Anlage2.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen in Bezug auf Topf Secret“
A FA \ Bunesiniiun k- V Dgesandt u ann EM Y am: = Min 209 afe3/ 73 Julia Klöckner Be Eis Era und dLemdwtscheft Bundesministerin „ Dienstsitz Berlin - 11055 Anden. HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 34, 10117 Berlin Vizepräsidenten des Deutschen Fleischer- TeL +49 (0)30 18.529 - 3353/3529 Verbandes e.V. (DFV) FAX +49 (0)30°18:529 - 4262 Herrn Konrad Ammon . EmAL 224@bmel.bund.de Kennedyallee 53 INTERNET www,bmel.de 60596 Frankfurt 2 224-00600-A00110328 m SlSHUS L —Zlin q rl Virrstt, N des Ann, ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben zu der aktuellen Kampagne von foodwatch und FragDenStaat „Topf Secret“. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist ein wichtiges Instrument, um das Ver- trauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das F unktionieren des Marktes zu stärken. Es enthält ein ausgewogenes Bündel von Vorschriften, mit denen einerseits dem berechtigten Informationsinteresse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie anderseits den schutzwürdigen Belangen der Unternehmen und dem Schutz der Funk- tionsfähigkeit der Behörden gerecht werden kann. Die für die vorliegende Angelegenheit zuständigen Landesbehörden haben im Rahmen einer Telefonkonferenz am 22. Januar diesen Jahres die sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Portal stellenden Fragen erörtert. Dabei wurde deutlich, dass unter
SEITE 2VON 2 den Ländern weitgehend Einigkeit besteht, dass die über das.Portal gestellten Anträge nach dem VIG grundsätzlich zulässig und damit durch die zuständigen Kommunalbe- hörden inhaltlich zu prüfen und zu bescheiden sind. Ich stimme ihrem Hinweis zu, dass im Einzelfall missbräuchlich gestellte Anträge- nach VIG abgelehnt werden können. Allerdings ist bei der Abwägung auch zu berück- sichtigen, dass individuelle Auskunftsbegehren nach dem VIG grundsätzlich an keine besondere Rechtfertigung geknüpft, d. h. Ansprüche nach dem VIG, wie es in der Fachwelt heißt, „voraussetzungslos“ sind. Gleiches gilt im Hinblick auf die von foodwatch und FragDenStaat beabsichtigte Veröffentlichung von Informationen, die Gegenstand der Informationsersuchen über das Portal sind. Zum Zeitpunkt der An- tragstellung dürfte eine rechtsmissbräuchliche Verwendung nicht pauschal unterstellt werden können, da am Ende jeder Antragsteller selbst eigenverantwortlich darüber entscheidet, ob die Informationen über das Portal veröffentlicht werden.. Selbstverständlich darf die Inanspruchnahme des VIG über das Portal jedoch nicht - dazu führen, dass negative Untersuchungsergebnisse seitens der zuständigen Landes- behörden vorschnell an die jeweiligen Auskunftsersuchenden herausgeben werden! Erforderlich ist zunächst eine gewissenhafte Prüfung der Untersuchungsergebnisse und der Frage, ob Belange des Daten- und Geheimnisschutzes betroffen sein können, Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Anforderungen jedes einzelnen Antrages wie z.B. Anhörungen der betroffenen Betriebe darf es daher trotz der massenhaft und standardisiert gestellten Anträge keine Abstriche geben. Mit herzlichen Grüßen Ben
