20190314_Bescheid_NAME_proprietreNachrichtendienste

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Einsatz von proprietären Kurznachrichtendiensten wie WhatsApp in der Bundesverwaltung

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik                                                                 Julia Steig Postfach 20 03 63, 53133 Bonn Herrn                                                                                                               Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Oskar Maier Klosterstr. 12b                                                                                                     Godesberger Allee 185-189 53175 Bonn 38159 Vechelde POSTANSCHRIFT Postfach 20 03 63 ausschließlich per E-Mail:                                                                                          53133 Bonn o.maier.1.h8eb5npdzc@fragdenstaat.de TEL    +49 228 999582-0 FAX    +49 228 999582-5400 ifg@bsi.bund.de Betreff: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)                                                    poststelle@bsi-bund.de-mail.de Bezug: Ihre Anfrage vom 15.02.2019                                                                                  https://www.bsi.bund.de Geschäftszeichen: B21 – 010 03 05/2019-011 Datum: 14.03.2019 Seite 1 von 2 Anlage: - 6 - Sehr geehrter Herr Maier, bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.02.2019 ergeht folgender Bescheid: 1.      Ihrem Antrag wird stattgegeben. 2.      Es werden keine Gebühren erhoben. Begründung: 1. In Ihrer o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten Sie um Übersendung von „Richtlinien, Leitlinien und Vorgaben zur Nutzung (oder Unterlassung der Nutzung) von proprietären Kurznachrichtendiensten wie WhatsApp durch Mitarbeiter im öffentlichentlichen Dienst. Überlegungen oder Beschlüsse zur Vorgabe der Nutzung eines einheitlichen Kurznachrichtendienstes (vgl. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweizer- Bundesverwaltung-setzt-auf-Threema-als-Messenger-4309713.html).” In der Anlage übersende ich Ihnen die Unterlagen, die im Bundesamt für Sicherheit in der ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Godesberger Allee 185-189, 53175 Bonn
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Seite 2 von 2 Informationstechnik (BSI) hierzu vorliegen. 2. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um eine einfache Anfrage i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG, es werden keine Gebühren erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Godesberger Allee 185 – 189, 53175 Bonn Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Julia Steig
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