2022-04-06-impfschreiben2
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impfungen gegen COVID-19 für Lehrkräfte im Auslandsschuldienst“
Bundesamt für Auswärtige Angeelegenheiten, Bonn Peter Dicke Ständiger Vertreter V der Leeiterin An alle der Zentralsstelle für das Schulleiitungen der Auslandssch hulwesen Deutsch hen Ausland dsschulen Godesbergeer Allee 99 53175 Bonn n Nachrichtlich an alle Verw waltungsleittungen der Postanschriift: Adenauerallee 99-103 Deutsch hen Ausland dsschulen 53113 Bonn n Tel. +49 228 8-358-92031 bf-zfa-1-rgl@auswaertigees- amt.de www.bfaa.d diplo.de www.auslan ndsschulwesen n.de www.pasch-net.de Betreff: Vermittlun ng von Lehrkräften / Co orona-Impffung Bezug: M Mein Schreib ben vom 20.01.2022 Bonn, 077.04.2022 Seite 1 vvon 2 Sehr geeehrte Schulleiterinnen und u Schulleiiter, während d in der Delta-Welle der Corona-Paandemie verrgleichsweisse viele schw were COVID D-Fälle auftraten, hat sich h die Omikron-Welle beei Kindern aals harmlosser herausge estellt, zumaal diese scho on während d der Delta-W Welle nur selten schwerr krank wurrden. Das in ndividuelle Risiko R für K Kinder, wegen Omikron n ins Kranken nhaus zu mü üssen, ist tro otz des starkken Anstieg gs der absolu uten Zahlen n noch gerin nger als wäh hrend der Deltta-Welle. Es gilt jjedoch weitterhin, dass aufgrund d diverser nattionaler Reg gelungen deer Einsatz nicht n vollstäändig geimpftter Lehrkräffte gerade in n den Fällen n des zunehhmend wied der obligatoorischen Prääsenzunterrichts nicht od der nur sehr eingeschrän nkt möglichh ist. Aufgrun nd einer akttuellen Nutzzen-Risiko-A Abwägung hath die ZfA ihre Vermitttlungspraxis mit soforrtiger Wirkungg angepasst: Die ZfA wiird auch kün nftig nur vo ollständig ge eimpfte Lehrrkräfte für eine e Tätigkeit im Ausland dsschuldiensst vermitteln. Dies bettrifft aussch hließlich Neuvermittlun ngen (einsch hließlich Zw weit- und Driittvermittlungen) und nicht Vertraagsverlängeerungen. Allle Lehrkräftte (ADLK, BPLK B und LPLK) sowie ih hre mitausrreisenden volljährigen v n Familienaangehörigen n müssen im m Zuge des Vermittlu ungs- prozessees vor derr erstmaligeen Ausreisee an den Schulstandort einen geeigneten Nachweis zur
Seite 2 v von 2 vollstän ndigen COVIID-Impfung g vorlegen. DDer nachzuw weisende Immpfschutz füür die betrofffenen Persoonen bezieht sich grundssätzlich auf die Empfeh hlungen dess Robert-Koch-Institutss (RKI). Für Personen unter u 18 Jahreen ist die Vo orlage entsprechender N Nachweise ab a sofort jed doch nicht mmehr erfordderlich. Dieses V Verfahren dient d der Siccherstellungg des Unterrrichtsbetrieb bs an den DDeutschen Auslandssch A hulen sowie dees daran gebbunden Zweecks der Zuw wendungen an die Lehrrkräfte. Insoffern verweise ich auf meine m Ausführrungen im Schreiben S voom 20.01.20022. Die ZfA empfiehlt Lehrkräften L nachdrückllich die Corrona- Schutzim mpfung für ihre mitaussreisenden K Kinder ab 5 Jahren, J macht diese Emmpfehlung au ufgrund derr dar- gestellteen Risikoannalyse aber nicht meh hr zur Voraaussetzung einer Verm mittlung in den Auslaands- schuldieenst. Ich bin Ihnen sehr dankbar, weenn Sie die m modifiziertee Verwaltun ngspraxis deer ZfA im Raahmen der Lehr- L kräfteauuswahl beach hten. Mit freuundlichen Grrüßen Im Auftrag Peter Diicke