schutzgebietes DE-4703-301 .................................................................. 16 3     Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren 26 3.1   Beschreibung des Vorhabens ..................................................................... 26 3.2   Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren ............................................... 27 3.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren ...................................................................................................... 27 3.2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren ................................................................................................. 28 3.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ............................................................................................... 28 4     Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Schutzgebiete durch das Vorhaben.................................................... 29 4.1   Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie ............................... 29 4.2   Charakteristische Arten der Lebensraumtypen im FFH-Gebiet............... 30 4.3   Arten des Anhangs II FFH-RL bzw. Anhang I VS-RL ................................ 32 4.4   Auswirkungen der relevanten Wirkfaktoren .............................................. 45 4.4.1 Baubedingte Beeinträchtigungen ........................................................................................... 45 4.4.2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen ...................................................................................... 45 4.4.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen .................................................................................... 45 5     Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte ................. 46 6     Zusammenfassung................................................................................ 47 7     Literatur und Quellen ............................................................................ 48
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1 Anlass und Aufgabenstellung Ein Investor beabsichtigt den Neubau eines Hotels in der Burggemeinde Brüggen. Derzeit wird die Fläche überwiegend als Parkplatz genutzt, auf dem südlichen Teilbereich ist eine Waldfläche vor- handen. Die Fläche liegt in einem Abstand von ca. 60 m zum FFH-Gebiet „Tantelbruch mit Elmpter Bachtal und Teilen der Schwalmaue“ sowie zum Vogelschutzgebiet „VSG Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg“. Aufgrund der räumlichen Nähe des Vorhabenbereichs zu den Gebieten des Netzes Natura 2000 und möglicher Wirkungsbeziehungen erfolgt eine Untersuchung zur Verträglichkeit des Vorhabens gemäß Art. 6, Abs. 3 FFH-Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG. Im Rahmen des vorliegenden Fachgut- achtens wird untersucht, ob das Vorhaben einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten erhebliche Beeinträchtigungen auslösen kann. Vor der Durchführung einer FFH-VP ist im Rahmen einer FFH-Vorprüfung, FFH-Screenings oder einer so genannten Prognose, festzustellen, ob erhebliche Beeinträchtigungen ausgelöst werden. Diesem Erfordernis tragen die dem Gesetz nachgeordneten Rechtsvorschriften Rechnung, indem sie die Durchführung der FFH-VP vom Ergebnis einer solchen Vorprüfung abhängig machen. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich auszuschließen, so ist eine vertiefende FFH- Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) nicht erforderlich. Grundsätzlich ist es dabei nicht relevant, ob der Plan oder das Projekt direkt Flächen innerhalb des NATURA-2000-Gebiets in Anspruch nimmt oder von außen auf das Gebiet einwirkt. Sind erhebli- che Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit auszuschließen, muss zur weiteren Klärung des Sach- verhaltes eine FFH-VP nach § 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Vorprüfung ein strenger Vorsorgegrundsatz, bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beein- trächtigung löst die Pflicht zur Durchführung einer FFH-VP aus. StadtUmBau GmbH                                                                              Seite 3
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Burggemeinde Brüggen - FFH-Vorprüfung                         69. FNP -Änderung / B-Plan Brü/47 2 Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele 2.1 Das Schutzgebiet DE-4603-401 „VSG Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg“ 2.1.1 Lage zum Vorhaben und Gebietsübersicht Das Vogelschutzgebiet „VSG Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg“ liegt knapp 60 m südlich Plangebiets. Zwischen der Planfläche und dem Schutzgebiet liegt eine kleine Waldfläche, welche in einem Streifen zum Vorhaben erhalten bleibt, eine Krautflur mit vereinzelten Gebüschen sowie ein Fußweg, der parallel entlang des Flusslaufs der Schwalm. Innerhalb der Schutzgebietsfläche befindet sich das ebenfalls angrenzende FFH-Gebiet „Tantelbruch mit Elmpter Bachtal und Teilen der Schwalmaue" sowie das Na- turschutzgebiet Dilborner Benden. Das inmitten der Schwalm-Nette-Platte gelegene, 7272 ha umfassende Vogelschutzgebiet besteht aus einem einzigartigen Lebensraumkomplex aus Stillgewässern, lichten Kiefern- und Eichenmischwäldern, durchsetzt mit Heidemooren und Heiden entlang der deutsch- niederländischen Grenze sowie z.T. naturnahen Fließgewässern mit begleitenden Moor-, Bruch-, Sumpf- und Auenwäldern, aber auch Buchen- und Eichenmischwäldern. Das Schutzgebiet ist Bestandteil des Naturparks Schwalm-Nette und weist eine hohe Bedeu- tung für die Erholung und Naturerfahrung der Bewohner der nahen Verdichtungsgebiete auf. Abbildung 1: räumliche Lage des Schutzgebietes (grün) und Lage des Plangebiets (rot) StadtUmBau GmbH                                                                          Seite 4
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Burggemeinde Brüggen - FFH-Vorprüfung                            69. FNP -Änderung / B-Plan Brü/47 2.1.2 Beschreibung des Schutzgebietes DE-4603-401 Natura 2000-Nr.     DE-4603-401 Gebietsname :       Vogelschutzgebiet Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg Fläche:             7.221,98 ha Ort(e):             Mönchengladbach Kreis(e):           Viersen, Kleve, Heinsberg Abbildung 2: Übersichtsplan Schutzgebiet Abbildung 2: Übersichtsplan des Schutzgebietes Kurzcharakterisierung: Das inmitten der Schwalm-Nette-Platte gelegene, 7272 ha umfassende Vogelschutzgebiet besteht aus einem einzigartigen Lebensraumkomplex aus Stillgewässern mit Schwerpunkt im Bereich der Krickenbecker Seen, lichten Kiefern- und Eichenmischwäldern durchsetzt mit Heidemooren und Heiden entlang der deutsch-niederländischen Grenze (Grenzwald mit ehemaligem Depot Brüggen- Bracht, Lüsekamp und Meinweg), Heidemooren mit Schwerpunkt im Elmpter Bruch und Lüsekamp sowie z.T. naturnahen Fließgewässern mit einem mehr oder weniger breiten Band aus begleiten- den Moor-, Bruch-, Sumpf- und Auenwäldern, aber auch Buchen- und Eichenmischwäldern. StadtUmBau GmbH                                                                             Seite 5
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Burggemeinde Brüggen - FFH-Vorprüfung                              69. FNP -Änderung / B-Plan Brü/47 Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Vogelschutzrichtlinie: Baumfalke                       Kornweihe                      Spießente Bekassine                       Krickente                      Tafelente Bekassine                       Löffelente                     Teichrohrsänger Blässgans                       Mittelspecht                   Trauerseeschwalbe Blaukehlchen                    Nachtigall                     Uferschwalbe Bruchwasserläufer               Neuntöter                      Waldwasserläufer Dunkler Wasserläufer            Pirol                          Wasserralle Eisvogel                        Raubwürger                     Wespenbussard Fischadler)                     Rohrdommel                     Wiesenpieper Gänsesäger                      Saatgans                       Ziegenmelker Gartenrotschwanz                Schnatterente                  Zwergsäger Grünschenkel                    Schwarzkehlchen                Zwergschnepfe Heidelerche                     Schwarzmilan                   Zwergtaucher Kiebitz                         Schwarzspecht Knäkente                        Silberreiher Güte und Bedeutung: Landesweit bedeutendes Vogelschutzgebiet mit herausragenden Brutvorkommen von Blaukehl- chen, Ziegenmelker, Heidelerche, Teichrohrsänger, Schwarzkehlchen, Zwergtaucher, Wasserralle, Krickente sowie wichtiges Rastgebiet für Gr. Rohrdommel, Löffelente und Zwergsäger. Repräsentanz Die große, naturraumtypische Lebensraumvielfalt und ihre oft sehr gute Ausprägung machen das Schutzgebiet attraktiv für eine große Anzahl hier brütender Vogelarten mit z.T. bedeutenden Popu- lationen sowie darüber hinaus auch als Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsraum für ziehende Vögel und weist eine landesweite Bedeutung auf, welche zur Ausweisung großflächiger FFH- Gebiete im Vogelschutzgebiet geführt hat. Allgemeines Entwicklungsziel Die vorhandene Lebensraumvielfalt mit ihrer charakteristischen Avifauna ist zu erhalten und weiter zu entwickeln. Maßnahmen, die mit der Versiegelung oder Zerschneidung verbunden sind, sollten unterbleiben. Die Wälder sind naturnah und naturschutzorientiert zu bewirtschaften. Es ist ein an- gemessener Eichen- / Kiefernmischwaldanteil im Grenzwald und Meinweg zu sichern. Die Moore sollten unter Erweiterung durch Heide- und Feuchtheideflächen mit entsprechenden Grenzlinienef- fekten großzügig freigestellt und miteinander verbunden werden. Das naturnahe Grund- und Fließ- gewässerregime ist zu erhalten. Die Gewässer sollten vor Eutrophierung durch Extensivierung an- grenzender Grünlandflächen geschützt werden. Die Fließgewässer sind soweit möglich zu renatu- rieren. Bedeutsam sind weiterhin Maßnahmen, die auch grenzüberschreitend wirksam, der natur- verträglichen Lenkung der Freizeitnutzung dienen. Viele der erforderlichen Maßnahmen zur Erhal- tung der Lebensräume für die o.g. Vogelarten werden im Rahmen von Schutz- und Entwicklungs- maßnahmen binnenliegender FFH-Gebiete umgesetzt. StadtUmBau GmbH                                                                               Seite 6
