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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zum geplanten Hotel nähe Westring

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Burggemeinde Brüggen |

 

Burggemeinde Brüggen

Der Bürgermeister Eing.: 2.8, März 2018 |
Rathaus Brüggen
Planung / Bauen / Technik | Amt: Zi | i

Klosterstr. 38
Bearbeiter: Frau Dr. Hantl

41379 Brüggen Durchwahl: 897-430
E-Mail: hantl@gd.nrw.de
Datum: 26. März 2018

Gesch.-Z.: 31.130/1959/2018

Aufstellung des Bebauungsplanes Brü/47 „Sondergebiet Hotel am Westring“
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
84 Abs. 1 BauGB

Ihr Schreiben vom 12. März 2018, Zeichen 61.26.20-Brü/47

Sehr geehrte Damen und Herren,

für 0.9. Planungsvorhaben nehme ich wie folgt Stellung:

Baugrundeigenschaften / Baugrunduntersuchungen
Aus ingenieurgeologischer Sicht empfehle ich die Baugrundeigenschaften,
insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit und das Setzungsverhalten,

objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten.

Den Baugrund bildet ein Niedermoor über Ablagerungen der Niederterrasse.

Grundwasserstände

Bei Planungen von Uhnterkellerungen ist der höchste zu erwartende
Grundwasserstand, der im Gebiet auftreten kann, zu erfragen und zu berücksichtigen
(Bemessungsgrundwasserstand zur Sohle des Bauwerkes).
1

Erdbebengefährdung

Zum 0. 9. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die
bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen
Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen
Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.

e Die Gemarkung Brüggen ist der Erdbebenzone 1 und geologischer
Untergrundklasse S zuzuordnen.

Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN
4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich
hingewiesen.

Die Erdbebengefährdung wird in der bauaufsichtlich weiterhin geltenden DIN
4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000,
Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne
Standorte bestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im N
NV

(Dr. Hantl)
2

WE 3urggemeinde Brüggen

m mM EI
Eing. 1 l April 2018
Amt: 2.2.
RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln
; Bergschäden
Burggemeinde Brüggen
Technik Ihre Zeichen 61.20.20-69.Änd.
Planung | Bauen / Tec Ihre Nachricht 12.03.2018
Postfach 12 52 Unsere Zeichen POJ-BI fl
. Name Flohr, Peter
41374 Brüggen Telefon 0221 480-23489
Telefax 0221 480-20777
E-Mail peter.flohr@rwe.com

Köln, 16.04.2018

69. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sondergebiet Hotel am Westring

Aufstellung des Bebauungsplanes Brüggen 47
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen hierzu folgendes mit:

Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in einem Auegebiet liegt,
in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche
ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann.

Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen
kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer
Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleich-
mäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren
können.

Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß 85
Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. 89 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen,
bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich, erforderlich sind.

Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise auf-
zunehmen:

Das Plangebiet liegt in einem Auebereich

e Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind
bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbe-
sondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften
des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, die
Normblätter der DIN 1054 “Baugrund — Sicherheitsnachweise im Erd- und
Grundbau — Ergänzende Regelungen", und der DIN 18 196 "Erd- und
Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke” mit der Tabelle
4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet ein-

Zertifiziert nach ISO 9001 für die Analyse und Regulierung von
Bergschäden im Rheinischen Braunkohlenrevier

d:\bauv\schreibe\fnp\Bruggen\69_1.doc

 

RWE Power
Aktiengesellschaft

Stüttgenweg 2
50935 Köln

T +49 221 480-0
F +49 221 480-1351
I www.rwe.com

Vorsitzender des
Aufsichtsrates:
Dr. Rolf Martin Schmitz

Vorstand:

Dr. Frank Weigand
(Vorsitzender)

Dr. Lars Kulik
Nikolaus Valerius
Erwin Winkel

Sitz der Gesellschaft:
Essen und Köln
Eingetragen beim
Amtsgericht Essen
HR B 17420
Eingetragen beim
Amtsgericht Köln
HRB117

Bankverbindung:

Commerzbank Köln

BIC COBADEFF370

IBAN: DE72 3704 0044
0500 1490 00

Gläubiger-IdNr.

DE37ZZZ00000130738

USt-IdNr. DE 8112 23 345
St-Nr. 112/5717/1032
3

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Empfänger Unser Zeichen Köln Seite
Burggemeinde Brüggen POJ-BI fl 16.04.2018 2
41374 Brüggen

stuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen zu beachten.

Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe
der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend
durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdich-
tungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf
das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der
DIN 18 195 "Bauwerksabdichtungen” zu beachten. Weitere Informationen
über die derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Grundwasserver-
hältnisse kann der Erftverband in Bergheim geben. (www.erftverband.de)

Mit freundlichen Grüßen

RWE Power Aktiengesellschaft
Bergschäden

+4 Slr
4

Bezirksregierung
Arnsberg

Bezirksregierung Arnsberg + Postfach + 44025 Dortmund

Burggemeinde Brüggen
Planen / Bauen / Technik
Postfach 12 52

41374 Brüggen

 

Burggemeinde Brüggen

Eing.: . April 2018
Ant du 77

 
  

6I. And. TYP

Aufstellung des Bebauungsplanes Brü/47 "Sondergebiet Hotel am
Westring"

Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß 8 4 Abs. 1 BauGB

Ihr Schreiben vom 12.03.2018 - 61.20.20-69.Änd. -

Sehr geehrte Damen und Herren,

die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Stein-
kohle verliehenen Bergwerksfeld „Brachter Wald“, über dem auf Braun-
kohle verliehenen Bergwerksfeld „Heyen 2“ sowie über dem auf Koh-
lenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Sophia“ (zu gewerblichen Zwe-
cken). Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Brachter Wald“ ist der Nie-
derländische Staat, c/o DSM - Raad van Bestuur -, Het Overloon 1 in
6401 JH Heerlen. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Heyen 2" ist die
RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Inhaberin der Erlaubnis
„Sophia“ ist die PVG GmbH - Resources Services & Management, Em-
scherstraße 55 in 45891 Gelsenkirchen.

Wichtiger Hinweis (wegen weiterer digitaler Postbearbeitung):
‚Unterlagen bitte nicht klammern, heften oder kleben und möglichst im DIN-A4-Format senden.

 

Abteilung 6 Bergbau und
Energie in NRW

Datum: 9. April 2018
Seite 1 von 3

Aktenzeichen:
65.52.1-2018-137
bei Antwort bitte angeben

Auskunft erteilt:

Herr Habicht
joerg.habicht@bezreg-
arnsberg.nrw.de
Telefon: 02931/82-3651
Fax: 02931/82-47219

Dienstgebäude:
Goebenstraße 25
44135 Dortmund

Hauptsitz:
Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg

Telefon: 02931 82-0

poststelle@bra.nrw.de
www.bra.nrw.de

Servicezeiten:

Mo-Do 08:30 -— 12:00 Uhr
13:30 — 16:00 Uhr

Fr 08:30 — 14:00 Uhr

Landeskasse Düsseldorf bei
der Helaba:

IBAN:

DE27 3005 0000 0004 0080 17
BIC: WELADEDD

Umsatzsteuer ID:
DE123878675
5

Bezirksregierung
Arnsberg

Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des
Planvorhabens kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit

bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.

Grundsätzlich empfehle ich, soweit eine entsprechende Abstimmung
nicht bereits erfolgt ist, dem Bergwerksunternehmer / Feldeseigentümer
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben in Bezug auf mögliche zukünf-
tige bergbauliche Planungen, zu bergbaulichen Einwirkungen aus be-
reits umgegangenem Bergbau, zu dort vorliegenden weiteren Informati-
onen bzgl. bergschadensrelevanter Fragestellungen sowie zum Erfor-
dernis von Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen. Die letztgenann-
te Fragestellung ist grundsätzlich privatrechtlich zwischen Grundeigen-
tümer / Vorhabensträger und Bergwerksunternehmer / Feldeseigentü-

mer zu regeln.

Der Vorhabensbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Diffe-
renzenpläne mit Stand: 01.10.2016 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides -
Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braun-
kohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen derzeit nicht be-
troffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter
(nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes
Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner
Scholle.

