KonzeptdesRPGieenzumUmgangmitCOVID-19_SARS-CoV-2_Version4_Stand20201110_17.00Uhr

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus

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Regierungspräsidium Gießen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen Konzept zum Umgang mit COVID-19/ SARS-CoV-2 Versions-Nr. 04/2020 Stand: 10.11.2020, 17:00 Uhr Seite 1 von 37
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DOKUMENTENINFORMATIONEN      ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG DES LANDES HESSEN; KONZEPT ZUM UMGANG MIT COVID-19/ SARS-COV-2 Sperrvermerk                   - Redaktion                      RR Christopher Diehl; Abt.-Büro VII/RP Gießen Klasse                         Konzept Dateiname                      Konzept des RP Gießen zum Umgang mit COVID- 19/ SARS-CoV-2 Letzte Bearbeitung             10. November 2020 (Speicherdatum) Aktuelles Datum                10. November 2020 Letztes Druckdatum             10. November 2020 Seitenzahl                     37 Seiten Konzept + 63 Seiten Anlagen Dokument-Status und -Freigabe Datum       Name und Abteilung / Firma Entwurf         30.10.2020  RR Christopher Diehl; Abt.-Büro VII/RP Gießen QS-Prüfung      06.11.2020  AbtDir Manfred Becker; Abteilungsleiter VII/RP Gießen Freigabe        10.11.2020  AbtDir Manfred Becker, Abteilungsleiter VII/RP Gießen Änderungsnachweis Versions-Nr. Status        Bearbeiter Datum         Änderung / Bemerkung 01/2020       Freigegeben  RR Diehl    30.03.2020 Ersetzt durch Version 02/2020 02/2020       Freigegeben  RR Diehl    03.06.2020 Ersetzt durch Version 03/2020 03/2020       Freigegeben  RR Diehl    24.08.2020 Ersetzt durch Version 04/2020 Seite 2 von 37
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INHALTSVERZEICHNIS             ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG DES LANDES HESSEN; KONZEPT ZUM UMGANG MIT COVID-19/ SARS-COV-2 1. Einleitung ………………………………………………………………………………….7 2. Aufnahme ...………………………………………………………………………………..8 2.1.  Generelle Anmerkungen zum Ankunftszentrum …………………………….8 2.2.  Umstellung des Ablaufbetriebes ……………………………………………...8 2.3.  Zusätzliche Ausstattung….……………………………………………………10 2.4.  Hygiene …………………………………………………………………………10 3. Medizin……………………………………………………………………………………..12 3.1.  Erstuntersuchung unter dem Aspekt der aktuellen COVID-19-Lage innerhalb des Ankunftsprozesses ……………………......12 3.2.  Absonderungsmaßnahmen…………………………..……………………….16 3.3.  Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung der einzelnen Wohnbereiche am Standort Gießen ..……………………………16 3.3.1. Aufteilung der Wohnbereiche und Abbildung von Arztsprechstunden ………………..………………………………17 3.3.2. Triage Haus 146………………………………………………………..18 3.3.3. Medikamenteneinnahme, Zuführung fachärztliche Termine und Blutentnahmen …………………………………………………....19 3.3.4. Ansprechpartner in Wohnbereichen bei dringendem medizinischen Handlungsbedarf ……………………………………..19 3.3.5. Ergänzende Punkte ……………………………………………………19 3.4.  Medizinisches Krisenmanagement bei Ausbruchsgeschehen…………….20 3.4.1. Ausbruchsgeschehen an den Standorten Neustadt im August 2020 und Kassel-Niederzwehren im Oktober 2020………..20 3.4.1.1.  Meldekette innerhalb des Regierungspräsidiums Gießen bis zur Definition eines Ausbruchsgeschehens...20 3.4.1.2.  Dynamik bis zur Definition eines Ausbruchsgeschehens ….………………………………..21 3.4.1.3.  Durchführung der Reihentestungen………………………22 3.4.1.4.  Umgang mit Bewohnenden mit dem Status „Augenhalt unbekannt“ (AU)………………………………23 3.4.1.5.  Transfer und Weiterleitung während der Ausbruchsgeschehen…………………………………23 Seite 3 von 37
