Bewilligung.final
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung 01KI20703“
BEAUFTRAGT VOM FR Bundesministerium für Bildung DLR Projektträger und Forschung DLR Projektträger DLR Projektträger Bereich Gesundheit Heinrich Konen Straße 1, 53227 Bonn CureVac AG Friedrich-Miescher-Str. 15 72076 Tübingen Ihre Ansprechpartner. wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in Telefon E Mail administrative/r Mitarbeiter/in Telefon E Mail Telefax Datum 31.08.2020 Zuwendungsbescheid Betr.: Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 04, Titel 68530, Haushaltsjahr 2020, für das Vorhaben: "ACE-mR-CoV Entwicklung, Testung und Produktion eines SARS-CoV-2 Impfstoffes auf Basis der mRNA Technologie" Förderkennzeichen: 01K120703 Bezug: Ihr Antrag vom 14.07.2020 mit Ergänzungen vom 21.07.2020 (E-Mail), 23.7.2020 (E-Mail), 31.07.2020 (E-Mail), 01.08.2020 (E Mail), 06.08.2020 (E-Mail), 15.08.2020 (E-Mail), 19.08.2020 (E-Mail) und 21.08.2020 (E-Mail) Anlg.: Abdruck „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF - NKBF 2017“ (Stand: November 2019) - Abdruck „Besondere Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BNBest-mittelbarer Abruf BMBF“ (Stand: Januar 2015) Gesamtvorkalkulation - Vordruck „Empfangsbestätigung“ - Vordruck „Rechtsbehelfsverzicht" Vordruck „Antrag profi Online“ - Hinweise für Zahlungsempfänger Vordruck „Verwendungsnachweis“ Das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt e.V. ist Mitglied der Helmholtz Gemeinschaft. Vertreter des DLR sind der Vorstand und von ihm ermächtigte Personen. Auskünfte erteilt der Leiter Allgemeine Rechtsangelegen Besucheradresse: heiten, Linder Höhe, 51147 Köln (Hauptsitz des DLR). Bonn Oberkassel ee ee Heinrich Konen Straße 5 DLR-PT-Vordr. b0241b/11.19_0 Germany, 53227 Bonn entspricht BMBF-Vordr. 0241b/11.19 0 Telefon +49 228 3821-0 Telefax +49 228 3821 1229 . “mim nennen
Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Höhe der Zuwendung/Finanzierungsform und -art/Zweckbindung/Bewilligungszeitraum/ Zahlungsplan im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewilligen wir Ihnen als beliehener Projektträger eine nicht rückzahlbare Zuwendung von 80,00 v. H. der tatsächlich entstehenden, aufgrund einer Nachkalkulation zu ermittelnden zu- wendungsfähigen Selbstkosten, höchstens jedoch 251.612.248,35 € (in Buchstaben: Zwei-fünf-eins-sechs-eins-zwei-zwei-vier-acht-Komma-drei-fünf Euro) (Anteilfinanzierung). Der vorstehende Betrag ist ein Höchstbetrag („bis zu“/,höchstens‘“), d. h., die konkrete Höhe der Zuwendung wird erst nach erfolgter Prüfung des von Ihnen einzureichenden Verwendungsnachweises im Schlussbescheid festgesetzt und steht bis dahin unter Vorbehalt. Welche Kosten im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung als zuwendungsfähig anzuerkennen sind, richtet sich nach den in diesem Zuwendungsbescheid und den dazugehörigen Nebenbestimmungen getroffenen Regelungen. Bei der abschließenden Festsetzung der Zuwendungshöhe werden zusätzliche Deckungsmittel im Sinne der Nr. 2 NKBF 2017 auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips vorrangig gegenüber der Zuwendung angesetzt und wirken demzufolge — ggf. anteilig - zuwendungsmindernd. Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur für das o. a. Vorhaben entsprechend Ihrem Antrag vom 14.07.2020 einschließlich evtl. Ergänzungen (s. Bezug) und der beigefügten, von uns im Einvernehmen mit Ihnen geänderten Gesamtvorkalkulation verwendet werden. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert bleibt. Die Zuwendung gilt für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.12.2021 (Bewilligungszeitraum). Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Kosten abgerechnet werden. Wir beabsichtigen, die Zuwendung kassenmäßig wie folgt zur Verfügung zu stellen: 102.789.939,76€ im Haushaltsjahr 2020 148.822.308,59€ im Haushaltsjahr 2021. Fördermittel, die für das Haushaltsjahr 2020 kassenmäßig bereitgestellt sind und nicht bis Ende des Jahres 2020 gem. NKBF 2017 Nr. 2.6.1 und der beigefügten BNBest -Abruf BMBF abgerufen werden, stehen nicht für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung und werden aus dem Vorhaben gekürzt. Analoges gilt auch für das Haushaltsjahr 2021. In Abweichung zu den BNBest- mittelbarer Abruf BMBF Nr. 1 gilt für den letzten Mittelabruf innerhalb des Vorhabens (Dez. 2021) folgende Regelung:
3. Mit dem letzten Abruf des Haushaltsjahres 2021 können ausnahmsweise geplante projektbezogene Kosten, die innerhalb der Laufzeit begründet sind und deren Begleichung bis einschließlich 6 Wochen (Verwendungsfrist) nach Laufzeitende erfolgt, abgerufen werden. Eine weitere Abrechnung von projektbezogenen Kosten und einer damit verbundenen Auszahlung von Mitteln mit dem Verwendungsnachweis ist darüber hinaus nicht möglich. 12. Nebenbestimmungen und Hinweise | Die beigefügten NKBF 2017, welche Sie als Zuwendungsempfänger unmittelbar uns gegenüber verpflichten und berechtigen, sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Bestandteil dieses Bescheides. Das BMBF behält sich vor, die sich daraus ergebenden Rechte selbst oder gemeinsam mit uns auszuüben. Von der Anwendung ausgenommen sind die Regelungen der Nrn. 2.4.1, 2.6.4, 4.2 - 4.4 der NKBF 2017. Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Abrufverfahren. Die beigefügten BNBest- mittelbarer Abruf BMBF sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen ebenfalls Bestandteil dieses Bescheides. - In Abweichung zu den NKBF 2017 Nr. 2.6.2.1 und 2.6.2.2 werden die nicht rückzahlbaren Zuschüsse auf der Basis einer verbindlichen Meilensteinplanung gewährt. Dabei können nach Erreichung eines Meilensteins die Mittel, welche zur Erreichung des nächsten Meilensteins erforderlich sind, bis zur maximalen Höhe der kassenmäßigen Mittelbereitstellung gem. NKBF 2017 Nr. 2.6.1 und der beigefügten BNBest -Abruf BMBF abgerufen werden. - Mittelabrufe > 10Mio € müssen spätestens 1 Tag vorher gegenüber liquiditaet@bmf.bund.de angezeigt werden. Es gelten folgende weitere Nebenbestimmungen und Hinweise: Beihilferechtlicher Hinweis: Die beihilferechtliche Einordnung beruht insbesondere auf Ihren hierauf bezogenen Angaben im Förderantrag. Es ist sicherzustellen, dass diese Angaben vollständig, korrekt und aktuell sind. Sie sind verpflichtet, beihilferechtlich relevante Änderungen dieser Angaben unverzüglich mitzuteilen. Diese Pflicht besteht unabhängig von der - strafbewehrten - Pflicht zur Mitteilung subventionserheblicher Tatsachen. Die Förderung für das o. a. Vorhaben erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Sonderprogramm zur Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2“ auf der beihilferechtlichen Grundlage von 8 1 der Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19
