ferkel_bmel_579-724

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration

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MR

Bundesministerium

dür Ernährung -
und Landwirtschaft

Bundesrminiglerken frı Ermähriung und Landwirtschaft

„Dienstsitz Berlin - 11068 Bertin.

: Nur ver Email
Ande

für die Sachgebiete Tierschutz und
Landwirtschaft zuständigen
Staatssekretäro/innen bzw. Atntschefs der
Länder

nachrichtlich (nur per Email)
Andas

Bundesamt für Verbrauchers chutz,

und Lebensmittelsicherheit

Postfach 15 64
38005 Braunschweig

An das
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsanstalt
für Tiergesundheit
Südufer 10

17493 Greifswald

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

HAUSANSCHRIFT

=

EMARL,
“INTERNET

DATIHA

‘Dr. Hermann Onko Aeikens

Staatssekretär
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

+49 (0)30 18.529 -- 4964
+48 (0)39 18529 - 4162
321@bmal.bundide
wurw.bimal.de
321-3430/0005

15, Mal 2018

gerne möchte ich mit Ihnen sowie mit Vertretern des Deutschen Tierschutzbundes, der Bun-
destierärztekammier, des Deutschen Bauernvetbandes, der Wissenschaft (ELI) und der Zulas-

“ sungsbehörde (BVL) die Optionen zum weiteren Vorgehen im Hinblick auf das Verbot der

betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 erörtern, Hierzu lade ich Sie herzlich

ein zu einem Gespräch

am Freitag dem 1. Juni 2018,

um 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

in das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
. Rochusstraße 1, 53123 Bonn,

‚Haus 14, Raum EG-003 a-c.
1

Ihre Teilnahme bzw. Vertretung bitte ich bis möglichst zum 25. Mai 2018 per E-Mail an
321@bmel. bund. de: zu bestätigen.

Mit eundlichen. Grüßen

MV: A ku
2

En Bundesministerium
für Ernährung
und Landwirtschaft

Dr. Hermann Onko Aeikens

Bundestliskerum für Emahnung and Landwtschaf 2 Staatssekretär '
« Kyensteltz Berlin - 11055 Berlin .

HAUBANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

_ Ä 1eL- +49 (0)30 18.529 - 4282
Nur per Kraail FAX +48 (0)30 18 529. 4162
An die . EMAl. 2 1@bmel.bund.de
für die Sachgebiete Tierschutz und | os
Landwirtschaft zuständigen \ . 321-34500/6019
Staatssekretäre/innen bzw. Amtschefs der

Länder Darum 28. Mal 2018

nachrichtlich (nur per Email)

An das

Bundesamt für Verbraucherschutz

und Lebensmittelsicherheit .

Postfach 15 64

38005 Braunschweig

An das

Friedrich-Loeffler-Institut
 Bundesforschungsanstalt

für Tiergesundheit

Südufer 10

17493 Greifswald

Schr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Anschluss an unser Gespräch zur Ferkelkastration am 1. Juni 2018 im Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft in Bonn möchte ich mit Ihnen den Tierschutz bei Transpor-
ten in Nicht-EU-Staaten besprechen. Anlass ist ein gestern ausgestrahlter Beitrag! im ARD-
Magazin „Kontraste“, Im Vordergrund steht hierbei die Frage, welche Rolle den Beteiligten

zukommt und welche Verantwortung Organisatoren eines Transports und auch die zuständi-
gen Landesbehörde hierbei zu übernehmen haben, u

Es geht mir darum, zu beionen, dass der Organisator eines Transports der zuständigen Lan-
desbehörde im Vorfeld einen Transportplan vorzulegen hat, Ihre Behörden haben den Organi-
salor zu Änderungen an dieser Planung zu verpflichten, wenn die Angaben nicht darauf

Zen mn an gr

! https //www.ardmediaihok.de/tv/Kontraste/Gequilt-und-eingepfercht-niit-amtlicher-G/Das-
Erste/Video?beastId=43 1796 &dacumentld=52669462
3