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INHALTSVERZEICHNIS              ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG DES LANDES HESSEN; KONZEPT ZUM UMGANG MIT COVID-19/ SARS-COV-2 3.4.1.6.   Fazit der Erfahrungen aus den bisherigen Ausbruchsgeschehen…………………………23 3.4.2. Konklusion und Perspektive für Ausbruchsgeschehen……………..24 4. Unterbringung…………………………………………………………………………….26 4.1.  Maßnahmen in den Standorten ………………………………………………26 4.2.  Weitere Maßnahmen zur Separierung……………………………………….32 5. Ausstattung der Bewohnenden …………………………………………………….....35 5.1.  Taschengeldauszahlung ...……………………………………………………35 5.2.  Einkleidung …………………………………………………………………….35 6. Zuweisung und Transport………………………………………………………………36 6.1.  Zuweisung in die Kommunen…………………………………………………36 6.2.  Transport in die Standorte der Erstaufnahmeinrichtung des Landes Hessen…………………………………………………………………36 6.3.  Weiterleitung in andere Bundesländer……………………………………….37 Seite 4 von 37
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ANLAGENVERZEICHNIS            ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG DES LANDES HESSEN; KONZEPT ZUM UMGANG MIT COVID-19/ SARS-COV-2 Anlage 1 – Konzept zum Umgang mit Beratungssituationen und Gruppenangeboten (23.10.2020) Anlage 2 – Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Durchführung von Gruppen- und Schulungsangeboten (26.05.2020) Anlage 3 – Konzept zur Wiederaufnahme der Kinderbetreuung (02.06.2020) Anlage 4 – Hygienekonzept Sport-GYM am Beispiel Kassel-Niederzwehren (09.07.2020) Anlage 5 – Separierungsbereiche Standorte der EAEH (20.10.2020) Anlage 6 – Separierungsräumlichkeiten Büdingen (26.05.2020) Anlage 7 – Separierungsräumlichkeiten Neustadt (20.10.2020) Anlage 8 – Separierungsräumlichkeiten Frankfurt (03.08.2020) Anlage 9 – Separierungsräumlichkeiten Kassel-Niederzwehren (26.05.2020) Anlage 10 – Separierungsräumlichkeiten Bad Arolsen (22.10.2020) Anlage 11 – Aufteilung Haus 12 (28.05.2020) Anlage 12 – Aufteilung Haus 18 (29.06.2020) Anlage 13 – Aufteilung Haus 20 (04.08.2020 Anlage 14 – Sprechzettel Corona (15.10.2020) Anlage 15 – Poster 1 Piktogramme: Abstand, Kontakt, Bußgeld, Maskenpflicht (27.10.2020) Anlage 16 – Poster 2 Piktogramme: Hygienemaßnahmen (15.05.2020) Anlage 17 – Poster 3 Piktogramm: Maskenpflicht (24.04.2020) Anlage 18 a – AHA-Regeln (20.10.2020) Anlage 18 b – Handout Maskenpflicht (20.10.2020) Anlage 19 – Infozettel Mund-Nasen-Bedeckung (14.04.2020) Anlage 20 – Handout Corona-Warn-App (29.06.2020) Seite 5 von 37
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ANLAGENVERZEICHNIS             ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG DES LANDES HESSEN; KONZEPT ZUM UMGANG MIT COVID-19/ SARS-COV-2 Anlage 21 – Unbedenklichkeitsbescheinigung - Zuweisung Anlage 22 – Unbedenklichkeitsbescheinigung - Weiterleitung Anlage 23 – Übersichtsplan Standort Gießen – US-Depot (10.11.2016) Anlage 24 – Informationen Isolation (15.10.2020) Anlage 25 – Informationen Quarantäne (15.10.2020) Anlage 26 – Maßnahmenkatalog Sicherheitsmitarbeitende (14.08.2020) Anlage 27 – Handout Sicherheitsmitarbeitende (14.08.2020) Anlage 28 – Interne Corona-Meldekette (03.04.2020) Anlage 29 – Übersicht medizinische Dienstleister in den Standorten Anlage 30 – Übersicht Gesundheitsämter in Hessen Seite 6 von 37
