Anlage18bHandoutMaskenpflicht

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus

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Sprache: Deutsch, Stand: 20.10.2020                                    Sprache: Deutsch, Stand: 20.10.2020 Maskenpflicht                                                          Maskenpflicht 1. Innerhalb der Unterkunft:                                           1. Innerhalb der Unterkunft: Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Bereichen der              Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Bereichen der Unterkunft, z.B. auf Fluren, in Waschräumen, Toiletten,                Unterkunft, z.B. auf Fluren, in Waschräumen, Toiletten, Gemeinschaftsräumen.                                                   Gemeinschaftsräumen. Im Freien besteht Maskenpflicht, wenn der Abstand von                  Im Freien besteht Maskenpflicht, wenn der Abstand von mind. 1,5 m nicht eingehalten werden kann.                             mind. 1,5 m nicht eingehalten werden kann. 2. Außerhalb der Unterkunft, u. a.:                                    2. Außerhalb der Unterkunft, u. a.: -    in Geschäften, Einkaufszentren, Bank- und Postfilialen            -    in Geschäften, Einkaufszentren, Bank- und Postfilialen -    in Bahnhöfen, Flughäfen, Bussen, Bahnen, Taxis, Flugzeugen,       -    in Bahnhöfen, Flughäfen, Bussen, Bahnen, Taxis, Flugzeugen, Schiffen und an Bushaltestellen, Bahnsteigen                           Schiffen und an Bushaltestellen, Bahnsteigen -    in Krankenhäusern und Arztpraxen                                  -    in Krankenhäusern und Arztpraxen -    auf Wochenmärkten, Flohmärkten                                    -    auf Wochenmärkten, Flohmärkten -    in geschlossenen Bereichen öffentlicher Gebäude                   -    in geschlossenen Bereichen öffentlicher Gebäude -    in Restaurants                                                    -    in Restaurants -    in Schulen                                                        -    in Schulen Verstoß gegen die Maskenpflicht:                                       Verstoß gegen die Maskenpflicht: -    Wenn Sie keine Maske tragen, ist das eine Ordnungswidrigkeit.     -    Wenn Sie keine Maske tragen, ist das eine Ordnungswidrigkeit. -    Ein Verstoß kann eine Geldstrafe bedeuten.                        -    Ein Verstoß kann eine Geldstrafe bedeuten. Hinweise:                                                              Hinweise:    Ausgenommen sind:                                                     Ausgenommen sind: - Kinder unter 6 Jahren                                                - Kinder unter 6 Jahren - Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung keine       - Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Maske tragen können.                                        Mund-Nasen-Maske tragen können.    Auch mit Maske gelten alle Abstands- und Hygieneregeln.               Auch mit Maske gelten alle Abstands- und Hygieneregeln. Beim Verlust einer Maske müssen Sie diese auf eigene Kosten            Beim Verlust einer Maske müssen Sie diese auf eigene Kosten ersetzen.                                                              ersetzen. Dies ist eine Maßnahme, die zum Schutz Ihrer Mitmenschen und           Dies ist eine Maßnahme, die zum Schutz Ihrer Mitmenschen und somit zum Schutz aller dient!                                          somit zum Schutz aller dient!
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