Untitled

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock Schwarze Pumpe Block B (BNetzA-ID: BNA0915)

/ 12
PDF herunterladen
Landkreis                          *F          Spree-Neiße Wokrejs                           Sprjewja-Nysa Der Landrat Landkreis Spree-Neiße - Postfach 10. 01 36 - 03141   Forst (Lausitz) Fachbereich:       Umwelt Hausanschrift:      Heinrich-Heine-Str. 1 Vattenfall Europe Generation AG                                                                            03149 Forst (Lausitz) rl Umweltschutz / Genehmigungen                                                            Bearbeiterin:    EEE Vom-Stein-Straße 39                                                                    SEEN                   as      >> 03050 " Cottbus                                                                       nen E-Mail: urworan         @ixspn.de Die E-Mail Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom                             Unser Zeichen, unsere Nachricht vom                      Datum Untere Wasserbehörde 70.2/M.Sch.-H.                      23.11.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag zur Genehmigung einer                                    Indirekteinleitung        gemäß     88    58;    59     WHG     vom 27.10.2014 ergeht folgende Entscheidung: Indirekteinleitergenehmigung                                           Reg.Nr.: 70.2-14-612-003-15 Der Vattenfall Europe Generation AG Vom-Stein-Str. 39 03050 Cottbus wird folgende widerrufliche, befristete wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von Abwasser aus dem Kraftwerk Schwarze Pumpe, 03130 Spremberg, OT Schwarze Pumpe, Industriepark, An der alten Ziegelei, in den Klarwasserhauptsammler der Vattenfall Europe Mining AG erteilt: 1.          Ort, Art und Umfang der Genehmigung Folgende Daten des Kraftwerkes liegen der Genehmigung zugrunde: Zweck:                                Erzeugung von Elektroenergie, Prozess- und Fernwärme Brennstoffe:                          Braunkohle, Mitverbrennung von Misch- und Ersatzbrennstoffe sowie Abfällen aus der Papierindustrie Kapazität der Anlage:                 4.358 MW           Gesamtfeuerungswärmeleistung l.l.        Ortder Einleitung in die Abwasseranlage Klarwasserhauptsammler Die Einleitung eines Teils des Abwassers des Kraftwerkes Schwarze Pumpe erfolgt durch das Übergabebauwerk RAO171 in den Klarwasserhauptsammler der Vattenfall Europe Mining AG. Sprechzeiten:                 Gläubiger-Identifikationsnummer: Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhı                                    DE 75 SPN 00000070898 Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhı                                          BIC: WELA DE DI CBN Internet: www.landkreis-spree-neisse.de                IBAN:   DE88   1805 0000    3403 0000 86
1

Landkrei:                              Spree               Neilse Wokrej:                        Sprjewja        Nys: Das Übergabebauwerk          RAO171    als Übergabepunkt          ist zu kennzeichnen. Der    Übergabepunkt        (Gemarkung:       Spremberg,         Flur:    36,      Flurstück:    213)    besitzt     folgende Koordinaten (GlS-Koordinaten          LK    SPN    ETRS     89 Brandenburg, Zone 33): Fr                      1                                                                EEE 1.2.     Örtliche Lage der Überwachungsstellen Überwachungsstellen                Gemarkung             Flur | Flurstück | GIS-Koordinaten LK SPN ETRS     89       Brandenburg, Zone 33 on                  l2.0.l.0                           RW 1.  Kühlturmabflut                     Spremberg             36         22] Kühlturmtassen Block A             Spremberg             36         116/15 nn                 Block B        Terpe                 6    1741 2.    