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1. EINLEITUNG                    ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG DES LANDES HESSEN; KONZEPT ZUM UMGANG MIT COVID-19/ SARS-COV-2 Ende des Jahres 2019 wurde der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekannt gegeben, dass es in Wuhan (China) zu einer Häufung von Lungenerkrankungen mit unbekannter Ursache kam. Wenige Tage später wurde als Ursache ein neuartiges Virus identifiziert. Die durch das Virus verursachte Krankheit (COVID- 19) verbreitet sich derzeit weltweit. Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben beschlossen: Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen und um Menschen nicht zu gefährden, ist es notwendig, die persönlichen Kontakte – im öffentlichen als auch im privaten Bereich – so weit wie möglich zu minimieren. Alle Maßnahmen sollen dazu dienen, die sozialen Kontakte der Bürgerinnen und Bürger weiter zu reduzieren und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die Gesundheit der Menschen zu schützen, ist dabei das oberste Gebot. Zahlreiche Vorsichtsmaßnahmen wurden in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) bereits während der letzten Monate getroffen. Die Hinweise des Robert Koch-Instituts (RKI) zu Hygiene- und Reinigungs- maßnahmen wurden und werden umgehend umgesetzt und das medizinische Personal aufgestockt, um die notwendigen Untersuchungen und ggf. Tests auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchzuführen. Alle neu ankommenden Asylsuchenden werden mit Blick auf das Risiko einer Infektion befragt und untersucht, u. a. durch Abfrage der Reiseroute, durch Fiebermessung und ggf. einer Testung auf SARS-CoV-2. Die Bewohnenden der EAEH werden mit Materialien des Robert-Koch-Instituts sowie der Sozialbetreuung und den Dolmetschern über aktuelle Entwicklungen informiert. Darüber hinaus wurden seitens des Regierungspräsidiums Gießen einige mehrsprachige Informationsblätter erstellt, welche sich an den Regelungen des RKI sowie der Bundes- und Landesregierung orientieren. Seite 7 von 37
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2. AUFNAHME                     ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG DES LANDES HESSEN; KONZEPT ZUM UMGANG MIT COVID-19/ SARS-COV-2 2.1.  Generelle Anmerkungen zum Ankunftszentrum a) Im Ankunftszentrum (AZ) und im Transfer- und Logistikzentrum (TLZ) geht es in erster Linie darum, Präventionsmaßnahmen im Rahmen der COVID-19- Bekämpfung zu installieren, um Ansteckungen der Asylsuchenden und der Mitarbeitenden zu vermeiden. b) Das Ankunftszentrum ist keine Unterbringungseinrichtung von Asylsuchenden, sondern ein Behördenkomplex, eine reine Arbeitsstätte mit Publikumsverkehr. c) Erkannte SARS-CoV-2-Infektionen und Verdachtsfälle werden prinzipiell NICHT zum Verfahrensablauf im Behördenkomplex zugelassen. d) Alle Asylsuchenden und externen Dienstleister müssen im AZ und im TLZ eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Andernfalls wird der Zutritt zu den Gebäuden durch das Sicherheitspersonal verwehrt. Die Bediensteten des RPGI und des BAMF sind ebenfalls verpflichtet in den Fluren und Bereichen mit Kundenkontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insbesondere mit starken Kundenkontakt das Tragen einer FFP-2 Maske. 2.2.  Umstellung des Ablaufbetriebes a) Die medizinische Volluntersuchung der Asylsuchenden in der Medizinischen Untersuchungs- und Versorgungspassage (MUVP) und die erkennungsdienstliche Behandlung und Vollregistrierung erfolgen am ersten Tag der Ankunft im Ankunftszentrum. Um die Anzahl der Personen in den Warteräumen zu verringern, wird der Tageszugang morgens zur Hälfte der MUVP zugeführt und behandelt und die andere Hälfte beginnt zuerst in der Registrierung. Dementsprechend wird dann getauscht. b) Zuführung zum BAMF: Die Asylsuchenden werden erst nach einer 14-tägigen Karenzzeit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzeln oder im Seite 8 von 37
