GA2017.02_AuendienstimJCLD-SW

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen

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Jobcenter Landau- Südliche Weinstraße GESCHÄFTSANWEISUNG Nr. 02/2017 vom 13.03.2017 Einrichtung eines Außendienstes
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Impressum Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße Johannes-Kopp-Str. 2 76829 Landau Geschäftsführer: Michael Dopke
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Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße GESCHÄFTSANWEISUNG Nr. 02/2017 vom 13.03.2017 Inhaltsverzeichnis I.   Grundsätzliches                                4 II.   Beauftragung und Dokumentation eines Einsatzes 6 III.   Außendienstbericht                             8
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Einrichtung eines Außendienstes I. Grundsätzliches Auf Beschluss der Trägerversammlung verfügt das Jobcenter Landau- Südliche Weinstraße über einen Außendienst. Dies hat seinen Grund darin, dass die zu den Leistungsentscheidungen führenden Tatbestände den sachbearbeitenden Stellen nur aus den Anträgen und Gesprächen im Innendienst bekannt sind. Der Mangel an Kenntnissen über entscheidungsrelevante Tatbestände kann zu Fehlentscheidungen und zu nicht erkannten sozialrechtlich regulierbaren Bedürfnissen der Hilfesuchenden führen. Der Außendienst dient dazu, dieses Defizit zu beheben. Er ist als Instrument der bedarfsgerechten Hilfegewährung mit Ausweitung des Aufklärungs- und Beratungsangebotes vor Ort zu sehen. Ziel des Außendienstes ist es also nicht, Rechtsansprüche zu mindern, sondern, dass verbesserte Voraussetzungen für zweckentsprechende und bedarfsgerechte Entscheidungen geschaffen werden. Der Außendienst hat insbesondere folgende Aufgaben: 1.     Allgemeine Beratung, 2.     Prüfung der Notwendigkeit und des Umfanges beantragter Beihilfen nach § 24 Abs. 3 SGB II – Erstausstattung für die Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte und bei Geburt und Schwangerschaft, 3.     Abgrenzung            Bedarfsgemeinschaft                   oder Wohngemeinschaft, 4.     Überprüfung der Angemessenheit von Wohnraum und bei Eigentum die Verwertbarkeit des Vermögens, 5.     Ermittlung des tatsächlichen Aufenthalts. Vor Einschaltung des Außendienstes sind von der Sachbearbeitung die eigenen         Möglichkeiten        der  Sachverhaltsaufklärung            vollständig auszuschöpfen und in der Leistungsakte zu dokumentieren. In der Akte und auch im Auftrag an den Außendienst ist festzuhalten, aus welchen Gründen danach weiter Zweifel bestehen. Da dem Zoll die Kontrolle der Schwarzarbeit obliegt, ist dies nicht Aufgabe des Außendienstes der Jobcenter. Die Prüfrechte der Außendienste der Jobcenter würden für eine solche Aufgabe auch nicht ausreichen. Anzeigen über Schwarzarbeit sind daher dem Zoll zuzuleiten. Zugleich        ist    die      Auftrag  gebende       Stelle     zu      informieren. Observationsrechte und Befugnisse nach der StPO stehen dem Außendienst nicht zu. Ihm kommen keine Strafverfolgungsaufgaben zu. GESCHÄFTSANWEISUNG | 30. October 2017 | © Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße          5
