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33. Sitzung des IT-Planungsrates (22.10.2020 | Berlin) Steckbrief Berichterstatter: FITKO ████████████ ██████████████████████████ ████████████ ██ ████ TOP x              FIT-Connect Kategorie Quellbeschluss (nur bei Folgeauftrag)                     [2020/xx] Geschätzte Dauer der Behandlung:                       ca. 30 Minuten Gegenstand der Behandlung: Ausgangslage und Problemstellung: Einen entscheidenden Anstoß für einen nächsten Schritt hin zu einer digitalen Verwaltung gibt das Onlinezugangsgesetz , mit dem sich Bund und Länder darauf geeinigt haben, sämtliche Leistungen der deutschen Verwaltung bis zum Ende des Jahres 2022 vollständig digital anzubieten. Die Umsetzung dieser 5560 LeiKa- Leistungen stellt historischen Kraftakt für alle Ebenen der Verwaltung dar, der jedoch auf begrenzte Umsetzungsressourcen trifft. Daher wurde ein Fokus auf den Aufbau von Basiskomponenten (Nutzerkonten, Postfächer) und gemeinsame Lösungsentwicklung zwischen Bund und Ländern gesetzt. Um dieses Zusammenspiel zu ermöglichen und zu verbessern, gibt es bereits mehrere Projekte und Maßnahmen in der föderalen Landschaft. Jedoch folgen viele Bemühungen oft engen Strukturen und Regeln und werden von einer vergleichsweise kleinen Zahl von Gruppen / Organisationen betrieben und von etablierten Lösungsanbietern besetzt. Die Ursachen hierfür liegen vor allem in den bestehenden Herausforderungen für Entwickler- und Anbieter von OZG- Lösungen in föderalen IT-Landschaft begründet: Hohe Hürden für Lösungsentwicklung:                         Für viele existierende und neue Lösungsentwickler sind die Rahmenbedingungen (bspw. für die Übertragung von Anträgen oder Anbindung von Basiskomponenten) für die Entwicklung oft kaum transparent, weil einfach auffindbare offene Dokumentations- und Unterstützungsangebote fehlen, oder diese Rahmenbedingungen mit hohen technischen und organisatorischen Voraussetzungen verbunden sind. Diese Situation führt vielfach dazu, dass viele Anbieter von der Entwicklung von Leistungen im Rahmen der OZG- Umsetzung faktisch ausgeschlossen werden. 33. Sitzung des IT-Planungsrates (22.10.2020 | Berlin)                                             515-1
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Fehlende Rahmenarchitektur und Standards: Oft fehlt es an gemeinsamen Standards und einer übergreifenden föderalen Rahmenarchitektur für das Antragsmanagement, die das länder- und behördenübergreifende Zusammenspiel von Komponenten regelt. Einmal entwickelte Fachlösungen für Anträge und Antragsbearbeitung sind daher kaum oder nur mit erheblichen Zusatzaufwänden in unterschiedlichsten IT- Landschaften und Umsetzungskontexten nachnutzbar. Auch gemeinsame Lösungsentwicklungen werden damit erschwert. Aufgrund dieser Situation und den beschriebenen Herausforderungen werden sich Lösungskapazitäten nicht in der Geschwindigkeit entwickeln, die aktuell benötigt wird. Auch weitere finanzielle Mittel werden hier kaum ein Hebel zur Verbesserung bringen, da diese auf begrenzte Umsetzungsstrukturen und – kapazitäten treffen. Lösungsvorschlag FIT-Connect: FIT-Connect ist ein Plattform-Ansatz, der die Vernetzung und Integration bestehender IT-Systeme der deutschen Verwaltung vorantreiben und die Bildung und Wachstum eines dynamischen Lösungsökosystems im Kontext der Antragsstellung und des Rückkanals mit Antragsstellern fördern soll. Zentrale Idee ist eine föderale Plattformarchitektur aus zentralen und dezentralen Komponenten. Sie berücksichtigt ebenfalls Plattformangebote für Lösungsentwickler, um die benannten Herausforderungen gezielt zu adressieren. Hierfür wurden drei initiale Handlungsschwerpunkte für die Plattformumsetzung definiert: Föderale Antragsübermittlungsinfrastruktur: Aufbau einer Infrastruktur für alle Fachbereiche und OZG-Umsetzungsmodelle, um Anträge zwischen Antragsdiensten und Fachverfahren automatisiert und medienbruchfrei zu übermitteln. Kernidee des Ansatzes ist die Bereitstellung einer offen nutzbaren und zentral gemanagten API- Umgebung für alle föderalen Ebenen: Schnelle und einfache Umsetzung: Um an der föderalen Antragsübermittlung zu partizipieren, müssen Lösungsanbieter- und Verfahrensverantwortliche lediglich die offen bereitgestellten und leichtgewichtigen APIs anbinden und keine eigenen Infrastrukturen