87640_2019AntwortTopfSecret

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Grund für die nachträgliche Rückabwicklung bei Kinderzulagen von Riester-Verträgen bei der ZfA

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POSTANSCHRIFT DerBundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, ▍ Postfach 1468, 53004 Bonn ▏▎ ▍▍ ▎ HAUSANSCHRIFTHusarenstraße              30, 53117 Bonn ███ ▍                                                                       VERBINDUNGSBÜROFriedrichstraße 50, 10117 Berlin █████████████ ▍                                                                        TELEFON  (0228  ) 997799   -1108 ▍                                                                                      TELEFAX (0228   ) 997799   -5550 ████████████████████                                                                     E-MAIL referat25  @bfdi.bund.de BEARBEITET VON Susanne Bohn INTERNET www.    informationsfreiheit   .bund.de DATUM   Bonn,30.09.2019 GESCHÄFTSZ. 25-723/002 II#0046 Bitte geben Sie das vorstehende Geschäftszeichen bei allen Antwortschreiben unbedingt an. BETREFF   Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) HIER   Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Traube, Spaichingen [#47538]“ [#6485] [#6485]) BEZUG   1. Ihr Schreiben vom 4. Februar 2019 2. Mein Schreiben vom 18. Februar 2019 █████████████████▍ für Ihr Schreiben bedanke ich mich. Leider bin ich mangels Zuständigkeit vorliegend nicht der richtige Ansprechpartner. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) als verletzt ansehen, können Sie sich jederzeit an den Bundesb e- auftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden. Der Bundesb e- auftragte kann die jeweilige Beh örde zu einer Stellungnahme auffordern, vermittelnd wirken und bei einem Verstoß gegen das IFG auf ein ordnungsgemäßes Verfahren drängen. Das IFG ermöglicht innerhalb bestimmter Schranken den freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stell en des Bundes und die Einsicht in deren Verwa l- tungsvorgänge. Auskunftspflichtig sind alle Behörden des Bundes sowie sonstige Bundesorgane und –einrichtungen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsauf- gaben wahrnehmen und natürliche oder juristische Pe                                          rsonen des Privatrechts, so- ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT  Husarenstraße 30, 53117 Bonn 87640/2019                                                                     VERKEHRSANBINDUNGStraßenbahn 61, Husarenstraße
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SEITE 2 VON 2 weit eine Bundesbehörde sich ihrer zur Erfüllung ihrer öffentlich                     -rechtlichen Aufga- ben bedient. Das IFG gewährt keinen Anspruch gegenüber Privaten, die nicht im staatlichen Auftrag tätig werden. Der Zugang zu Informationen bei öffentlichen Stellen der Länder oder Kommunen richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz zur Informationsfreiheit. Ich stelle Ihnen anheim, Ihre Bitte um Vermittlung an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg zu richten. Foodwatch und FragDenStaat berufen sich zudem auf das Verbraucherinformation s- gesetz (VIG). Leider habe ich hier keine Kontrollzuständigkeit, was ich bedau ere. Ich fordere seit geraumer Zeit, auch die uZ ständigkeit für Vermittlungsverfahren nach dem UIG und dem VIG zu erhalten. Für die zunächst falsche Zuordnung und die sgesamt                    in       lange Bearbeitungszeit auf- grund eines Büroversehens möchte ich mich entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ▍ ███ ▍ ▍ Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet. 87640/2019
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