SEITE 2VON2

schließen lassen, dass der Transport im Einklang mit den Rechtsvorgaben erfolgt. In diese
Prüfung sind insbesondere die zu erwartenden Witterungsbedingungen entlang der Route und

‚die vorgeschriebenen Beförderungs- und Ruhezeiten einzubeziehen. Zu diesem Zweck sind

die verpflichtenden Aufzeichnungen der Navigationssysteme zum Standort- und Temperatur-
verlauf sowie zum Öffnen und Schließen der Ladeklappe von herausragendem Wert. Die Or-

ganisatoren der Transporte sind verpflichtet, Ihren Behörden jederzeit Auskünfte über Pla-.

nung, Durchführung und Abschluss der Beförderung zu geben.

„Mit freundlichen Grüßen |

hr: vida,
4

GR Bımdesministerium
für Ernährung :
und Landwirtschaft

Dr. Hermann C Onko Acikens
Banden fr Emdhnng und Laith Staatssekretär

« Diensteite Born « 11045 Bar
HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

Sax ner Email ve +49 (0730 18.629 -4354
- Anden EX +48 (0)30 10 629 - A1B2
Deutscher Tierschutzbund eV, Em 321@bmel.bund.de
In der Raste 10 INTERNET wabmel.de
53129 Bonn RZ 321-34301/0008.
Andie . arm ii, Mal 2018
Bundestierärztekammer eV, .
Frauzösische Str. 53
10117 Berlin
Anden |
Deutschen Bauemverband e. N.
Claire-Waldoff-Str, 7

10117 Berlin

Nachri lich (nur per Email)

An das

Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
Postfach 15 64.

38005 Braunschweig

An das
Friedkich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsanstalt
für Tiergesundheit
Südufer 10

17493 Greifswald

| Schr geehrte Damen und Herren,

gerne möchte ich mit Ihnen und den für die Sachgebiete Tierschutz und Landwirtschaft ZU-
ständigen Staatssekretäre/innen bzw. Amtschefs der Länder die Optionen zum weiteren Vor-
gehen im Hinblick aufdas Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 1. Januar
2019 erörtern. Hierzu lade ich Sie herzlich ein zu einem Gespräch

amı Freitag dem 1. Juni 2018,
Ä um 13:00 Uhr bis 16:09 Uhr
in das Bundesmainisterium für Ernährung und Landwirtschaft
Rochusstraße 1, 53123 Bonn,
Haus 14, Raum EG-003 a-c.
5

Ihre Teilnahme bzw. Vertretung bi bitte ich bis möglichst zum 25. Mai 2018 per E-Mail an
321@bmel.bund.de zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

TEN IE
6

Bund-Länder-Verbände-Gespräch am 1. Juni 2018
Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration

13:00 - 16:00, BMEL Bonn, Haus 14, Raum EG.002

Wann Was

 

   
 

 

13:00 - 13:15 Begrüßung, Einführung:

- Gesetzliches Verbot der betä ubungslosen Ferkeikastration ab
01.01.2019

- Verfügbare Alternativen: Jungebermast, Immunokastration,

chirurgische Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung

- Zweifel der Branche an der Praxisgerechtheit der Alternativen
und Forderung nach Verfahren der Lokalanästhesie

- Situation Im Hinblick auf Wettbewerbsfählgkeit und Situation

der deutschen Ferkelerzeugung

   
   
  
    
    
 
   
    
   
 

] 13:15 14:00 Diskussion / Austausch h über Bewertung de der ‚r bestehenden Situation:
- Sind die vorhandenen Alternativen ausreichend?

- Sind weitere Alternativen erforderlich?

- Was bedeutet die Situation für die deutsche Ferkelerzeugung?
Besteht Handlungsbedarf?

 

 

      
   

Länder,
Verbände

m mern nnnunannn ana magazine ran pa pm mins ann mimanne ran Ann nenn puma pn nn rer ana en einen ans

14:00-14:15 - Zusammenfassung der bisherigen Diskussionsergebnisse
Schlussfolgerungen, Händlungsoptionen, einschließlich Ände-
rung Tierschutzgesetz.

