Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus

Sämtliche Weisungen, Leithilfen, Vermerke und Maßnahmen- und Hygienepläne, die im Sozialministerium in Bezug auf den Umgang mit dem Corona-Virus in der Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und ihren Außenstellen vorliegen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Wei…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus [#206696]
Datum
17. Dezember 2020 12:19
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Weisungen, Leithilfen, Vermerke und Maßnahmen- und Hygienepläne, die im Sozialministerium in Bezug auf den Umgang mit dem Corona-Virus in der Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und ihren Außenstellen vorliegen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206696/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus Ihre Mail vom 17.12.20…
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus [#206696]
Datum
15. Januar 2021 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus Ihre Mail vom 17.12.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, die aktuelle Pandemiesituation hat in den Fachabteilungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zu einer außerordentlichen Arbeitsbelastung geführt. Ich bedaure daher, dass ich Ihre Anfrage erst am heutigen Tag beantworten kann. Im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtung in Hessen (EAEH) werden unter großen Anstrengungen seit Mitte Februar 2020 alle Anstrengungen unternommen, um die bestmöglichen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus für alle Geflüchteten und auch für die Mitarbeiter*innen in der Erstaufnahme zu veranlassen und ausreichende Möglichkeiten der Isolierung für die Bewohner*innen, die auf den Virus-SARS-CoV-2 getestet werden bis zu ihrer Genesung zur Verfügung zu stellen. Alle Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus in der Erstaufnahmeeinrichtung in Hessen orientieren sich an den Vorgaben der Gesundheitsämter, der Landes-und Bundesbehörden sowie des RKI. Daher wurden bereits zu diesem frühen Zeitpunkt an allen Standorten der EAEH grundlegende Prozesse pandemiebedingt umgestellt und fortlaufend den aktuellen Regelungen entsprechend angepasst. So wurden u.a. neben zusätzlichen Hygiene- und Reinigungsvorkehrungen, Abstandsregelungen und Änderungen in der Essensausgabe vorgenommen und umfängliche Separierungsräumlichkeiten an allen Standorten der EAEH eingerichtet. Seit Beginn der Pandemie werden neuankommende Geflüchtete im Vorfeld der Registrierung, aber auch erkrankte oder symptomatische Bewohner*innen der EAE unverzüglich separiert und ggf. in der Quarantäne von Mitarbeiter*innen der Erstaufnahmeeinrichtung an allen Standorten bis zur Genesung engmaschig betreut. In allen Standorten werden Alltagsmasken an Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte ausgegeben, die in allen öffentlichen Bereichen zu tragen sind. Die Asylsuchenden werden seit Beginn der Corona-Pandemie auf vielfältige Weise über aktuelle Regelungen und Änderungen unterrichtet. Neben Informationen zum Schutz vor dem Virus SARS-CoV-2 des RKI, die in mehreren Sprachen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen angefertigt, ausgehängt und verbreitet wurden, wurden u.a. im Februar 2020 mehrsprachige Aushänge/Piktogramme erarbeitet, um auf einzuhaltende Hygienemaßnahmen hinzuweisen. Des Weiteren wurde auch die Corona App in der EAE in Hessen ebenfalls mit Hilfe von mehrsprachigen Flyern beworben (siehe Anhang). Darüber hinaus werden die Bewohner*innen der EAE von Sozialarbeiter*innen und Dolmetscher*innen auf die Wichtigkeit der Schutzmaßnahmen vor dem Corona-Virus individuell hingewiesen. Die Mitarbeiter*innen, insbesondere Mitarbeiter*innen der Sozialbetreuung und der Medizin in der EAE stehen den Bewohner*innen als Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Maßnahmen wurden und werden umfangreich erläutert und mit den Bewohnerinnen und Bewohnern kommuniziert. Die Bewohner und Bewohnerinnen der EAE werden ergänzend von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Sozialbetreuung und den Dolmetschern und Dolmetscherinnen ständig über die aktuellen Lageentwicklungen informiert. Im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 werden die Betroffenen umfassend über die durchzuführende Quarantäne, die Dauer, die Versorgung sowie die medizinische und sozialpädagogische Betreuung informiert. Als weitere Schutzmaßnahme zur Prävention einer Infektion der Bewohnerinnen und Bewohner mit Covid-19 wurde unter anderem die Belegung aufgelockert, so dass die Belegung der Standorte aktuell in der Regel unter 50% ihrer maximalen Aufnahmekapazität liegt. Zudem wurden Separierungs- bzw. Quarantänebereiche in allen Standorten eingerichtet. Des Weiteren wurden zusätzliche Liegenschaften (Jugendherberge Büdingen, Jugendherberge Grävenwiesbach) angemietet, um die notwendige Entzerrung in der Belegung in der Erstaufnahme zu gewährleisten. Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen besonders geschützt werden müssen, werden zügig in die Kommunen zugewiesen. Diese Zuweisungen werden im Vorfeld sorgfältig zwischen den Mitarbeitern des RP Darmstadt und den jeweiligen Sozialbehörden kommuniziert, so dass eine optimale Unterbringung der Personen in den Kommunen sichergestellt werden kann. Alle Asylsuchenden in der Erstaufnahmeeinrichtung in Hessen werden vor Weiterleitung oder Zuweisung in die Kommune medizinisch untersucht und ggf. getestet. Neben zusätzlichen Hygiene- und Reinigungsvorkehrungen wurden auch die Essens- und Taschengeldausgabe entsprechend angepasst. Die Schulprojekte, persönlichen Beratungsangebote vor Ort, Sportangebote und zielgruppenorientierten Angebote der Sozialbetreuung wurden zunächst vorübergehend eingestellt. Die Schulangebote sowie Beratungsangebote konnten inzwischen unter hohen hygienischen Auflagen oder auch teilweise online und sukzessive wieder aufgenommen werden. Trotz der eingeschränkten Angebote im Bereich der sozialen Betreuung in der EAE wird versucht, Angebote, insbesondere für Kinder, aber auch Gesprächsangebote u.a. online zu ermöglichen. Entsprechend wurde die Möglichkeit des freien WLAN an allen Standorten erweitert. Im Gesamtzusammenhang ist hervorzuheben, dass insbesondere die Beschulung der Schülerinnen und Schüler in der EAE auf vielfältige Weise und unter großem Einsatz der beteiligten Personen weitestgehend fortgesetzt werden konnte. Zur Durchführung aller Angebote wurde für die Standorte ein Konzept zum Umgang mit Beratungssituationen und Gruppenangeboten während der Corona-Pandemie erstellt. Die Verfahrensweisen im Ankunftszentrum wurden ebenfalls angepasst und abgestimmt, insbesondere mit dem BAMF und im medizinischen Bereich, so dass u.a. die medizinische Erstuntersuchung ganz an den Anfang des Verfahrens gestellt wurde. Neu aufgenommene Personen, für die die Regelungen nach § 1 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus Anwendung finden oder die nicht zweifelsfrei nachweisen können, nicht unter diesen Personenkreis zu fallen, werden für einen Zeitraum von zunächst 14 Tagen in einem separaten Bereich in Quarantäne untergebracht sowie dort verpflegt und versorgt und dem Gesundheitsamt entsprechend gemeldet. Nicht unter die vorgenannte Quarantäne-Regelung fallende neu aufgenommene Personen sowie von einem unbekannten Aufenthalt in die Erstaufnahmeeinrichtung zurückkehrende Personen werden ebenfalls separat untergebracht, verpflegt und versorgt. Wesentlich für die Arbeitsprozesse in der Pandemiesituation ist das „Konzept zum Umgang mit COVID-19/SARS.CoV-2“, das in enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Gießen im März 2020 aufbauend auf den Vorgaben des RKI erarbeitet wurde und fortlaufend aktualisiert wird. Die aktuelle Fassung dieses Konzeptes, dem im Umgang mit der Pandemie eine Schlüsselstellung zukommt, leite ich in der Anlage an Sie weiter. Auf dieser Basis wurden vom zuständigen Regierungspräsidium Gießen auch die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch am Standort Neustadt ergriffen. Die Anweisungen des Gesundheitsamtes des Landkreises Marburg-Biedenkopf wurden hierbei schnellstmöglich umgesetzt. Weitere konkrete Weisungen oder Leitlinien wurden seitens des Ministerium hierzu nicht getroffen bzw. vorgegeben. Im Gesamtzusammenhang kann ich darauf hinweisen, dass bereits vor der Corona-Pandemie, seit März 2019, für den gesamten Bereich das Schutzkonzept der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen zur Anwendung kommt, das Sie ebenfalls im Anhang finden und das auch auf der Seite des Regierungspräsidiums Gießen unter folgendem Link als Download verfügbar ist: https://rp-giessen.hessen.de/soziales/a… Die Hessische Landesregierung hat seit 2015 die Qualität der Unterbringung und Betreuung im Bereich der Erstaufnahme von Asylsuchenden kontinuierlich weiterentwickelt und professionalisiert. Dabei lag ein wichtiger Fokus auf dem Aspekt der Sicherheit. So wurden bereits im Herbst 2015 alle Liegenschaften der Erstaufnahme auf sicherheitsrelevante Schwachstellen einer Betrachtung unterzogen. Ziel war es, mögliche Entstehungsfaktoren und Ursachen von Straftaten und Gewalt (Kriminalprävention) zu erkennen, um ihnen entgegen zu wirken. In diesem Sinne wurden in Folge präventive Gewaltschutzmaßnahmen eingeführt und Handlungsleitlinien erstellt, die die Sicherheit in den Unterkünften erhöhen und dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erstaufnahme dienen und maßgeblich das gemeinsame Leben in den Liegenschaften der Erstaufnahme bestimmen. Mit dem Ziel ein Gewaltschutzkonzept für die Erstaufnahme in Hessen zu erstellen, bewarb sich das Regierungspräsidium Gießen im Frühjahr 2017 zunächst mit der Außenstelle Büdingen als Pilotprojekt für die Teilnahme an der Bundesinitiative „Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften“. Es handelte sich um ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und United Nations Children`s Fund. Im Rahmen der Bundesinitiative wurden bereits 2016 in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie Interessenvertretungen für besonders schutzbedürftige Personengruppen im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33 Mindeststandards zur Betreuung, Versorgung und Unterbringung sowie zum Schutz Asylsuchender in Gemeinschaftsunterkünften veröffentlicht. Orientiert an den Vorgaben der Bundesinitiative wurde das vorliegende „Schutzkonzept für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen“ erarbeitet. Die darin verankerten Maßnahmen stellen eine Leitlinie dar, deren Umsetzung und Beachtung für alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen sowie für die Bewohner*innen verpflichtend ist. Das „Schutzkonzept für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen“ stellt ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung der Unterbringung und Betreuung der Erstaufnahme in Hessen dar. Neben einem Verhaltenskodex berücksichtigt das Schutzkonzept die Kapitel: „Zielgruppen des Schutzkonzeptes“, „Prävention und Intervention“, „Personal und Personalmanagement“, „Belegungsmanagement“, und „Netzwerke und Kooperationspartner“. Im vorliegenden Schutzkonzept werden Standards zum Umgang mit Gewalt im Bereich der Erstaufnahme definiert, die in erster Linie dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner dienen und dabei besonders vulnerable Gruppen, wie z.B. Kinder und Jugendliche, Frauen, LSBTTIQ*-Personen berücksichtigen sollen. Gleichermaßen gibt das Schutzkonzept klare Handlungsrichtlinien den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Erstaufnahme vor und sensibilisiert für alle Formen der Gewalt, um professionell präventiv zu handeln und schnell im Falle von auftretender Gewalt intervenieren zu können. Darüber hinaus werden im Schutzkonzept die Haltung zum gewaltfreien Umgang betont und die Vorbildfunktion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herausgestellt, die maßgebliche Auswirkungen auf das Zusammenleben in den Standorten der Erstaufnahme in Hessen haben. Des Weiteren sind die Berücksichtigung des Schutzkonzepts in den Vertragsverhältnissen mit den Dienstleistern sowie die Einrichtung eines Beschwerdemanagements für die Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahme hervorzuheben. Die im Schutzkonzept definierten Maßnahmen werden im Rahmen eines Monitoringprozesses regelmäßig evaluiert und in der weiteren Entwicklung der Maßnahmen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahme einfließen. Die formulierten Vorgaben richten sich nach den definierten Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften der im Frühjahr 2016 gestarteten Bundesinitiative des BMFSFJ mit dem UNICEF und weiteren zahlreichen Partnern. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort und die Bearbeitung meiner Anfr…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus [#206696]
Datum
15. Januar 2021 17:42
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort und die Bearbeitung meiner Anfrage trotz der herausfordernden derzeitigen Situation. Nur eine kurze Nachfrage: Die Anlagen in Ihrer Mail waren nummeriert, allerdings fehlten nach der Nummerierung die Anlagen 6 bis 13. War das beabsichtigt? Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206696/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sehr geehrter Herr Semsrott, bei den von Ihnen erfragten Anlagen 6-13 handelt es sich um detaillierte Lagepläne, …
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
WG: Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus [#206696]
Datum
18. Januar 2021 12:10
Status
image001.png
5,2 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, bei den von Ihnen erfragten Anlagen 6-13 handelt es sich um detaillierte Lagepläne, in denen u.a. die Absonderungs- und Quarantänebereiche in allen Standorten der EAE abgebildet sind. Bei diesen Unterlagen handelt es sich um Daten, die zum Schutz der Asylsuchenden nicht öffentlich zur Verfügung gestellt werden können. Daher bitte ich um Verständnis, dass diese Unterlagen nicht weiter geleitet wurden. Mit freundlichen Grüßen

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