Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gültigkeit von Rundschreiben. 8706-124/11/03c v 05.07.2000, sowie 857-124/00/00 v 03.01.1995“
ee - m un nn m — — — nn anne / Be Rl 1eit Sikaipäl. - . a : Ä es } 4 Miniytei anum für Winschafl, Verkehr, Lundwinschisft und Weinbau Postfach J29- $5022 Mai Landesamt für Straßen- und rk Verkehrswesen Rtreinlär; RETAI er Te “ Ministerium für Wirtschaft, Verkehr.. Referat V/3 \ Verkehrswesen Rhe'nland-Pfalz | Landwirtschaft und Weinbau Kastorhof 2 — >” oo ii. JUL. 2600 56068’ Koblenz De ] oo. 1 TGD, DIR. sonanennennennenne Anl, nn Geschäftszeichen Ansprechpartner(in} Durchwahl Datum 8706-124/11/03 t Helmut Komes 0. (06131)16-2301 _ 05. Jul12000 Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften Überprüfungen innerörtlicher Geschwindigkeitsregelungen haben ergeben, dass grundlegende Bestimmungen der StVO oftmals nicht eingehalten werden. Vor diesem "Hintergrund weise ich auf Folgendes hin: ® +1. Nach $ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch.unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h. 2. Geschwindigkeitsbeschränkungen von 40 km/h (Zeichen 374. 54 StVO) in Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen sowie von innerörtlichen Gemeindestraßen mit Durchgangs- und ‚Verbindungscharakter sind unzulässig; sie : sind daher aufzuheben. :3. Nur bei besonderen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten kann im Zuge von | Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen sowie von innerörtlichen Gemeindestraßen mit Durchgangs- und Verbindungscharakter eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für einen kurzen ‚Streckenabschnitt nach Zeichen 274 StVO in Betracht kommen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Dies kann z.B. bei Engpässen, geringer Fahrbahnbreite, schmalen Gehwegen (Schtammborden) oder aufgrund der besonderen Bebauung gegeben sein. Telefon (Zentrale) 0 61 31/160 Telefax (Zentrale) 06131/162100 Dienstgebäude Stitsstraße 9, Verkehr urid Straßenbau, FAX: 16 2449 Busverbindungen von Mainz Hbf: Linie6/6A Richtung Wiesbaden bis Haltestelle Bauhoistraße, Linie 9 Richtung WI- Schiersein oder Linie 68 Richtung Schiersteiner Brücke, jeweils bis Haltestelle Hindenburgplatz Fußweg: Ca 10 Minuten über Kaiserstraße: Hauptgebäude Ecke Kaiserstraße / Bauhofstraße. Eingang Stillsstraße 9
"Es Wird m Übrigen hingewieseh. auf meine Rundschreiben ‘vom. 03 3.01. 1995 5 und“ 3:28, .08. 1999. ' ZB Um entsprechende Überprüfung durch d die Vorgesetzten 1 Dienstoörde LASV für. die Stadtverwaltungen ‚o _ Kreisverwaltungen für die Verbandsgemeinden wird gebeten. u , Das Ergebnis Ihrer Überprüfung und des Veranlass ten bitte Ich mir in einem zusammen gefassten. ‚Bericht bis zum 30. 10. 2000 vorzulegen. Im Auftrag Dr, 2 u felnaiter Ve Verkehr und Straßenbau.