Neutralisationswasser aus | Spremberg                   36         443 der Vollentsalzungsanlage                                              a 3.   Abwasser        aus       dem | Spremberg                36         443 _____Sehwebstoffabsetzbecken |                             1          1... Die Überwachungsstellen sind mit Schildern zu kennzeichnen. 1.3.   Beschaffenheit des Abwassers Das anfallende Abwasser (außer Niederschlagswasser der Dachflächen der südlichen Gebäude) aus dem Kraftwerk Schwarze Pumpe, welches in den Klarwasserhauptsammler der Vattenfall Europe Mining AG eingeleitet wird, ist dem Anhang 31 der Verordnung über Anforderungen an das    Einleiten   von      Abwasser      in Gewässer           -Abwasserverordnung                 (AbwV)         mit den Herkunftsbereichen Wasseraufbereitung, Kühlsysteme und Dampferzeugung, zuzuordnen. Das Abwasser wird in folgende Teilströme gegliedert: Abwasserteilstrom        1 Bezeichnung:               Kühlturmabflut Anfallstellen:             insgesamt 2 Kühltürme Block A und B Anlagen:                   Kühlkreislaufsystem, Kühlturmtassen, Nutzwasserbecken Zusammensetzung:B          Hauptkühlwasser, Zwischenkühlwasser,                    Brauchwasser, ZugabeE        von Biozid, ) Konditionierungsmittel und 5 %ige Schwefelsäure Abwasserteilstrom       2 3ezeichnung:              Neutralisationswasser aus der Vollentsalzugsanlage ‚Anfallstelle:              Vollentsalzungsanlage tee.-Nr.:70.2-14-612-003-15   Seite   2 von   12
2

Landkreis               #F            Spree-Neiße Wokrejs                     Sprjewja     Nysa Anlagen:                zwei    verfahrenstechnisch        gleiche     Straßen,    bestehend   aus  je einem Kationenaustauscher, einem Rieselentgaser zur CO» — Entfernung,                einem Anionenaustauscher und einem klassischen Mischbettaustauscher, Zusammensetzung:         Betriebswasser / Regenerationswasser neutralisiert mit Salzsäure (30 %ig) und Natronlauge (50 %ig) Abwasserteilstrom 3 Bezeichnung:            Abwasser aus dem Schwebstoffabsetzbecken Anfallstellen:           Blockgebäude, Ver- und Entsorgung, Pumpensumpf Kesselhaus, Anlagen:                Nassentascher, Ascheverladung, K.ohleaufbereitungsbauwerk, Kohleecktürme, Kalksteinaufbereitungsanlage, Kalksteinbandbrücke, Zusammensetzung:        aschehaltige, kohlehaltige und kalksteinhaltige Reinigungsabwässer 2.      Wasserrechtliche Begrenzung der Einleitung 2.1.    Abwassermengen An den Überwachungsstellen           wird    die   Einleitung     folgender     maximaler    Abwassermengen genehmigt: 2.1.1.  Kühlturmabflut Qumax:   2.300 m’/h         Qamas:     55.000 m’/d           Qamax:    10.000.000 m?/a Qomax:   640 Vs 2.1.2.  Neutralisationswasser aus der Vollentsalzungsanlage Qi max: 100 m?/h            Qama:      2400m’/d         — Qamax: 50.000 m’/a 2.1.3.  Abwasser aus dem Schwebstoffabsetzbecken Qumax:   294 m’/h           Qama:      7056 m’/d            Qu max: 600.000 m’?/a (diskontinuierlich) 2.2,    Allgemeine Anforderungen 2.2.1:  Die Schadstofffracht des Abwassers ist so gering wie möglich zu halten. 2.2.2.  Alle eingesetzten Betriebs- und Hilfsstoffe sind nach Art und Menge in einem Betriebstagebuch      aufzuführen.       Dieses     Betriebstagebuch        ist auf Verlangen     der kontrollierenden Behörde vorzulegen. 2.2.3.  Das Abwasser darf folgende Stoffe und Stoffgruppen, die aus dem Einsatz von Betriebs- und Hilfsstoffen stammen, nicht enthalten: Ree.-Nr.:70.2-14-612-003-15 Seite 3 von 12
3

