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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock Schwarze Pumpe Block B (BNetzA-ID: BNA0915)“
Landkreis *F Spree-Neiße Wokrejs Sprjewja-Nysa Der Landrat Landkreis Spree-Neiße - Postfach 10. 01 36 - 03141 Forst (Lausitz) Fachbereich: Umwelt Hausanschrift: Heinrich-Heine-Str. 1 Vattenfall Europe Generation AG 03149 Forst (Lausitz) rl Umweltschutz / Genehmigungen Bearbeiterin: EEE Vom-Stein-Straße 39 SEEN as >> 03050 " Cottbus nen E-Mail: urworan @ixspn.de Die E-Mail Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Datum Untere Wasserbehörde 70.2/M.Sch.-H. 23.11.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag zur Genehmigung einer Indirekteinleitung gemäß 88 58; 59 WHG vom 27.10.2014 ergeht folgende Entscheidung: Indirekteinleitergenehmigung Reg.Nr.: 70.2-14-612-003-15 Der Vattenfall Europe Generation AG Vom-Stein-Str. 39 03050 Cottbus wird folgende widerrufliche, befristete wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von Abwasser aus dem Kraftwerk Schwarze Pumpe, 03130 Spremberg, OT Schwarze Pumpe, Industriepark, An der alten Ziegelei, in den Klarwasserhauptsammler der Vattenfall Europe Mining AG erteilt: 1. Ort, Art und Umfang der Genehmigung Folgende Daten des Kraftwerkes liegen der Genehmigung zugrunde: Zweck: Erzeugung von Elektroenergie, Prozess- und Fernwärme Brennstoffe: Braunkohle, Mitverbrennung von Misch- und Ersatzbrennstoffe sowie Abfällen aus der Papierindustrie Kapazität der Anlage: 4.358 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung l.l. Ortder Einleitung in die Abwasseranlage Klarwasserhauptsammler Die Einleitung eines Teils des Abwassers des Kraftwerkes Schwarze Pumpe erfolgt durch das Übergabebauwerk RAO171 in den Klarwasserhauptsammler der Vattenfall Europe Mining AG. Sprechzeiten: Gläubiger-Identifikationsnummer: Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhı DE 75 SPN 00000070898 Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhı BIC: WELA DE DI CBN Internet: www.landkreis-spree-neisse.de IBAN: DE88 1805 0000 3403 0000 86
Landkrei: Spree Neilse Wokrej: Sprjewja Nys: Das Übergabebauwerk RAO171 als Übergabepunkt ist zu kennzeichnen. Der Übergabepunkt (Gemarkung: Spremberg, Flur: 36, Flurstück: 213) besitzt folgende Koordinaten (GlS-Koordinaten LK SPN ETRS 89 Brandenburg, Zone 33): Fr 1 EEE 1.2. Örtliche Lage der Überwachungsstellen Überwachungsstellen Gemarkung Flur | Flurstück | GIS-Koordinaten LK SPN ETRS 89 Brandenburg, Zone 33 on l2.0.l.0 RW 1. Kühlturmabflut Spremberg 36 22] Kühlturmtassen Block A Spremberg 36 116/15 nn Block B Terpe 6 1741 2. Neutralisationswasser aus | Spremberg 36 443 der Vollentsalzungsanlage a 3. Abwasser aus dem | Spremberg 36 443 _____Sehwebstoffabsetzbecken | 1 1... Die Überwachungsstellen sind mit Schildern zu kennzeichnen. 1.3. Beschaffenheit des Abwassers Das anfallende Abwasser (außer Niederschlagswasser der Dachflächen der südlichen Gebäude) aus dem Kraftwerk Schwarze Pumpe, welches in den Klarwasserhauptsammler der Vattenfall Europe Mining AG eingeleitet wird, ist dem Anhang 31 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer -Abwasserverordnung (AbwV) mit den Herkunftsbereichen Wasseraufbereitung, Kühlsysteme und Dampferzeugung, zuzuordnen. Das Abwasser wird in folgende Teilströme gegliedert: Abwasserteilstrom 1 Bezeichnung: Kühlturmabflut Anfallstellen: insgesamt 2 Kühltürme Block A und B Anlagen: Kühlkreislaufsystem, Kühlturmtassen, Nutzwasserbecken Zusammensetzung:B Hauptkühlwasser, Zwischenkühlwasser, Brauchwasser, ZugabeE von Biozid, ) Konditionierungsmittel und 5 %ige Schwefelsäure Abwasserteilstrom 2 3ezeichnung: Neutralisationswasser aus der Vollentsalzugsanlage ‚Anfallstelle: Vollentsalzungsanlage tee.-Nr.:70.2-14-612-003-15 Seite 2 von 12
