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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen in Bezug auf Topf Secret

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Julia Klöckner
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Anden. HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 34, 10117 Berlin
Vizepräsidenten des Deutschen Fleischer- TeL +49 (0)30 18.529 - 3353/3529
Verbandes e.V. (DFV) FAX +49 (0)30°18:529 - 4262
Herrn Konrad Ammon . EmAL 224@bmel.bund.de
Kennedyallee 53 INTERNET www,bmel.de
60596 Frankfurt 2 224-00600-A00110328

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ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben zu der aktuellen Kampagne von foodwatch
und FragDenStaat „Topf Secret“.

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist ein wichtiges Instrument, um das Ver-
trauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das F unktionieren des Marktes zu
stärken. Es enthält ein ausgewogenes Bündel von Vorschriften, mit denen einerseits
dem berechtigten Informationsinteresse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
anderseits den schutzwürdigen Belangen der Unternehmen und dem Schutz der Funk-
tionsfähigkeit der Behörden gerecht werden kann.

Die für die vorliegende Angelegenheit zuständigen Landesbehörden haben im Rahmen
einer Telefonkonferenz am 22. Januar diesen Jahres die sich im Zusammenhang mit
dem vorliegenden Portal stellenden Fragen erörtert. Dabei wurde deutlich, dass unter
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SEITE 2VON 2

den Ländern weitgehend Einigkeit besteht, dass die über das.Portal gestellten Anträge
nach dem VIG grundsätzlich zulässig und damit durch die zuständigen Kommunalbe-
hörden inhaltlich zu prüfen und zu bescheiden sind.

Ich stimme ihrem Hinweis zu, dass im Einzelfall missbräuchlich gestellte Anträge-
nach VIG abgelehnt werden können. Allerdings ist bei der Abwägung auch zu berück-
sichtigen, dass individuelle Auskunftsbegehren nach dem VIG grundsätzlich an keine
besondere Rechtfertigung geknüpft, d. h. Ansprüche nach dem VIG, wie es in der
Fachwelt heißt, „voraussetzungslos“ sind. Gleiches gilt im Hinblick auf die von
foodwatch und FragDenStaat beabsichtigte Veröffentlichung von Informationen, die
Gegenstand der Informationsersuchen über das Portal sind. Zum Zeitpunkt der An-
tragstellung dürfte eine rechtsmissbräuchliche Verwendung nicht pauschal unterstellt
werden können, da am Ende jeder Antragsteller selbst eigenverantwortlich darüber
entscheidet, ob die Informationen über das Portal veröffentlicht werden..

Selbstverständlich darf die Inanspruchnahme des VIG über das Portal jedoch nicht -
dazu führen, dass negative Untersuchungsergebnisse seitens der zuständigen Landes-
behörden vorschnell an die jeweiligen Auskunftsersuchenden herausgeben werden!
Erforderlich ist zunächst eine gewissenhafte Prüfung der Untersuchungsergebnisse
und der Frage, ob Belange des Daten- und Geheimnisschutzes betroffen sein können,
Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Anforderungen jedes einzelnen Antrages
wie z.B. Anhörungen der betroffenen Betriebe darf es daher trotz der massenhaft und
standardisiert gestellten Anträge keine Abstriche geben.

Mit herzlichen Grüßen

Ben
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Kraft, Friedemann

Von: Kraft, Friedemann im Auftrag von Referat-224

Gesendet: Dienstag, 26. Februar 2019 08:21

An: —

Cc:

Betreff: AW: Rücklauf MB - Gemeinsames Portal "Topf Secret" von foodwatch und
FragDenStaat --LV mit AE v. 16.02.2019 - 00114886

Anlagen: 224 BM'in Schreiben DFV Topf Secret VIG.docx; 10794-19.pdf

Sehr geehrte Fra

EEEEEMESGGEREESEEREEEEEN = — = HERREN - — — ——  — RR me ee

anbei übersende ich den auf Wunsch der BM’in überarbeiteten AE sowie eine Kopie des dazugehörigen Vorganges.