-A- („Bundesregelung Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen"), genehmigt am 28.04.2020 von der Europäischen Kommission unter der Referenz-Nr. SA. 57100 und unter Zugrundelegung der Ziffern 3.6 des Befristeten Rahmens der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 (Annahme am 19.03.2020 über die Mitteilung der Europäischen Kommission C (2020) 1863 final). Die Vorgaben der Rechtsgrundlage sind einzuhalten. Die Kumulierung von mehreren Beihilfen für dieselben förderfähigen Kosten ist nur im Rahmen der in der Förderrichtlinie „Sonderprogramm zur Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2“ aufgeführten Regelungen bzw. Ausnahmen gestattet. Auszahlungssperren Von der Zuwendung sind aus der Gesamtvorkalkulation folgende Mittel kassenmäßig gesperrt: Kategorie A Von der Sperre betroffene Ansätze werden von der Austauschbarkeit zugunsten anderer Positionen der Gesamtvorkalkulation ausgeschlossen. Kategorie B Sperren bis zur Erreichung des jeweils nächsten Meilensteins (zur Definition der Meilensteine siehe Tabelle unter „Begleitendes Großprojektecontrolling“) Meilenstein 0/ Initialzahlung Meilenstein 1 Meilenstein 2 Meilenstein 3 Meilenstein 4 Gesperrte Bundesmittel können nicht ausgezahlt werden. Über eine Aufhebung der Sperren entscheiden wir durch schriftlichen Änderungsbescheid, wenn
-5- Kategorie A die Kosten für die geplanten Auftragsvergaben (Position 0850 Ifd. Nr. 1 bis 83) und Investitionen (Position 0847 Ifd. Nr. 5, 7 und 8) anhand prüffähiger Kalkulationen/Angebote erläutert und durch uns geprüft wurden. Kategorie B der entsprechende Meilenstein unter den im Absatz „Begleitendes Großprojektecontrolling“ Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erreicht ist. Die vollständige Aufhebung einer Sperre aus Kategorie B setzt voraus, dass alle für die jeweilige Meilensteintranche relevanten Sperren aus Kategorie A aufgehoben wurden. Wir behalten uns für die von der Sperre betroffenen Ansätze/Meilensteintranchen einen Teilwiderruf dieses Bescheides vor (Widerrufsvorbehalt nach 8 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 8 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz [VwVfG!]). Widerrufsvorbehalt Wir behalten uns vor, den Bescheid - _inden Fällen der Nr. 6.1 NKBF2017, - Inden Fällen einer Auszahlungssperre, - den unter Nr. 1 oder Nr. 2 der Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten aufgeführten Auflagen nicht entsprochen wird, - aus zwingenden Gründen zu widerrufen und die Förderung ganz oder teilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt nach 8 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 8 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). Vergabe von Unteraufträgen an mindestens 50 v.H. gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen Vor einer Auftragsvergabe mit einer Vergütung von mehr als 100 T€ (ohne USt.) an ein mindestens 50 v.H. gesellschaftsrechtlich mit Ihnen verbundenes Unternehmen ist uns im Rahmen von Nr. 2.5.1 NKBF 2017 das Ergebnis des wettbewerblichen Vergabeverfahrens schriftlich zu erläutern. Subventionscharakter der Zuwendung Die Zuwendung ist eine Subvention im Sinne des $ 264 Abs. 8 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Sie sind mit Schreiben vom 31.07.2020 über die subventionserheblichen Tatsachen und die Strafbarkeit des Subventionsbetrugs nach 8 264 StGB unterrichtet worden und haben dies mit Schreiben vom 13.08.2020 bestätigt. Der Inhalt dieses Schriftwechsels wird Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Tatsachen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind, sind unverzüglich mitzuteilen. Besondere Offenbarungspflichten bleiben unberührt.