Landkreis                           Spree-Neiße Wokrejs                     Sprjewja      Nysa - Organische Komplexbildner (ausgenommen Phosphonate und Polycabboxylate), die einen DOC-Abbaugrad nach 28 Tagen von 80 Prozent entsprechend der Nummer 406 der Anlage „Analysen- und Messverfahren“ nicht erreichen, - Chrom- und Quecksilberverbindungen, Nitrit, metallorganische Verbindungen, (Metall- K.ohlenstoff-Bindung) und Mercaptobenzthiazol, - Zinkverbindungen aus Kühlwasserkonditionierungsmitteln aus der Abflutung von Hauptkühlkreisläufen in Kraftwerken - Mikrobiozide Wirkstoffe bei der Frischwasserkühlung von Kraftwerken im Durchlauf Der Nachweis, dass diese Anforderungen eingehalten sind, kann dadurch erbracht werden, dass die eingesetzten Betriebs- und Hilfsstoffe im Betriebstagebuch aufgeführt sind und nach Angaben des Herstellers keine der genannten Stoffe oder Stoffgruppen enthalten. 2.2.4.   Im Abwasser aus der Abflutung von Kühlkreisläufen dürfen mikrobiozide Wirkstoffe nur nach Durchführung einer Stoßbehandlung enthalten sein. Davon ausgenommen ist der Einsatz von Wasserstoffperoxid oder Ozon. 2.2.5.   Die Sulfatkonzentration im eingeleiteten Abwasser ist so gering wie betrieblich möglich zu    halten,  z.B.   durch   entsprechende       Begrenzung       der     Eindickung,    durch   optimierte Steuerung     der   Sulfatdosierung,     Werkstoffwahl       im   Falle von      Sanierungen    bzw.    durch entsprechende Berücksichtigung beim Wasserbezug. 2.3.     Anforderungen an die Abwasserqualität Die unter den Punkten 2.3.1. bis 2.3.4. dieser Genehmigung genannten Überwachungswerte sind einzuhalten. Sie dürfen nicht durch         Verfahren     erreicht werden,      bei denen        Umweltbelastungen      in andere Umweltmedien wie Luft oder Boden entgegen dem Stand der Technik verlagert werden. Sie dürfen ebenfalls nicht entgegen dem Stand der Technik durch Verdünnung erreicht werden. 2.3.1.   Der Abwasserteilstrom           1, nur Kühlturmtassen             Block      A    und  B,    muss    an    der Überwachungsstelle folgende Werte einhalten: Parameter                             Überwachungswert                           Probenahmeart adsorbierbare organisch               0,15 mg/l                                  Stichprobe gebundene Halogene (AOX) Chlordioxid und andere                0,3 mp/l                                   Stichprobe Oxidantien (angegeben als Chlor)                                             \ Die Probenahmen und Untersuchungen für den Stoff Chlordioxid und andere Oxidantien (angegeben        als Chlor)     müssen      unmittelbar nach der Biozidbehandlung                    erfolgen. Die Kühlturmabflut ist während der Biozidbehandlung geschlossen zu halten. Ree.-Nr.:70.2-14-612-003-15 Seite 4 von  12
4

Landkreis             *           Spree-Neiße Wokrejs                     Sprjewja Nysa 2.3.2.   Der Abwasserteilstrom    1, Kühlturmabflut,       muss     an    der UÜberwachungsstelle       folgende Werte einhalten: Parameter                         Überwachungswert                           Probenahmeart adsorbierbare organisch           0,1 mg/l                                   Stichprobe gebundene Halogene (AOX)                      . Chemischer Sauerstoffbedarf | 50 mg/l                                        Stichprobe (CSB) Phosphorverbindungen als          0,5 mg/l                                   Stichprobe Phosphor, gesamt, nach Nummer 108 der Anlage „Analysen- und Messverfahren“ Abwasser- verordnung - AbwV 2.3.3.  Der Abwasserteilstrom 2, Neutralisationswasser aus der Vollentsalzungsanlage, muss an der Überwachungsstelle folgende Werte einhalten: Parameter                          Überwachungswert                           Probenahmeart Arsen                               0,1 mg/l                                   Qualifizierte Stichprobe oder 2 — Stunden - Mischprobe Adsorbierbare organisch            0,5 mg/l                                   Stichprobe gebundene Halogene (AOX) im Regenerationswasser von lonenaustauschern Abfiltrierbare Stoffe (AFS)        30 me/l                                    Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe 2.3.4.  