auskunftsersuchen-und-anhorung-wegen-eines-mutmalichen-datenschutzverstoes

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes

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BlnBDl ( ( ( ( ( ( ' ) Entwurf gefertigt (von/am)_______ ) Reinschrift (von/am) abzulegen ) anonymisiertln ) Durchschnft senden an . )behördlichen!betrieblichen Datenschutzbeauftragten ) _ VorAbgang z.K. (‘ ) Chefin ( )Ath » ' Gründsatzv0rgang ( ) ( )Anlage(n) Nach Abgang z.K. ( ) Chefin _ ( )Ath - * . . ' entworfen (von/am)___„_______ schlussgezeichnet von . - . ‚ abgeschickt ’ ‚ _ (von/am) Geschäftszeichen: (bitte angeben) Abteilung: Béarbeiter(in): 030 13889-0 . Telefon: " ‘ Dürchwahl—Nr.z . Datum: Auskunftsersuchen und Anhörung wegen eines mutmaßlichen DatenSchut2yerstoßes Sehr geehrte ' und Herren, Damen [falls nicht—öffentlicher Bereich: die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nimmt gemäß 5 8 Abs. 1, 2 Berliner Datenschutzgesetz’(BlnDSG) die Aufgabe der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz nach 55 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Berlin im nicht—öfi‘entlichen wahr.] . > ' ‘ 1940 Bereich Bei uns ist eine BeschWerde zu einem möglichen datenschutzrechtlit:hen Verstoß eingegan— gen: . ‘ . [Sachverhalt] Da aufgrund-des vorgebrachten Sachverhalts ein Eingriff in die PersönlichkeitsreChte der be— troffenen Person[en] nicht ausgeschlossen ist, bitten wir Sie zunächst um Beantwortung folgen— der Fragen: „ ' [Hinweis zum Fragenkatalog. dient als Grundlage für einen nachfolgenden Heranziehungsbe— sche/d, daher spezifische Fragen mit bestimmten Inhalt und begrenzter Fragenanzahl wegen eines möglichen Zwangsgeldes stellen] * . Bsp.: 1. beschriebene Sachverhalt zutreffend? Falls nein, schildern Sie bitte Ist der Sicht tatsächlichen Hergang. den aus Ihrer
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3. 4. Daten'zur Person Beschwerdéführerin verarbeitet? Zu Welchem Zweck werden die Daten Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie die personenbezo- Verarbeitung beschriebene gener Daten? Welche 2. _ ' ' werden im Einzelnen verarbeitet? der - Daten . ‚ 5. Wann werden 6. Ersuchen der Beschwerdeführer/n auf Aus— Aus welchen Gründen sind Sie kunft/Löschung/Berichtigung nicht nachgekommen? 7. Sie eine betriebliche schutzbeauftragten beste/It? die gelöscht? dem einen Daten- oder DatensChutzbeauftragte betrieblichen Haben Wir bitten Sie in dieser Angelegenheit um eine zeitnahe Stellungnahme in der Sie die aufge— ge— worfenen Fragen beantworten und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht konkret darstellen. ben Sie bei ihrerAntwort das oben an. Bitte genannte Geschäftszeichen Für Ihre Rückmeldung notiert. Schreibens eine zwei ab Wochen dieses wir von uns Bekanntgabe Frist haben [Textbaustem Auskuhftspflichtlm nicht—öffentlichen Bereich] Sie gemäß 40 Abs. 4 Satz Von Amts wegen sind wir dazu gehalten, darauf hinzuweisen, dass 1 BDSG zu einer unverzüglichen und vollständigen Auskunft verpflichtet sind. Darüberhinaus besteht gemäß Art. 31 Datenschutz—Grundverordnung (DS-GVO) die Verpflichtung zur als zuständiger mit menarbeit uns 5 Zusam- Datenschutzaufsichtsbehörde. Falls Sie die o. 9. Fragen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig be'antwoden, werden wir einen Auskunftsheranziehungsbescheid gegen Sie erlassen. Damit können wir Sie verpflichten, die o. ; 9. Fragen zu beantworten. Ein solcher Bescheid wäre vol/streckbar, d h. es könnte gegen Sie ein Zwangsgeld angedroht und verhängt werden. Sie erhalten hiermit gleichzeitig die Gelegen— heit, sich zu dieser Vorgehensweise zu äußern (@28 Abs. 1 VenualtungsverfahrensgesetzIn Abs. über das Verfahren der mit 1 1 Verwaltung). Verbindung 5 Berliner Gesetz [Textbaustem Auskunftspflicht im öffentlichen Bereich] Sie sind gemäß 5 13 Abs. 4 Nr. 2 Berliner Datensthutzgesetz (BInDSG) verpflichtet, der Auf- Erfüllung und die diejenigen zur zu vollständig unverzüglich erteilen, Auskünfte sichtsbéhörde ‚ ' ' der Aufgaben derdatenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde erforderlicih sind. Darüber hinaus zur Zusam— besteht gemäß Art. 31 Datenschutz—Grundverordnung (DS—GVO) die mituns als zuständiger Datenschutzaufsichtsbehörde. Verpflichtung menarbeit g. Falls Sie die o.‘ Fragen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig beantwon‘en‚ werden wir einen Auskunftsheranziehungsbescheid gegen Sie erlassen. Damit können wir Sie verpflichten, dien. g. Fragen zu beantworten. Sie erhalten hiermit gleichzeitig die Gelegenheit, sich zu dieser Vör- gehensweise zu äußern (5 28 Abs. 1 Venmaltungsverfahrensgesetz in mit 5 1 Abs. 1Gesetzüber das Verfahren der Berliner Verwaltung). Verbindung Sie vewveigern, wenn die Beantworturig Sie selbst oder einen ihrer in können eine Auskunft nur 9 383 Abs. 1 bis 3 ZiVilprozessordnung (ZPO) bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrecht— licher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über (OWiG) aussetzen würde. Ordnungswidrigkeiten > '
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Für Rückftagehstehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Fachreferent/in]
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