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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zum geplanten Hotel nähe Westring“
Burggemeinde Brüggen | Burggemeinde Brüggen Der Bürgermeister Eing.: 2.8, März 2018 | Rathaus Brüggen Planung / Bauen / Technik | Amt: Zi | i Klosterstr. 38 Bearbeiter: Frau Dr. Hantl 41379 Brüggen Durchwahl: 897-430 E-Mail: hantl@gd.nrw.de Datum: 26. März 2018 Gesch.-Z.: 31.130/1959/2018 Aufstellung des Bebauungsplanes Brü/47 „Sondergebiet Hotel am Westring“ Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 84 Abs. 1 BauGB Ihr Schreiben vom 12. März 2018, Zeichen 61.26.20-Brü/47 Sehr geehrte Damen und Herren, für 0.9. Planungsvorhaben nehme ich wie folgt Stellung: Baugrundeigenschaften / Baugrunduntersuchungen Aus ingenieurgeologischer Sicht empfehle ich die Baugrundeigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit und das Setzungsverhalten, objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Den Baugrund bildet ein Niedermoor über Ablagerungen der Niederterrasse. Grundwasserstände Bei Planungen von Uhnterkellerungen ist der höchste zu erwartende Grundwasserstand, der im Gebiet auftreten kann, zu erfragen und zu berücksichtigen (Bemessungsgrundwasserstand zur Sohle des Bauwerkes).
Erdbebengefährdung Zum 0. 9. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. e Die Gemarkung Brüggen ist der Erdbebenzone 1 und geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Die Erdbebengefährdung wird in der bauaufsichtlich weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. Mit freundlichen Grüßen Im N NV (Dr. Hantl)
WE 3urggemeinde Brüggen m mM EI Eing. 1 l April 2018 Amt: 2.2. RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln ; Bergschäden Burggemeinde Brüggen Technik Ihre Zeichen 61.20.20-69.Änd. Planung | Bauen / Tec Ihre Nachricht 12.03.2018 Postfach 12 52 Unsere Zeichen POJ-BI fl . Name Flohr, Peter 41374 Brüggen Telefon 0221 480-23489 Telefax 0221 480-20777 E-Mail peter.flohr@rwe.com Köln, 16.04.2018 69. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sondergebiet Hotel am Westring Aufstellung des Bebauungsplanes Brüggen 47 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen hierzu folgendes mit: Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleich- mäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß 85 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. 89 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise auf- zunehmen: Das Plangebiet liegt in einem Auebereich e Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbe- sondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 “Baugrund — Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau — Ergänzende Regelungen", und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke” mit der Tabelle 4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet ein- Zertifiziert nach ISO 9001 für die Analyse und Regulierung von Bergschäden im Rheinischen Braunkohlenrevier d:\bauv\schreibe\fnp\Bruggen\69_1.doc RWE Power Aktiengesellschaft Stüttgenweg 2 50935 Köln T +49 221 480-0 F +49 221 480-1351 I www.rwe.com Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Rolf Martin Schmitz Vorstand: Dr. Frank Weigand (Vorsitzender) Dr. Lars Kulik Nikolaus Valerius Erwin Winkel Sitz der Gesellschaft: Essen und Köln Eingetragen beim Amtsgericht Essen HR B 17420 Eingetragen beim Amtsgericht Köln HRB117 Bankverbindung: Commerzbank Köln BIC COBADEFF370 IBAN: DE72 3704 0044 0500 1490 00 Gläubiger-IdNr. DE37ZZZ00000130738 USt-IdNr. DE 8112 23 345 St-Nr. 112/5717/1032