Landkreis #F Spree-Neiße Wokrejs Sprjewja Nysa Anlagen: zwei verfahrenstechnisch gleiche Straßen, bestehend aus je einem Kationenaustauscher, einem Rieselentgaser zur CO» — Entfernung, einem Anionenaustauscher und einem klassischen Mischbettaustauscher, Zusammensetzung: Betriebswasser / Regenerationswasser neutralisiert mit Salzsäure (30 %ig) und Natronlauge (50 %ig) Abwasserteilstrom 3 Bezeichnung: Abwasser aus dem Schwebstoffabsetzbecken Anfallstellen: Blockgebäude, Ver- und Entsorgung, Pumpensumpf Kesselhaus, Anlagen: Nassentascher, Ascheverladung, K.ohleaufbereitungsbauwerk, Kohleecktürme, Kalksteinaufbereitungsanlage, Kalksteinbandbrücke, Zusammensetzung: aschehaltige, kohlehaltige und kalksteinhaltige Reinigungsabwässer 2. Wasserrechtliche Begrenzung der Einleitung 2.1. Abwassermengen An den Überwachungsstellen wird die Einleitung folgender maximaler Abwassermengen genehmigt: 2.1.1. Kühlturmabflut Qumax: 2.300 m’/h Qamas: 55.000 m’/d Qamax: 10.000.000 m?/a Qomax: 640 Vs 2.1.2. Neutralisationswasser aus der Vollentsalzungsanlage Qi max: 100 m?/h Qama: 2400m’/d — Qamax: 50.000 m’/a 2.1.3. Abwasser aus dem Schwebstoffabsetzbecken Qumax: 294 m’/h Qama: 7056 m’/d Qu max: 600.000 m’?/a (diskontinuierlich) 2.2, Allgemeine Anforderungen 2.2.1: Die Schadstofffracht des Abwassers ist so gering wie möglich zu halten. 2.2.2. Alle eingesetzten Betriebs- und Hilfsstoffe sind nach Art und Menge in einem Betriebstagebuch aufzuführen. Dieses Betriebstagebuch ist auf Verlangen der kontrollierenden Behörde vorzulegen. 2.2.3. Das Abwasser darf folgende Stoffe und Stoffgruppen, die aus dem Einsatz von Betriebs- und Hilfsstoffen stammen, nicht enthalten: Ree.-Nr.:70.2-14-612-003-15 Seite 3 von 12
Landkreis Spree-Neiße Wokrejs Sprjewja Nysa - Organische Komplexbildner (ausgenommen Phosphonate und Polycabboxylate), die einen DOC-Abbaugrad nach 28 Tagen von 80 Prozent entsprechend der Nummer 406 der Anlage „Analysen- und Messverfahren“ nicht erreichen, - Chrom- und Quecksilberverbindungen, Nitrit, metallorganische Verbindungen, (Metall- K.ohlenstoff-Bindung) und Mercaptobenzthiazol, - Zinkverbindungen aus Kühlwasserkonditionierungsmitteln aus der Abflutung von Hauptkühlkreisläufen in Kraftwerken - Mikrobiozide Wirkstoffe bei der Frischwasserkühlung von Kraftwerken im Durchlauf Der Nachweis, dass diese Anforderungen eingehalten sind, kann dadurch erbracht werden, dass die eingesetzten Betriebs- und Hilfsstoffe im Betriebstagebuch aufgeführt sind und nach Angaben des Herstellers keine der genannten Stoffe oder Stoffgruppen enthalten. 2.2.4. Im Abwasser aus der Abflutung von Kühlkreisläufen dürfen mikrobiozide Wirkstoffe nur nach Durchführung einer Stoßbehandlung enthalten sein. Davon ausgenommen ist der Einsatz von Wasserstoffperoxid oder Ozon. 2.2.5. Die Sulfatkonzentration im eingeleiteten Abwasser ist so gering wie betrieblich möglich zu halten, z.B. durch entsprechende Begrenzung der Eindickung, durch optimierte Steuerung der Sulfatdosierung, Werkstoffwahl im Falle von Sanierungen bzw. durch entsprechende Berücksichtigung beim Wasserbezug. 