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Einrichtung eines Außendienstes Der Außendienst verfügt über insgesamt 2 Planstellen (derzeitiger Stand). Der Einsatz soll aus Sicherheits- und Beweissicherungsgründen mit zwei Personen erfolgen, wenn Komplikationen aufgrund der Erfahrungen der sachbearbeitenden Stellen zu befürchten sind. Erwartet die beauftragende Stelle aus der Kenntnis der Klientel bei dem Hausbesuch Probleme, so ist dies außerdem im Auftrag zu vermerken. Hausbesuche erfolgen grundsätzlich mit vorheriger Ankündigung, es sei denn, die Ankündigung würde den Zweck des Hausbesuches vereiteln. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften nach §§ 67 ff. SGB X sind zu beachten. II. Beauftragung und Dokumentation eines Einsatzes 1.      Die Leistungssachbearbeitung klärt mit der eigenen Teamleitung, ob sich im Einzelfall die Notwendigkeit eines Einsatzes des Außendienstes ergeben hat und ob dieser Einsatz der Aufgabenbeschreibung des Außendienstes entspricht. 2.      Die Teamleitung stimmt vorab dem Auftrag zu und übermittelt ihn dem Außendienst. Das beauftragende Team konkretisiert darin den Bedarf des Hausbesuches, teilt mit, aus welchen Gründen Zweifel an den Angaben der/des Kundin/Kunden bestehen und hat die Möglichkeit zusätzliche Besonderheiten des Einzelfalles mitzuteilen. 3.      Eine vorherige Zustimmung durch die Teamleitung ist entbehrlich wenn: a)      es sich um einen unaufschiebbaren, dringlichen Bedarf handelt, den es festzustellen gilt (beispielweise die Notwendigkeit der Anschaffung einer Waschmaschine oder eines Herdes bei kinderreichen Familien) b)      die Teamleitung und/ oder ihr/ sein Vertreter nicht anwesend ist/sind c)      in sonstigen Gründen Gefahr im Verzug ist und ein Zuwarten bis zur Zustimmung der Teamleitung unverhältnismäßige Beeinträchtigungen für den Kunden bedeuten würde. Im Falle einer Beauftragung durch die Sachbearbeitung ist der Außendienstauftrag der Teamleitung in jedem Fall umgehend nachträglich zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Beauftragung hat 6             GESCHÄFTSANWEISUNG | 30. October 2017 | © Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
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Einrichtung eines Außendienstes in jedem Fall durch einen anordnungsbefugten Sachbearbeiter zu erfolgen. 4.      Der Außendienst vergibt eine Auftragsnummer, die im Auftragsvordruck notiert wird. Je nach Auftragslage des Außendienstes wird der Auftrag zeitnah abgearbeitet. In der Regel sollte ein Außendienstauftrag binnen 10 Arbeitstagen erledigt sein. Dies schließt die Übermittlung des Prüfberichts an die beauftragende Stelle ein. 5.      Das beauftragende Team entscheidet über den Sachverhalt, ermittelt und dokumentiert die finanziellen Unterschiede, die sich durch den Einsatz des Außendienstes ergeben haben (Mehr-, Minderausgaben, auch bei Darlehen). Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus einem Vergleich der tatsächlichen Zahlung nach dem Einsatz und der Zahlung, die ohne Einsatz erfolgt wäre. Beispiele: Bei einer einmaligen Zahlung wie für die Erstausstattung einer Wohnung, kann sich der beantragte Bedarf von 500 € durch den Hausbesuch auf einen Bedarf für Möbel von 100 € reduzieren. Bei einem dauerhaften Bedarf sind die finanziellen Auswirkungen ab dem Auftragsmonat für die verbleibende Zeit des Bewilligungszeitraumes zu ermitteln (max. 12 Monate). Sollte ein Hausbesuch eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft feststellen und die Sachbearbeitung zum Ergebnis kommen, die Leistung einzustellen oder zu vermindern, wird der mtl. Zahlbetrag, der dann nicht mehr geleistet wird, mit max. 6 Monaten (restliche Dauer Bewilligungszeitraum) multipliziert und als Betrag vor Hausbesuch eingetragen. Sollte ein Außendienstbesuch feststellen, dass ein Umzug nicht erforderlich ist, werden als Einsparsumme die nicht mehr benötigten Umzugskosten (Erfahrungswerte vor Ort) und