Abschließend sei erwähnt, dass eine Erlaubnis das befristete Recht zur
Aufsuchung des Bodenschatzes „Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der
festgelegten Feldesgrenzen gewährt. Unter dem „Aufsuchen“ versteht

man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins

 

Abteilung 6 Bergbau und
Energie in NRW

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6

Bezirksregierung
Arnsberg

und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerbli-
chen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form
einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet
Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen
darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnah-
men, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen
in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen
werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach
weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfah-
ren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Ge-
nehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften
eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behör-
den. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen
Belange - insbesondere auch die des Gewässerschutzes - geprüft, ge-

gebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

“ Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
Im Auftrag:

Hakhr

(Habicht)

 

Abteilung 6 Bergbau und
Energie in NRW

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7

ii
Abteilung Recht Erft a) Verba nd

Erftverband | Postfach 1320 | 50103 Bergheim

    
 

Burggemeinde Brüggen

  

Burggemeinde Brüggen

Planung / Bauen / Technik Eing.: 29, März 2018 Abteilung
Herrn Martin Houbertz Ihr Ansprechpartner
Postfach 1252 Durchwahl
41374 Brüggen Telefax
E-Mail

Unser Zeichen

Aktenzeichen

Bergheim, 27. März 2018

Aufstellung des Bebauungsplanes Brü/47 “Sondergebiet Hotel am

Westring“ und der damit verbundenen 69.

Flächennutzungsplanänderung

Ihr Zeichen: 61.26.20-Brü/47, Ihr Schreiben vom 12.03.2018
61.20.20-69. Änd.

Sehr geehrter Herr Houbertz,

sehr geehrte Damen und Herren,

Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind derzeit durch
die v. 9. Maßnahme nicht betroffen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass im
Bereich des Plangebietes flurnahe Grundwasserstände auf treten. Des
Weiteren bestehen aus wasserwirtschaftliicher Sicht seitens des
Erftverbandes keine Bedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Per Seeliger

Wasserwirtschaft
für unsere Region.

Recht

Sascha Gündel

(0 22 71) 88-12 56
(0 22 71) 88-14 44
bauleitplanung
@erftverband.de
R-003-410

10302

Erftverband

Am Erftverband 6
50126 Bergheim

Tel. (02271) 88-0
Fax (02271) 88-1210
www.erftverband.de
info@erftverband.de

Commerzbank Bergheim
IBAN:

DE4A5 3704 0044 0390 4000 00
SWIFT-BIC: COBADEFFXXX

Kreissparkasse Köln

IBAN:

DE86 3705 0299 0142 0058 95
SWIFT-BIC: COKSDE33

Deutsche Bank AG Bergheim
IBAN:

DE42 3707 0060 0471 0000 00
SWIFT-BIC: DEUTDEDK

Volksbank Erft eG

IBAN:

DEO5 3706 9252 1001 0980 19
SWIFT-BIC: GENODEDIERE

Vorsitzender des
Verbandsrates:
Bürgermeister
Dr. Uwe Friedl

Vorstand:
Bauassessor Dipl.-Ing.
Norbert Engelhardt

zertifiziert nach

(A: \ A. \

0 14001

DVGW ) I J
CERT CERT

Qualitäts- und
Umweltmanagement

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BESTÄTIGT
Technisches
Sicherheitsmanagement
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Amt für Bauen, Landschaft und Planung Rathausmarkt 3 41747 Viersen Unsere Servicezeiten: montags bis freitags              09:00 bis 16:00 Uhr Postanschrift: Kreisverwaltung Viersen Postfach 41707 Viersen                                                 und nach Vereinbarung Gemeinde Brüggen                                                            Es berät Sie:                     Peter Hoffmann Bauamt                                                                      Zimmer:                           1214 Rathaus Brüggen                                                                - Vermittlung:                 02162 39 – 0 Klosterstraße 38                                                               - Durchwahl:                   02162 39 – 1424 Fax:                              02162 39 – 1436 41379 Brüggen                                                               E-Mail:                           peter.hoffmann@kreis-viersen.de Mein Zeichen:                     60/1 - 60 21 21 60/1 - 60 26 21 Datum:                            16.04.2018 69. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Brü-47 „Sondergebiet Hotel am Westring“ im Ortsteil Brüggen hier:          Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Ihr Schreiben vom 12.03.2018 Ihr Zeichen: 61.26.20-Brü/47 und 61.20.20-69. Änd. Sehr geehrter Herr Houbertz, zu oben genannten Planverfahren nehme ich wie folgt Stellung: Immissionsschutz Es bestehen immissionsschutzrechtliche Bedenken. Diese können nur ausgeräumt werden, wenn über eine schalltechnische Untersuchung nachgewiesen wird, dass durch den Betrieb des Hotels die Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionssorten gemäß der TA-Lärm sicher ein- gehalten werden. Wasserrecht Es bestehen wasserrechtliche Bedenken. Diese können ausgeräumt werden, wenn der Bebauungsplan in den folgenden Punkten angepasst wird: •    Die         Gewässer          Nr.    8.0   und       8.04  des    Schwalmverbandes                     sind      inklusive des Gewässerrandstreifens darzustellen. •    Die neu darzustellende Wasserfläche muss von baulichen Anlagen freigehalten werden. Gemäß § 38 WHG i.V.m. § 31 LWG NRW ist im Gewässerrandstreifen die Errichtung baulicher und sonstiger Anlagen verboten, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind. Der Gewässerrandstreifen ist im Innenbereich nach §§ 30, 34 des BauGB 5 Meter breit. Bei verrohrten Gewässern wird er ab der Außenkante der Verrohrung gemessen. Bankverbindung: Sparkasse Krefeld           IBAN DE97 3205 0000 0011 0285 60               BIC SPKRDE 33 Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Busbahnhof Rathausmarkt           I n t e r n e t : www.kreis-viersen.de
9