Kraft, Friedemann Von: Kraft, Friedemann im Auftrag von Referat-224 Gesendet: Dienstag, 26. Februar 2019 08:21 An: — Cc: Betreff: AW: Rücklauf MB - Gemeinsames Portal "Topf Secret" von foodwatch und FragDenStaat --LV mit AE v. 16.02.2019 - 00114886 Anlagen: 224 BM'in Schreiben DFV Topf Secret VIG.docx; 10794-19.pdf Sehr geehrte Fra EEEEEMESGGEREESEEREEEEEN = — = HERREN - — — —— — RR me ee anbei übersende ich den auf Wunsch der BM’in überarbeiteten AE sowie eine Kopie des dazugehörigen Vorganges. Gruß F. Kraft Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Friedemann Kraft Referat 224 Rechtsangelegenheiten der Abteilung 2, Recht der Verbraucherinformation Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Telefon: :+49 30 / 18 529-3353 E-Mail: friedemann.kraft@bmel.bund.de Internet: www.bmel.de Von! Gesendet: Mittwoch, zu. Februar 2019 14:14 An: Abteilungsleiter 2 Cc: M i — | Betreff: Rücklauf MB - Gemeinsames Portal "Topf Secret" von toodwatch und FragDenStaaı - = AF u. 16.02.2019 - 00114886 BM'in hat nicht gezeichnet: Hiermit erhalten Sie eine Kopie des Vorgangs gemäß der Verfügung auf Seite 4. Original geht über 04 an Abteilung 2. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag un 7 -Ministerpuro-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Durchwal.. E-Mail: Internet: www.bmel.de
“ AR Bundesministerium 3 I für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner Bundesministerium für Emährung und Landwirtschaft. Bundesministerin « Dienstsitz Berlin - 11055 Berlin Anden HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Vizepräsidenten des Deutschen Fleischer- TEL +49 (0)30 18 529 - 3353/3529 Verbandes e.V. (DFV) Fax +49 (0)30 18 529 - 4262 Herrn Konrad Ammon EMAL 224@bmel.bund.de Kennedyallee 53 INTERNET Www.bmel.de 60596 Frankfurt ® 224.00800-400110328 DATUM ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben zu der aktuellen Kampagne von foodwatch und FragDenStaat „Topf Secret“, zu dem ich wie folgt Stellung nehmen möchte: Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist ein wichtiges Instrument, um das . Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Funktionieren des Marktes zu | stärken. Es enthält ein ausgewogenes Bündel von Vorschriften, mit denen einerseits dem berechtigten Informationsinteresse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie anderseits den schutzwürdigen Belangen der Unternehmen als auch dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Behörden gerecht werden kann. Die für die vorliegende Angelegenheit zuständigen Landesbehörden haben im Rahmen einer Telefonkonferenz am 22. Januar diesen Jahres die sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Portal stellenden Fragen erörtert. Dabei wurde deutlich, dass unter
SEITE 2 VON 2 den Ländern weitgehend Einigkeit besteht, dass die über das Portal gestellten Anträge nach dem VIG grundsätzlich zulässig und damit durch die zuständigen Kommunalbehörden inhaltlich zu prüfen und zu bescheiden sind. Die zuständigen. Juristen meines Hauses sehen keine Gründe, diese Einschätzung der zuständigen Landesbehörden grundsätzlich in Frage zu stellen. Auch vor diesem Hintergrund sehe ich keine Veranlassung, gegen das Portal vorzugehen. Ich stimme ihrem Hinweis zu, dass im Einzelfall missbräuchlich gestellte Anträge nach VIG abgelehnt werden können. Allerdings ist bei der Abwägung auch zu berücksichtigen, dass individuelle Auskunftsbegehren nach dem VIG grundsätzlich an keine besondere Rechtfertigung geknüpft, d.h. Ansprüche nach dem VIG, wie es in der Fachwelt heißt, „voraussetzungslos“ sind. Gleiches gilt im Hinblick auf die von fopdwatch und FragDenStaat beabsichtigte Veröffentlichung von Informationen, die Gegenstand der Informationsersuchen über das Portal sind. Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfte eine rechtsmissbräuchliche Verwendung nicht pauschal . unterstellt werden können, .da am Ende jeder Antragsteller selbst-eigenverantwortlich darüber entscheidet, ob die Informationen über das Portal veröffentlicht werden. Selbstverständlich darf die Inanspruchnahme des VIG über das Portal jedoch nicht dazu führen, dass negative Untersuchungsergebnisse seitens der zuständigen Landesbehörden vorschnell an die jeweiligen Auskunftsersuchenden herausgeben werden. Erforderlich ist zunächst eine gewissenhafte Prüfung der Untersuchungsergebnisse und der Frage, ob Belange des Daten- und Geheimnisschutzes betroffen sein können. Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Anforderungen jedes einzelnen: Antrages wie z.B. Änhörungen der betroffenen Betriebe darf es daher trotz der massenhaft und standardisiert gestellten Anträge keine Abstriche geben. Mit herzlichen Grüßen
ss Bundesministerium . für Ernährung . und Landwirtschaft Julia Klöckner Bundesministerium für Emährung und Landwirtschaft Bundesministerin - Dienstsitz Berlin - 11055 Berlin HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Anden: Vizepräsidenten des Deutschen Fleischer- “Tel +49 (0)30 18 529 - 3353/3529 Verbandes e.V. (DFV) FAX +49 (0)30 18 529 - 4263 Herrn Konrad Ammon EmAL 224@bmel.bund.de Kerinedyallee 33 INTERNET www.bmel.de 60596 Frankfurt a2 224-00600-4001/0328 11 et | Bo a UV» A ı Vr@l)> ti I ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben zu der aktuellen Kampagne von Foodwatch und FragDenStaat „Topf Secret“, zu dem ich‘wie folgt Stellung nehmen möchte: Das Verbraucherinformationsgesetz, AIG) ist ein wichtiges Instrument, um das Vertrauen der Verbraucherinnen nd Verbraucher in das Funktionieren des Marktes. zu stärken. Als das Ergebnis einof sorgfältigen und wissenschaftlich basierten Evaluation steht das VIG heute nach. ‚den Neuregelungen im Jahre 2011 für einen noch sachgerechteren Ausgleich zwischen den Informationsinteressen der Verbraucher und den schutzwürdiger Belangen der betroffenen Lebensmittelbetriebe. z ö A Für das VIQnd seine Weiterentwicklung habe ich mich sowohl in meiner damaligen Funktio! Als Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch später als Parlamentarische Staatssekretärin im damaligen Bündesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung ünd Landwirtschaft eingesetzt.
SEITE 2VON2 Das VIG enthält ein ausgewogenes Bündel von Vorschriften, mit denen einerseits dem berechtigten Informationsinteresse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie anderseits den schutzwürdigen Belangen der Unternehmen als auch dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Behörden angemessen Rechnung getragen werden kann. Sie haben natürlich Recht mit dem Hinweis, dass im Einzelfall missbräuchlich gestellte Anträge nach VIG abgelehnt werden können. Allerdings ist bei der Abwägung auch zu berücksichtigen, dass individuelle Auskunftsbegehreri nach dem VIG gründsätzlich an keine besondere Rechtfertigung geknüpft, d. h. Ansprüche nach dem VIG, wie es in- der Fachwelt heißt, „voraussetzungslos“ sind. Die Länder prüfen die Voraussetzungen des VIG in eigener Verantwortung. Ich. gehe davon aus, dass die auf Landesebene für die Lebensmittelüberwachung zu- ständigen Behörden zu einer sächgerechten Handhabung des Gesetzes unter _ angemessener Wahrung der Belange auch der betroffenen Unternehmen gelangen. Mit herzlichen Grüßen.
