98.013.00.00
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock Schwarze Pumpe Block B (BNetzA-ID: BNA0915)“
Gedruckt auf 100 % Recycling Papier r a Abteilung Immissionsschutz ‚ Genehmigungsverfahrensstelle Landesumweltamt Brandenburg - Außenstelle Cottbus LAN DESUMWELTAMT Postfach 10 07 65 - 03007 Cottbus MIT POSTZUSTELLUNGSURKUNDE BRANDENBURG VEAG Vereinigte Energiewerke AG Hauptverwaltung - Herrn Eckhard Dubslaff Chausseestraße 23 [ 10118 Berlin u , : = - Datum: ' 12. Mai 1999 Geschäftszeichen: 11 C-72201 {Bei Antwort bitte angeben) » Bearbeiter/-in: Hausanschluß: Änderungsbescheid zum a a Nr. 013.00.00/98/C vom 23.12.1998 Sehr geehrter. Herr Dubslaff, | zur Präzisierung des 0.9. Genehmigungsbescheides ergeht folgender \ | 1 Änderungsbescheid ar 1. Im Teil Il das Geriehmkelingebascirides 013.00. 00/81C Beschreibung des Vorhabens - wird auf Seite 2 vor dem Absaiz "Mischbrennstoff bezeichnet ein Gemisch“ nachfolgender Text eingefügt: \ Mischbrennstoff (MBS) ist eiteslrinen entsprechend Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftige Abfälle (BestbüAbfV) unter u " EAK-ASN: u ‘19 02 04D1 EAK-Bezeichnung: vorgemischte Abfälle 2 zur Verwertung oder Beseitigung, die mindestens einen besonders überwachungsbadtnfi- gen Abfall enthalten 2. Der Teil VI des Genehmigungsbescheides 013.00.00/98/C - Hinweise - wird durch nach- stehend aigetührts Hinwelse ergänzt: Hinweis 16 . \ Besonders überwachungsbedtrftige Abfälle sind entsprechend & 4 Sonderabfallentsor- gungsverordnung der SBB- Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH von dem entsorgungspflichtigen Abfallbesitzer (hier LUG mbH) anzudienen (SabfEV-GVBl. II S. 404 vom 03.05.1995). Dies sn auch für die in und fratwilige Rücknahme von Abfällen. Besucheränschrift: Am Nordrand 45, 03044 Cottbus; Tel.: (0355) 87 62-0; Fax: (0355) 8762-222 Bänkverbindung: Konto-Nr. 16001500, BLZ 16000000, Landeszentralbank Potsdam
Änderungsbescheid zum Genehmigungsbescheid Reg.-Nr. 013.00,00/98/C Seite 2 von 3 Das bedeutet, dass der Mischbrennstoff mit der Abfallschlüsselnummer 19.02 04D1 als besonders überwachungsbedürftiger Abfall nur mit Zuweisungsbescheid / Feststellungs- schreiben der SBB angenommen werden darf. Hinweis 17 Beim Landesumweltamt Brandenburg, Außenstelle Cottbus, Am Nordrand 45, 03044 Cottbus, Abteilung Abfallwirtschaft, Referat A7 - Abfallwirtschaft Süd, ist eine Entsorger- nummer zu beantragen. 2. Der Änderungsbescheid ist dem Genehmigungsbescheid 013.00. 00/98/C beizufügen. 3. Die Kosten des Verfahrens trägt das Land Braridenburg. 4. Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben. Il. Gründe zu 1. im Gertefrigingetsscheti Reg.-Nr. 013.00. 00198IC zur Errichtung ve von Dosier-, Förder- und Aufgabeeinrichtungen für die Zuführung von Mischbrennstoff (MBS) auf die Bekohlungsein- richtungen, sowie Mitverbrennung des Mischbrennstoffes in den Dampferzeugern 1 und 2.des Kraftwerkes Schwarze Pumpe war eine Einstufung des Mischbrennstoffes entsprechend den galtarnien abfallrechtlichen Bestimmungen nicht vorgenommen worden. Die ausstehende Einstufung ist in Abstimmung mit der zuständigen Überwachungsbehörde Amt für Immissionsschutz Cottbus nunmehr erfolgt und beruht auf der mit Artikel 3 der Zweiten. Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen vom 22. ‚12.1998 (BGBl. | 5.3956) geänderten Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftige Abfälle (BestbüAbfV) vom 10.09.1996 (BGBI: | S: 1366). Danach war der auf die Bekohlungsbänder velkmienile Mischbrennstoff als besonders überwachungsbedürftiger Abfallstoff mit der EAK-ASN 19 02 04D1 einzustufen, wenn gemäß BestbüAbfV mindestens eine der vorgemischlen‘ Kompehenilene aus besonders überwachungs- bedürftigem, Abfall Pesjanll, Als Mischbrennstoff wird gemäß 0.9. Genehmigungsbescheid. ein Gemisch aus energiereichen Abfällen aus der thermischen Braunkohleveredlung, die in Nr. 1.2 des Anhanges zur 4. BImSchV nicht als Brennstoffe aufgeführt sind, Rohbraunkohle (RBK) und trockenen, braun- kohlestämmigen Produkten definiert, das von den im Bescheid Seite 2/3 tabellarisch aufgeführ- ten Eigenschaften nicht abweicht. Die im Mischbrenristoffkomponente enthaltene Komponente “energierelche‘ Abfälle aus der thermischen .Braunkohleverediung” umfasst Teer-Öl€-Feststoff-Gemische (TÖF) aus den Deponien Terpe und Zerre und erfüllt diese Bedingung. TÖF als Abfall aus der Biäunkohlevergäsurg Lind -verkokung im ehemaligen Gaskombinat Schwarze Pumpe wäre dann, entsprechend seiner Herkunft, im Verzeichnis der besonders überwachüngsbedürftigen Abfälle - Teil 1 - der BestbüAbfV der Gruppe "Abfälle aus der u Abfallstoff “andere Teere” mit der EAK-ASN 050603 zuzuordnen.
Änderungsbescheid zum Genehmigungsbescheid Reg.-Nr. 013.00.00/98/C Seite 3 von 3 [nm m Die Vormischung des Mischbrennstoffs erfolgt bei der Lausitzer Umwelt Gesellschaft (LUG) und wird von der erteilten Genehmigung zur Mitverbrennung von Mischbrennstoff im Kraftwerk Schwarze Pumpe nicht erfasst. ' Die Einstufung des Mischbrennstoffs als besonders überwachungsbedürftiger Abfall präzisiert die Definition seiner qualitativen Eigenschaften auf Seite 2 des Genehmigungsbescheides 013.00.00/98/C und war deshalb in den Teil Il der Genehmigung - Beschreibung des Vorha- bens - aufzunehmen. m zu 2. > Da in der Folge der Einstufung des Mischbrennstoffs als besonders überwachungsbedürftiger Abfall außerdem die Betriebsorganisation im Kraftwerk Schwarze Pumpe bei Einsatz von ° Mischbrennstoff beeinflusst wird, war der Teil VI-der Genehmigung - Hinweise - zu ergänzen. | Il: Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Änderungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch, erheben. ‘ . . l ’ ' ; Ein schriftlicher Widerspruch ist an das Landesumweltamt Brandenburg, Außenstelle Cottbus, Abteilung Immissionsschutz, Genehmigungsverfahrensstelle, Am’ Nordrand : 45 in 03044 Cottbus zu richten. Zur Niederschrift kann der Widerspruch beim Landesumweltamt Brandenburg, Außenstelle Cottbus, Abteilung Immissionsschutz, Genehmigungsverfahrensstelle, Am Nordrand 45 in 03044 Cottbus eingelegt werden. - Mit freundlichen Grüßen