ferkel_bmel_1385-1530
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration“
er SPD- - Bundestagsfraktion > & BEE Bla pensdes - und Landwirtschaft Hans-Joachim Fuchtel Bundesmiriferlum für Emährung ung! Landwirtschaft. ' Parlamentartscher Staatssekretär -- + Dienstsitz Berlin » 11065 Berlin Mitglied des Deutschen Bundestages Anden HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin | teL +49 (0)30 18 529-4954 er CDU/CSU- FAX +49 (0)30 18.529 » 4162 | Era 321@bmel.bund.de MdB . "INTERNET www.bmel.de a2 321-34301/0067 Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, u mit der Entschließung 19/6106 vom 27. November.2018 fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung zu verschiedenen Tierschutzmaßnahmen auf. Im Koalitionsfrühstück am 4. April 2019 haben wir uns über den’Sachstand der Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem anstehenden Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration stehen, ausgetauscht. Ich hatte zugesagt, Sie iiber den Bearbeitungsstand der weiteren, in der Bntschließung an gesprochenen Tier; schutzthemen, schriftlich zu ı informieren. Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, den aktuellen Stand des Erlasses einer Verord- nung, die dem Landwirt die Dur chführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastrati- on-ermöglichen soll, darzustellen. Der bislang zügige Verlauf des Verordnungsverfährens (Erarbeitung, Ressortabstimmung, Länder- und Verbändebeteiligung, Anhörung Tierschutz- | kommission) hat es ermöglicht, die Verordnung bereits am 8. Mai 2019 dem Bundeskabinett zur Kenntnis zu geben. Damit wird-wurde die Verordnung dem Deutschen Bundestag so zei- . tig zugeleitet, dass dieser seine Beratung in den drei Sitzungswochen bis zur Sommerpause abschließen kann, Das. Notifizierungsverfahren nach der Richtlinie 2015/1535 (Binnenmarkt transparenz-Richtlinie) wurde bereits eingeleitet, die dreimonatige Stillbaltefrist endet am 29, Juli 2019, sofern sie sich nicht durch eine Stellungnahme der Europäischen Kommission oder eines Mitgliedsiaates auf sechs Monate verlängert. Der Bundesrat könnte die Verord- nung dann in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 20. September 2019 beschlie- Ben. '
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or AR - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 5 5 Hans-Joachim Fucktel Bundeseninisterium fr Emährung and Landwirtschaft . ‚Parlamenterischer Staatssekretär « Dienstsitz Bezlin - 11056 Berlin Mitglied des Deutschen Bundsstages “ u . HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TeL +49 (0)30 18 529 - 4954 | er CDU/CSU- Fax +49 (0)30 18.529 - 4162 Bundestagsfraktion 2 .EMAL 321@bmel.bund.de | | MdB INTERNET "www.bmel.de a2 321-34301/0057 . Anden .. DARUM Platz der Republik 1 11011 Berlin Schr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Eintschließung 19/6106 vom 27. November 2018 fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung zu verschiedenen Tierschutzmaßnahmen auf. Im Koalitionsfrühstück am 4. April 2019 haben wir uns über den Sachstand der Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem anstehenden Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration stehen, ausgetauscht, Ich hatte zugesagt, Sie über den Bearbeitungsstand der weiteren, in der Entschließung angesprochenen Tierschutzthemen, schriftlich zu informieren. — Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, den aktuellen Siand des Erlasses einer Verord- nung, die dem Landwirt die Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastrati- on ermöglichen soll, darzustellen. Der bislang zügige Verlauf des Verordnyngsverfahrens (Erarbeitung, Ressortabstimmung, Länder- und Verbändebeteiligung, Anhörung Tierschutz- kömmission) hat es ermöglicht, die Verordnung bereits am 8, Mai 2019 dem Bundeskabinett . zur Kenntnis zu geben. Damit wurde die Verordnung dem Deutschen Bundestag so zeitig zugeleitet, dass dieser seine Beratung in den drei Sitzungswochen bis zur Sommerpause ab- schließen kann, Das Notifizierungsverfahren nach der Richtlinie 2015/1535 (Binnenmarkt- transparenz-Richtlinie) wurde bereits eingeleitet, die dreimonatige Stüllhaltefrist endet am 29. Juli 2019, sofern sie sich nicht dürch eine Stellungnahme der Europäischen Kommission - oder eines Mitgliedstaates auf sechs Monate verlängert, Der Bundesrat könnte die Verord- nung dann in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 20. September 2019 beschlie- Ben.
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