'y: S A OR LOTTEK 15 4 h ER EBENE, er |__BMEL L-Ministerhüron | Abteilung: a ra © Milnres. 2019 16.022019 Gesch. Zeichen: RA BB O294149 Se u NER Te TE Tpsır | ae f. Bin ' & A ert am — uno! alla. Be act. a n.hme Be _ ie | Referatsleiter/-in: MR. Elsing ‘Mitarbeiter/-in: ORR Kraft Durchschrift an: MW .tester Verteiler und Bedienung MR. A ee (Berarbeh. I Gntere Angel Ye Ara S [1 Fersonslangelernneten (5 4942 persönlicher Inhalt e7 57 Frau Bundesministerin U seveL: gleich [l Referat 611 für EL- Do ““® zuge-. Referenten/-innen leitet über 1 über DM 2, 21, 22, 02, 03,12, Herrn Staatssekretär ! | Mia 312 Eu N \ N \ u > Ag, mit der Bitte um Zeichnung des beiliegenden Antwortentwurfs Foodwatch und FragDenStaat - Kampagne „Topf Secret“ L A ‚ l hier: Schreiben des Deutschen Fleischer-Verbandes (DFV) vom 1. Februar 2019 “ Adlon 2. ci? Anlagen: 2 | W zZ T % h „se Anfang des Jahres haben foodwatch und FragDenStaat die Verbraucherplattform „Topf 'Secret“ gestartet. Verbraucher können über diese Internetplattforrm. per automatisiert I. Sachverhalt erstellter E-Mail bei den zuständigen Landesbehörden die Ergebnisse von Beanstandungen bei Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) erfragen. Die Betreiber der _ Plattform animieren die. Verbraucher dazu, die Antworten der Behörden auf der Plattform für jedermann einsehbar zu veröffentlichen. Laut Presseberichfen wurden mit Stand von Anfang Februar über 15.000 Anfragen bei Landesbehörden zu Hygiene-Berichten über das Portal beantragt.
SEITE 2 VON3 Die über das Portal gestellten Anträge werden von den zuständigen Landesbehörden überwiegend (mit Ausnahme von SL und SH) als rechtlich zulässig angesehen und daher nach dem üblichen Verfahren bei VIG-Anträgen bearbeitet. Allerdings werden die Anfragen nur schriftlich beantwortet, um eine Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse über das Portal zu erschweren und damit zu verhindern, dass die Landesbehörden sich - entgegen der Intentionen des aktuellen BVerfG-Beschlusses vom 21. März 2018 zu $ 40 Absatzla LFGB - ‚zum Handlanger“ des Portals machen. Der Vizepräsident des Deutschen F leischer-Verbändes (DF V), Herr Konrad Ammon, bittet Sie, Frau Bundesministerin, um eine Prüfung des’Portals sowie ggf. die Einleitung von. Schritten, um die nach Ansicht des Verbandes rechtswidrigen Veröffentlichungen auf der Plattform zu unterbinden. . Stellungnahme Dagegen, dass Verbraucher und Verbraucherinnen von ihrem Auskunftsanspruch nach dem VIG — auch wenn es „mässenhaft“ infolge der aktuellen Kampagne von foodwatch und FragDenStaat erfolgt - Gebrauch machen, lässt sich seitens BMEL letztlich nichts einwenden. Zwar werden die Informationsersüchen der Verbraucher von interessierter Seite ‚aus politischen Gründen initiiert und instrumentalisiert, um erklärtermaßen „Druck auf die Bundesregierung“ zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage für Hygienebarometer, Restaurantsmileys etc. auszuliben. Gleichwohl dürfte'es sich formal um individuelle Auskunftsbegehren handeln, die nach dem VIG an keinie besondere Rechtfertigung : geknüpft, d. h. „voraussetzungslos“ sind. Das VIG ist von Seiten des BMEL im Übrigen immer als Mittel zur Verbesserung von Markttransparenz propagiert worden. Zuständig für die Beantwortung der vorliegenden Anfrageaktion sind die Lebensmittelüberwachungs- ‚behörden der Länder. Die Länder stufen die Anfragen der vorliegenden Aktion ganz überwiegend (Ausnahme nach Stand einer Telefonkonferenz vom 22.-Januar d. J. auf AL-Ebene der Länder: SH, SL) als nach VIG rechtlich zulässig ein und sehen keine Möglichkeiten, diese Auskunfts- begehren als rechtsmissbräuchlich 0, ä. zurückzuweisen. Die bei vergleichbaren Kampagnen von FragDenStaat und anderen Portalen im Hinblick auf andere Informationsfreiheitsrechte ° wie z.B. UIG und IFG übliche Praxis der zuständigen Behörden ist im Übrigen ebenfalls die Beantwortung.