Der   Abwasserteilstrom  3, Abwasser       aus   dem     Schwebstoffabsetzbecken,          muss   an der Überwachungsstelle folgende Werte einhalten: Parameter                            Überwachungswert                      Probenahmeart Adsorbierbare organisch              0,1 mp/l                              Stichprobe gebundene Halogene (AOX)                                                                                 . Chemischer Sauerstoffbedarf          40 mp/l                               Qualifizierte Stichprobe oder (CSB)           on                                                         2-Stunden-Mischprobe Phosphorverbindungen als             0,3 mp/l                              Qualifizierte Stichprobe oder Phosphor, gesamt (P ges)                                                   2-Stunden-Mischprobe Stickstoff, gesamt,                  5 mg/l                                Qualifizierte Stichprobe oder als Summe von Ammonium-,                                                   2-Stunden-Mischprobe Nitrat- und Nitratstickstoff Abfiltrierbare Stoffe (AFS)          50. mp/l.                             Qualifizierte Stichprobe oder .                                             2-Stunden-Mischprobe Reg.-Nr.:70.2-14-612-003-15  Seite 5 von   12
5

Landkreis                              Spree:        Neiße Wokrejs                      Sprjewja     Nysa 2.3.5.    Negativanalysen Abwasserteilstrom 1, nur Kühlturmtassen          Block A und       B: -   Giftigkeit gegenüber Leuchtbakterien:         (Stichprobe) Abwasserteilstrom 1, Kühlturmabflut: - Zink                                            (Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe) Abwasserteilstrom 3, Abwasser aus dem Schwebstoffabsetzbecken: -   Zink                                          (Qualifizierte     Stichprobe      oder   2-Stunden-Mischprobe) -   Chrom, gesamt                                 (Qualifizierte     Stichprobe      oder   2-Stunden-Mischprobe) -   Cadmium                                       (Qualifizierte     Stichprobe      oder   2-Stunden-Mischprobe) -   Kupfer                                        (Qualifizierte     Stichprobe      oder   2-Stunden-Mischprobe) -   Blei                                          (Qualifizierte     Stichprobe      oder   2-Stunden-Mischprobe) -   Nickel                                        (Qualifizierte     Stichprobe      oder   2-Stunden-Mischprobe) -   Vanadium                                      (Qualifizierte     Stichprobe      oder   2-Stunden-Mischprobe) -   Freies Chlor                                  (Stichprobe) 2.3.6.    Probenahmestellen / Messstellen Als Probenahmestellen und Messstellen (Überwachungsstellen) werden die bereits vorhandenen Probenahmemöglichkeiten sowie die vorhandenen induktiven Durchflussmessgeräte, mit den unter Punkt 1.2. dieser Genehmigung genannten Koordinaten festgelegt. Abwasserteilstrom 1, Kühlturmabflut: Die Mengenmessung erfolgt kontinuierlich                 mittels      induktiver      Durchflussmessung      in der Abflutleitung nach dem Nutzwasserbecken. Die     Probenahmestelle     Kühlturmabflut        befindet      sich    ( Die Probenahme in beiden Kühlturmtassen erfolgt aus der „fließenden Welle“. Abwasserteilstrom    2, Neutralisationswasser aus der Vollentsalzungsanlage: Die Mengenmessung          erfolgt bei Ableitung kontinuierlich                   in    der    Abwasserleitung  der Neutralisationsabwässer der Vollentsalzungsanlage. Die Probenahmestelle befindet sicl Abwasserteilstrom    3, Abwasser aus dem        Schwebstoffabsetzbecken: Die      Mengenmessung      erfolgt     kontinuierlich       mittels      induktiver        Durchflussmessung    im Pumpenschacht (Y 9UGX). Die Probenahme erfolgt im Probenahmeschacht nach dem Koaleszenzabscheider. Reg.-Nr.:70.2-14-612-003-15  Seite6 von   12