bei Bedarf die nicht mehr benötigten Möbel angerechnet. Wird eine weitere Person festgestellt, die BG-relevant ist, gilt auch hier die Berücksichtigung für den verbleibenden Bewilligungszeitraum (max. 6 Monate). Falls die Feststellungen des Außendienstes die nicht genehmigte Ortsabwesenheit einer Kundin bzw. eines Kunden bestätigen, ist die Einsparsumme die sonst gezahlte Alg II-Leistung. Beträge, die im Rahmen von Darlehensgewährung geleistet würden, werden ebenfalls berücksichtigt. Diese werden bei der Darstellung des wirtschaftlichen Erfolges des Außendienstes nicht in voller Höhe berücksichtigt. GESCHÄFTSANWEISUNG | 30. October 2017 | © Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße         7
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Einrichtung eines Außendienstes 6. Der Außendienst wertet den wirtschaftlichen Erfolg auf Basis der Angaben des Auftrag gebenden Teams aus. Die Beratungstätigkeit wird vom Außendienst selbst bewertet. Die Dokumentation erfolgt in Excel-Tabellen. Der Außendienst berichtet quartalsweise über die Bereichsleitung der Geschäftsführung. Die entsprechenden Vordrucke sind jeweils in ihrer aktuellen Form den fachlichen Hinweisen der BA, Anlage zu § 6 SGB II zu entnehmen. III. Außendienstbericht 1.      Form Der Außendienst erstellt auf dem Vordruck „Auftrag Außendienst“ (fachliche Hinweisen der BA, Anlage zu § 6 SGB II) einen Bericht, in dem die Ermittlungen zum Auftrag ausführlich dargestellt sind. Die Auftrag gebende Stelle erhält einen Bericht in schriftlicher und von dem/ den Außendienstmitarbeiter/Innen unterschriebener Form zur Akte. 2.      Inhalt Der Außendienstbericht hat sich strikt an dem Auftrag zu orientieren. Beispiel: Wird der Außendienst mit der Ermittlung einer Einstehensgemeinschaft beauftragt, verbieten sich Ermittlungen und Ausführungen zum Wohnungsinventar „auf Vorrat“. Der Bericht muss kurz und prägnant formuliert sein. Geht es um die Ermittlung von Erstausstattungen, Renovierungskosten und vergleichbaren Sachverhalten, soll der Außendienst der Sachbearbeitenden Stelle belegte Vorschläge hinsichtlich der anzuerkennenden Kosten unterbreiten. Es darf weder auf Erkenntnisse aus sozialen Netzwerken verwiesen werden, noch dürfen diese erhoben werden. Dies gilt schon aus dem Grund, weil diese Daten wegen der allgemeinen Tendenz der Teilnehmer an solchen Onlinediensten zur Übertreibung und Idealisierung, einen geringen Beweiswert bei Gericht haben. Zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft darf keinesfalls eigenmächtig (ohne Zustimmung des Kunden) der Vermieter kontaktiert werden. Dies gilt sowohl persönlich als auch fernmündlich. Der tatsächliche SGB II Leistungsbezug unterliegt den besonderen Datenschutzbestimmungen des SGB X. Wenn der Vermieter von der Arbeitslosigkeit des Kunden erfährt, kann das möglicherweise negative Auswirkungen für ihn haben, bis hin zur Kündigung, weil seine Bonität in Frage gestellt wird. Gesetzten Falles könnten außerdem Mehrkosten wegen Umzugs 8             GESCHÄFTSANWEISUNG | 30. October 2017 | © Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
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Einrichtung eines Außendienstes auf das Jobcenter zukommen, sodass hier die Einhaltung des Datenschutzes auch in unserem Eigeninteresse liegt. In-Kraft-Treten Diese Geschäftsanweisung tritt sofort in Kraft gez. Name entnommen Geschäftsführer Anlagen: keine GESCHÄFTSANWEISUNG | 30. October 2017 | © Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße 9
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