Gruß

F. Kraft

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Friedemann Kraft

Referat 224
Rechtsangelegenheiten der Abteilung 2, Recht der Verbraucherinformation
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: :+49 30 / 18 529-3353

E-Mail: friedemann.kraft@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de

Von!

Gesendet: Mittwoch, zu. Februar 2019 14:14

An: Abteilungsleiter 2

Cc: M i — |

Betreff: Rücklauf MB - Gemeinsames Portal "Topf Secret" von toodwatch und FragDenStaaı - = AF u.

16.02.2019 - 00114886

BM'in hat nicht gezeichnet:
Hiermit erhalten Sie eine Kopie des Vorgangs gemäß der Verfügung auf Seite 4.
Original geht über 04 an Abteilung 2.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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-Ministerpuro-
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Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Durchwal..

E-Mail:

Internet: www.bmel.de
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AR Bundesministerium
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und Landwirtschaft

Julia Klöckner
Bundesministerium für Emährung und Landwirtschaft. Bundesministerin
« Dienstsitz Berlin - 11055 Berlin
Anden HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Vizepräsidenten des Deutschen Fleischer- TEL +49 (0)30 18 529 - 3353/3529
Verbandes e.V. (DFV) Fax +49 (0)30 18 529 - 4262
Herrn Konrad Ammon EMAL 224@bmel.bund.de
Kennedyallee 53 INTERNET Www.bmel.de
60596 Frankfurt ®  224.00800-400110328

DATUM

ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben zu der aktuellen Kampagne von foodwatch
und FragDenStaat „Topf Secret“, zu dem ich wie folgt Stellung nehmen möchte:

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist ein wichtiges Instrument, um das .
Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Funktionieren des Marktes zu

| stärken. Es enthält ein ausgewogenes Bündel von Vorschriften, mit denen einerseits
dem berechtigten Informationsinteresse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
anderseits den schutzwürdigen Belangen der Unternehmen als auch dem Schutz der
Funktionsfähigkeit der Behörden gerecht werden kann.

Die für die vorliegende Angelegenheit zuständigen Landesbehörden haben im Rahmen
einer Telefonkonferenz am 22. Januar diesen Jahres die sich im Zusammenhang mit

dem vorliegenden Portal stellenden Fragen erörtert. Dabei wurde deutlich, dass unter
5

SEITE 2 VON 2

den Ländern weitgehend Einigkeit besteht, dass die über das Portal gestellten Anträge
nach dem VIG grundsätzlich zulässig und damit durch die zuständigen
Kommunalbehörden inhaltlich zu prüfen und zu bescheiden sind. Die zuständigen.
Juristen meines Hauses sehen keine Gründe, diese Einschätzung der zuständigen
Landesbehörden grundsätzlich in Frage zu stellen. Auch vor diesem Hintergrund sehe

ich keine Veranlassung, gegen das Portal vorzugehen.

Ich stimme ihrem Hinweis zu, dass im Einzelfall missbräuchlich gestellte Anträge
nach VIG abgelehnt werden können. Allerdings ist bei der Abwägung auch zu
berücksichtigen, dass individuelle Auskunftsbegehren nach dem VIG grundsätzlich an
keine besondere Rechtfertigung geknüpft, d.h. Ansprüche nach dem VIG, wie es in
der Fachwelt heißt, „voraussetzungslos“ sind. Gleiches gilt im Hinblick auf die von
fopdwatch und FragDenStaat beabsichtigte Veröffentlichung von Informationen, die
Gegenstand der Informationsersuchen über das Portal sind. Zum Zeitpunkt der
Antragstellung dürfte eine rechtsmissbräuchliche Verwendung nicht pauschal .
unterstellt werden können, .da am Ende jeder Antragsteller selbst-eigenverantwortlich

darüber entscheidet, ob die Informationen über das Portal veröffentlicht werden.