 

   
  
 
   
   

 

 

 

14:15-14:55 | Diskussion / Austausch über Handlungsbedarf / Handlıngsoptionen Länder,
Verbände

14: 33 15:00 Zusammenfassung, Verabschiedung Verbände BMEL

15:00-16:00 | Beratung mit Ländern ohne Verbände: BM EL,

- Weiteres Vorgehen in Bezug auf Ferkelkastration, gef. Verein- | Länder

barung Telefonkonferenz
7

Ab

Abteilung: : 3. Datum: 11.05.2018

Gesch, Zeichen: _321-34301/0005 Hausruf: 4354/4344
Referatsleiter/-in: MR’n Dr. Kuge Angefordert am: 30.04.2018

oo Vorzulegen bis; sofort
Miterbeiter/-in: OAR Chapman-Rose Termm am:
Frau Bundesministerin Klöckner W] fester Verteller und-Bedienung

variabler Verteiler
durch Fachreferat
[[] eingeschränkter Verteiler
‚(innere Angelegenheit /
interne Meinuogsbildung)
[[] Personalangelegenheiten /
persönlicher Inhalt

[] sıv-mi glotch

[]. Referat 611 fr EL- zeitig

über Referenten/-innen OD auge-

u : . M ‚AL3, UAL'n 32, leitet
Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens 71.5.2018 Ref. 325, 326

mit der Bitte um Kenntnisnahme und Gelegenheit zur Rücksprache

Ferkelkastration — Ergebnis der AMK in Münster

Sachverhalt

Auf der AMK in Münster wurde die Thematik Ferkelkastration im Rahmen des Kaminge-
sprächs erörtert. Von der offiziellen Tagesordnung der AMK wurde die Ferkelkastration

von NW wieder zurückgezogen, da nicht mit einer einstimmigen Beschlussfassung zu rech- |
nen war. Nach Kenntnis des Fachreferats hat sich ein Teil der Länder im Rahmen des Ka-
mingesprächs dafür ausgesprochen, dass das Tiorschutzgoseitz (TierSchG) dahingehend ge-

‘ ändert werden sollte, dass

1. die chirurgische Ferkelkastration unter einer vom sachkundigen Tierhalter durchge-
führten Lokalanästhesie zulässig ist und
2. bis zur Verfü barkeit des Verfahrens wie bisher betäubungslos kastriert werden darf.

Offen ist bisher roch, wer die Änderungsinitiative ergreift (BMEL, Bundestag oder Bundes-
rat). Außerdem wurde von den [ändern die Bitte an den Bund gerichtet, mit den Ländern

. und Verbänden (Tierärzteschaft und Tierschutzverbände) auf Staatssekretärsebene ein Ge-

spräch zur führen, mit dem Ziel, einen Konsens für die 0.8. Gesetzesänderung zu erreichen
(siehe anliegenden Einladungsentwurf). Als Grundlage und zur Positionierung für das Ge-

. spräch sollte eine Abwägung und Entscheidung hinsichtlich der vorhandenen Optionen
8

SEINE 2 VON 5

durch Sie, Frau Bundesministerin, erfolgen.

U. Stellungnahme

Folgende Optionen gibt es grundsätzlich:

1.

TierSchG belassen. wie es ist

Diese Option müsste verbunden werden mit der klaten.Botschaft an die Wirtschaft, dass
sie sich mit den vorhandenen Verfahren — Jungebermast, Immunokastration, chirurgi-
sche Kastration mit Betäubung (=Schmerzausschaltung) _ arrangieren muss.

Vorteil:
- Es könnte aufein aufwändiges Gesetzgebungsverfahren mit ungewissem Ausgang
und ggf. weiteren ungewünschten Änderungen verzichtet werden.

.- Kein Widerstand von Tierärzteschaft und Tierschutzorganisationen.

