Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995

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Landesamt für Straßen- und rk
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Geschäftszeichen Ansprechpartner(in} Durchwahl Datum

8706-124/11/03 t Helmut Komes 0. (06131)16-2301 _ 05. Jul12000

Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO);
zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften

Überprüfungen innerörtlicher Geschwindigkeitsregelungen haben ergeben, dass
grundlegende Bestimmungen der StVO oftmals nicht eingehalten werden. Vor diesem
"Hintergrund weise ich auf Folgendes hin: ®

+1. Nach $ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch.unter
günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge
grundsätzlich 50 km/h.

2. Geschwindigkeitsbeschränkungen von 40 km/h (Zeichen 374. 54 StVO) in
Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen sowie von innerörtlichen
Gemeindestraßen mit Durchgangs- und ‚Verbindungscharakter sind unzulässig; sie :
sind daher aufzuheben.

:3. Nur bei besonderen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten kann im Zuge von
| Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen sowie von innerörtlichen Gemeindestraßen mit
Durchgangs- und Verbindungscharakter eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h für einen kurzen ‚Streckenabschnitt nach Zeichen 274 StVO in Betracht
kommen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Dies kann z.B. bei Engpässen,
geringer Fahrbahnbreite, schmalen Gehwegen (Schtammborden) oder aufgrund der
besonderen Bebauung gegeben sein.

Telefon (Zentrale) 0 61 31/160 Telefax (Zentrale) 06131/162100
Dienstgebäude Stitsstraße 9, Verkehr urid Straßenbau, FAX: 16 2449

Busverbindungen von Mainz Hbf:  Linie6/6A Richtung Wiesbaden bis Haltestelle Bauhoistraße, Linie 9 Richtung WI- Schiersein oder Linie 68
Richtung Schiersteiner Brücke, jeweils bis Haltestelle Hindenburgplatz
Fußweg: Ca 10 Minuten über Kaiserstraße: Hauptgebäude Ecke Kaiserstraße / Bauhofstraße. Eingang Stillsstraße 9
1

"Es Wird m Übrigen hingewieseh. auf meine Rundschreiben ‘vom. 03 3.01. 1995 5 und“
3:28, .08. 1999. ' ZB

Um entsprechende Überprüfung durch d die Vorgesetzten 1 Dienstoörde
 LASV für. die Stadtverwaltungen

‚o _ Kreisverwaltungen für die Verbandsgemeinden
wird gebeten. u

, Das Ergebnis Ihrer Überprüfung und des Veranlass

ten bitte Ich mir in einem
zusammen gefassten. ‚Bericht bis zum 30. 10. 2000 vorzulegen.

Im Auftrag

  

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u felnaiter Ve Verkehr und Straßenbau.
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