Anlage1KonzeptzumUmgangmitBeratungssituationenundGruppenangebotenwhrendCOVID19

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus

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Regierungspräsidium Gießen Konzept zum Umgang mit Beratungssituationen und Gruppenangeboten während COVID-19 I.      Allgemeines Grundsätzlich orientieren sich die Regelungen innerhalb der EAE an den generellen Verordnungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus des Landes Hessen. Voraussetzung für die Durchführung aller Angebote ist die Einhaltung der aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregeln (AHA+L-Regeln). Alle Angebote, die die über die Grundbetreuung hinausgehen, beruhen auf der Freiwilligkeit der Anbieter/innen sowie Teilnehmer/innen. Sollten Anbieter/in oder Teilnehmer/innen Krankheitssymptome (Husten, Fieber, Atemprobleme, generelles Unwohlsein etc.) zeigen, sind Durchführung und Teilnahme untersagt. Fällt den Anbieter/innen auf, dass Teilnehmer/innen Krankheitssymptome zeigen, unterbinden sie die Teilnahme umgehend und raten den Teilnehmer/innen zu einem Besuch in der Ambulanz. Zudem melden die Anbieter/innen die erkrankte Person an die Standortleitung, die Landessozialarbeit oder die Medizin. Bei allen Angeboten muss die ID-Nummer aller Teilnehmer/innen notiert werden, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Ab welchem Zeitpunkt die einzelnen Angebote unter den nachfolgend festgelegten Bedingungen wieder stattfinden können, muss für jedes Angebot gesondert entschieden werden. II.     Angebote in geschlossenen Räumen Bei Angeboten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, ist die Anzahl an Personen grundsätzlich an die Art des Angebotes und die Größe des Raumes anzupassen. Der Mindestabstand von 1,5 m muss für alle Personen jederzeit einzuhalten sein. Die Gruppengröße darf eine Anzahl von 15 Personen nicht überschreiten. Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Bereichen der Unterkunft, z.B. auf Fluren, in Gemeinschaftsräumen. Menschenansammlungen sind auch im Flurbereich vor den Räumen zu vermeiden. Dies kann durch Terminvergabe (großzügige Zeitfenster, sodass es nicht zu Wartezeiten kommt) oder Wartebereiche im Freien (je nach Wetterlage) erreicht werden. Beim Betreten der Räume wird auf die Einhaltung des Mindestabstandes geachtet. Die Einhaltung der Abstände kann durch Markierungen auf dem Boden unterstützt werden. 1
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Die Mitarbeiter/innen achten darauf, dass alle geschlossenen Räume regelmäßig stoßgelüftet werden, spätestens alle 30-45 Minuten. Sofern das Wetter dies zulässt, ist ein durchgängig geöffnetes Fenster empfehlenswert. Zwischen allen Angeboten muss eine Pause von 15 Minuten eingeplant werden, damit vor und nach Veranstaltungen gelüftet werden kann. Vor Betreten des Raumes waschen oder desinfizieren sich alle Beteiligten die Hände, ebenso direkt nach Verlassen des Raumes. Vor und nach jedem Gespräch/Angebot müssen die Flächen und genutzten Gegenstände (bspw. Tische, Tür- und Fenstergriffe, Stühle etc.) gereinigt werden. Erst dann dürfen die nächsten Personen den Raum betreten. Die Einhaltung dieser Reinigung wird von den Mitarbeiter/innen verantwortet. Flächendesinfektionsmittel wird den Mitarbeiter/innen durch den Standort zur Verfügung gestellt. Schilder, die auf den Mindestabstand, das Tragen von Mund-Nasen-Masken sowie Handhygiene hinweisen, sind in allen Räumen, in denen Angebote stattfinden, auszuhängen. a. Beratungsgespräche Beratungsgespräche werden in den Standorten durch RP-Mitarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen der Dienstleister sowie Mitarbeiter/innen externer Beratungsstellen geführt. Hierunter fallen bspw. (Liste nicht abschließend): -   Beratungsgespräche durch die Landessozialarbeit -   Beratungsgespräche durch den Sozialdienstleister -   Psychosoziale Beratungsgespräche durch die PSZ -   Asylverfahrensberatung -   Beratungsgespräche durch den Sportcoach -   Bildungs- und Berufswegeberatung durch die VHS Es ist bei jedem Beratungsgespräch darauf zu achten, dass sich nur die absolut notwendige Anzahl an Personen gemeinsam in dem Raum aufhält. Mitarbeiter/innen RP und Dienstleister Generell sollten alle Räume, in denen die Mitarbeiter/innen des RP oder der Dienstleister gewöhnlich die Gespräche führen, je nach Wunsch der Mitarbeiter/innen mit Trennwänden ausgestattet sein. Das Tragen von Mund- Nasen-Masken ist für alle Beteiligten Pflicht, ausgenommen der Zeit, in der alle Beteiligten durch die Trennwände geschützt sind. Mitarbeiter/innen externer Organisationen Jeder Standort bereitet Räume vor, die den externen Mitarbeiter/innen für die verschiedenen Beratungsgespräche zur Verfügung stehen. Diese Räume sind mit Trennwänden ausgestattet. Alle Beteiligten sind, außer in der Zeit, in der sie auf dem Platz hinter der Trennwand sitzen, zum Tragen von Mund-Nasen- Masken verpflichtet. 2
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b. Gruppenangebote Gruppenangebote werden durch Mitarbeiter/innen des RP, Mitarbeiter/innen der Dienstleister sowie externe Personen durchgeführt. Auch Ehrenamtliche sind häufig Anbieter/in dieser Veranstaltungen. Unter den Begriff Gruppenangebote (in geschlossenen Räumen) fallen bspw. (Liste nicht abschließend): -   Schulangebote -   Sprachkurse -   Wertevermittlungsveranstaltungen -   Willkommensveranstaltungen -   Gesprächsgruppen (z.B. PSZ) -   Nähstube -   Mal- und Bastelangebote Bildungsangebote Für jeden Raum, in dem Bildungsangebote stattfinden, legt der Standort eine Zahl an Personen fest, die sich gleichzeitig in diesem aufhalten dürfen. Diese Zahl wird anhand der geltenden Abstandsregel (1,5 m) berechnet. Die Räume werden entsprechend der maximalen Teilnehmer/innen-Zahl mit Tischen und Stühlen, in ausreichendem Abstand, ausgestattet. Auch Arbeitsmaterialien sind bereits vor Beginn auf den Plätzen auszulegen. Die Teilnehmer/innen sollen pünktlich zu Beginn des Angebotes erscheinen, sodass keine langen Wartezeiten vor den Räumen entstehen. Es gilt für alle Beteiligten eine Masken-Pflicht in öffentlichen Räumen der Unterkunft und es wird dringend empfohlen eine Mund-Nasen-Bedeckung auch während der Angebote zu tragen. Es ist darauf zu achten, dass alle Teilnehmer/innen und die Lehrkräfte ausschließlich die eigenen Utensilien (Stifte, Blöcke, Whiteboardmarker etc.) verwenden. Der Unterricht findet ausschließlich in Form von Frontalunterricht statt. Sollte es mehr potenzielle Teilnehmer/innen geben, als Plätze vorhanden sind, haben diejenigen Personen Vorrang, die regelmäßig anwesend sind. Plätze von Personen, die unentschuldigt fehlen, werden an andere Interessierte vergeben. Alphakurse haben Priorität. Wertevermittlungsveranstaltungen, Willkommensveranstaltungen etc. Auch für die Räume, in denen Wertevermittlungsveranstaltungen, Willkommensveranstaltungen o.ä. stattfinden, legt der Standort eine Zahl an Personen fest, die sich gleichzeitig in diesem aufhalten können, ohne den Mindestabstand zu unterschreiten. Die Räume werden der Personenzahl und den Abstandsregeln entsprechend bestuhlt. Das Tragen einer Mund-Nasen- Maske ist verpflichtend. Die Anbieter/innen dieser Veranstaltungen und die Sprachmittler/innen halten sich ausschließlich an ihrem Platz frontal der Gruppe auf. 3
