Geschäftsordnung Ständige Fernsehprogrammkonferenz der ARD

Anfrage an: Radio Bremen

Die Geschäftsordnung der Ständigen Fernsehprogrammkonferenz der ARD.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Februar 2019
  • Frist
    23. März 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die G…
An Radio Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschäftsordnung Ständige Fernsehprogrammkonferenz der ARD [#58864]
Datum
21. Februar 2019 11:57
An
Radio Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Geschäftsordnung der Ständigen Fernsehprogrammkonferenz der ARD.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Radio Bremen
Ihre Anfrage vom 21. Februar 2019 zur Geschäftsordnung der Ständigen Fernsehprogrammkonferenz der ARD Sehr geehrtA…
Von
Radio Bremen
Betreff
Ihre Anfrage vom 21. Februar 2019 zur Geschäftsordnung der Ständigen Fernsehprogrammkonferenz der ARD
Datum
18. März 2019 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrtAntragsteller/in die Prüfung und Bearbeitung Ihrer oben genannten Anfrage vom 21. Februar haben wir als Justiziariat übernommen. Für die Erstellung unseres Antwortschreibens möchten wir Sie bitten, uns gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 BremIFG Ihre Identität nachzuweisen. Das kann mittels eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfolgen. Ebenso benötigen wir einen Nachweis der Anschrift, unter der Sie gemeldet sind. Sobald Sie die erbetenen Nachweise geführt wurden, werden wir Ihre Anfrage auf dem postalischen Wege beantworten. Hinsichtlich des Identitätsnachweises möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass dafür die Zusendung einer Kopie ausreicht und die Kopie als solche kenntlich zu machen ist. Nicht benötigte Daten, etwa das Geburtsdatum, der Geburtsort sowie die Unterschrift, können geschwärzt werden. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie unter: https://www.radiobremen.de/datenschutzerklaerung100.html Mit freundlichen Grüßen