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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten zu Haus von Treuhand-Chef Rohwedder

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POLIZEIPRASIDENT
DUSSELDORF

 

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Der Polizeipräsident - Jürgensplatz 5-7 : 4000 Düsseldorf 1

Dienststelle:
Bnidäs nachrichtlich Abt. Kriminalpolizei
Innenministerium NW An den Sachbearbeiter:
TO NRRNREN Regierungspräsidenten Zimmer:
- Dezernat 25.3 - Fernsprecher: Sa.-Nr. (0211) 87 00

4000 Düsseldorf Durchwahl: (0211) 870-

4000 Düsseldorf
. Bitte mein Zeichen in der Antwort angeben!

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Düsseldorf, den 03.04.1991

Betr.: Bauliche Sicherungsmaßnahmen am Wohnhaus der
Familie Rohwedder

Bezug: Fernmündliche Berichtsanforderung durch PD Glietsch
vom 03.04.1991

In der Anlage überreiche ich den in 2 Berichten der Kriminalpolizeilichen
Beratungsstelle niedergelegten Erkenntnisstand.

Im Auftrag

Ltd. Kriminaldirektor

Telex: 8588052 kvdf d - Telefax: (0211) 870-2356
Kanten der Stadtkasse Düsseldorf: Stadtsparkasse, Kto.-Nr. 10000495, BLZ 300 501 10 - Postgiro, Kto.-Nr. 3269-431, BLZ 360 10043
1

Kriminalpolizeiliche Düsseldorf, den 03.04.1991
Beratungsstelle Hö./mx

Setr.: Mord z.N. Ronwedder

(Höcker), }

nier: Feststellungen bezüglich der Fenstergläser
im Arbeitszimmer des Obergeschossas

. Die im Schreiben der £riminalpolizeilichen Beratungsstelle vom 02.94.1991

niedergelegten Empfehlungen zur Ausrüstung der Fenster mit beschußnemmenden
Glas sind nur zum Teil realisiert worden.

Die 2 straßenwärtigen Fenster im Erdgeschoß wurden entsprechend der
Empfehlung durch ein inneres Zusatzfenster mit beschußhenmendem Glas
der Klasse C 3 gesichert.

Alle Fenster im Obergeschoß, einschließlich der Fenster im Arbeitszimmer,
sind lediglich mit üblichem Einscheibenglas ausgerüstet. Die inneren
Zusatzflügel sind - nach Angaben der Tatortgruppe des BKA - ebenfalls
nur mit 5 mm starkem Einscheibenglas versehen.

Die für die Sicherheit verantwortlichen Mitarbeiter der Fa. Hoesch,
Herr Haneke und Herr Niesen, erklärten auf telefonisches Befragen am
02.04. und 03.04.1391, die beschußnemmenden Gläser seien auf Yunsch der
Familie Rohwedder - Gesprächspartner war jeweils Frau Rohwedder - nur
im Erdgeschoß und ausdrücklich nicht im Obergeschoß eingebaut worden.

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- Beratungsstelle - Düsseldorf, den 2. April 1991

Betr.: Mord z.. N. Rohwedder

hier: Bericht über die kriminalpolizeiliche
‘ Beratung am 20. Sept. 1990 am Wohnhaus

Bez. : Ersuchen der Firma HOESCH und des PB II, KHK Ewers

1. Angetroffen: Herr Ing. HANEKE, Fa. Hoesch, Tel.:
0231 / 841 - 2153,
Berr NIESEN, Hauptsicherheitsbeauftragter
der Fa. Hoesch, Tel.: 0231 / 841 - 2153,
Herr Schmitz, Fa. INFORM und weitere
Mitarbeiter

2. Es wurde mitgeteilt, daß Umfang und Konzept der
Sicherung von der Fa. Hoesch selbständig festgelegt
werde.

An mich wurde im wesentlichen die Frage nach der
Auswahl des geeigneten Verbundsicherheitsglases
gerichtet.

Dazu habe ich folgende Empfehlung gegeben:

Alle Gläser sollten durchschußhemmend gemäß DIN

220 „ Teil'2, ausgelegt sein.

Innerhalb der _Durchschußhemmung (Klassen C1-C5)
sollte mindestens die Klasse C 3 - Schutz gezen
Schußwaffen bis einschließlich Kal. Masnum „ 4 -
gewählt werden.