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Gesprächsgruppen Die Gruppengröße muss an der Größe des Raumes und der Einhaltung des Mindestabstands orientiert sein. Bei jeder Form der Bestuhlung/Sitzordnung muss der Mindestabstand gewahrt werden. Dies wird durch Vorbereitung des Raumes durch die Anbieter/innen der Angebote gewährleistet. Während des Angebots ist das Tragen von Mund-Nasen-Masken verpflichtend. Das gemeinsame Essen und Trinken ist nicht erlaubt. Freizeitangebote Die Anzahl der Teilnehmer/innen muss an die Raumgröße angepasst werden, sodass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen eingehalten werden kann. Bei jeder Form der Freizeitgestaltung müssen die Abstandsregeln jederzeit eingehalten werden. Es ist darauf zu achten, dass Gegenstände nicht von verschiedenen Personen genutzt werden. Während des gesamten Angebotes besteht eine Masken-Pflicht. c. Gemeinschaftsräume Gemeinschaftsräume müssen während der gesamten Öffnungszeit durch interne oder externe Mitarbeiter/innen betreut werden. Der Standort legt anhand der Raumgröße fest, wie viele Personen sich gleichzeitig in dem Gemeinschaftsrum aufhalten dürfen. Die Ausgabe von Essen und Trinken ist nicht erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass Gegenstände (bspw. Spielgeräte etc.) nicht von verschiedenen Personen genutzt werden. Sollte ein Gegenstand weitergeben werden, ist dieser zuvor zu desinfizieren. Während des gesamten Aufenthaltes im Gemeinschaftsraum ist eine Mund-Nasen- Maske zu tragen. III.   Angebote im Freien Bei Aktivitäten im Freien, angeboten durch interne oder externe Mitarbeiter/innen sowie Ehrenamtliche, ist darauf zu achten, dass die Beteiligten die Abstandsregeln jederzeit einhalten. Hierzu sind Aushänge mit Hinweisen auf die Abstandsregeln gut sichtbar anzubringen. Kann der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden, muss auch im Freien eine Mund-Nasen-Maske getragen werden. Zur Desinfektion von eventuell genutzten Spiel- und Sportgeräten stellt der Standort Flächendesinfektion zur Verfügung. a. Gruppenangebote Die Gruppengröße muss der Anzahl an Mitarbeiter/innen angepasst sein, sodass diese für die Einhaltung des Mindestabstandes sorgen können. Eine Anzahl von 15 Personen darf nicht überschritten werden. Die Angebote sind so zu gestalten, dass Körperkontakt nicht sinnvoll und nicht notwendig ist. Sollten Spiel- und Sportgeräte zum Einsatz kommen, ist darauf zu achten, 4
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dass diese während des Angebots nicht weitergereicht oder von verschiedenen Personen gleichzeitig genutzt und nach Beendigung des Angebotes desinfiziert werden. Ist es nötig, Spiel- und Sportgeräte während des Angebotes weiterzureichen, müssen diese zuvor desinfiziert werden. Zur Angebotsgestaltung dürfen nur solche Gegenstände genutzt werden, die leicht und gründlich zu reinigen sind. b. Spielplätze und andere Freiflächen Sollten zur Nutzung der Freiflächen Spiel- und Sportgeräte ausgeliehen werden, ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht zwischen verschiedenen Personen weitergereicht werden dürfen. Bei Rückgabe der Geräte sind diese zu desinfizieren. Es dürfen nur solche Geräte verliehen werden, die einfach und gründlich gereinigt werden können. IV.   Sportangebote Für den Bereich der Sportangebote wird, aufgrund der Komplexität, ein gesondertes Konzept erstellt. Dezernat 74                             Stand 23.10.2020 5
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