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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Hackerangriff auf Politiker-Fahrdienst

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Deutscher               Bundestag parleu2o20.de Herm Arne Semsrott c/o Open Knowledge                   Foundation Deutschland            e.V. Singerstraße          109 10179 Berlin Berlin,     23. September      2020             Antrag     nach     dem Informationsfreiheitsgesetz             (IFG) Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-267/2020 Bezug:                                          Sehr geehrter        Herr Semsrott, Ihre E-Mail vom 16. August              2020 Anlage: 1                                       mit Ihrer E-Mail         vom 16. August        2020 bitten Sie: Referat      ZR 4                               „bitte senden Sie mir Folgendes               zu: Geheimschutz,         Informationsfreiheit bearbeitet von:                                 Das Schreiben der Bundestagsverwaltung                    an Abgeordneten         zu ██ ████ Platz der Republik          1 einem Hack auf einen Fahrdienstleister,                 in dem es heißt es: "Ziel, 11011 Berlin                                    Art und Umfang des Angriffs sind noch unbekannt, ebenso, ob Telefon: ██ █ ███████ ██                        Daten manipuliert          worden oder abgeflossen           sind. An      der Fax:    +49    30 227-36970 Aufklärung        des Sachverhalts        wird gearbeitet."     (vgl. informationsfreiheit.zr4@bundestag.de           https://www.tagesschau.de/inland/hackerangriff-bundeswehr- fuhrpark-101.htm])“ Dienstgebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus                     Als Adele-Schreiber-Krieger-Straße              1 10117 Berlin                                                                                                                     Anlage übersende       ich Ihnen     das Schreiben       des Referats     ZR 3 der Verwaltung         des Deutschen      Bundestages       an die Abgeordneten. Zum Schutz der öffentlichen               Sicherheit sind gemäß $ 3 Nr. 2 IFG mehrere E-Mail-Adressen              sowie die Kontaktdaten           der Leitstelle der Polizei beim Deutschen              Bundestag     geschwärzt       worden. Die übrigen Schwärzungen             betreffen personenbezogene             Daten gemäß $ 5 Absatz 1 IFG. Sofern Sie die Offenlegung             der letztgenannten personenbezogenen            Daten begehren, bitte ich um entsprechende Mitteilung       sowie um Begründung            Ihres Antrags (vgl. $ 7 Absatz       1 Satz 2 IFG) bis zum 9. Oktober 2020,
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AR           Seite 2 damit    gemäß $ 8 Abs. 1 IFG Drittbeteiligungsverfahren                 eingeleitet werden     können.     Die Durchführung          der Drittbeteiligungsverfahren             wäre auf der Grundlage       des $ 10 IFG i.V.m. 88 1, 2 IFG-Gebührenverordnung                    (GebV) und der Anlage 1 Teil A, 2.2 zu $ 1 Abs. 1 IFGGebV              mit Gebühren      zwischen     30 und 500 Euro verbunden. Sollte ich innerhalb        der angegebenen         Frist keine Rückmeldung erhalten, werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren                   Antrag nicht weiterverfolgen       und das hiesige Verwaltungsverfahren               ohne weitere Mitteilung         einstellen. Mit freundlichen        Grüßen im Auftrag █ ████
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