SchutzkonzeptErstaufnahmeeinrichtung

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt (Marburg-Biedenkopf) und Corona-Virus

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Regierungspräsidium Gießen Schutzkonzept der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen SCHUTZKONZEPT Impressum: RP Gießen, www.rp-giessen.de, Foto: RP Gießen – Ina Velte, Stand: Februar 2019
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–2– Inhalt Verhaltenskodex3 Einleitung4 Umgang mit dem Konzept                                                     5 1.     Zielgruppen des Schutzkonzepts                                      6 1.1 Frauen als Zielgruppe                                           6 1.2 Kinder und Jugendliche als Zielgruppe                           7 1.3 LSBTTI* als Zielgruppe                                          8 1.4 Menschen mit Behinderung                                        9 2.     Prävention und Intervention                                       10 2.1 Handlungsleitlinien zur Prävention                             10 2.2 Niedrigschwellige Kursangebote und integrative Maßnahmen für Bewohner*innen                                   12 2.3 Handlungsleitlinien zur Intervention                           15 3.     Personal und Personalmanagement                                   16 3.1 Anforderungen an die Mitarbeiter*innen                         16 3.2 Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen und Dienstleister*innen 20 4.     Belegungsmanagement                                               21 4.1 Separierte Unterbringungsmöglichkeiten                         21 4.2 Geschützte Gemeinschaftsräume für bedarfsorientierte Angebote                                                                23 5.     Netzwerke und Kooperationspartner                                 24 5.1 Die Psychosozialen Zentren (PSZ)                               25
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–3– Verhaltenskodex Für ein achtsames und gewaltfreies Leben und Arbeiten in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen Wir haben einen respektvollen, grenzachtenden, wertschätzenden und menschenwürdigen Um- gang miteinander. Wir tolerieren keine Form von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt. Alle Mitarbeiter*innen nehmen für Kinder und Jugendliche eine Vorbildfunktion ein. Alle Mit- arbeiter*innen sind Orientierungshilfe bei der Einhaltung sozialer Werte und Normen. Bei Verdachtsmomenten und Vorfällen körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt wenden wir uns umgehend an die zuständigen Verantwortlichen. Entsprechende Handlungsleitlinien sowie festgelegte Meldeketten sind allen Mitarbeiter*innen bekannt und werden zum Schutz der geflüchteten Menschen eingehalten. Alle Mitarbeiter*innen achten auf einen für ihre Tätigkeit angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz. Wir schauen nicht weg und handeln sofort, wenn die persönlichen Grenzen eines Kindes verletzt werden. Bei Verdacht der Gefährdung der körperlichen oder psychischen Gesundheit eines Kin- des oder eines/einer Jugendlichen werden die Verantwortlichen und die Landessozialarbeit*in- nen umgehend informiert. Kinder, Jugendliche, Frauen, Menschen mit Behinderung, LSBTTI*-Personen, religiöse Minder- heiten, Betroffene des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen und Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physi- scher oder sexualisierter Gewalt erfahren haben, obliegen einem besonderen Schutz.