2.3. Anforderungen an die Abwasserqualität Die unter den Punkten 2.3.1. bis 2.3.4. dieser Genehmigung genannten Überwachungswerte sind einzuhalten. Sie dürfen nicht durch Verfahren erreicht werden, bei denen Umweltbelastungen in andere Umweltmedien wie Luft oder Boden entgegen dem Stand der Technik verlagert werden. Sie dürfen ebenfalls nicht entgegen dem Stand der Technik durch Verdünnung erreicht werden. 2.3.1. Der Abwasserteilstrom 1, nur Kühlturmtassen Block A und B, muss an der Überwachungsstelle folgende Werte einhalten: Parameter Überwachungswert Probenahmeart adsorbierbare organisch 0,15 mg/l Stichprobe gebundene Halogene (AOX) Chlordioxid und andere 0,3 mp/l Stichprobe Oxidantien (angegeben als Chlor) \ Die Probenahmen und Untersuchungen für den Stoff Chlordioxid und andere Oxidantien (angegeben als Chlor) müssen unmittelbar nach der Biozidbehandlung erfolgen. Die Kühlturmabflut ist während der Biozidbehandlung geschlossen zu halten. Ree.-Nr.:70.2-14-612-003-15 Seite 4 von 12
Landkreis * Spree-Neiße Wokrejs Sprjewja Nysa 2.3.2. Der Abwasserteilstrom 1, Kühlturmabflut, muss an der UÜberwachungsstelle folgende Werte einhalten: Parameter Überwachungswert Probenahmeart adsorbierbare organisch 0,1 mg/l Stichprobe gebundene Halogene (AOX) . Chemischer Sauerstoffbedarf | 50 mg/l Stichprobe (CSB) Phosphorverbindungen als 0,5 mg/l Stichprobe Phosphor, gesamt, nach Nummer 108 der Anlage „Analysen- und Messverfahren“ Abwasser- verordnung - AbwV 2.3.3. Der Abwasserteilstrom 2, Neutralisationswasser aus der Vollentsalzungsanlage, muss an der Überwachungsstelle folgende Werte einhalten: Parameter Überwachungswert Probenahmeart Arsen 0,1 mg/l Qualifizierte Stichprobe oder 2 — Stunden - Mischprobe Adsorbierbare organisch 0,5 mg/l Stichprobe gebundene Halogene (AOX) im Regenerationswasser von lonenaustauschern Abfiltrierbare Stoffe (AFS) 30 me/l Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe 2.3.4. Der Abwasserteilstrom 3, Abwasser aus dem Schwebstoffabsetzbecken, muss an der Überwachungsstelle folgende Werte einhalten: Parameter Überwachungswert Probenahmeart Adsorbierbare organisch 0,1 mp/l Stichprobe gebundene Halogene (AOX) . Chemischer Sauerstoffbedarf 40 mp/l Qualifizierte Stichprobe oder (CSB) on 2-Stunden-Mischprobe Phosphorverbindungen als 0,3 mp/l Qualifizierte Stichprobe oder Phosphor, gesamt (P ges) 2-Stunden-Mischprobe Stickstoff, gesamt, 5 mg/l Qualifizierte Stichprobe oder als Summe von Ammonium-, 2-Stunden-Mischprobe Nitrat- und Nitratstickstoff Abfiltrierbare Stoffe (AFS) 50. mp/l. Qualifizierte Stichprobe oder . 2-Stunden-Mischprobe Reg.-Nr.:70.2-14-612-003-15 Seite 5 von 12
Landkreis Spree: Neiße Wokrejs Sprjewja Nysa 2.3.5. Negativanalysen Abwasserteilstrom 1, nur Kühlturmtassen Block A und B: - Giftigkeit gegenüber Leuchtbakterien: (Stichprobe) Abwasserteilstrom 1, Kühlturmabflut: - Zink (Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe) Abwasserteilstrom 3, Abwasser aus dem Schwebstoffabsetzbecken: - Zink (Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe) - Chrom, gesamt (Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe) - Cadmium (Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe) - Kupfer (Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe) - Blei (Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe) - Nickel (Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe) - Vanadium (Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe) - Freies Chlor (Stichprobe) 2.3.6. Probenahmestellen / Messstellen Als Probenahmestellen und Messstellen (Überwachungsstellen) werden die bereits vorhandenen Probenahmemöglichkeiten sowie