TLfDI

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderzusage des Bundes

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Postsendungen bitte an die Postanschrift des TLfDI, Postfach 900455, 99107 Erfurt! Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und                                                      AZ:             059-18/2021.3 die Informationsfreiheit (TLfDI), PF 900455, 99107 Erfurt (Aktenzeichen bei Antwort angeben) Thüringer Finanzministerium                                                                         Ihre Nachricht vom              : Ihr Zeichen                     : Dok.: 95737/2021 Ludwig-Erhard-Ring 7                                                                                Bearbeiter/in                   : Telefon                         : 99099 Erfurt                                                                                        Erfurt, den                     : 28. Juli 2021 Vermittlung bei Anfrage „Förderzusage des Bundes“ [#221117] Sehr geehrter                                         , Frau Elisabeth Bucher hat sich an den Thüringer Landesbeauftragten für den Da- tenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) gem. § 17 Thüringer Transparenzge- setz (ThürTG) gewandt, da sie sich in ihrem Recht auf Informationsfreiheit verletzt sieht. Frau Bucher hat dem TLfDI mitgeteilt, dass sie am 26.05.2021 einen Antrag auf Informationszugang beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) gestellt habe. Sie begehrt folgende Informationen:  Vereinbarungen, Förderzusagen etc. im Rahmen der durch den Bund aus- gereichten Mittel siehe                           https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/umset- zung/nachnutzung/efa/efa-node.html Am 28.05.2021 erhielt Frau Bucher vom TMIK die Antwort, dass ihr Antrag gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) an das Thüringer Finanz- ministerium (TFM) zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Am 14.06.2021 erhielt Frau Bucher (vom TMIK weitergeleitet) vom TFM das zwischen dem Freistaat Thü- ringen sowie dem Bund und den anderen Ländern abgeschlossene Verwaltungsab- kommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Da dies nicht die begehrten Informationen waren, die Frau Bucher – aus ihrer Sicht – beantragt hat, hat sie sich am 18.07.2021 nochmals an das TMIK gewandt und mitgeteilt, dass es ihr um die Postanschrift:      Postfach 900455            Dienstgebäude:     Häßlerstraße 8                                 Telefon:  0361 57-3112900 99107 Erfurt                                  99096 Erfurt                                   Telefax:  0361 57-3112904 E-Mail*:  poststelle@datenschutz.thueringen.de Internet: www.tlfdi.de *Die genannte E-Mail-Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur/ Verschlüsselung und für mit PGP verschlüsselte Mitteilungen.
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-2- Einzelvereinbarungen für die Leistungen, die das Land Thüringen umsetzt, geht. Eine Antwort darauf erhielt Frau Bucher nicht. Um den Sachverhalt informationsfreiheitsrechtlich prüfen zu können, bittet Sie der TLfDI, zu folgenden Fragen ausführlich Stellung zu nehmen: 1. Wurde das Schreiben von Frau Bucher vom 18.07.2021 zuständigkeitshalber vom TMIK an Sie weitergeleitet, in dem sie ihren Antrag auf Informationszu- gang vom 26.05.2021 konkretisiert? 2. Wenn ja, wann wird Frau Bucher auf ihr Schreiben vom 18.07.2021 eine Ant- wort erhalten? 3. Wird das TFM die begehrten Informationen (hier: die Einzelvereinbarungen für die Leistungen, die das Land Thüringen umsetzt) zur Verfügung stellen? 4. Wenn nein, welche Ausschlussgründe liegen vor, Frau Bucher die begehrten Informationen nicht zur Verfügung zu stellen? Für den Eingang Ihrer Stellungnahme hat sich der TLfDI eine Wiedervorlagenfrist 20.08.2021 gesetzt. Für Rückfragen steht Ihnen der TLfDI – gern auch telefonisch – zur Verfügung. Bitte nehmen Sie unsere anliegende Information nach Art. 13 Datenschutz-Grund- verordnung (DS-GVO) zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