aufbauen und finanzieren. Skalierbare Verknüpfung beider Seiten: Die fachliche Zuständigkeitsfindung baut auf dem etablierten XZuFi-Standard und den Zuständigkeitsfinderinfrastrukturen für die Pflege und Ermittlung von Adressierungsparametern in der „Citizen to Government“ (C2G) und „Business to Government“ (B2G) Kommunikation auf. Die Pflege dieser Informationen erfordert keine Änderungen der bestehenden Prozesse und Verantwortlichkeiten in Bund, Ländern und Kommunen. Agile und flexible Einbindung von Fachstandards: Die XFall- basierte API unterstützt eine einfache Einbindung von kompakten FIM-basierten Antragsdatenstandards für einen automatisierten und medienbruchfreien Austausch von Antragsdaten. Gleichzeitig können bestehende und zukünftige alternative Fachstandards eingebunden werden. 33. Sitzung des IT-Planungsrates (22.10.2020 | Berlin)                           525-1
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Einheitliches Zugangstor zur Verwaltung: Die angedachte Architektur soll nicht nur Antragssysteme der Verwaltung anbinden, sondern perspektivisch auch Antragssysteme von privaten Stellen und Dienstleistern sowie die M2M-Kommunikation mit der Wirtschaft. Auch soll zukünftig die Umsetzung von Berichtspflichten (bspw. Statistikberichte) über die angedachte Infrastruktur mit unterstützt werden. Föderales Entwicklerportal: Um die bestehende Komplexität für Entwickler von Antragslösungen und Fachverfahren zu reduzieren, soll ein föderales Entwicklerportal aufgebaut werden. Dieses Portal soll nicht nur für die vorgeschlagene Antragsinfrastruktur, sondern für alle relevanten Basiskomponenten in Bund und Ländern technische Dokumentationen, Entwicklungsressourcen und Leitfäden lösungsorientiert bündeln und offen bereitstellen. Damit soll die Entwicklung eines innovativen Lösungsökosystems gefördert werden und ein „Single-Point-of-Truth“ geschaffen werden, an dem sich alle Lösungsentwickler und Umsetzungsverantwortliche orientieren können. Föderale Plattformarchitektur für das Antragsmanagement: FIT- Connect soll, als Teilbereich des föderalen IT-Architekturmanagements, der Beginn einer föderalen Plattformarchitektur für das Antragsmanagement sein, welches ein standardisiertes Zusammenspiel der bestehenden dezentralen föderalen IT-Landschaft ermöglicht und ein Arbeitsprogramm für die weitere Plattformentwicklung definiert. Um den Gesamtumfang von FIT-Connect, die initialen Handlungsschwerpunkte und offenen Gestaltungsfragen im Kontext der bestehenden IT-Landschaft in Bund und Ländern zu bewerten, wurden offene Arbeitsgruppen eingerichtet. Die Zwischenergebnisse dieser Arbeitsgruppen sind als Anlage beigefügt. Im Rahmen des teilnehmeroffenen Proof of Concept, der Anfang 2020 initiiert wurde, wurde die föderale Antragsübertragungsarchitektur in Form einer prototypischen Infrastruktur und einem API-Portal umgesetzt und erprobt. Folgende Umsetzungsaktivitäten wurden dabei erfolgreich erprobt: Für Thüringen können über FIT-Connect vom thüringischen Antragsportal an alle Kommunen XFall und FIM-basierte standardisierte Antragsdaten übermittelt und dort automatisiert weiterverarbeitet werden. Um den Einer für Alle (EfA) Ansatz über FIT-Connect zu evaluieren, wurde Ende August die Anbindung des von Dataport entwickelten Antragsverfahrens „Wohngeld“ an das entsprechende Fachverfahren in Hessen unter Nutzung von standardisierten FIM-Antragsdaten begonnen. Hierfür soll der Hessenfinder der Linie-6Plus für die technische Adressierung auf Basis XZuFi eingebunden werden. Ein Abschluss der Umsetzung wird bis Mitte Oktober erwartet. Zusätzlich konnte über ein studentisches Projekt einer offenen Referenzimplementierung der APIs der Nachweis erbracht werden, dass auch für verwaltungsexterne Entwickler eine einfache Implementierung auf Basis der offen verfügbaren API-Dokumentation möglich ist. Der Ansatz FIT-Connect leistet damit einen konkreten Beitrag zu der von Bund, Ländern und Kommunen geforderten Plattformarchitektur auf der föderalen Ebene. Der wesentliche Vorteil des FIT-Connect-Ansatzes ist, dass vorhandene Lösungen und Architekturen in Bund, Ländern und Kommunen nicht angepasst werden müssen. FIT-Connect verbindet die Heterogenität der öffentlichen IT- 33. Sitzung des IT-Planungsrates (22.10.2020 | Berlin)                           535-1