WE m "To m Empfänger Unser Zeichen Köln Seite Burggemeinde Brüggen POJ-BI fl 16.04.2018 2 41374 Brüggen stuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen zu beachten. Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdich- tungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195 "Bauwerksabdichtungen” zu beachten. Weitere Informationen über die derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Grundwasserver- hältnisse kann der Erftverband in Bergheim geben. (www.erftverband.de) Mit freundlichen Grüßen RWE Power Aktiengesellschaft Bergschäden +4 Slr
Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Arnsberg + Postfach + 44025 Dortmund Burggemeinde Brüggen Planen / Bauen / Technik Postfach 12 52 41374 Brüggen Burggemeinde Brüggen Eing.: . April 2018 Ant du 77 6I. And. TYP Aufstellung des Bebauungsplanes Brü/47 "Sondergebiet Hotel am Westring" Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 8 4 Abs. 1 BauGB Ihr Schreiben vom 12.03.2018 - 61.20.20-69.Änd. - Sehr geehrte Damen und Herren, die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Stein- kohle verliehenen Bergwerksfeld „Brachter Wald“, über dem auf Braun- kohle verliehenen Bergwerksfeld „Heyen 2“ sowie über dem auf Koh- lenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Sophia“ (zu gewerblichen Zwe- cken). Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Brachter Wald“ ist der Nie- derländische Staat, c/o DSM - Raad van Bestuur -, Het Overloon 1 in 6401 JH Heerlen. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Heyen 2" ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Inhaberin der Erlaubnis „Sophia“ ist die PVG GmbH - Resources Services & Management, Em- scherstraße 55 in 45891 Gelsenkirchen. Wichtiger Hinweis (wegen weiterer digitaler Postbearbeitung): ‚Unterlagen bitte nicht klammern, heften oder kleben und möglichst im DIN-A4-Format senden. Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Datum: 9. April 2018 Seite 1 von 3 Aktenzeichen: 65.52.1-2018-137 bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Herr Habicht joerg.habicht@bezreg- arnsberg.nrw.de Telefon: 02931/82-3651 Fax: 02931/82-47219 Dienstgebäude: Goebenstraße 25 44135 Dortmund Hauptsitz: Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg Telefon: 02931 82-0 poststelle@bra.nrw.de www.bra.nrw.de Servicezeiten: Mo-Do 08:30 -— 12:00 Uhr 13:30 — 16:00 Uhr Fr 08:30 — 14:00 Uhr Landeskasse Düsseldorf bei der Helaba: IBAN: DE27 3005 0000 0004 0080 17 BIC: WELADEDD Umsatzsteuer ID: DE123878675
Bezirksregierung Arnsberg Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des Planvorhabens kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Grundsätzlich empfehle ich, soweit eine entsprechende Abstimmung nicht bereits erfolgt ist, dem Bergwerksunternehmer / Feldeseigentümer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben in Bezug auf mögliche zukünf- tige bergbauliche Planungen, zu bergbaulichen Einwirkungen aus be- reits umgegangenem Bergbau, zu dort vorliegenden weiteren Informati- onen bzgl. bergschadensrelevanter Fragestellungen sowie zum Erfor- dernis von Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen. Die letztgenann- te Fragestellung ist grundsätzlich privatrechtlich zwischen Grundeigen- tümer / Vorhabensträger und Bergwerksunternehmer / Feldeseigentü- mer zu regeln. Der Vorhabensbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Diffe- renzenpläne mit Stand: 01.10.2016 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides - Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braun- kohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen derzeit nicht be- troffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Abschließend sei erwähnt, dass eine Erlaubnis das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes „Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen gewährt. Unter dem „Aufsuchen“ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Seite 2 von 3