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–4– Einleitung Im Jahr 2015 stand das Land Hessen vor ungeahnten Herausforderungen. In diesem Jahr stie- gen die Zugangszahlen der asylsuchenden Menschen in Hessen im Vergleich zum Vorjahr von 17.453 Personen auf rund 75.000 an. Viele Bürger*innen engagierten sich ehrenamtlich und tru- gen einen wichtigen Teil dazu bei, eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten sicher zu stellen. In diesem und dem darauffolgenden Jahr standen die Schaffung sicherer und geeigneter Unter- bringungsmöglichkeiten, die Abschaffung der Notunterkünfte, die Sicherstellung einer medizi- nischen Versorgung, die Bereitstellung der psychosozialen Versorgung, wie auch die Installie- rung von integrativen Maßnahmen in den Bereichen Wertevermittlung, Spracherwerb und Sport im Fokus des politischen Handelns. Mit der Einrichtung der Abteilung VII – Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration im Regierungspräsidium Gießen sowie der Etablierung von umfänglichen Maß- nahmen zur Sicherheit, Betreuung, Versorgung und Unterbringung Asylsuchender entstand das Ziel, ein Konzept zu erarbeiten, das für alle in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen untergebrachten Personengruppen den größtmöglichen Schutz und eine sichere Atmosphä- re gewährleistet. Darüber hinaus setzte das Regierungspräsidium Gießen den Maßstab, auch die Gegebenheiten der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zu verbessern, um Hand- lungssicherheit in der operativen Arbeit zu ermöglichen und so den geflüchteten Menschen ein hohes Maß an qualitativen Hilfestrukturen vorhalten zu können. In diesem Zusammenhang bewarb sich das Regierungspräsidium Gießen zunächst mit der Au- ßenstelle Büdingen als Pilotprojekt für die Teilnahme an der Bundesinitiative „Schutz geflüch- teter Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, einem Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und UNICEF. Im Rahmen der Bundesinitiative wurden bereits 2016 in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie Interessenver- tretungen für besonders schutzbedürftige Personengruppen im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33 Mindeststandards zur Betreuung, Versorgung und Unterbringung sowie zum Schutz Asylsuchen- der in Gemeinschaftsunterkünften veröffentlicht. Orientiert an den Vorgaben der Bundesinitiative wurde ein Schutzkonzept für die Erstaufnahme- einrichtung des Landes Hessen erarbeitet. Die darin verankerten Maßnahmen sind eine Leitlinie, deren Umsetzung und Beachtung für alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen sowie für die Bewohner*innen verpflichtend ist.
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–5– Umgang mit dem Konzept Das Schutzkonzept der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen ist als fester Bestandteil in die Arbeitsprozesse der Abteilung VII – Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahme und Integrati- on des Regierungspräsidiums Gießen integriert und steht im Kontext mit allen weiteren Konzep- ten, Handlungsleitlinien und Empfehlungen für die Betreuung, Versorgung und Unterbringung der in Hessen angekommenen, geflüchteten Menschen. Die Umsetzung der im Schutzkonzept implementierten Maßnahmen versteht sich als interne Verpflichtung. Aus diesem Grund wird das Schutzkonzept bereits in die Ausschreibungsverfahren der Dienstleister der Erstaufnahme- einrichtung einbezogen und ist vor allem bei der Vergabe der Dienstleistung im Bereich der So- zialbetreuung, der Medizin und der Sprachmittler fester Bestandteil des Vertragswesens. Neben der Vorgabe, bei der Installierung spezifischer Schutzmaßnahmen aktiv mitzuwirken, verpflich- ten sich die Vertragspartner zur Teilnahme an den im Konzept verankerten Schulungen und Sen- sibilisierungsangeboten. (Gewalt-)Prävention ist darüber hinaus als ein ganzheitlicher Ansatz zu verstehen, der alle Personen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen einbezieht. Der Verhaltenskodex ist sowohl durch die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen als auch durch die Bewohner*innen aktiv mitzutragen. Dazu finden für die Bewohner*innen regelmäßig Angebote statt, die in die Themen des Schutzkonzepts einführen und auf die Regeln des sozia- len Miteinanders eingehen. Das Schutzkonzept der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen ist kein statisches Doku- ment. Die Umsetzung ist als fortlaufender Prozess zu verstehen, der kontinuierlich weiterent- wickelt und aufgrund regelmäßiger Evaluation angepasst wird. Daher werden auch zukünftig Konzepte zur Prävention und Intervention erarbeitet, die das Schutzkonzept ergänzen. Alle im- plementierten Maßnahmen werden darüber hinaus in Form eines internen Monitorings regel- mäßig überprüft. Alle haupt- sowie ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen werden über Änderungen unterrichtet und sind angehalten, sich regelmäßig über den Sachstand zu informieren und zur Umsetzung des Schutzkonzepts beizutragen.