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Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den TLfDI (Stand Februar 2020) Um seine Aufgaben nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) verarbeitet der Thüringer Landesbeauf- tragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ihre Daten. Wir möchten Sie gerne nach Maßgabe der Art. 13 DS-GVO über diese Verarbeitung informieren. 1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der            Aufbewahrungsfristen zu beachten, verlängert sich Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz           die Aufbewahrung entsprechend. Akten mit voll- und die Informationsfreiheit (TLfDI). Sie erreichen       streckbaren Titeln werden jedoch mindestens bis uns unter folgenden Kontaktdaten:                         zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung aufbe- TLfDI                                               wahrt. Häßlerstraße 8                                 5. Aufgrund der Verarbeitung Ihrer personenbezoge- 99096 Erfurt                                        nen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft (Art Tel.: +49 361 57 311 2900                           15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 Fax: +49 361 57 311 2904                            DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DS- Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de 1        GVO), das Recht auf Einschränkung der Verar- 2. Der TLfDI nimmt die Aufgaben und Befugnisse                 beitung (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Wi- nach Art. 51, Art. 57 Abs. 1, Art. 58 DS-GVO i. V.        derspruch* (Art. 21 DS-GVO). Darüber hinaus kön- m. § 40 Abs. 1 BDSG2 i. V. m. § 4 Abs. 1 ThürDSG          nen Sie sich mit einer Beschwerde an den/die be- wahr. Zu Zwecken der Durchführung dieser Aufga-           hördliche Datenschutzbeauftragte/n wenden, wenn ben und der hierzu notwendigen Ausübung von Be-           Sie der Auffassung sind, dass der TLfDI bei der Ver- fugnissen werden Ihre Daten verarbeitet. Rechts-          arbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vor- grundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S.        schriften nicht beachtet hat. Ebenso steht Ihnen ein 1 lit. e) DS-GVO i. V. m. und § 19 ThürTG.                Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichts- 3. Dabei werden folgende Datenkategorien verarbei-             behörde zu. Für Thüringen ist das der TLfDI. tet: Angaben zu Ihrer Person sowie dazugehörige      6. Die/ den behördliche/n Datenschutzbeauf- Kontaktdaten, Sachverhalts-informationen und Be-          tragte/n erreichen Sie unter der Adresse des TLfDI3 weismittel. Grundsätzlich werden diese Daten nur          bzw. telefonisch oder per E-Mail unter: durch den TLfDI verarbeitet. Diese Daten können           Tel.: +49 361 57 311 2980 oder E-Mail: jedoch, soweit es für die Aufgabenerfüllung erfor-        datenschutzbeauftragter@datenschutz.thueringen.de derlich und zulässig ist, an folgende Empfängerka-   7. Wenden Sie sich an den TLfDI mit einer Be- tegorien weitergegeben werden: an Gerichte und            schwerde oder Anfrage, sind Ihre Angaben freiwil- andere Behörden in Deutschland oder innerhalb             lig. Unterbleiben diese, kann Ihnen allerdings kein der Europäischen Union bzw. des Europäischen              Ergebnis mitgeteilt werden. Die Nichtbereitstellung Wirtschaftsraumes, an Beschwerdeführer/ Be-               von personenbezogenen Daten kann in diesen Fäl- schwerdegegner sowie an Archive.                          len unter Umständen dazu führen, dass eine Bear- Entstehen im Rahmen der Tätigkeit des TLfDI Kos-          beitung Ihres Anliegens mangels vollständigen ten, die dieser erhebt oder Zahlungsansprüche ge-         Sachverhaltes und keiner Möglichkeit einer Rück- genüber dem TLfDI, die dieser begleicht, so werden        frage nicht vorgenommen werden kann. die hierfür notwendigen Daten an den Thüringer            Wendet sich der TLfDI an Sie als Verantwortli- Landtag als Haushaltsstelle übermittelt. Zugriff auf      cher/Auftragsverarbeiter im Rahmen eines Aus- die Daten haben alle mit der Abrechnung betrauten         kunftsersuchens, ist die Bereitstellung der dort er- Behörden und das Thüringer Landesrechenzent-              fragten personenbezogenen Daten im Rahmen von rum als Dienstleister.                                    § 19 Abs. 2 ThürTG verpflichtend. Eine Nichtbereit- Bei telefonischem Kontakt werden durch die TK-An-         stellung kann in solchen Fällen zu einem Sanktions- 2 lage personenbezogene Daten, die ausschließlich           verfahren führen. zu Zwecken der technischen Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes gespeichert werden, verarbeitet. Gleiches gilt für IT-Dienstleister, die      *Hinweis: Sie haben das Recht gegenüber dem vom Thüringer Finanzministerium für die Sicherstel-       TLfDI aus Gründen die sich aus Ihrer besonderen lung der zentralen TK-Anlage beauftragt wurden.           Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer 4. Die regelmäßige Speicherfrist nach Abschluss ei-            personenbezogenen Daten zu widersprechen. nes Vorgangs beträgt fünf Jahre. Sind spezielle 1                                                         3 verschlüsselte Nachrichten per PGP sind möglich           Siehe Nr. 1. 2 Nur für den nichtöffentlichen Bereich
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