Selbstverständlich darf die Inanspruchnahme des VIG über das Portal jedoch nicht
dazu führen, dass negative Untersuchungsergebnisse seitens der zuständigen
Landesbehörden vorschnell an die jeweiligen Auskunftsersuchenden herausgeben
werden. Erforderlich ist zunächst eine gewissenhafte Prüfung der
Untersuchungsergebnisse und der Frage, ob Belange des Daten- und
Geheimnisschutzes betroffen sein können. Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen
Anforderungen jedes einzelnen: Antrages wie z.B. Änhörungen der betroffenen
Betriebe darf es daher trotz der massenhaft und standardisiert gestellten Anträge keine
Abstriche geben.

Mit herzlichen Grüßen
6

ss Bundesministerium
. für Ernährung .

und Landwirtschaft
Julia Klöckner
 Bundesministerium für Emährung und Landwirtschaft Bundesministerin

- Dienstsitz Berlin - 11055 Berlin

HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

Anden:

Vizepräsidenten des Deutschen Fleischer- “Tel +49 (0)30 18 529 - 3353/3529
Verbandes e.V. (DFV) FAX +49 (0)30 18 529 - 4263
Herrn Konrad Ammon EmAL 224@bmel.bund.de
Kerinedyallee 33 INTERNET www.bmel.de

60596 Frankfurt a2 224-00600-4001/0328

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ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben zu der aktuellen Kampagne von Foodwatch
und FragDenStaat „Topf Secret“, zu dem ich‘wie folgt Stellung nehmen möchte:

Das Verbraucherinformationsgesetz, AIG) ist ein wichtiges Instrument, um das
Vertrauen der Verbraucherinnen nd Verbraucher in das Funktionieren des Marktes. zu
stärken. Als das Ergebnis einof sorgfältigen und wissenschaftlich basierten Evaluation
steht das VIG heute nach. ‚den Neuregelungen im Jahre 2011 für einen noch
sachgerechteren Ausgleich zwischen den Informationsinteressen der Verbraucher und
den schutzwürdiger Belangen der betroffenen Lebensmittelbetriebe.

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Für das VIQnd seine Weiterentwicklung habe ich mich sowohl in meiner damaligen
Funktio! Als Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als
auch später als Parlamentarische Staatssekretärin im damaligen Bündesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung ünd Landwirtschaft eingesetzt.
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Das VIG enthält ein ausgewogenes Bündel von Vorschriften, mit denen einerseits dem
berechtigten Informationsinteresse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
anderseits den schutzwürdigen Belangen der Unternehmen als auch dem Schutz der
Funktionsfähigkeit der Behörden angemessen Rechnung getragen werden kann. Sie
haben natürlich Recht mit dem Hinweis, dass im Einzelfall missbräuchlich gestellte
Anträge nach VIG abgelehnt werden können. Allerdings ist bei der Abwägung auch zu
berücksichtigen, dass individuelle Auskunftsbegehreri nach dem VIG gründsätzlich an
keine besondere Rechtfertigung geknüpft, d. h. Ansprüche nach dem VIG, wie es in-
der Fachwelt heißt, „voraussetzungslos“ sind. Die Länder prüfen die Voraussetzungen
des VIG in eigener Verantwortung.

Ich. gehe davon aus, dass die auf Landesebene für die Lebensmittelüberwachung zu-
ständigen Behörden zu einer sächgerechten Handhabung des Gesetzes unter _

angemessener Wahrung der Belange auch der betroffenen Unternehmen gelangen.