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–6– 1.     Zielgruppen des Schutzkonzepts Der Schutz und die Schaffung einer schützenden und sicheren Atmosphäre haben in der Arbeit in der Erstaufnahmeeinrichtung hohe Priorität. Das vorliegende Schutzkonzept richtet den Fo- kus auf den Schutz aller Bewohner*innen. Ziel ist es, allen geflüchteten Menschen in der Erstauf- nahmeeinrichtung des Landes Hessen eine sichere Unterbringung zur Verfügung zu stellen, die mit Hilfe gezielter präventiver Maßnahmen umgesetzt wird. Zu besonders schutzbedürftigen Personengruppen zählen unter anderem: • Frauen • Kinder und Jugendliche • LSBTTI*-Personen • Menschen mit Behinderung • Menschen mit schweren körperlichen Erkrankungen • Religiöse Minderheiten • Betroffene des Menschenhandels • Von Folter, sexueller Gewalt und von sonstigen Formen psychischer oder physischer Gewalt betroffene Personen Folgende konkrete Maßnahmen, aufgeführt nach Zielgruppen, sind als verbindliche Standards in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen umgesetzt. 1.1 Frauen Frauen, insbesondere Schwangere und Alleinreisende mit und ohne Kinder, werden in der Erst- aufnahmeeinrichtung besonders geschützt. Zu den zielgruppenspezifischen Schutzmaßnahmen zählen: • Separierte Unterbringungsmöglichkeit sowie geschützte Gemeinschaftsräume • Festgelegte sensibilisierte Ansprechpartner*innen, besonders in Fällen von familiä- rer Gewalt oder Gesundheitsfragen • Gesprächskreise explizit für Frauen zur Thematisierung verschiedener Formen von Gewalt • Aufklärungsveranstaltungen zu den Themen Familienplanung und Gesundheit • Sport- und Fitnessangebote, angepasst an die Interessen der Bewohnerinnen Außerdem findet eine enge Zusammenarbeit mit kommunalen Beratungsstellen statt, um einen ganzheitlichen Ansatz zur Unterstützung von Frauen zu gewährleisten. Dabei liegt die Priorität
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–7– auch auf der Installierung präventiver Angebote. Bewohnerinnen sollen befähigt werden, ihre persönlichen Rechte wahrzunehmen. Die Landessozialarbeiter*innen und der medizinische Dienst sind mit dem besonderen Schutz- bedarf insbesondere allein reisender Frauen vertraut und können im Rahmen der Einzelfallhilfe Maßnahmen zur Intervention einleiten. 1.2 Kinder und Jugendliche Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen einen Raum zu geben, in dem sie sich altersgerecht beschäftigen, spielen, kreativ sein und andere Kinder treffen können. Das Gefühl, nicht allein zu sein und mit Fantasie und Spaß gemeinsam Neues auszuprobieren, ist ein Schritt, um das Er- lebte verarbeiten zu können. Um diese Zielsetzung zu fördern, finden altersgerechte Freizeitaktivitäten und Projekte statt. In diesen können Kinder und Jugendliche gemeinschaftlich Erfahrungen sammeln, ihre sozialen Kompetenzen erweitern und stabilisieren. Ihnen mit Respekt zu begegnen und ihre Leistungen anzuerkennen, soll ihr Selbstbewusstsein fördern und sie in ihrem Selbstwert stärken. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung werden kinderfreundliche Orte vorgehalten. Dies bezieht die Installierung fester weiblicher sowie männlicher Ansprechpartner*innen ein, an die sich Kinder und Jugendliche auch bei familiären Problemen, unabhängig von den Eltern, wenden können. In der Erstaufnahmeeinrichtung gibt es unterschiedliche Angebote für Kinder und Jugendliche. Dazu zählen: •  Kleinkinderbereiche für Eltern mit Kindern bis 3 Jahren •  Kinderbetreuungsgruppe von 3 bis 6 Jahren •  Kindertreff von 6 bis 12 Jahren •  Jugendtreff ab 13 Jahre Alle Angebote sind am Wohl der Kinder und Jugendlichen orientiert. Kinder und Jugendliche sind für eine Teilnahme an den Angeboten zu begeistern und in die Planungen aktiv einzube- ziehen. Ihre eigenen Wünsche sind zu berücksichtigen und sofern möglich auch umzusetzen. Zu diesem Zweck arbeiten die Dienstleister*innen der Sozialbetreuung eng mit der Landessozial- arbeit und den Verantwortlichen der Erstaufnahmeeinrichtung zusammen. Besonders Kindern mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung soll die Teilnahme an den Angeboten ermöglicht werden.