Bezirksregierung Arnsberg und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerbli- chen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnah- men, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfah- ren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Ge- nehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behör- den. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange - insbesondere auch die des Gewässerschutzes - geprüft, ge- gebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. “ Mit freundlichen Grüßen und Glückauf Im Auftrag: Hakhr (Habicht) Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Seite 3 von 3
ii Abteilung Recht Erft a) Verba nd Erftverband | Postfach 1320 | 50103 Bergheim Burggemeinde Brüggen Burggemeinde Brüggen Planung / Bauen / Technik Eing.: 29, März 2018 Abteilung Herrn Martin Houbertz Ihr Ansprechpartner Postfach 1252 Durchwahl 41374 Brüggen Telefax E-Mail Unser Zeichen Aktenzeichen Bergheim, 27. März 2018 Aufstellung des Bebauungsplanes Brü/47 “Sondergebiet Hotel am Westring“ und der damit verbundenen 69. Flächennutzungsplanänderung Ihr Zeichen: 61.26.20-Brü/47, Ihr Schreiben vom 12.03.2018 61.20.20-69. Änd. Sehr geehrter Herr Houbertz, sehr geehrte Damen und Herren, Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind derzeit durch die v. 9. Maßnahme nicht betroffen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass im Bereich des Plangebietes flurnahe Grundwasserstände auf treten. Des Weiteren bestehen aus wasserwirtschaftliicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Per Seeliger Wasserwirtschaft für unsere Region. Recht Sascha Gündel (0 22 71) 88-12 56 (0 22 71) 88-14 44 bauleitplanung @erftverband.de R-003-410 10302 Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Tel. (02271) 88-0 Fax (02271) 88-1210 www.erftverband.de info@erftverband.de Commerzbank Bergheim IBAN: DE4A5 3704 0044 0390 4000 00 SWIFT-BIC: COBADEFFXXX Kreissparkasse Köln IBAN: DE86 3705 0299 0142 0058 95 SWIFT-BIC: COKSDE33 Deutsche Bank AG Bergheim IBAN: DE42 3707 0060 0471 0000 00 SWIFT-BIC: DEUTDEDK Volksbank Erft eG IBAN: DEO5 3706 9252 1001 0980 19 SWIFT-BIC: GENODEDIERE Vorsitzender des Verbandsrates: Bürgermeister Dr. Uwe Friedl Vorstand: Bauassessor Dipl.-Ing. Norbert Engelhardt zertifiziert nach (A: \ A. \ 0 14001 DVGW ) I J CERT CERT Qualitäts- und Umweltmanagement suTSM > BESTÄTIGT Technisches Sicherheitsmanagement
Amt für Bauen, Landschaft und Planung Rathausmarkt 3 41747 Viersen Unsere Servicezeiten: montags bis freitags 09:00 bis 16:00 Uhr Postanschrift: Kreisverwaltung Viersen Postfach 41707 Viersen und nach Vereinbarung Gemeinde Brüggen Es berät Sie: Peter Hoffmann Bauamt Zimmer: 1214 Rathaus Brüggen - Vermittlung: 02162 39 – 0 Klosterstraße 38 - Durchwahl: 02162 39 – 1424 Fax: 02162 39 – 1436 41379 Brüggen E-Mail: peter.hoffmann@kreis-viersen.de Mein Zeichen: 60/1 - 60 21 21 60/1 - 60 26 21 Datum: 16.04.2018 69. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Brü-47 „Sondergebiet Hotel am Westring“ im Ortsteil Brüggen hier: Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Ihr Schreiben vom 12.03.2018 Ihr Zeichen: 61.26.20-Brü/47 und 61.20.20-69. Änd. Sehr geehrter Herr Houbertz, zu oben genannten Planverfahren nehme ich wie folgt Stellung: Immissionsschutz Es bestehen immissionsschutzrechtliche Bedenken. Diese können nur ausgeräumt werden, wenn über eine schalltechnische Untersuchung nachgewiesen wird, dass durch den Betrieb des Hotels die Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionssorten gemäß der TA-Lärm sicher ein- gehalten werden. Wasserrecht Es bestehen wasserrechtliche Bedenken. Diese können ausgeräumt werden, wenn der Bebauungsplan in den folgenden Punkten angepasst wird: • Die Gewässer Nr. 8.0 und 8.04 des Schwalmverbandes