6

Landkreis               *             Spree-Neiße Wokrejs                      Sprjewja     Nysa 2.3.7. Analysen- und Messverfahren Die Anforderungen unter den Punkten 2.3.1. bis 2.3.4. dieser Genehmigung beziehen sich auf Analysen- und Messverfahren gemäß der Anlage zu $ 4 der Abwasserverordnung in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. der Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 16.04.2010 über Verfahren und Methoden zur UStZulV. Zur Durchführung der Eigenkontrollen im Rahmen der Selbstüberwachung werden                             die beantragten Verfahren zur Bestimmung folgender Parameter als gleichwertig festgesetzt: Nanorg. ges.               Summe   aus NH4-N, NO3-N, NO>-N NH4-N                      DIN  38 406 E 5 NO;-N                      DIN  EN ISO 10304-1 (07/2009) NO3>-N                     DIN  EN 26777 (04/1993) AOX                        DIN  EN ISO 9562 (02/2005) abfiltrierbare Stoffe      DIN  38 409 H 2 CSB                        DIN  38409 H44 als Küvetten-Test (Küvt) LCK414 Poes                        DIN  EN ISO 6878 (09/2004) Arsen                      DIN  EN ISO 11885 (1998-04) Chlordioxid und andere Oxidantien (angegeben als Chlor)                 DIN 38 408-G4-2 als Küvt LCK310 3.         Nebenbestimmungen 3.1.      Befristung der Genehmigung Diese wasserrechtliche Genehmigung wird bis zum 31.12.2040 befristet. Eine Verlängerung der Genehmigung             ist rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. 3.2.         Durchflussmessung Die Abwassermengen an den unter Punkt 2.3.6. dieser Genehmigung genannten Messstellen sind kontinuierlich zu messen. Die Aufzeichnungen über die Messungen sind mindestens 3 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Messeinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass jederzeit der einer bestimmten Zeitspanne zuzuordnende Volumenstrom abgelesen werden kann. Zur Durchführung der Messung ist ein den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Messsystem einzusetzen. 3.3.      Probenahmestelle/Messstelle Zur      Durchführung      behördlicher      Überwachungen             gemäß      & 101   WHG     hat   der Genehmigungsinhaber die notwendigen Einrichtungen auf Anforderung der zuständigen Behörde an den Probenahmestellen/Messstellen vorzuhalten. Die Probenahmestellen/Messstellen sind gut sichtbar durch Schilder zu kennzeichnen.          Sie müssen jederzeit zugänglich und unfallsicher sein sowie eine repräsentative Probenahme gewährleisten. Reg.-Nr.:70.2-14-612-003-15  Seite 7 von 12
7

Landkreis               #F             Spree-Neiße Wokrejs                      Sprjewja      Nysa 3.4.      Selbstüberwachung 3.4.1. Die Genehmigungsinhaberin hat die Indirekteinleitung nach Maßgabe des $ 74 BbgWG auf ihre Kosten zu überwachen oder überwachen zu lassen. 3.4.2.   Qualifizierte Selbstüberwachung Die in den Punkten 2.3.1. bis 2.3.4. dieser Genehmigung genannten Überwachungswerte sind mindestens 4mal pro Jahr zu überwachen. Für die in Punkt 2.3.5. genannten Stoffe ist einmal pro Jahr ein Negativnachweis zu erbringen. Probenahmen und Untersuchungen dürfen nur durch eine                          nach der Untersuchungsstellen- Zulassungsverordnung (UstZulV) zugelassene Stelle erfolgen. 3.4.3.   