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Burggemeinde Brüggen - FFH-Vorprüfung                                   69. FNP -Änderung / B-Plan Brü/47 Erhaltungsziele und -maßnahmen A099 Baumfalke (Falco subbuteo) - Erhaltung und Entwicklung von strukturreichen Kulturlandschaften mit geeigneten Nahrungsflächen (v.a. Feuchtgrünland, Kleingewässer, Heiden, Moore, Saum- und Heckenstrukturen, Feldgehölze). - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes im Bereich der Nahrungsflächen (v.a. libellenreiche Lebensräume). - Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der Flächennutzung (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel). - Erhaltung der Brutplätze mit einem störungsarmen Umfeld. - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis August). A153 Bekassine (Gallinago gallinago) - Erhaltung und Wiederherstellung von Nassgrünland, Überschwemmungsflächen, Sumpfstellen und Moo- ren sowie von Feuchtgebieten mit Flachwasserzonen und Schlammflächen. - Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume (z.B. Straßenbau, Windenergieanla- gen). - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtge- bieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung. - Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden. - Habitaterhaltende Pflegemaßnahmen: o möglichst keine Beweidung oder nur geringer Viehbesatz vom 15.04. bis 30.06. o ggf. Entkusselung außerhalb der Brutzeit. - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juni) sowie an Rast- und Nahrungsflächen. A041 (=A394) Blässgans (Anser albifrons) - Erhaltung großräumiger, offener Landschaften mit freien Sichtverhältnissen und Flugkorridoren (Freihal- tung der Lebensräume von Stromfreileitungen, Windenergieanlagen u.a.). - Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (v.a. feuchtes Dauergrünland, Über- schwemmungsflächen, Belassen von Stoppelbrachen). - Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen und großflächigen Feuchtgebieten mit einer naturnahen Überflutungsdynamik (v.a. Schaffung von Retentionsflächen). - Vermeidung von Störungen an Rast-, Nahrungs- und Schlafplätzen (u.a. Lenkung der Freizeitnutzung). A272 (=A612) Blaukehlchen (Luscinia svecica) - Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Altschilfbeständen mit vegetationsfreien Schlammflächen und Feuchtgebüschen an Still- und Fließgewässern, Feuchtgebieten, Mooren. - Entwicklung von Sukzessionsstadien in den Randbereichen (z.B. feuchte Gebüsche auf vegetationsfrei- en bzw. -armen Böden), aber Verhinderung von Verbuschung und Bewaldung. - Ggf. behutsame Schilfmahd unter Erhalt eines hohen Anteils an Altschilf. - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtge- bieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung. - Verbesserung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflan- zenschutzmittel). - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli). A166 Bruchwasserläufer (Tringa glareola) - Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (v.a. Flachwasserzonen, Schlammufer, Feucht- und Nassgrünland, Überschwemmungsflächen). - Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen und großflächigen Feuchtgebieten mit einer naturnahen Überflutungsdynamik (v.a. Rückbau von Uferbefestigungen, Schaffung von Retentionsflä- chen). - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung. - Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden. - Vermeidung von Störungen an Rast- und Nahrungsflächen (u.a. Lenkung der Freizeitnutzung im Uferbereich von Gewässern). StadtUmBau GmbH                                                                                     Seite 7
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Burggemeinde Brüggen - FFH-Vorprüfung                                     69. FNP -Änderung / B-Plan Brü/47 A161 Dunkler Wasserläufer (Tringa erythopus) - Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (v.a. Flachwasserzonen, Schlammufer, Feucht- und Nassgrünland, Überschwemmungsflächen). - Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen und großflächigen Feuchtgebieten mit einer naturnahen Überflutungsdynamik (v.a. Rückbau von Uferbefestigungen, Schaffung von Retentionsflä- chen). - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtge- bieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung. - Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden. - Vermeidung von Störungen an Rast- und Nahrungsflächen (u.a. Lenkung der Freizeitnutzung im Uferbe- reich von Gewässern). A229 Eisvogel (Alcedo atthis) - Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Fließgewässersystemen mit