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2. AUFNAHME                     ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG DES LANDES HESSEN; KONZEPT ZUM UMGANG MIT COVID-19/ SARS-COV-2 Familienverbund zur Asylverfahrensberatung, schriftlichen Asylantragstellung und Anhörung zugeführt. c) Zuführung zum TLZ: Der Einlass zu den einzelnen Bereichen des Transfer- und Logistikzentrums (Gepäckaufgabe, Ticketschalter, Wartehalle) erfolgt nur noch einzeln oder in Familienverbünden nacheinander. d) Warteräume: Das Ankunftszentrum hat verschiedene Warteräume für insgesamt knapp 700 Personen. In allen Warteräumen (Ankunftszentrum, Ankunftshalle, Transfer- und Logistikzentrum) sind derzeit jeder zweite und dritte Sitzplatz gesperrt, sodass in den Warteräumen ein Mindestabstand von 1,50 m in Sitzposition gewährleistet ist. Die Asylsuchenden werden dosiert in die einzelnen Warteräume verbracht, sodass sich so wenig Asylsuchende wie möglich in den Warteräumen befinden. Dies gilt ebenso für die Nacht- und Wochenendaufnahme in Haus 12 – Westflügel. Am Wochenende wird zusätzlich von 07:00 bis 17:00 Uhr die Ankunftshalle von den Landesbediensteten für die Wochenendaufnahme genutzt, um die Vorregistrierung um die Schutz- und Hygienebestimmungen zu gewährleisten. e) Erstinformationsgespräche für Asylsuchende (EfA): Die EfA-Gespräche wurden umgestaltet und finden am zweiten Tag nach der medizinischen Untersuchung und der erkennungsdienstlichen Behandlung statt. In den EfA-Gesprächen wird deutlich auf die veränderten Ablaufpläne zum Umgang mit COVID-19/ SARS-CoV- 2 hingewiesen. Des Weiteren werden den Asylsuchenden in den Gesprächen die veränderten Verhaltensregeln erläutert (z. B. sog. AHA-Regel, Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften) sowie auf Konsequenzen der Nichteinhaltung (z. B. Bußgelder, Wiederholung der Quarantäne bei längerer Abwesenheit). Überdies werden allgemeine Informationen zu den Quarantänemaßnahmen und der Wohnsituation in den Wohngebäuden 12 und 18 mitgeteilt, welche für die Quarantäne der Asylsuchenden vorgesehen sind. Bei der Durchführung der EfA Gespräche werden die in Anlage 1 und 2 beschriebenen Maßnahmen beachtet. Seite 9 von 37
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2. AUFNAHME                     ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG DES LANDES HESSEN; KONZEPT ZUM UMGANG MIT COVID-19/ SARS-COV-2 2.3.  Zusätzliche Ausstattung a) Büros: Alle Büros der Mitarbeitenden mit Kontakt zu externen Personen sind mit 180 cm hohen Plexiglaswänden ausgestattet, Büros der Mitarbeitenden ohne regelhaften Kontakt zu externen Personen und Räume ohne Plexiglaswände arbeiten mit Absperrbändern, um eine optische Barriere für evtl. auftauchende Asylsuchende, Besuchende und die Kollegenschaft zu schaffen. b) Den Mitarbeitenden werden Handschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzmasken zur Verfügung gestellt, da es vereinzelt vorkommt, dass die aufnehmende Person doch hinter der Plexiglaswand hervorkommen und in direkten (körperlichen) Kontakt mit den Antragstellenden treten muss. c) Alle neuankommenden Asylsuchenden erhalten im Ankunftsbereich zwei Mund- Nasen-Bedeckungen. Ebenso Asylsuchende, die nach „Aufenthalt unbekannt“ zurückkehren. 2.4.  Hygiene a) Neben dem Ankunftszentrum, der MUVP, dem Transfer- und Logistikzentrum und der Ambulanz in Gebäude 146 im Standort Gießen wird zur COVID-19- Bekämpfung auch in den Standorten Bad Arolsen, Büdingen, Gießen, Kassel- Niederzwehren und Neustadt bis auf Weiteres einmal täglich zusätzlich eine desinfizierende Reinigung aller Kontaktflächen vorgenommen. Die Reinigungs- intervalle wurden in den Räumlichkeiten erhöht. Diese Maßnahmen wurden bisher auch am Standort Rotenburg praktiziert, welcher jedoch am 25.09.2020 geschlossen wurde. b) Separate Toiletten für Mitarbeitende und Asylsuchende (bestand schon vor den SARS-CoV-2-Präventionsmaßnahmen). Seite 10 von 37
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