Selbstüberwachung Die in den Punkten 2.3.1. bis 2.3.4. dieser Genehmigung genannten Überwachungswerte sind einmal im Monat zu überwachen. Die Probenahmen und Untersuchungen mit den vorhandenen, automatischen Mess- und Registriergeräten werden        zugelassen.      Dabei     sind die unter Punkt            2.3.7. festgelegten Analyseverfahren anzuwenden. 3.5.      Gewässerschutzbeauftragter Der Genehmigungsinhaberin wird aufgegeben, gemäß $ 64 Abs. 2 WHG                       einen Gewässerschutz- beauftragten zu bestellen.     Der Gewässerschutzbeauftragte              ist den Überwachungsbehörden       zu benennen. Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten richten sich nach $ 65 WHG. Sollte nach $ 53 des       Bundes — Immissionsschutzgesetzes ein Immissionsschutzbeauftragter bestellt werden, kann      dieser alle Aufgaben und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten übernehmen. 3.6.      Anzeigepflicht 3.6.1.  Die Genehmigungsinhaberin ist verpflichtet der Unteren Wasserbehörde und dem Betreiber nachfolgender Abwasseranlagen und -einleitungen unverzüglich mitzuteilen: - Besondere Ereignisse, die eine nachteilige Veränderung der Abwasserqualität oder die Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erwarten lassen, insbesondere Mengen- und/oder Produktionsänderungen, der Einsatz anderer Ausgangsstoffe oder Hilfsstoffe in der Produktion sowie Störstoffe. - Wesentliche Änderungen der genehmigten Abwassermengen oder des Umfangs der verwendeten gefährlichen Stoffe oder Stoffgruppen, die insbesondere durch Produktions- oder Betriebsumstellungen ausgelöst werden können. - Wesentliche Änderungen des Wasserbezuges (Menge, Eigenschaften, Konzentrarionen). Rep.-Nr.:70.2-14-612-003-15  Seite 8 von  12
8

Landkreis                            Spree-Neiße Wokrejs                      Sprjewja Nysa 3.6.2.   Alle vom normalen Betrieb abweichenden Betriebszustände (z.B. Betriebsstörungen und Unfälle; Störungen an den Abwasserleitungen) die Einfluss auf die Indirekteinleitung haben können, sind unverzüglich und auf dem schnellsten Weg (z.B. fernmündlich oder per Fax) der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen (Sofortmeldung). Dabei sind Zeitpunkt, Ort, Art, Umfang, Ursache, Auswirkung und voraussichtliche Dauer der Störung sowie die durchgeführten oder beabsichtigten Maßnahmen so genau wie möglich anzugeben. Handelt es sich um eine zusätzliche Belastung des Abwassers mit gefährlichen Stoffen, soll die Sofortmeldung, soweit möglich, auch Hinweise auf das Gefährdungspotenzial enthalten. 3.7.     Datenerfassung Zur Erfüllung seiner Selbstüberwachungspflichten sind vom Abwassereinleiter Aufzeichnungen zu führen, die Folgendes enthalten müssen: o        Name des Überwachungspersonals °        wesentliche Überwachungsvorgänge o        Mess-     und Untersuchungswerte            der     Selbstüberwachung            und    der   qualifizierten Selbstüberwachung ©        besondere    Vorkommnisse,       insbesondere       solche,    die    sich   auf die   Abwassereinleitung auswirken einschl. der dazu veranlassten Maßnahmen °        Zeitpunkt und Art der Kontrolle durch die Überwachungsbehörden Die Aufzeichnungen können unter Anwendung moderner Datentechnik geführt werden, Sie sind entsprechend zu sichern. Die Untersuchungsbefunde sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. Neben     der   Verpflichtung   zur   Bereitstellung       der   Analyseergebnisse          aus   der  qualifizierten Selbstüberwachung der Indirekteinleitung, sind alle Ergebnisse der Selbstüberwachung jeweils bis zum 28.02. des Folgejahres der Unteren Wasserbehörde und dem Betreiber nachfolgender Abwasseranlagen und -einleitungen vorzulegen. Mit    dem    Jahresbericht  Selbstüberwachung         ist   auch    eine     Wassermengen-        und   Sulfatbilanz (Eingang, Ausgang, Verbleib) zu übergeben (Monats- und Jahresmittel). %        Rechtsnachfolge Diese     Genehmigung      ist    betriebsstättenbezogen.            