2022-02-20-impfschreiben1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impfungen gegen COVID-19 für Lehrkräfte im Auslandsschuldienst“
Bundesamt für Auswärtige Angeelegenheiten, Bonn Peter Dicke Ständiger Vertreter V der Leeiterin An alle der Zentralsstelle für das Schulleiitungen der Auslandssch hulwesen Deutsch hen Ausland dsschulen Godesbergeer Allee 99 53175 Bonn n Nachrichtlich an alle Verw waltungsleisstungen derr Postanschriift: Adenauerallee 99-103 Deutsch hen Ausland dsschulen 53113 Bonn n Tel. +49 228 8-358-92031 bf-zfa-1-rgl@auswaertigees- amt.de www.bfaa.d diplo.de www.auslan ndsschulwesen n.de www.pasch-net.de Betreff: Vermittlun ng von Lehrkräften / Co orona-Impffung Bonn, 200.01.2022 Seite 1 vvon 2 Sehr geeehrte Schulleiterinnen und u Schulleiiter, die Entw wicklung der d Pandemie in den lletzten Wocchen zeigt, dass der w weltweite Kaampf gegen n das Coronav virus weiterrgehen wird. Der Verlau uf der Infekttionszahlen in den unteerschiedlich hen Ländern n, die Reiseein nschränkunggen, Quaran ntänebedinggungen un nd die pand demischen Entwicklun ngen sind nicht n vorherseehbar und erschweren e vielfach deen Arbeitsbeeginn und die d Arbeitsbeedingungen n für vermitttelte Lehrkrääfte an den n verschiedeenen Schulsstandorten. In vielen Ländern w wird über eine e Impfpfflicht diskutieert bzw. wurde bereits eiine Impfpfliicht für bestimmte Bevö ölkerungsgruruppen besch hlossen. Aufgrun nd diverser nationalerr Regelungeen ist der Einsatz niccht bzw. n nicht vollstäändig geimp pfter Lehrkrääfte nicht od der nur sehr eingeschrän nkt möglich h, erst recht nicht in denn Fällen dess obligatorischen Präsenzu unterrichts.. Es ist niccht absehbaar, dass sicch hieran etwas ändeert, vielmeh hr sind weeitere Verschäärfungen zu erwarten. Die D ZfA wird d deshalb ab b sofort nurr noch vollsständig geim mpfte Lehrk kräfte für einee Tätigkeit im Ausland dsschuldiensst vermittelln. Dies bettrifft ausschhließlich Neeuvermittlun ngen (einschliießlich Zweit- und Drittvermittlun ngen) und niicht Vertragssverlängeruungen. Alle Leh hrkräfte (AD DLK, BPLK und u LPLK) sowie ihre mitausreisenden Famillienangehörrigen müsseen ab sofort im m Zuge dess Vermittlungsprozessees vor der erstmaligen e Ausreise ann den Schu ulstandort einen e geeignetten Nachweeis zur vollsttändigen CO OVID-Impfu ung vorlegen. Der nach hzuweisendee Impfschuttz für die betrroffenen Perrsonen bezieht sich gru undsätzlich auf die Empfehlungen n des Robertt-Koch-Instiituts.
Seite 2 v von 2 Dieses VVerfahren dient d der Siccherstellungg des Unterrrichtsbetriebbs an den DDeutschen Auslandssch A hulen sowie dees daran gebbundenen Zwecks Z der ZZuwendung gen an die Lehrkräfte. L N Nur eine Leh hrkraft, die zum Vermitttlungsbeginn n und daarüber hin naus in absehbarer a Zukunft in vollem m Umfang für Unterricchtszwecke eingesetzt werden w kan nn, erfüllt diiese Vorausssetzungen. WWir werden n alle Lehrkrräfte, die sichh für eine Verwendun V g im Auslaandsschuldieenst bewerb ben, auf diie genannteen Erfordern nisse hinweisen. Ich bin Ihnen dank kbar, wenn Sie auch im m Rahmen der Lehrkrääfteauswahl diese Vorgaben beachten n, um späätere Missv verständnissse und neg gative Auswwirkungen auf den Schulbetrieb S b zu vermeid den. Ich bittee um Verstäändnis für die d geändertte Verfahren nsweise, die zur Sichersstellung ein ner erfolgreichen personeellen Förderuung durch eine e effizientte Lehrkräfttevermittlun ng erforderliich ist. Mit freuundlichen Grrüßen Im Auftrag Peter Diicke