-2- Bauaufsicht Gegen die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen aus bauaufsichtlicher Hin- sicht Bedenken. Mit dem Bau der Burggemeindehalle auf dem gegenüberliegenden Grundstück – Kreuzherrenplatz 2 - wurden auf dem Flurstück 88 insgesamt 73 notwendige Stellplätze durch Baulast gesichert. ln den Verfahrensunterlagen sind keinerlei Angaben zu diesen Stellplätzen ent- halten. ln der Vorhabenplanung werden 153 Stellplätze für das Vorhaben nachgewiesen. Es wird bezweifelt, dass diese Stellplatzzahl den zu erwartenden Stellplatzbedarfsnachweis für die Burg- gemeindehalle und das geplante Vorhaben abdecken wird. Naturschutz und Landschaftspflege Aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen gegen die Planung grund- sätzlich keine Bedenken. Eine abschließende Stellungnahme behalte ich mir vor, bis mir der noch ausstehende vollständige Landschaftspflegerische Begleitplan, die vertiefende Artenschutzprüfung sowie die Überarbeitung der FFH-Vorprüfung vorliegen. Artenschutz In Ergänzung zu den von der Burggemeinde Brüggen bereitgestellten Unterlagen wurde mir im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung per eMail ein Vorentwurf des Artenschutzrechtlichen Fachbei- trages zur Aufstellung des Bebauungsplanes „SO-Gebiet Hotel am Westring“ Nr. 47 der Burgge- meinde Brüggen, erstellt durch das Büro StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbH mit Stand vom 26.03.2018, zur Information zugeschickt. Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass für einige im Untersuchungsraum potenziell vorkommenden Fledermaus- sowie Vogelarten eine Betroffenheit durch die geplante Baumaßnahme nicht ausgeschlossen werden kann und somit eine vertiefende Artenschutzprüfung (Stufe II) durchgeführt werden muss. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands potenziell vorhandener lokaler Fledermauspopulationen könne nicht ausgeschlossen werden. Bei den Vogelarten werden z.B. Kleinspecht, Nachtigall und Kuckuck aufgeführt, denen die Waldfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die benachbarten Hochstaudenfluren und Hecken als Fortpflanzungsstätte dienen könne. Aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen im Geltungsbereich sowie in angrenzenden Bereichen folge ich der Forderung nach einer vertiefenden Prüfung. FFH-Vorprüfung Das Fachgutachten „FFH-Vorprüfung zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Be- bauungsplan Brü/47 ,SO-Gebiet Hotel am Westring‘ “ des Büros StadtUmBau Ingenieurgesell- schaft mbH mit Stand vom 10. Juli 2017 hat als Untersuchungsgegenstand das FFH-Gebiet „Tan- telbruch mit Elmpter Bachtal und Teilen der Schwalmaue“ (DE-4703-301). Das in Teilen de- ckungsgleiche Vogelschutzgebiet VSG „Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg“ (DE- 4603-401) bleibt unberücksichtigt. Außerdem ist das Fachgutachten an den aktuellen „Leitfaden für Bankverbindung: Sparkasse Krefeld      IBAN DE97 3205 0000 0011 0285 60             BIC SPKRDE 33 Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Busbahnhof Rathausmarkt   I n t e r n e t : www.kreis-viersen.de
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