-6- - Veröffentlichungen 1. Forschungsergebnisse, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie entstehen, müssen publiziert werden, auch wenn die Studienhypothese nicht bestätigt wurde (NULL- Resultate). Die Veröffentlichung soll in der Vorhabenlaufzeit, muss spätestens jedoch sechs Monate nach Laufzeitende erfolgen. 2. Die Veröffentlichungen der Forschungs-/Studienergebnisse sollen grundsätzlich als Open-Access-Publikation erfolgen. 3. Originaldaten zu den Publikationen sollen zur Nachnutzung gemäß den FAIR Prinzipien; (findable, accessible, interoperable and reusable, siehe auch https://data.europa.eu/euodp/data/dataset/open-research-data-the-uptake-of-the-pilot-in- the-first-calls-of-horizon-2020/resource/7bde6e00-8516-4bac-9c72-16b1e542dc27) und unter der Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere Datenschutz und Urheberrecht betreffend, zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichung muss spätestens sechs Monate nach Laufzeitende erfolgen. 4. Zusätzlich zu Nr. 5.2.2 NKBF 2017 ist bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit — beispielsweise Messen, Internetauftritten, Mitteilungen zur Patientenrekrutierung oder anderen — das Logo des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert vom“ gut sichtbar anzubringen. Das Logo sowie weitere Informationen zur Beachtung von Logos und Corporate Design des Zuwendungsgebers BMBF kann abgerufen werden unter der URL http://www.bmbf.de/bmbfservice/4607.php mit dem Benutzernamen: „zuwendungs-info“ und dem Passwort „bmbf2006° 5. Wenn Sie aus dem Forschungsvorhaben resultierende Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlichen, soll der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich sein. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so sollen Sie den Beitrag zusätzlich - gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) — unentgeltlich elektronisch zugänglich machen (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. 6. Bei Veröffentlichungen im Internet mit Einrichtung einer Internetadresse ist folgendes zu beachten: 3.1. Anmeldung Die Start-URL und ggf. die Internet-Domain der zum Vorhaben angelegten Webseiten ist dem zuständigen Fachreferat / Projektträger zu melden. Die Anmeldung soll zusätzlich zur URL auch das Förderkennzeichen enthalten. 3.2. Abmeldung, Domainaufgabe Wenn eine Fortnutzung einer Internet-Domain für Projektzwecke im Sinne der Ergebnisverwertung nicht verfolgt wird oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verfolgt wird und Sie die für ein Vorhaben gesicherte Internet-Domain nach Ende des Vorhabens oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgeben wollen, ist das BMBF vor Rückgabe der Domain unter der Mail: website@bmbf.bund.de darüber so rechtzeitig zu informieren, dass dem BMBF die Entscheidung möglich ist, ob es die
Mn, MR aufzugebende Domain im Einzelfall übernimmt. Sollte das BMBF eine Domain im Einzelfall übernehmen, haben Sie diese ohne Kosten an das BMBF abzugeben und dazu bei der Übertragung (KK-Antrag) mitzuwirken. - Öffentlichkeitsarbeit Wissenschaft und Forschung sind auf eine breite Akzeptanz in allen Ebenen der Gesellschaft angewiesen. Um eine positive Grundeinstellung der Bevölkerung gegenüber den Anliegen und Bedürfnissen der Forschung zu erreichen, gilt es, die Kontakte zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit zu pflegen und die Kommunikation zu intensivieren. Hierzu ist jeder Wissenschaftler und jede Wissenschaftlerin aufgefordert, seinen/ihren Beitrag zu leisten. Sie sind daher verpflichtet, bei geeigneten Anlässen die