die vorhandenen induktiven Durchflussmessgeräte, mit den unter Punkt 1.2. dieser Genehmigung genannten Koordinaten festgelegt. Abwasserteilstrom 1, Kühlturmabflut: Die Mengenmessung erfolgt kontinuierlich mittels induktiver Durchflussmessung in der Abflutleitung nach dem Nutzwasserbecken. Die Probenahmestelle Kühlturmabflut befindet sich ( Die Probenahme in beiden Kühlturmtassen erfolgt aus der „fließenden Welle“. Abwasserteilstrom 2, Neutralisationswasser aus der Vollentsalzungsanlage: Die Mengenmessung erfolgt bei Ableitung kontinuierlich in der Abwasserleitung der Neutralisationsabwässer der Vollentsalzungsanlage. Die Probenahmestelle befindet sicl Abwasserteilstrom 3, Abwasser aus dem Schwebstoffabsetzbecken: Die Mengenmessung erfolgt kontinuierlich mittels induktiver Durchflussmessung im Pumpenschacht (Y 9UGX). Die Probenahme erfolgt im Probenahmeschacht nach dem Koaleszenzabscheider. Reg.-Nr.:70.2-14-612-003-15 Seite6 von 12
Landkreis * Spree-Neiße Wokrejs Sprjewja Nysa 2.3.7. Analysen- und Messverfahren Die Anforderungen unter den Punkten 2.3.1. bis 2.3.4. dieser Genehmigung beziehen sich auf Analysen- und Messverfahren gemäß der Anlage zu $ 4 der Abwasserverordnung in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. der Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 16.04.2010 über Verfahren und Methoden zur UStZulV. Zur Durchführung der Eigenkontrollen im Rahmen der Selbstüberwachung werden die beantragten Verfahren zur Bestimmung folgender Parameter als gleichwertig festgesetzt: Nanorg. ges. Summe aus NH4-N, NO3-N, NO>-N NH4-N DIN 38 406 E 5 NO;-N DIN EN ISO 10304-1 (07/2009) NO3>-N DIN EN 26777 (04/1993) AOX DIN EN ISO 9562 (02/2005) abfiltrierbare Stoffe DIN 38 409 H 2 CSB DIN 38409 H44 als Küvetten-Test (Küvt) LCK414 Poes DIN EN ISO 6878 (09/2004) Arsen DIN EN ISO 11885 (1998-04) Chlordioxid und andere Oxidantien (angegeben als Chlor) DIN 38 408-G4-2 als Küvt LCK310 3. Nebenbestimmungen 3.1. Befristung der Genehmigung Diese wasserrechtliche Genehmigung wird bis zum 31.12.2040 befristet. Eine Verlängerung der Genehmigung ist rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. 3.2. Durchflussmessung Die Abwassermengen an den unter Punkt 2.3.6. dieser Genehmigung genannten Messstellen sind kontinuierlich zu messen. Die Aufzeichnungen über die Messungen sind mindestens 3 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Messeinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass jederzeit der einer bestimmten Zeitspanne zuzuordnende Volumenstrom abgelesen werden kann. Zur Durchführung der Messung ist ein den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Messsystem einzusetzen. 3.3. Probenahmestelle/Messstelle Zur Durchführung behördlicher Überwachungen gemäß & 101 WHG hat der Genehmigungsinhaber die notwendigen Einrichtungen auf Anforderung der zuständigen Behörde an den Probenahmestellen/Messstellen vorzuhalten. Die Probenahmestellen/Messstellen sind gut sichtbar durch Schilder zu kennzeichnen. Sie müssen jederzeit zugänglich und unfallsicher sein sowie eine repräsentative Probenahme gewährleisten. Reg.-Nr.:70.2-14-612-003-15 Seite 7 von 12