Bei     Besitzerwechsel      geht    die Genehmigung auf die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger über. Der Übergang ist der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. 6.        Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann          innerhalb     eines   Monats        nach   Bekanntgabe    Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz) einzulegen. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Reg.-Nr.:70.2-14-612-003-15  Seite 9 von   12
9

Landkreis                *            Spree-Neiße Wokrejs                      Sprjewja      Nysa 7.         Kostenentscheidung Die Kosten des Verfahrens trägt die Indirekteinleiterin. 8          Hinweise 8.1.       Die    Genehmigung     berührt    nicht    die   Rechte   Dritter.    Sofern   für die Indirekteinleitung weitere     öffentlich-rechtliche       oder     privatrechtliche       Zustimmungen         durch    andere erforderlich sind, müssen diese gesondert eingeholt werden. 82.        Nach $ 101 WHG ist den Bediensteten und den mit Berechtigungsausweis verschenen Beauftragten der Wasserbehörden und des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Zugang zum Betriebsgelände und zu den von dieser Genehmigung berührten Abwasseranlagen sowie Einsicht in die Betriebsbücher zu gewähren. 9,         Begründung Die Antragstellerin beabsichtigt einen Teil des Abwassers, welches unter den Geltungsbereich des     $&   1   der Indirekteinleiterverordnung          (IndV)   fällt,   in den     Klarwasserhauptsammler        der Vattenfall Europe Mining AG, Industriepark Schwarze Pumpe, einzuleiten. Dieses      bedarf    gemäß    $$   58   und    59    des    Gesetzes     zur   Ordnung      des    Wasserhaushalts      — Wasserhaushaltsgesetz -WHG             i.V.m. $ 72 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und $ 3 der Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - Indirekteinleiterverordnung (IndV) der Genehmigung. Gemäß$         126 BbgWG ist für die Erteilung der Genehmigung die Untere Wasserbehörde zuständig. Die allgemeinen Anforderungen in Punkt 2.2. und die Anforderungen an die Abwasserqualität in Punkten 2.3.1. bis 2.3.5. dieser Genehmigung beruhen auf Vorgaben                          der Abwasserverordnung (AbwV). Wie unter Punkt 2.3.1. gefordert, ist die Kühlturmabflut während der Biozidbehandlung geschlossen zu halten, um zu garantieren, dass das eingesetzte Biozid nur im Kühlwassersystem selbst seine mikrobiozide Wirkung entfaltet. Die   wasserrechtliche       Genehmigung       zur    Indirekteinleitung war         aufgrund    der Komplexität     des Kraftwerkes Schwarze Pumpe als Industrieanlage mit allen Prozessen und Abläufen zu befristen. Die Betriebsdauer /Laufzeit des Kraftwerkes endet in 25 Jahren im Jahre 2040. Analog wurde die Befristung dieser wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegt. In Anbetracht der Einleitungsmenge ist eine kontinuierliche Durchflussmessung,                            wie in Punkt 3.2. dieser Genehmigung gefordert, angemessen und sinnvoll. Die Nebenbestimmungen unter 3.4; 3.6 und 3.7 dieser Genehmigung ergeben sich aus den Forderungen zur Selbstüberwachung gemäß $ 61 WHG 1.V.m. $ 74 BbgWG. Die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten (Nebenbestimmung 3.5. dieser Genehmigung) soll gewährleisten, dass alle Nebenbestimmungen zur Indirekteinleitergenehmigung in vollem Umfang erfüllt und auch innerbetrieblich kontrolliert werden. Reg.-Nr.:70.2-14-612-003-15 Seite 10 von  12
10

Zur nächsten Seite