Öffentlichkeit über Ziele und Ergebnisse dieses Vorhabens zu informieren. In Betracht kommen beispielsweise Publikationen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften, Berichte oder Interviews in der Tagespresse oder in Funkmedien, aktive Teilnahme an öffentlichen Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür, Internet-Darstellungen oder Ähnliches: das BMBF ist dabei jeweils als Förderer zu benennen. Eine derartige Aktivität zur Öffentlichkeitsarbeit sollte wenigstens einmal jährlich stattfinden. Hierüber ist im Rahmen des Zwischen- und Schlussberichtes zu berichten. Wir sind über alle vom Zuwendungsempfänger bzw. von der Projektleitung initiierten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld in Kenntnis zu setzen. Pressemitteilungen sind uns zeitgleich mit den Medien zuzusenden. Zu Pressekonferenzen sind wir einzuladen. - Begleitendes Großprojektecontrolling Aufgrund der Höhe der Zuwendung fällt das Vorhaben unter das begleitende Großprojektecontrolling des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Daher sind dem BMBF (Referat 615 und Z 23) sowie dem DLR Projektträger die unten aufgeführten Berichte in elektronischer Form vorzulegen: 1. Statusberichte Im Projekt sind folgende zentrale Meilensteine auf Basis der Vorhabenbeschreibung mit Stand vom 25.08.2020 definiert: Meilenstein Inhalt Frist (oder früher) MS2
MS3 MS 4 Mit Erreichen des jeweiligen Meilensteins ist dem Zuwendungsgeber durch den Zuwendungsempfänger ein ausführlicher Projektstatusbericht vorzulegen (Fristen siehe Tabelle), der eine Bewertung des Projektverlaufs und eine Entscheidung über die Auszahlung der gesperrten Mittel zulässt. Bei positivem Prüfergebnis werden die mit dem jeweiligen Meilenstein verbundenen Mittel entsperrt; die zugehörigen Mittel können dann nach den Regelungen des Abrufverfahrens abgerufen werden. Das Nichterreichen eines Meilensteins kann zum (Teil-)Widerruf des Bescheides und zur (teilweisen) Einstellung der Förderung führen. Verzögert sich die Erreichung eines Meilensteins um mehr als zwei Monate gegenüber dem obenstehenden Plan, so ist der Statusbericht unabhängig von der Meilensteinerreichung mit Ablauf der zwei Monate vorzulegen. Bis zum endgültigen Erreichen des verzögerten Meilensteins sind die Statusberichte monatlich aktualisiert vorzulegen. Die Statusberichte müssen folgende Punkte enthalten: (Nur im Fall von mit dem Zuwendungsgeber abgestimmten Änderungen der Projektziele und -inhalte) Kurzdarstellung der geänderten Projektziele und des geänderten Projektinhalts mit Erläuterung der Änderung im Vergleich zum bisherigen Status Qualitative Fortschrittsbeschreibung e Darstellung des Fortschritts und der erzielten Ergebnisse im Berichtszeitraum (kritische Ereignisse, Meilensteine, etc.) mit kurzer Darstellung des Sachstands zum Fortschritt bei den klinischen Studien. e Zusammenfassung der Zeit-, Kosten- und Qualitäts-/Inhaltsdimension im Vergleich zum Basisplan im Antrag und zum letzten Statusbericht. Änderungen gegenüber dem Basisplan und ihre Auswirkungen auf den weiteren Projektverlauf sind zu erläutern. Etwaige Gegenmaßnahmen sind darzulegen. Darstellung der Zeit- und Terminsituation bezugnehmend auf Basisplan e _Zeitplan/Terminplan (z. B. aussagekräftiges Gantt Chart) mit Plan/Ist bzw. Plan/Plan-Vergleich, einschließlich Plan/Ist bzw. Plan/Plan-Meilensteindarstellung. e _ Selbsteinschätzung des Projektstandes gemäß Ampel (grün: Stand planmäßig; gelb: signifikante Planabweichungen, Zielerreichung noch nicht gefährdet; rot: Zielerreichung erscheint im gegebenen Zeitfenster nicht mehr möglich.)