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–8– Es ist darauf zu achten, dass Barrierefreiheit gegeben ist und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung berücksichtigt werden. Darüber hinaus trägt eine stabile Elternrolle maßgeblich zu der Entwicklung eines stabilen Selbstbildes bei. Eltern sind in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen. Folgende Hilfestruktu- ren sind vor Ort durch die Landessozialarbeit in Kooperation mit der Sozialbetreuung (fallspezi- fisch) vorzuhalten: •    Beziehungsarbeit mit den Eltern zur Schaffung eines vertrauensvollen Miteinanders •    Regelmäßige Gespräche mit Eltern •    Sensibilisierung der Eltern zum Thema Aufsichtspflicht in der Erstaufnahmeeinrich- tung •    Niedrigschwellige Angebote zu den Themen Elternrechte/Elternpflichten •    Vorstellung der kindgerechten Angebote, persönlich und durch Aushang •    Motivation zur Teilnahme an Angeboten aus dem Gemeinwesen •    Installierung externer Hilfen, wie zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe Die Verantwortlichen der Erstaufnahmeeinrichtung gewährleisten die Möglichkeit zur Zusam- menarbeit zwischen der Landessozialarbeit, der Sozialbetreuung und externen Hilfsorganisatio- nen und fördern deren Austausch. 1.3 LSBTTI* als Zielgruppe Bereits 2017 befasste sich die Landesregierung im „Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt“ mit der Situation von LSBTTI*-Personen in unserer Gesellschaft und setzte damit ein klares Statement gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und für die Akzeptanz sexueller und ge- schlechtlicher Vielfalt. Diese Zielsetzung wird auch bei der Betreuung, Versorgung und Unterbringung LSBTTI*-Ge- flüchteter in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen beachtet. Um höchstmöglichen Schutz für LSBTTI*-Geflüchtete zu gewährleisten, sorgen wir für: • Eine separierte Unterbringungsmöglichkeit für LSBTTI*-Personen, unter Berücksich- tigung der individuellen Bedarfe   1 • Geschützte Gesprächsräume • Wahrung der Geheimhaltungspflicht • Feste und geschulte bzw. sensibilisierte Ansprechpartner*innen 1       Siehe Kapitel 4 zum Belegungsmanagement
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–9– •   Sensibilisierung und Fortbildung des Personals aller Professionen mit Unterstützung von externen Fachverbänden sowie •   Kooperationen mit externen Beratungsstellen und Ansprechpartner*innen zur Ge- währleistung einer ganzheitlichen Betreuung vor Ort Hinzukommend verfügt die Abteilung VII über ein Konzept zur Unterstützung gezielter Zuwei- sungen LSBTTI*-Geflüchteter in eine geeignete Einrichtung der kommunalen Unterbringung. 1.4 Menschen mit Behinderung Bereits bei der Aufnahme im Ankunftszentrum wird besonders auf Menschen mit Behinderung Rücksicht genommen. Das Konzept zur Registrierung und Weiterleitung vulnerabler Personen- gruppen bezieht auch diese Personengruppe ein. Darüber hinaus kann zur Unterstützung im Aufnahmeprozess sowie in der Betreuung und Versorgung auf Gebärdendolmetscher*innen zu- rückgegriffen werden. Sehbehinderten Personen werden wichtige Dokumente von Sprachmitt- lern vorgelesen. Eine Begleitung durch Lotsen zu den verschiedenen Stationen des Ankunfts- zentrums wird für Personen mit und ohne Behinderung gewährleistet. Die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen hat zum Ziel, Personen mit einer Behinderung die Teilhabe am sozialen Miteinander zu ermöglichen. Dabei sind vor allem bauliche, organisa- torische sowie technische Maßnahmen und die