Überschwemmungszonen, Prallhängen, Steilufern u.a.. - Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßenbau, Verrohrungen). - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Angebotes natürlicher Nistplätze; ggf. übergangsweise künstliche Anlage von Steilufern sowie Ansitzmöglichkeiten. - Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art. - Reduzierung von Nährstoff-, Schadstoff- und Sedimenteinträgen im Bereich der Nahrungsgewässer. - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis September) (u.a. Lenkung der Freizeitnut- zung). A094 Fischadler (Pandion haliaetus) - aktuell sind keine speziellen Maßnahmen erforderlich. A070 (=A654) Gänsesäger (Mergus merganser) - Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsgewässern. - Vermeidung von Störungen an Rast-, Nahrungs- und Schlafplätzen (u.a. Lenkung der Freizeitnutzung). A274 Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) - Erhaltung und Entwicklung von kleinräumig strukturierten Dörfern, alten Obstwiesen und -weiden, Baum- reihen, Feldgehölzen sowie von Parkanlagen und Gärten mit alten Obstbaumbeständen. - Erhaltung und Entwicklung von alten, lichten Laub- und Mischwaldbeständen mit hohen Alt- und Tot- holzanteilen. - Erhaltung, Förderung und Pflege von Kopfbäumen, Hochstammobstbäumen und anderen Höhlenbäu- men. - Verbesserung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflan- zenschutzmittel). A164 Grünschenkel (Tringa nebularia) - Erhaltung und Entwicklung von geeigneten Nahrungsflächen (v.a. Flachwasserzonen, Schlammufer, Feucht- und Nassgrünland, Überschwemmungsflächen). - Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen und großflächigen Feuchtgebieten mit einer naturnahen Überflutungsdynamik (v.a. Rückbau von Uferbefestigungen, Schaffung von Retentionsflä- chen). - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtge- bieten; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung. - Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden. - Vermeidung von Störungen an Rast- und Nahrungsflächen (u.a. Lenkung der Freizeitnutzung im Uferbe- reich von Gewässern). A246 Heidelerche (Lullula arborea) - Erhaltung und Entwicklung von trocken-sandigen, vegetationsarmen Flächen der halboffenen Landschaft sowie von unbefestigten sandigen Wald- und Feldwegen mit nährstoffarmen Säumen. - Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der Flächennutzung (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel). - Habitaterhaltende Pflegemaßnahmen: o extensive Beweidung z.B. mit Schafen und Ziegen o ggf. Mosaikmahd von kleinen Teilflächen o Entfernung von Büschen und Bäumen. - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Ende März bis Juli) (u.a. Lenkung der Freizeitnutzung). StadtUmBau GmbH                                                                                      Seite 8
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Burggemeinde Brüggen - FFH-Vorprüfung                                    69. FNP -Änderung / B-Plan Brü/47 A142 Kiebitz (Vanellus vanellus) - Erhaltung und Entwicklung von feuchten Extensivgrünländern sowie von Feuchtgebieten mit Flachwas- serzonen und Schlammflächen. - Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßenbau, Wind- energieanlagen). - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtge- bieten und Grünländern. - Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden. - Extensivierung der Acker- und Grünlandnutzung: o Grünlandmahd erst ab 01.06. o möglichst keine Beweidung oder geringer Viehbesatz bis 01.06. o kein Walzen nach 15.03. o Maiseinsaat nach Mitte Mai o doppelter Reihenabstand bei Getreideeinsaat o Anlage von Ackerrandstreifen o Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen o reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel. - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Anfang Juni). A055 Knäkente (Anas querquedula) - Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Nieder- und Hochmooren, Auen und Altarmen, Stillge- wässern, Seen und Kleingewässern mit natürlichen Verlandungszonen, vegetationsreichen Uferröhrich- ten und angrenzenden Feuchtwiesen. - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtge- bieten und Grünländern; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung. - Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art (v.a. Gräben). - Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Brut- und Nahrungsplätze durch An- lage von Pufferzonen (z.B. Extensivgrünland) bzw. Nutzungsextensivierung. - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis August) sowie an Rast- und Nahrungsflächen (u.a. Angeln). A082 Kornweihe (Circus cyaneus) - Erhaltung großräumiger, offener Landschaften mit Acker- und Grünlandflächen, Säumen, Wegrändern, Brachen v.a. in den Börden. - Erhaltung und Entwicklung natürlicher Bruthabitate (v.a. lückige Röhrichte, Feuchtbrachen in Heide- und Moorgebieten). - Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßenbau, Stromleitungen, Wind- energieanlagen). - Extensivierung der Ackernutzung: o Anlage von Ackerrandstreifen o Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen o Belassen von Stoppelbrachen o reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel. - Sicherung der Getreidebruten (Gelegeschutz; Nest bei Ernte auf 50x50 m aussparen). - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis August). A052 (=A704) Krickente (Anas crecca) - Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Nieder- und Hochmooren, Auen und Altarmen, Stillge- wässern, Seen und Kleingewässern mit natürlichen Verlandungszonen, vegetationsreichen Uferröhrich- ten und angrenzenden Feuchtwiesen. - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtge- bieten und Grünländern; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung. - Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art (v.a. Gräben). - Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Brut- und Nahrungsplätze durch An- lage von Pufferzonen (z.B. Extensivgrünland) bzw. Nutzungsextensivierung. - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli) sowie an Rast- und Nahrungsflächen (u.a. Angeln). StadtUmBau GmbH                                                                                      Seite 9
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Burggemeinde Brüggen - FFH-Vorprüfung                                    69. FNP -Änderung / B-Plan Brü/47 A056 Löffelente (Anas clypeata) - Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Nieder- und Hochmooren, Auen und Altarmen, Stillge- wässern, Seen und Kleingewässern mit natürlichen Verlandungszonen, vegetationsreichen Uferröhrich- ten und angrenzenden Feuchtwiesen. - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtge- bieten und Grünländern; ggf. Renaturierung und Wiedervernässung. - Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art (v.a. Gräben). - Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Brut- und Nahrungsplätze durch An- lage von Pufferzonen (z.B. Extensivgrünland) bzw. Nutzungsextensivierung. - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis August) sowie an Rast- und Nahrungsflächen (u.a. Angeln). A238 Mittelspecht (Dendrocopos medius) - Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern sowie von Hartholzauen mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha). - Erhöhung des Eichenwaldanteils (v.a. Neubegründung, Erhaltung bzw. Ausweitung von Alteichenbe- ständen). - Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung geeigneter Waldgebiete (z.B. Straßenbau). - Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. keine Pflanzenschutzmittel). - Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Brutbäume (v.a. Bäume mit Schadstellen, morsche Bäume). - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juni). A271 Nachtigall (Luscinia megarhynchos) - Erhaltung und Entwicklung von unterholzreichen Laubmischwäldern und Gehölzen in Gewässernähe sowie von dichten Gebüschen an Dämmen, Böschungen, Gräben und in Parkanlagen. - Erhaltung und Entwicklung von nahrungs- und deckungsreichen Habitatstrukturen (v.a. dichte Krautve- getation, hohe Staudendickichte, dichtes Unterholz). - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines lebensraumtypischen Wasserstandes in Feucht- und Auwäldern sowie Feuchtgebieten. - Verbesserung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflan- zenschutzmittel). A338 Neuntöter (Lanius collurio) - Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten halboffenen, gebüschreichen Kulturlandschaften mit insektenreichen Nahrungsflächen. - Verhinderung der Sukzession durch Entbuschung und Pflege. - Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der Grünlandnutzung (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel, extensive Beweidung mit Schafen, Rindern). - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Mai bis Juli). A337 Pirol (Oriolus oriolus) - Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Weichholz- und Hartholzauenwäldern, Bruchwäl- dern sowie von lichten feuchten Laubmischwäldern mit hohen Altholzanteilen. - Erhaltung und Entwicklung von feuchten Feldgehölzen, Parkanlagen mit alten hohen Baumbeständen. - Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines lebensraumtypischen Wasserstandes in Feucht- und Auwäldern. - Verbesserung des Nahrungsangebotes im Umfeld der Brutplätze (z.B. keine Pflanzenschutzmittel). A340 (=A653) Raubwürger (Lanius excubitor) - Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten halboffenen Kulturlandschaften mit geeigneten Nah- rungsflächen. - Verhinderung der Sukzession durch Entbuschung und Pflege; ggf. Rücknahme von Aufforstungen. - Verbesserung der agrarischen Lebensräume durch Extensivierung der Flächennutzung (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel, extensive Beweidung mit Schafen, Rindern). - Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (April bis Juli) (u.a. Lenkung der Freizeitnutzung). StadtUmBau GmbH                                                                                     Seite 10
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