Anlage26ManahmenkatalogSicherheitsmitarbeitende

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus

/ 4
PDF herunterladen
Regierungspräsidium Gießen Maßnahmenkatalog für Sicherheitsmitarbeitende Hygienekonzept zum Umgang mit COVID-19/SARS-CoV-2 (Stand: 14.08.2020)
1

Inhalt 1. Allgemeine Hygiene- und Abstandsregelungen ............................................................................ 3 2. Einsatz von Personal......................................................................................................................... 3 3. Mindestabstandsregelung ................................................................................................................ 3 4. Hygienemaßnahmen ......................................................................................................................... 4 5. Tragen von Alltagsmasken / Mund-Nasen-Bedeckung etc. ........................................................ 4 6. Aufenthalt in geschlossenen Räumen ............................................................................................ 4 Seite 2 von 4
2

1. Allgemeine Hygiene- und Abstandsregelungen Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen und um Menschen nicht zu gefährden, ist es notwendig, die persönlichen Kontakte – im öffentlichen als auch im privaten Bereich – so weit wie möglich zu minimieren. Die Übertragung des SARS-CoV-2 Virus erfolgt per Tröpfcheninfektion, sowie über Aerosole. Um die Übertragungswege wirksam zu unterbrechen, ist daher die Einhaltung allgemeiner Hygiene- und Abstandsregelungen zwingend erforderlich. 2. Einsatz von Personal Der standortübergreifende Einsatz von Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste ist nach Möglichkeit zu unterlassen. Dies bedeutet, dass die Mitarbeitenden vorzugsweise ausschließlich an den gleichen Standorten eingesetzt werden und keine Rotation stattfinden sollte. Sofern möglich, sollten Teams mit den stets gleichen Personen gebildet werden. Die Kontaktzeiten zwischen den Teams sind so kurz wie möglich zu halten. Personen mit Erkältungssymptomen, Fieber etc. sollten vom Dienst freigestellt werden und umgehend einen Arzt oder eine Ärztin konsultieren. 3. Mindestabstandsregelung Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss zwingend eingehalten werden. Händeschütteln, Umarmungen oder sonstiger Körperkontakt sind zu vermeiden. Der Mindestabstand gilt sowohl in geschlossenen Räumen, wie auch in Außenbereichen. Größere Ansammlungen von Menschen sind sowohl während der Arbeitszeit, wie auch in Pausen zu vermeiden. Seite 3 von 4
3

4. Hygienemaßnahmen Husten und Niesen sollen nur in Taschentücher erfolgen, welche anschließend im Mülleimer entsorgt werden. Ist kein Taschentuch griffbereit, bitte ausschließlich die Armbeuge vor Mund und Nase halten, nicht die Hand. Das Waschen der Hände muss regelmäßig erfolgen, insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen, Husten, der Zubereitung von Speisen, nach jedem Toilettengang, vor und nach dem Kontakt mit Personen und vor und nach dem Anlegen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Hände sind dabei unter fließendem Wasser zu waschen. Rundherum sind die Hände dabei 20 bis 30 Sekunden mit Seife einzureiben. Anschließend müssen die Hände abgespült und sorgfältig abgetrocknet werden. Das Berühren von Mund, Nase und Augen ist nach Möglichkeit aufgrund der Übertragungswege der Krankheitserreger zu vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass die Hände regelmäßig, sowie auch nach jedem Händewaschen desinfiziert werden. 5. Tragen von Alltagsmasken / Mund-Nasen-Bedeckung etc. Das dauerhafte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zwingend erforderlich. Dies gilt in den Pausen, in Fahrzeugen, sowie auch am Arbeitsplatz. Beim Aufsetzen und Absetzen der Maske ist darauf zu achten, nach Möglichkeit nicht Mund oder Nase zu berühren. Anschließend sollten die Hände gewaschen werden. 6. Aufenthalt in geschlossenen Räumen Der Mindestabstand in geschlossenen Räumen zwischen mehreren Personen ist ebenfalls 1,5 Meter. Diensträume, wie z.B. Wachlokale, Pfortenhäuser sind nur von dem diensthabenden Personal zu nutzen. Pausenräume sollten mit Abstand und nur in festen Gruppen genutzt werden, um die Anzahl von möglichen Kontaktpersonen gering zu halten. Die Bildung von Fahrgemeinschaften ist zu vermeiden. Sollte es aus dringenden Gründen notwendig sein, mit mehreren Personen ein Fahrzeug zu nutzen, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht und nach Möglichkeit ein größtmöglicher Abstand innerhalb des Fahrzeuges zu beachten. Die Fenster und Türen in geschlossenen Räumen sind mehrmals täglich für einige Minuten zu öffnen. Seite 4 von 4
4