Möglichkeit zur Teilnahme an den verschiede- nen (Freizeit-)Angeboten im Fokus. Um diese Teilhabe zu gewährleisten, werden folgende Standards vorgehalten: • Kinderbetreuungsräume und Jugendräume (child friendly spaces) sind in den Erd- geschossen oder aber mittels Rampe zugänglich • Sport- und Fitnessräume sollen barrierefrei erreichbar und so eingerichtet sein, dass auch Rollstuhlfahrer*innen den Raum optimal nutzen können • Zugänge zu Spielplätzen im Außengelände sind mit festen Wegen ausgestattet • Freizeitaktivitäten oder Projekte finden in barrierefreien Räumen statt • Beratungsgespräche werden durch die Landessozialarbeit und die Sozialbetreuung in entsprechenden barriere- und störungsfreien Räumlichkeiten durchgeführt Angebote und Projekte sind so zu bewerben, dass auch Bewohner*innen mit einer Sehbehinde- rung davon Kenntnis erlangen. Bei Bedarf können Personen mit Behinderung durch Mitarbei- ter*innen der Erstaufnahmeeinrichtung begleitet werden. Darüber hinaus verfügt die Abteilung VII des Regierungspräsidiums Gießen über Unterbringungsmöglichkeiten für schutzbedürftige Personen mit besonderem medizinischem Bedarf.
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– 10 – 2. Prävention und Intervention „Prävention hat zum Ziel, durch vorbeugendes Handeln unerwünschte Entwicklungen zu vermei- den. Zur primären Prävention gehören beispielsweise die Aufklärung, Anleitung und Beratung. In der sekundären Prävention soll die latente Bereitschaft etwa zu abweichendem Verhalten, zum Beispiel durch Beratung und Betreuung, verringert werden.“                 2 2.1 Handlungsleitlinien zur Prävention Um allen Bewohner*innen schützende Rahmenbedingungen vorhalten zu können, werden prä- ventive Maßnahmen umgesetzt. Diese sollen sowohl das alltägliche Miteinander verbessern so- wie das Risikomanagement nachhaltig unterstützen. Durch die Suche und Analyse möglicher Risiken sollen im Rahmen des Risikomanagements diese abgestellt oder zumindest minimiert werden. Neben niedrigschwelligen Kursangeboten für Bewohner*innen sowie Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen wurden folgende Standards zur (Gewalt-)Präven- tion implementiert: hh      Der Verhaltenskodex Der Verhaltenskodex dient als Leitbild für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hes- sen. Er setzt ein klares Statement gegen jede Form von physischer, psychischer und sexu- eller Gewalt und fordert alle Personen auf, ihre Handlungen daran auszurichten und aktiv im Alltag zu leben. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen nehmen dabei eine Vorbildfunktion ein und repräsentieren die Haltung und Kultur der Einrichtung. Die Mit- arbeiter*innen dienen als Orientierung und tragen die Verantwortung, den Verhaltens- kodex zu vermitteln. hh      Die Hausordnung der Erstaufnahmeeinrichtung Die Inhalte des Verhaltenskodex wurden darüber hinaus in die Hausordnung der Erstauf- nahmeeinrichtung aufgenommen. Diese ist für alle Personen bindend. Sowohl der Ver- haltenskodex, als auch die Hausordnung sollen präventiv auf ein gewaltfreies Miteinander hinwirken. Außerdem fordert die Hausordnung alle zum Schutz vulnerabler Personen auf. hh      Die kindgerechte Hausordnung Neben der allgemeingültigen Hausordnung verfügt die Erstaufnahmeeinrichtung über eine kindgerechte Hausordnung. Neben den Regeln des sozialen Miteinanders in der 2      Vgl. https://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/slex/seitendvd/konzeptg/l53/l5328.htm
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