Landkreis #F Spree-Neiße Wokrejs Sprjewja Nysa 3.4. Selbstüberwachung 3.4.1. Die Genehmigungsinhaberin hat die Indirekteinleitung nach Maßgabe des $ 74 BbgWG auf ihre Kosten zu überwachen oder überwachen zu lassen. 3.4.2. Qualifizierte Selbstüberwachung Die in den Punkten 2.3.1. bis 2.3.4. dieser Genehmigung genannten Überwachungswerte sind mindestens 4mal pro Jahr zu überwachen. Für die in Punkt 2.3.5. genannten Stoffe ist einmal pro Jahr ein Negativnachweis zu erbringen. Probenahmen und Untersuchungen dürfen nur durch eine nach der Untersuchungsstellen- Zulassungsverordnung (UstZulV) zugelassene Stelle erfolgen. 3.4.3. Selbstüberwachung Die in den Punkten 2.3.1. bis 2.3.4. dieser Genehmigung genannten Überwachungswerte sind einmal im Monat zu überwachen. Die Probenahmen und Untersuchungen mit den vorhandenen, automatischen Mess- und Registriergeräten werden zugelassen. Dabei sind die unter Punkt 2.3.7. festgelegten Analyseverfahren anzuwenden. 3.5. Gewässerschutzbeauftragter Der Genehmigungsinhaberin wird aufgegeben, gemäß $ 64 Abs. 2 WHG einen Gewässerschutz- beauftragten zu bestellen. Der Gewässerschutzbeauftragte ist den Überwachungsbehörden zu benennen. Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten richten sich nach $ 65 WHG. Sollte nach $ 53 des Bundes — Immissionsschutzgesetzes ein Immissionsschutzbeauftragter bestellt werden, kann dieser alle Aufgaben und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten übernehmen. 3.6. Anzeigepflicht 3.6.1. Die Genehmigungsinhaberin ist verpflichtet der Unteren Wasserbehörde und dem Betreiber nachfolgender Abwasseranlagen und -einleitungen unverzüglich mitzuteilen: - Besondere Ereignisse, die eine nachteilige Veränderung der Abwasserqualität oder die Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erwarten lassen, insbesondere Mengen- und/oder Produktionsänderungen, der Einsatz anderer Ausgangsstoffe oder Hilfsstoffe in der Produktion sowie Störstoffe. - Wesentliche Änderungen der genehmigten Abwassermengen oder des Umfangs der verwendeten gefährlichen Stoffe oder Stoffgruppen, die insbesondere durch Produktions- oder Betriebsumstellungen ausgelöst werden können. - Wesentliche Änderungen des Wasserbezuges (Menge, Eigenschaften, Konzentrarionen). Rep.-Nr.:70.2-14-612-003-15 Seite 8 von 12
Landkreis Spree-Neiße Wokrejs Sprjewja Nysa 3.6.2. Alle vom normalen Betrieb abweichenden Betriebszustände (z.B. Betriebsstörungen und Unfälle; Störungen an den Abwasserleitungen) die Einfluss auf die Indirekteinleitung haben können, sind unverzüglich und auf dem schnellsten Weg (z.B. fernmündlich oder per Fax) der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen (Sofortmeldung). Dabei sind Zeitpunkt, Ort, Art, Umfang, Ursache, Auswirkung und voraussichtliche Dauer der Störung sowie die durchgeführten oder beabsichtigten Maßnahmen so genau wie möglich anzugeben. Handelt es sich um eine zusätzliche Belastung des Abwassers mit gefährlichen Stoffen, soll die Sofortmeldung, soweit möglich, auch Hinweise auf das Gefährdungspotenzial enthalten. 3.7. Datenerfassung Zur Erfüllung seiner Selbstüberwachungspflichten sind vom Abwassereinleiter Aufzeichnungen zu führen, die Folgendes enthalten müssen: o Name des Überwachungspersonals ° wesentliche Überwachungsvorgänge o Mess- und Untersuchungswerte der Selbstüberwachung und der qualifizierten Selbstüberwachung © besondere Vorkommnisse, insbesondere solche, die sich auf die Abwassereinleitung auswirken einschl. der dazu veranlassten Maßnahmen ° Zeitpunkt und Art der Kontrolle durch die Überwachungsbehörden Die Aufzeichnungen können unter Anwendung moderner Datentechnik geführt werden, Sie sind entsprechend zu sichern. Die Untersuchungsbefunde sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. Neben der Verpflichtung zur Bereitstellung der Analyseergebnisse aus der qualifizierten Selbstüberwachung