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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ehegattennachzug

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Grundzüge des Aufenthalts- und Flüchtlingsrechts Behörde für Inneres und Sport Grundsatz- und Rechtsabteilung
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Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht  Völkerrechtliche Grundlagen  EU-rechtliche Vorgaben  Bundesrechtliche Regelungen • • • • • • Grundgesetz (u. a. Art. 1, 2, 6, 16a, 19) Aufenthaltsgesetz, Allg. Verwaltungsvorschrift Freizügigkeitsgesetz/EU, Allg. Verwaltungsvorschrift Staatsangehörigkeitsgesetz Asylgesetz Leistungsrecht (AsylbLG; SGB I, II, III, VIII, XII, BAföG) 2 von 18 Absender
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Völkerrechtliche Grundlagen  Genfer Flüchtlingskonvention • Artikel 1 Definition des Flüchtlingsbegriffs „begründete Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugung“ • Artikel 33 Verbot der Ausweisung und Zurückweisung  VN-Kinderrechtskonvention  Europäische Menschenrechtskonvention • Artikel 3 Verbot der Folter (Abschiebungsverbot bei drohender Folter) • Artikel 6 Garantie auf ein faires Verfahren • Artikel 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Bleiberecht wegen sog. Verwurzelung) Es handelt sich jeweils um Staatenverpflichtungen, also grundsätzlich keine individuellen Rechtsansprüche 3 von 18 Absender
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EU-rechtliche Vorgaben  Migrationsrechtliche Richtlinien (u. a. „Freizügigkeits-“, „Familiennachzugs-“, „Blue-Card-“ „Daueraufenthalts-Richtlinie“) - grundsätzlich umsetzungsbedürftig,  Schengener Grenzkodex, Visakodex, EU- Visaverordnung – gelten unmittelbar  Asylzuständigkeitsverordnung („Dublin-VO“: keine parallelen oder sukzessiven Asylverfahren), Eurodac-Verordnung – gelten unmittelbar  „Gemeinsames Europäisches Asylsystem GEAS“ („Aufnahme-“, „Anerkennungs-“, „Verfahrens- Richtlinie“) - umsetzungsbedürftig 4 von 18 Absender
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Assoziation EWG-Türkei ARB 1/80  Sonderrechte türkischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen(Assoziationsabkommen EWG- Türkei – Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80)  Visumseinreise und erstmalige Arbeitsaufnahme richtet sich nach AufenthG; Aufenthaltserlaubnispflicht (§ 4 Abs. 5 AufenthG)  verfestigtes Beschäftigungs- und Aufenthaltsrecht in 3 Stufen (Art. 6 ARB 1/80): nach 1 Jahr weiteres Beschäftigungs- und Aufenthaltsrecht beim gleichen Arbeitgeber nach 3 Jahren beim gleichen Arbeitgeber weiteres Beschäftigungs- und Aufenthaltsrecht im gleichen Beruf nach 4 Jahren Beschäftigung im gleichen Beruf freier Beschäftigungszugang nebst Aufenthaltsrecht  privilegiertes Beschäftigungs- und Aufenthaltsrecht auch für Familienangehörige (Art. 7 ARB 1/80) 5 von 18 Absender
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Grundzüge AufenthG I  Zuzugssteuerung und –begrenzung (§ 1)  Einreise und Aufenthalt grundsätzlich nur mit Aufenthaltstitel (§ 4): • Visum (§ 6) • Aufenthaltserlaubnis (befristet, § 7) • Blaue Karte EU (§ 19a) • Niederlassungserlaubnis (unbefristet, § 9) • Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU (§ 9a)  Der Zweck heiligt die Titel: • Ausbildung §§ 16-17 (ca. 11%) • Erwerbstätigkeit §§ 18-21, 39-42 (ca. 13%) • Humanitäre Gründe §§ 22-26 (ca. 19%) • Familiennachzug §§ 27-36 (ca. 57%) • Sonstiges (§ 7 Abs. 1 S. 3; Wiederkehr § 37; ehem. Deutsche § 38) Duldung („vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“, § 60a) 6 von 18 Absender
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Grundzüge AufenthG II Einer für alle: Allgemeine Voraussetzungen § 5 Lebensunterhalt gesichert (§ 2 Abs. 3) Identität und Staatsangehörigkeit geklärt (§ 49) Passpflicht erfüllt (§ 3) keine Ausweisungsgründe (§§ 53 bis 55) Einreise mit erforderlichem Visum Aber: Keine Regel ohne Ausnahmen! Siehe insbesondere § 5 Abs. 3 bei humanitären Aufenthaltstiteln (§§ 22 bis 26), im Übrigen Fachanweisung BIS Nr. 1/2014 http://www.hamburg.de/contentblob/4313796/data/weisung-1-2014.pdf 7 von 18 Absender
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Rechte/Pflichten AufenthG  Aufenthaltsrecht bei Vorliegen der Erteilungsvoraus- setzungen, soziale Folgerechte (Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Sozialleistungen)  Möglich: Pflicht zur Wohnsitznahme an bestimmtem Ort  Teilnahmeanspruch/-pflicht Integrationskurs (§§ 44, 44a)  Allgemeine Mitwirkungspflichten (§ 82)  Besondere Mitwirkungspflichten, u. a. • Ausweisrechtliche Pflichten (§ 48) • Identitätsklärung (§ 49) • Ausreisepflicht (§ 50)  Kosten-/Gebührenpflichten (§§ 66 ff. AufenthG, §§ 44 ff. AufenthV)  Straf-/Bußgeldvorschriften (§§ 95 bis 98) 8 von 18 Absender
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Asylverfahren – Ablauf I 1. Erstmalige Äußerung des Asylgesuchs/-begehren innerhalb des Bundesgebiets z.B. bei den Grenzbehörden, Ausländerbehörden, Sicherheitsbehörden, Aufnahmeeinrichtungen 2. „Erstverteilung der Asylbegehrenden“ (EASY) auf die Bundesländer 3. Meldung in der nach EASY zuständigen Aufnahmeeinrichtung 4. Persönliche Asylantragstellung bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 5. Prüfung Dublinverfahren 6. Weitere Prüfung des Antrags im nationalen Asylverfahren bei Zuständigkeit Deutschlands 7. Anhörung des Asylantragstellers 9 von 18 Absender
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Asylverfahren Ablauf II Sachentscheidungsmöglichkeiten im Asylverfahren: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, ggfs. zusätzlich Asylberechtigung Zuerkennung subsidiärer Schutz Feststellung Abschiebungsverbot Ablehnung als offensichtlich unbegründet (Rechtsmittelfrist eine Woche, Abschiebungsandrohung mit Ausreisefrist eine Woche, Klage hat keine aufschiebende Wirkung, Eilantrag erforderlich) – v.a. bei sicherem Herkunftsstaat Ablehnung als unbegründet (Rechtsmittelfrist zwei Wochen, Abschiebungsandrohung mit Ausreisefrist 30 Tage, Klage hat aufschiebende Wirkung, Abschiebungsandrohung bis Ende des Gerichtsverfahrens nicht vollziehbar) – v.a. bei sonstigen Herkunftsstaaten Thema TT.MM.JJJJ 10 von 18 Absender
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