Gutachten zu Haus von Treuhand-Chef Rohwedder

Das Gutachten der Kriminalpolizei aus dem September 1990, nach der alle Fenster des Wohnhauses des damaligen Treuhand-Chefs Detlev Rohwedder gemäß DIN 52290 mit Panzerglas ausgestattet werden sollten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Gutachten zu Haus von Treuhand-Chef Rohwedder [#148160]
Datum
2. Juni 2019 21:32
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten der Kriminalpolizei aus dem September 1990, nach der alle Fenster des Wohnhauses des damaligen Treuhand-Chefs Detlev Rohwedder gemäß DIN 52290 mit Panzerglas ausgestattet werden sollten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Haus von Treuhand-Chef Rohw…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Gutachten zu Haus von Treuhand-Chef Rohwedder [#148160]
Datum
25. Juli 2019 00:16
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Haus von Treuhand-Chef Rohwedder“ vom 02.06.2019 (#148160) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 148160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Haus von Treuhand-Chef Rohwedder“ [#148160] [#148160]
Datum
26. August 2019 19:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/148160 Das Polizeipräsidium reagiert nicht auf meine Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 148160.pdf Anfragenr: 148160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.08.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zu Haus von Treuhand-Chef Rohwedder“ [#148160] [#148160]
Datum
27. August 2019 14:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.08.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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209.2.3.1.5-8720/19 Antrag nach dem IFG NRW: Gutachten September 1990 zum Wohnhauses des damaligen Treuhand-Chefs …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8720/19 Antrag nach dem IFG NRW: Gutachten September 1990 zum Wohnhauses des damaligen Treuhand-Chefs Detlev Rohwedder #148160
Datum
5. September 2019 10:16
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8720/19 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Polizei Düsseldorf teilte mir am 02.09.2019 mit, dass die Angelegenheit bearbeitet wird. Wenn es das Schriftstück noch gibt, soll es nicht einfach sein es aufzutreiben, da es bereits 30 Jahre alt ist. Ich gehe davon aus, dass wenn das Schriftstück noch vorhanden ist, es eventuell in einem Papier-Aktenarchiv bei der Polizei vorliegt. Die Frage ist, wieviel Ordner durchgesehen werden müssen. Wir müssen abwarten. Sollte ich bis Anfang Oktober keine Rückmeldung erhalten, werde ich erinnern. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Düsseldorf
WG: 209.2.3.1.5-8720/19 Antrag nach dem IFG NRW: Gutachten September 1990 zum Wohnhauses des damaligen Treuhand-Ch…
Von
Polizeipräsidium Düsseldorf
Betreff
WG: 209.2.3.1.5-8720/19 Antrag nach dem IFG NRW: Gutachten September 1990 zum Wohnhauses des damaligen Treuhand-Chefs Detlev Rohwedder #148160
Datum
16. September 2019 16:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott,   Ihre Anfrage nach dem IFG ist mir leider erst durch die unten stehende Email der LDI NRW bekannt geworden.   Ihre Anfrage ist in Bearbeitung; eine Antwort wird aber noch ein paar Tage dauern.   Parallel empfehle ich, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen zusätzlich auch an das Ministerium des Inneren NRW und an das Landesarchiv NRW wenden.     Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: WG: 209.2.3.1.5-8720/19 Antrag nach dem IFG NRW: Gutachten September 1990 zum Wohnhauses des damaligen Treuhan…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: 209.2.3.1.5-8720/19 Antrag nach dem IFG NRW: Gutachten September 1990 zum Wohnhauses des damaligen Treuhand-Chefs Detlev Rohwedder #148160 [#148160]
Datum
10. November 2019 08:35
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zu Haus von Treuhand-Chef Rohwedder“ vom 02.06.2019 (#148160) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 129 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 148160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/148160
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-8720/19 Antrag an das Polizeipräsidium Düsseldorf vom 02.06.2019 zu einem Gutachten der Kriminalpolize…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8720/19 Antrag an das Polizeipräsidium Düsseldorf vom 02.06.2019 zu einem Gutachten der Kriminalpolizei aus dem September 1990
Datum
4. Dezember 2019 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8720/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an das Polizeipräsidium Düsseldorf vom 02.06.2019 zu einem Gutachten der Kriminalpolizei aus dem September 1990 Mein Auskunftsersuchen vom 02.09.2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben immer noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Düsseldorf
Auskunft nach dem IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, im Anhang finden Sie die bei meiner Behörde noch vorhandenen D…
Von
Polizeipräsidium Düsseldorf
Betreff
Auskunft nach dem IFG
Datum
6. Dezember 2019 13:31
Status
1,5 MB
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Sehr geehrter Herr Semsrott, im Anhang finden Sie die bei meiner Behörde noch vorhandenen Dokumente. Da der Vorgang schon sehr alt ist empfehle ich Ihnen weiterhin, sich an das Landesarchiv NRW zu wenden. Mit freundlichen Grüßen,

Dokumente