der Indirekteinleitung, sind alle Ergebnisse der Selbstüberwachung jeweils bis zum 28.02. des Folgejahres der Unteren Wasserbehörde und dem Betreiber nachfolgender Abwasseranlagen und -einleitungen vorzulegen. Mit dem Jahresbericht Selbstüberwachung ist auch eine Wassermengen- und Sulfatbilanz (Eingang, Ausgang, Verbleib) zu übergeben (Monats- und Jahresmittel). % Rechtsnachfolge Diese Genehmigung ist betriebsstättenbezogen. Bei Besitzerwechsel geht die Genehmigung auf die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger über. Der Übergang ist der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. 6. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz) einzulegen. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Reg.-Nr.:70.2-14-612-003-15 Seite 9 von 12
Landkreis * Spree-Neiße Wokrejs Sprjewja Nysa 7. Kostenentscheidung Die Kosten des Verfahrens trägt die Indirekteinleiterin. 8 Hinweise 8.1. Die Genehmigung berührt nicht die Rechte Dritter. Sofern für die Indirekteinleitung weitere öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Zustimmungen durch andere erforderlich sind, müssen diese gesondert eingeholt werden. 82. Nach $ 101 WHG ist den Bediensteten und den mit Berechtigungsausweis verschenen Beauftragten der Wasserbehörden und des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Zugang zum Betriebsgelände und zu den von dieser Genehmigung berührten Abwasseranlagen sowie Einsicht in die Betriebsbücher zu gewähren. 9, Begründung Die Antragstellerin beabsichtigt einen Teil des Abwassers, welches unter den Geltungsbereich des $& 1 der Indirekteinleiterverordnung (IndV) fällt, in den Klarwasserhauptsammler der Vattenfall Europe Mining AG, Industriepark Schwarze Pumpe, einzuleiten. Dieses bedarf gemäß $$ 58 und 59 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts — Wasserhaushaltsgesetz -WHG i.V.m. $ 72 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und $ 3 der Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - Indirekteinleiterverordnung (IndV) der Genehmigung. Gemäß$ 126 BbgWG ist für die Erteilung der Genehmigung die Untere Wasserbehörde zuständig. Die allgemeinen Anforderungen in Punkt 2.2. und die Anforderungen an die Abwasserqualität in Punkten 2.3.1. bis 2.3.5. dieser Genehmigung beruhen auf Vorgaben der Abwasserverordnung (AbwV). Wie unter Punkt 2.3.1. gefordert, ist die Kühlturmabflut während der Biozidbehandlung geschlossen zu halten, um zu garantieren, dass das eingesetzte Biozid nur im Kühlwassersystem selbst seine mikrobiozide Wirkung entfaltet. Die wasserrechtliche Genehmigung zur Indirekteinleitung war aufgrund der Komplexität des Kraftwerkes Schwarze Pumpe als Industrieanlage mit allen Prozessen und Abläufen zu befristen. Die Betriebsdauer /Laufzeit des Kraftwerkes endet in 25 Jahren im Jahre 2040. Analog wurde die Befristung dieser wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegt. In Anbetracht der Einleitungsmenge ist eine kontinuierliche Durchflussmessung, wie in Punkt 3.2. dieser Genehmigung gefordert, angemessen und sinnvoll. Die Nebenbestimmungen unter 3.4; 3.6 und 3.7 dieser Genehmigung ergeben sich aus den Forderungen zur Selbstüberwachung gemäß $ 61 WHG 1.V.m. $ 74 BbgWG. Die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten (Nebenbestimmung 3.5. dieser Genehmigung) soll gewährleisten, dass alle Nebenbestimmungen zur Indirekteinleitergenehmigung in vollem Umfang erfüllt und auch innerbetrieblich kontrolliert werden. Reg.-Nr.:70.2-14-612-003-15 Seite 10 von 12