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Landschaft. FIT-Connect setzt dabei auf vorhandene Infrastrukturelemente und verbindliche Standards des IT-Planungsrats. FIT-Connect stellt somit eine zentrale Basiskomponente für ein föderales Plattform-Ökosystem zur Verfügung. 1 Fachliche Betroffenheit der Fachministerkonferenzen : ☐ Ja [betroffene FMK / kurze Darstellung der Betroffenheit] ☒ Nein Art der Behandlung: ☐ Information ☒ Beschluss Die folgenden Felder sind nur bei der Behandlungsart Beschluss auszufüllen. Geplante Sitzungsunterlagen 1. Anlage 1: Infobooklet für die FIT-Connect Antragsübermittlung 2. Anlage 2: Arbeitsgruppenzwischenbericht - Ziele, Mehrwerte und Umfang der FIT-Connect Plattform Beschlussvorschlag 1. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, in Abstimmung mit Bund und Ländern, die FIT-Connect Plattform im Rahmen eines Projekts zu realisieren. Das Projekt beinhaltet folgende Aufgabenschwerpunkte: a) Spezifizierung und Realisierung der im initialen Plattformumfang definierten Komponenten: i.    Aufbau der föderalen Antragsübermittlungsarchitektur gemäß der erprobten Rahmenarchitektur aus dem Proof of Concept und unter Einbeziehung der in Anlage 3 identifizierten relevanten föderalen Basiskomponenten und Infrastrukturen. ii.    Aufbau des föderalen Entwicklerportals mit dem skizzierten Aufbau und Inhalten. iii.    Aufbau der FIT-Connect-Infrastruktur zunächst in einem noch zu bestimmenden öffentlichen Rechenzentrum. Das Projekt soll die Skalierbarkeit der Anwendung testen und einen Vorschlag für mögliche Ausbaustufen machen. b) Konzipierung einer föderalen Plattformarchitektur und von Architekturprinzipien für die Antragsübermittlung und Antragskommunikation, die ein optimiertes Zusammenspiel zentraler und dezentraler Komponenten ermöglicht. c) Planung und Fortschreibung einer Roadmap mit weiteren Plattformangeboten. d) Konzipierung einer Organisationsstruktur und rechtlicher Grundlagen für die Steuerung und den Betrieb der Plattformkomponenten. 1 Gemäß § 1 Abs. 6 des IT-Staatsvertrags werden die Fachministerkonferenzen vom IT-Planungsrat beteiligt, sofern deren Fachplanungen von seinen Entscheidungen betroffen sind. 33. Sitzung des IT-Planungsrates (22.10.2020 | Berlin)                                              545-1
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2. Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, zu Fortschritten des Projekts zu berichten: a) Ein Projektcontrollingbericht zu jeder Sitzung der AL-Runde b) Ein initialer Zeit- und Kostenplan bis zur 34. Sitzung des IT- Planungsrats zur Realisierung von FIT-Connect als Produkt des IT- Planungsrats c) Ein Projektabschlussbericht zum Projektabschluss und zur abschließenden Prüfung der Infrastrukturvarianten bis zur 36. Sitzung des IT-Planungsrats. Nur bei Standards: Halten die Berichterstatter eine Beschlussfassung nach § 3 2 Abs. 2 des IT-Staatsvertrages zur Ausführung von § 91c GG für angezeigt (Interoperabilitätsstandard)? ☐ Ja      ☐ Nein 3 Ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen ? ☐ Ja ☒ Nein Wie wirkt sich der Entscheidungsvorschlag auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung aus? [Auswirkung] 4 Veröffentlichung der im Entscheidungsvorschlag in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen: ☒ Ja ☐ Nein [kurze Begründung] 2 Beschlüsse über Standards werden vom IT-Planungsrat mit der Zustimmung des Bundes und einer Mehrheit von 11 Ländern, welche mindestens zwei Drittel ihrer Finanzierungsanteile nach dem Königsteiner Schlüssel abbildet, gefasst, soweit dies zum bund-länderübergreifenden Datenaustausch oder zur Vereinheitlichung des Datenaustauschs der öffentlichen Verwaltung mit Bürgern und Wirtschaft notwendig ist (§ 3 Abs. 2 IT- Staatsvertrag). 3 Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats ist bei Entscheidungsvorschlägen insbesondere darzulegen, ob und inwieweit durch die Entscheidung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen sein könnte. 4 Der IT-Planungsrat hat eine grundsätzlich transparente Veröffentlichungspraxis beschlossen. Sollte im Einzelfall keine oder eine nur teilweise Veröffentlichung geboten erscheinen, ist dies kurz zu begründen. 33. Sitzung des IT-Planungsrates (22.10.2020 | Berlin)                                                  555-1
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