Nachteil;

- Erwartungen der Wirtschaft werden nicht erfüllt, Wirtschaft hat auch vor 1. dem Hin-
tergrund der geführten Diskussion den Umstellungsprozess auf die vorhandenen Al-
ternativen zuletzt nicht mehr vorangetrieben. | .

- Entspricht nicht dem Wunsch einiger Länder.

Verbunden mit der Strategie, das Ergebnis der vom n BMEL geplanten Studie mit d mit der -
Fragestellung, ob mit einer Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration eine Schmerzaus-

- schaltung erreicht werden kann, abzuwarten.

Vorteil:

= Dem Wunsch der Wirtschaft wird entgegengekommen,

Nachteil:

- Esist nicht unwahrscheinlich, dass die Studie er geben wird, dass mit der -Lokalanäs-
thesie.bei der Ferkelkastration keine Schmerzausschaltung erreicht werden kann. In- .

sofern bestünde dann bei Ablauf der verlängerten Frist die gleiche Situation wie
jetzt. Damit wäre das Problem unter Umständen huur verschoben aber nicht gelöst.

- Es ist mit Widerstand der Tierschutzorganisationen zu rechnen. -
9

SEIME3 VONS

3. Änderung des TierSchG — Durehführung der Lokalanästhesie durch Tierhalter
Einführung der Lokalanästhesie (Procain oder Lidocain) unabhängig davon, ob sie zu
einer Schmerzausschaltung führt oder nicht (d. h. Abgehen von der Forderung nach
Schmerzausschaltung). Parallel müsste eine Verordnung erlassen werden, mit der die .

Anfonderungen an die Sachkunde der Tierhalter geregelt wer den.

Vorteil:

Tierhalter könnten die Anwendung der Lokalanästhesie selbst durchführen und weiter-
hin chirurgisch kastrieren.

Nachteil:
Politisch: oo.
— De facto würde damit das vorhandene Tierschutzrecht zurückgefahren werden.
. - Es wäre mit massiver Kritik und Widerstand der Tierschutzorganisationen und der
Veterinärverbände zu rechnen, da diese die Lokalanästhesie als Verfahren bei der
Ferkelkastration ablehnen.
 - Obeine Mehrheit für eine solche Gesotzesäinderung vorhanden wäre, ist unsicher.

Fachlich:
- Procain ist zwar für die Tierart Schwein zugelassen, Studien zeigen aber, dass die
'Ferkelkastration unter Lokalanästhesie mit Procain z. T. eine ähnlich hohe oder so--
gar höhere Belastung bei den Ferkeln hervorruft, wie die betäubungslose Kastration.
Zudem sind nach Einschätzung der Zulassungsbehörde BVL die derzeit zugelasse-
nen Präparate im Hinblick auf ihre Konzentration nicht für die Anwendung bei der
‚Ferkelkastration geeignet (Gefahr der Überdosierung mit Todesfolge),.
. = Lidocain ist zwar das geeignetere und wirksamere Lokalanästhetikum, für Schweine
. jedoch nicht zugelassen. Es ist auch nicht zu erwarten, dass eine entsprechende Zu-
lassung von einem pharmazeutischen Unternehmer beantragt würde.

- Die Anwendung von Lidocain könnte daher nur im Rahmen der Umwidmung erfol-
gen. Ob die arzneimittelrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, wäre von
den zuständigen Behörden der Länder zu beurteilen. Ein uneinheitliches Vorgehen
im Vollzug wäre nicht auszuschließen.

Technisch:

- Die erforderlichen Voraussetzungen (Änderung Tierächg, Erlass einer Verordnung,
Angebot von Sachkundekursen, Schulung von Landwirten) können nicht bis zum
01.01.2019 geschaffen werden.

- Es würde somit ein Zeitraum entstehen, in dem die betäubungslose Ferkelkastration
verboten und die Anwendung der Lokalanästhesie durch den Landwirt noch nicht er-
Jaubt ist,
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