Ergänzend wurde zur Sicherung der Haustür vorge-
schlagen, diese gleichwertig durchschußhemmend
herzurichten ( M 3 mit 5 mm Schwarzblech oder Zmm Niro).
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während der Objektbesichtigung waren mehrere Mitarbeiter
der Firma INFORM Düsseldorf nit der Projektierung und
Montage einer Video - Überwachungsanlage beschäftigt.
Die Herren der Firma Hoesch berichteten von einer
bereits vorhandenen Einbruch - Meldeanlage, :die beim
Werkschutz der Firma Hoesch aufgeschaltet sei.

Bei der Umsetzung der beabsichtigten Aufschaltung einer
zusätzlichen Überfall - Meldeanlage auf den Hauptmelder
der Polizei würde von üir Hilfe zugesagt.

Diesbezüglich habe ich mit Herrn Reinicke, Firma
Telenorma und Herrn Andersen, Fernmeldeanmt IL,
Postanschlußvergabe, Gespräche geführt und auf die
besondere Dringlichkeit hingewiesen.

Installation und. Aufschaltung erfolgten im Wege eines
besonderen Eilverfahrens.

Aufgrund des bekanntgewordenen Sicherungskonzeptes
entstand der Eindruck einer sründlichen und
qualifizierten Planung von Schutzmaßnahnen.
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KI/KGI Düsseldorf, den 05.04.1991, 12.30 Uhr

Vermerk

Fernmündlich übermittelte heute um 12.30 Uhr LLD Glietsch „ IM/NW,
Iv C 2, folgende Fragen an den PP Düsseldorf, die ihm telefonisch vom
Innenminister NY, Dr. Schnoor, gestellt worden waren.

Er bittet um schriftliche Beantwortung, die Antwort soll per Boten an

ihn - noch heute - überbracht werden.

1. Welche Munition wurde seitens der/des Täter/s beim Anschlag auf
Dr. Rohwedder verwendet?

2. Welche Gefährdungslagebild/Täterbild wurde zur Grundlage der Sicher-
heitsempfehlungen für das Haus von Dr. Rohwedder gemacht

- gegen welche Art von Waffeneinwirkung sollte geschützt werden,
- warum wurde C 3-Verglasung empfohlen?

3. Präzise Darstellung der Klassisifzierung der unterschiedlichen
Schutzverglasungen bezogen auf

- Schutzwirkung

- Glasstärke

- Gewichte der Verglasungsarten

- Auswirkungen auf die statischen Verhältnisse eines Hauses
bzw. der Isolation.

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(Jüschke)
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LE E77: I.

02.04.1991

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ad 2

Den Sicherheitsempfehlungen für das Haus Rohwedder, die von Beamten
meiner Behörde ausgesprochen wurden, lag die Zielvorstellung zugrunde
bei einem Angriff mittels Schußwaffe Schüsse durch die Fenster zu
hemmen.

Daher wurde die in diesen Fällen übliche C 3-Verglasung vorgeschlagen
weil sie nach unserer Meinung eine sinnvolle und sachgerachte Auswahl
darstellte. Eine C 3-Verglasung hemmt unter den im Prospekt aufge-
führen DIN-Bedingungen (Schußwinkel, Schußentfernung) Geschosse bis
zu einem Kaliber .44 MAGNUM.

Die Alternative einer C 5-Verglasung wäre nur umsetzbar unter den Vor-
aussetzungen einer komplett neuen Fensterkonstruktion

- nicht zu schwenkende Fensterflügel,
- öffnen des Fensters auch aus Sicherheitsgründen nur in einge-
schränkter Kippstellung möglich.

Davon wurde Abstand genommen, weil nach unserem Kenntnisstand eine
derartige Verglasung wegen der technischen Probleme und der damit ver-
bundenen Beeinträchtigung einer "normalen" akzeptablen Lebensführung
im Privatbereich bisher an keiner Stelle zum Einsatz gekommen ist.

Eine Verglasung zum Schutz gegen Sprengmittel scheidet aus, weil in der
Regel das angrenzende Mauerwerk weniger sprengwirkungshemmende Eigen-
schaften aufweist.
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ad 3

Die Glasstärken, Gewichte und Schutzwirkungen bei definierten Ent-
fernungen ergeben sich auf dem in der Anlage beigefügten Prospekt.

Zu den statischen Verhältnissen einer Installation von Schutzverglasung
können von hier keine präzisen Aussagen gemacht werden. Wegen der Viel-
zahl der zu berücksichtigen Variablen sind detaillierte Aussagen zur
Auswirkung auf die Statik von der Polizei nicht möglich, dazu kann nur
ein Baustatiker unter Zugrundelegung der konkreten Daten eines Objektes
Auskünfte geben.
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