sind inklusive des Gewässerrandstreifens darzustellen. • Die neu darzustellende Wasserfläche muss von baulichen Anlagen freigehalten werden. Gemäß § 38 WHG i.V.m. § 31 LWG NRW ist im Gewässerrandstreifen die Errichtung baulicher und sonstiger Anlagen verboten, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind. Der Gewässerrandstreifen ist im Innenbereich nach §§ 30, 34 des BauGB 5 Meter breit. Bei verrohrten Gewässern wird er ab der Außenkante der Verrohrung gemessen. Bankverbindung: Sparkasse Krefeld IBAN DE97 3205 0000 0011 0285 60 BIC SPKRDE 33 Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Busbahnhof Rathausmarkt I n t e r n e t : www.kreis-viersen.de
-2- Bauaufsicht Gegen die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen aus bauaufsichtlicher Hin- sicht Bedenken. Mit dem Bau der Burggemeindehalle auf dem gegenüberliegenden Grundstück – Kreuzherrenplatz 2 - wurden auf dem Flurstück 88 insgesamt 73 notwendige Stellplätze durch Baulast gesichert. ln den Verfahrensunterlagen sind keinerlei Angaben zu diesen Stellplätzen ent- halten. ln der Vorhabenplanung werden 153 Stellplätze für das Vorhaben nachgewiesen. Es wird bezweifelt, dass diese Stellplatzzahl den zu erwartenden Stellplatzbedarfsnachweis für die Burg- gemeindehalle und das geplante Vorhaben abdecken wird. Naturschutz und Landschaftspflege Aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen gegen die Planung grund- sätzlich keine Bedenken. Eine abschließende Stellungnahme behalte ich mir vor, bis mir der noch ausstehende vollständige Landschaftspflegerische Begleitplan, die vertiefende Artenschutzprüfung sowie die Überarbeitung der FFH-Vorprüfung vorliegen. Artenschutz In Ergänzung zu den von der Burggemeinde Brüggen bereitgestellten Unterlagen wurde mir im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung per eMail ein Vorentwurf des Artenschutzrechtlichen Fachbei- trages zur Aufstellung des Bebauungsplanes „SO-Gebiet Hotel am Westring“ Nr. 47 der Burgge- meinde Brüggen, erstellt durch das Büro StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbH mit Stand vom 26.03.2018, zur Information zugeschickt. Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass für einige im Untersuchungsraum potenziell vorkommenden Fledermaus- sowie Vogelarten eine Betroffenheit durch die geplante Baumaßnahme nicht ausgeschlossen werden kann und somit eine vertiefende Artenschutzprüfung (Stufe II) durchgeführt werden muss. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands potenziell vorhandener lokaler Fledermauspopulationen könne nicht ausgeschlossen werden. Bei den Vogelarten werden z.B. Kleinspecht, Nachtigall und Kuckuck aufgeführt, denen die Waldfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die benachbarten Hochstaudenfluren und Hecken als Fortpflanzungsstätte dienen könne. Aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen im Geltungsbereich sowie in angrenzenden Bereichen folge ich der Forderung nach einer vertiefenden Prüfung. FFH-Vorprüfung Das Fachgutachten „FFH-Vorprüfung zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Be- bauungsplan Brü/47 ,SO-Gebiet Hotel am Westring‘ “ des Büros StadtUmBau Ingenieurgesell- schaft mbH mit Stand vom 10. Juli 2017 hat als Untersuchungsgegenstand das FFH-Gebiet „Tan- telbruch mit Elmpter Bachtal und Teilen der Schwalmaue“ (DE-4703-301). Das in Teilen de- ckungsgleiche Vogelschutzgebiet VSG „Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg“ (DE- 4603-401) bleibt unberücksichtigt. Außerdem ist das Fachgutachten an den aktuellen „Leitfaden für Bankverbindung: Sparkasse Krefeld IBAN DE97 3205 0000 0011 0285 60 BIC SPKRDE 33 Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Busbahnhof Rathausmarkt I n t e r n e t : www.kreis-viersen.de