Anlage27HandoutSicherheitsmitarbeitende

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus

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Regierungspräsidium Gießen Hygiene- und Abstandsregelungen im Umgang mit COVID-19 1. Einsatz von Personal    Vorzugsweise Einsatz immer gleicher Teams, nach Möglichkeit keine Rotation des Personals.    Kontaktzeiten zwischen den einzelnen Teams so kurz wie möglich halten.    Personen mit Erkältungssymptomen, Fieber etc. sollten vom Dienst freigestellt werden und umgehend einen Arzt oder eine Ärztin konsultieren. 2. Mindestabstandsregelung    Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten, dies gilt im Innen- und Außenbereich.    Händeschütteln, Umarmungen oder sonstiger Körperkontakt sind zu vermeiden.    Menschenansammlungen sind zu vermeiden. 3. Hygienemaßnahmen    Husten und Niesen nur in Taschentücher, anschließend im Mülleimer entsorgen.    Sofern kein Taschentuch vorhanden, bitte die Armbeuge vor Mund und Nase halten, nicht die Hand.    Regelmäßiges Händewaschen, insbesondere nach jedem Naseputzen, Niesen, Husten, Zubereitung von Speisen, Toilettengang, vor und nach dem Kontakt mit Personen und vor und nach dem Anlegen einer Mund-Nasen-Bedeckung. o Richtiges Händewaschen: o Hände bitte unter fließendem Wasser waschen. o Hände rundherum 20 bis 30 Sekunden mit Seife einreiben. o Hände abspülen und sorgfältig abtrocknen.    Hände generell regelmäßig und nach jedem Händewaschen desinfizieren.    Berühren von Mund, Nase und Augen vermeiden. 4. Tragen von Alltagsmasken / Mund-Nasen-Bedeckung etc.    Mund-Nasen-Bedeckung bitte dauerhaft tragen, am Arbeitsplatz, in den Pausen, sowie in Fahrzeugen etc.    Beim Aufsetzen und Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung nach Möglichkeit nicht Mund oder Nase berühren. Anschließend bitte Hände waschen. 5. Aufenthalt in geschlossenen Räumen    Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten.    Diensträume, wie z.B. Wachlokale, Pfortenhäuser sind nur von dem diensthabenden Personal zu nutzen.    Nutzung von Pausenräume nur mit Abstand und nur in den gleichen, festen Gruppen.    Nach Möglichkeit keine Fahrgemeinschaften. Ist dies nicht zu vermeiden, ist auch in Fahrzeugen auf einen größtmöglichen Abstand zu achten und eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen.    Regelmäßig Lüften: Fenster und Türen in geschlossenen Räumen sind mehrmals täglich für einige Minuten zu öffnen.
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