= > Darstellung der Kosten-/Finanzsituation bezugnehmend auf Basisplan e _Kostenverlauf nach Arbeitspaketen, Kostenarten und zeitlichem Verlauf, sowie Gesamtkostenverfolgung) mit Plan/Ist- bzw. Plan/Plan-Vergleich (tabellarisch: Gesamtkostenverfolgung graphisch) e Selbsteinschätzung des Projektstandes insgesamt gemäß Ampel (grün: Stand planmäßig; gelb: signifikante Planabweichungen; Zielerreichung noch nicht gefährdet; rot: Zielerreichung im gegebenen Kostenrahmen und/oder Finanzierungsrahmen erscheint nicht mehr möglich.) Erläuterungen zum Sachstand von Auftragsvergaben/Fremdleistungen und weiteren Planungen für Auftragsvergaben/Fremdleistungen e mit Partnern für klinische Studien e mit Partnern für präklinische Studien e mit Partnern zum Kapazitätsausbau für "= Einkauf pDNA "= mRNA-Produktion bei CMOs = LNP-Formulation ": Fill&Finish "= Packaging&Labelling "» Diagnostik und Analysen " Material- und Slotverfügbarkeiten Sachstand zur Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich Erläuterungen zum Sachstand von Genehmigungsvorgängen und weiteren Planungen für Genehmigungsvorgänge mit Regulierungsbehörden etc. Aktualisierung Risikobericht . Ad-Hoc-Berichte Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet das BMBF und den DLR Projektträger bei erkennbaren, wesentlichen Entwicklungen, die Auswirkung auf Zeit- oder Kostenpläne oder die Zielerreichung haben können, unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus kann das BMBF in begründeten Ausnahmefällen zusätzliche Bedarfsberichte anfordern. Beteiligung des Beirats Zur Begleitung der Maßnahme hat der Zuwendungsgeber einen Beirat eingesetzt, der zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Einsicht in die Berichte des Zuwendungsempfängers erhält. Die Informationen werden ausschließlich für die Kontrolle des erfolgreichen Projektverlaufs anhand der Meilensteine verwendet. Sie werden vertraulich behandelt. Der Zuwendungsempfänger kann in begründeten Fällen beantragen, besonders schützenswerte Informationen nicht dem Beirat offenzulegen.
-10 - - Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten Auf die Rechte des Zuwendungsgebers an den Verwertungsrechten bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses bzw. zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit gemäß NKBF-2017 Nr. 3.4.2 weisen wir hin. - Ergebnisse aus Unteraufträgen Wir weisen Sie darauf hin, dass alle im Rahmen von Unteraufträgen entstandenen Ergebnisse dem Auftraggeber gehören. Es bestehen jedoch keine Bedenken, den Auftragnehmer im Rahmen eines gesonderten Vertrages gegen ein marktübliches Entgelt an der Verwertung zu beteiligen, sofern die Erfüllung Ihrer Verwertungspflichten aus diesem Zuwendungsverhältnis nicht beeinträchtigt wird. Auch gegen gemeinsame Publikationen bestehen diesbezüglich keine Einwände. - Datenschutz Zur Sicherung des Datenschutzes sind rechtzeitig die erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen zu treffen und in Zweifelsfällen die für die Datenschutzkontrolle zuständigen Stellen (im öffentlichen Bereich die Landesbeauftragten für den Datenschutz und der/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, im Übrigen die betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz) einzuschalten. - Zugänglichkeit und langfristige Sicherung von Forschungsdaten und -ergebnissen Für die Bewältigung der gegenwärtigen Krise relevante Ergebnisse (z. B. case reports, adverse events) sind sofort in geeigneter Weise (beispielsweise über existierende öffentliche Forschungsdatenbanken) der globalen Forschergemeinschaft zugänglich zu machen. Wir sind über die Veröffentlichung zu informieren. Falls Gründe gegen diese Offenlegung sprechen, sind sie uns spätestens vier Wochen nach Zugang des Zuwendungsbescheids mitzuteilen. Wir entscheiden dann über das weitere Vorgehen.