2022-04-06-impfschreiben2

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impfungen gegen COVID-19 für Lehrkräfte im Auslandsschuldienst

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Bundesamt für Auswärtige Angeelegenheiten, Bonn                                                   Peter Dicke Ständiger Vertreter V           der Leeiterin An alle der Zentralsstelle für das Schulleiitungen der                                                                               Auslandssch hulwesen Deutsch  hen Ausland       dsschulen Godesbergeer Allee 99 53175 Bonn n Nachrichtlich an alle Verw  waltungsleittungen der                                                                 Postanschriift: Adenauerallee 99-103 Deutsch  hen Ausland       dsschulen 53113 Bonn n Tel. +49 228 8-358-92031 bf-zfa-1-rgl@auswaertigees- amt.de www.bfaa.d diplo.de www.auslan ndsschulwesen    n.de www.pasch-net.de Betreff: Vermittlun        ng von Lehrkräften / Co         orona-Impffung Bezug: M  Mein Schreib       ben vom 20.01.2022 Bonn, 077.04.2022 Seite 1 vvon 2 Sehr geeehrte Schulleiterinnen und            u Schulleiiter, während    d in der Delta-Welle der Corona-Paandemie verrgleichsweisse viele schw              were COVID   D-Fälle auftraten, hat sich h die Omikron-Welle beei Kindern aals harmlosser herausge                estellt, zumaal diese scho  on während     d der Delta-W Welle nur selten schwerr krank wurrden. Das in                ndividuelle Risiko R       für K Kinder, wegen Omikron          n ins Kranken   nhaus zu mü        üssen, ist tro    otz des starkken Anstieg gs der absolu uten Zahlen  n noch gerin nger als wäh     hrend der Deltta-Welle. Es gilt jjedoch weitterhin, dass aufgrund d                diverser nattionaler Reg gelungen deer Einsatz nicht n         vollstäändig geimpftter Lehrkräffte gerade in              n den Fällen  n des zunehhmend wied  der obligatoorischen Prääsenzunterrichts nicht od der nur sehr eingeschrän              nkt möglichh ist. Aufgrun   nd einer akttuellen Nutzzen-Risiko-A             Abwägung hath die ZfA ihre Vermitttlungspraxis mit soforrtiger Wirkungg angepasst: Die ZfA wiird auch kün                 nftig nur vo ollständig ge eimpfte Lehrrkräfte für eine e      Tätigkeit im Ausland  dsschuldiensst vermitteln. Dies bettrifft aussch             hließlich Neuvermittlun   ngen (einsch  hließlich Zw    weit- und Driittvermittlungen) und nicht Vertraagsverlängeerungen. Allle Lehrkräftte (ADLK, BPLK                  B         und LPLK) sowie ih   hre mitausrreisenden volljährigen  v           n Familienaangehörigen  n müssen im   m Zuge des Vermittlu         ungs- prozessees vor derr erstmaligeen Ausreisee an den Schulstandort einen geeigneten Nachweis zur
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Seite 2 v von 2 vollstän ndigen COVIID-Impfung    g vorlegen. DDer nachzuw weisende Immpfschutz füür die betrofffenen Persoonen bezieht sich grundssätzlich auf die Empfeh   hlungen dess Robert-Koch-Institutss (RKI). Für Personen unter u 18 Jahreen ist die Vo orlage entsprechender N  Nachweise ab a sofort jed doch nicht mmehr erfordderlich. Dieses V Verfahren dient d     der Siccherstellungg des Unterrrichtsbetrieb bs an den DDeutschen Auslandssch A          hulen sowie dees daran gebbunden Zweecks der Zuw   wendungen an die Lehrrkräfte. Insoffern verweise ich auf meine m Ausführrungen im Schreiben S          voom 20.01.20022. Die ZfA empfiehlt Lehrkräften L            nachdrückllich die Corrona- Schutzim mpfung für ihre mitaussreisenden K Kinder ab 5 Jahren, J      macht diese Emmpfehlung au ufgrund derr dar- gestellteen Risikoannalyse aber nicht meh   hr zur Voraaussetzung einer Verm    mittlung in den Auslaands- schuldieenst. Ich bin Ihnen sehr dankbar, weenn Sie die m   modifiziertee Verwaltun ngspraxis deer ZfA im Raahmen der Lehr- L kräfteauuswahl beach hten. Mit freuundlichen Grrüßen Im Auftrag Peter Diicke
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