Mit herzlichen Grüßen.
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Referatsleiter/-in: MR. Elsing

‘Mitarbeiter/-in: ORR Kraft

  

Durchschrift an:

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Frau Bundesministerin

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Herrn Staatssekretär ! | Mia 312 Eu
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mit der Bitte um Zeichnung des beiliegenden Antwortentwurfs

Foodwatch und FragDenStaat - Kampagne „Topf Secret“ L A ‚ l
hier: Schreiben des Deutschen Fleischer-Verbandes (DFV) vom 1. Februar 2019 “

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Anlagen: 2 | W zZ T % h

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Anfang des Jahres haben foodwatch und FragDenStaat die Verbraucherplattform „Topf

'Secret“ gestartet. Verbraucher können über diese Internetplattforrm. per automatisiert

I. Sachverhalt

erstellter E-Mail bei den zuständigen Landesbehörden die Ergebnisse von Beanstandungen
bei Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben auf
Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) erfragen. Die Betreiber der _
Plattform animieren die. Verbraucher dazu, die Antworten der Behörden auf der Plattform
für jedermann einsehbar zu veröffentlichen. Laut Presseberichfen wurden mit Stand von
Anfang Februar über 15.000 Anfragen bei Landesbehörden zu Hygiene-Berichten über das
Portal beantragt.
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Die über das Portal gestellten Anträge werden von den zuständigen Landesbehörden
überwiegend (mit Ausnahme von SL und SH) als rechtlich zulässig angesehen und daher
nach dem üblichen Verfahren bei VIG-Anträgen bearbeitet. Allerdings werden die Anfragen
nur schriftlich beantwortet, um eine Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse über das
Portal zu erschweren und damit zu verhindern, dass die Landesbehörden sich - entgegen der
Intentionen des aktuellen BVerfG-Beschlusses vom 21. März 2018 zu $ 40 Absatzla
LFGB - ‚zum Handlanger“ des Portals machen.

Der Vizepräsident des Deutschen F leischer-Verbändes (DF V), Herr Konrad Ammon, bittet
Sie, Frau Bundesministerin, um eine Prüfung des’Portals sowie ggf. die Einleitung von.
Schritten, um die nach Ansicht des Verbandes rechtswidrigen Veröffentlichungen auf der

Plattform zu unterbinden.

. Stellungnahme

Dagegen, dass Verbraucher und Verbraucherinnen von ihrem Auskunftsanspruch nach dem
VIG — auch wenn es „mässenhaft“ infolge der aktuellen Kampagne von foodwatch und
FragDenStaat erfolgt - Gebrauch machen, lässt sich seitens BMEL letztlich nichts
einwenden. Zwar werden die Informationsersüchen der Verbraucher von interessierter Seite
‚aus politischen Gründen initiiert und instrumentalisiert, um erklärtermaßen „Druck auf die
Bundesregierung“ zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage für Hygienebarometer,
Restaurantsmileys etc. auszuliben. Gleichwohl dürfte'es sich formal um individuelle
Auskunftsbegehren handeln, die nach dem VIG an keinie besondere Rechtfertigung :
geknüpft, d. h. „voraussetzungslos“ sind. Das VIG ist von Seiten des BMEL im Übrigen
immer als Mittel zur Verbesserung von Markttransparenz propagiert worden. Zuständig für
die Beantwortung der vorliegenden Anfrageaktion sind die Lebensmittelüberwachungs-
‚behörden der Länder.

Die Länder stufen die Anfragen der vorliegenden Aktion ganz überwiegend (Ausnahme
nach Stand einer Telefonkonferenz vom 22.-Januar d. J. auf AL-Ebene der Länder: SH, SL)
als nach VIG rechtlich zulässig ein und sehen keine Möglichkeiten, diese Auskunfts-
begehren als rechtsmissbräuchlich 0, ä. zurückzuweisen. Die bei vergleichbaren Kampagnen
von FragDenStaat und anderen Portalen im Hinblick auf andere Informationsfreiheitsrechte °
wie z.B. UIG und IFG übliche Praxis der zuständigen Behörden ist im Übrigen ebenfalls die
Beantwortung.
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