bebauungsplan-n_103_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu geplanten Bauarbeiten des Bahnübergangs im Fahrweg Worms“
—_ worms Bebauungsplan N 103 nibelungenstadt Landschaftsschutzgebiet "Rheinhessisches Rheingebiet" Wende- und Pflegeweg Aabageg, RE \ ® RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. | S. 2414) zuletzt Imerhalb des Schutzt eiches derffikV | geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. | 5. 3316) -Leitung i die Art der eptarzung rer) f RWE len Textliche Festsetzungen: Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. | S. 133) une zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der — Benl) 89 (1) Nr. 20 BauGB ‚Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993 (BGBl. | S. 466) Als Maßnahme zum Schutz der Natur (Schutzgut Wasser) ist das auf den Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 11991 5. 58, De öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser abzuleiten und BGBI. III 213-1-6) (mer zur Versickerung und zur Verdunstung zu bringen. Mu Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365) zuletzt 8 9 (3) BauGB geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2007 (GVBl. S. 105) un Im Bereich der Unterführung der K 6 unter der Bahntrasse wird die lichte Höhe Gemeindeverordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S Sen der Fahrbahn der K 6 mit > 4,70 m und die und Radweges mit > 2,5 m festgesetzt. lichte Höhe des angrenzenden Geh- 153) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) Verkehrsflächen Grünflächen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des ÜBERSICHTSPLAN 8 9(1) Nr. 11 BauGB BE Öffentliche Verkehrsflächen $9(1)Nr. 15 BauGB | Öffentliche Grünflächen Umgrenzung von Flächen zur dauerhaften Erhaltung von [ Bebauungsplans 8 9 (7) BauGB ! Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 2 Landschaftsschutzgebiet "Rheinhessisches Rheingebiet" 110 KV- Elektrofreileitung: Innerhalb des Schutzbereiches ist die Art nm Mg Bäumen und Sträuchern der Bepflanzung mit der RWE abzustimmen BA Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: Fuß- und Radweg Öffentliche Verkehrsflächen besonderer = Wende- und Pflegeweg in öffentlicher Grünfläche Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Kennzeichnungen - Flächen, deren Böden erheblich Grundwasser-Messstellen © | (dauerhafte Erhaltung und Sicherung vor Beschädigung) STAND: Dezember 2008 3 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind Der Beginn der Erdarbeiten ist drei Wochen vor Beginn der Generaldirektion Zweckbestimmung: Wirtschaftsweg, zur und zur Entwicklung von Natur und Landschaft: $9 (5) Nr. 3 BauGB Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie mitzuteilen. Mitbenutzung von Fußgängern und Radfahrern VM2: Magerwiese mit Sonderstrukturen (Holzstapel, Wurzel- M 1: 1.000 Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen u. Flächen stubben, Steinhaufen, lockere Gebüschpflanzungen) ' ] Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit Bei Pflanzungen im Plangebiet sind zu Wirtschaftswegen und zu Zweckbestimmung: Unterführung für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u. zur Entwicklung | umweltgefährdenden Stoffen belastet sind landwirtschaftlich genutzten Flächen die gesetzlichen Grenzabstände gemäß Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz einzuhalten. von Natur und Landschaft $ 9 (1) Nr. 20 und 25 BauGB Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Flächen zur Abwasserbeseitigung [®| ‚Anpflanzen von hochstämmigen Bäumen (Allee) Stützmauern, soweit sie zur Herstellung des Nachrichtliche Übernahmen $ 9 (6) BauGB Baum- und Pflanzenschutzmaßnahmen sind bei Durchführung der Baumaßnahme gemäß DIN 18920 als verbindlich zu betrachten. BEBAUUNGSPLAN $ 9 (1) Nr. 14 BauGB Straßenkörpers erforderlich sind $ 9 (1) Nr. 26 BauGB und Hinweise Öffentliche Flächen für die Abwasserbeseitigung: Es ist eine ökologische Baubegleitung durchzuführen, um den Naturschutz- [®| Erhalt vorhandener Bäume I T [| Trasse der Deutschen Bahn AG belangen vor und während der Bauausführung Rechnung zu tragen. Versickerbecken Die Planunterlage entspricht den Die Gemeinde hat am 19.12.2007 Der Hinweis über die Beteiligung Für die Erarbeitung des Die Gemeinde hat am 17.09.2008 die Auslegung des Bebauungsplanes Dieser Bebauungsplan wurde am Dertextliche und zeichnerische Der Bebauungsplan wurde gemäß PLANVERFASSER BAHNUBERFUHRUNG Anforderungen des$ 1 der die Aufstellung des Bebauungs- der Bürger an der Bauleitplanung Inhalt dieses Bebauungsplanes $ 10 BauGB am 23.01.2008 ortsüblich 512 / FAHRWEG Planentwurfes. beschlossen. Der Entwurf dieses Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen 17.12.2008 gemäß $ 10 BauGB Planzeichenverordnung vom planes beschlossen. Der ist am 11.01.2008 ortsüblich und Begründung hat über die Dauer eines Monats vom 13.10.2008 bis durch den Gemeinde als Satzung stimmt mit dem Beschluss der bekanntgemacht. Mailänder Consult Worms 18.12.1990 Aufstellungsbeschluss ist am bekanntgemacht worden, einschließlich 14.11.2008 öffentlich ausgelegen. Ort und Zeit der öffentlichen beschlossen. Gemeinde vom 17.12.2008 Damit ist der Bebauungsplan in Kraft Prinz-Carl-Anlage 42 11.01.2008 ortsüblich ‚Auslegung sind am 02.10.2008 ortsüblich bekanntgemacht worden. überein. Der Bebauungsplan hat | getreten und kann von jedermann in der 67547 Worms K47AB-Plan\Zeichnung\BP-N103.mod bekanntgemacht worden. das gesetzlich vorgeschriebene ‚Abteilung 6.1 Stadtplanung eingesehen T 06241/2000-561 Verfahren eingehalten. werden. F 06241/2000-571 www.mic.de Worms, den 07.01.2009 Worms, den 09.01.2009 Worms, den 09.01.2009 Worms, den 19.12.2008 Worms, den 09.01.2009 Worms, den 09.01.2009 Worms, den 09.01.2009 Worms, den 26.01.2009 Abteilun Stadtverwaltung Stadtverwaltung Abteilung Stadtverwaltung Stadtverwaltung Stadtverwaltung Stadtverwaltung 6.2 Stadtvermessung und 6.1 Stadtplanung Geoinformationen Lange Kissel Frohnhäuser Kissel Kissel issel issel Mailänder Oberbürgermeister Oberbürgermeister Oberbürgermeister Oberbürgermeister Oberbürgermeister Oberbürgermeister Consult PLANUNTERLAGE AUFSTELLUNGSBESCHLUSS | BÜRGERBETEILIGUNG ENTWURF AUSLEGUNGSBESCHLUSS SATZUNGSBESCHLUSS AUSFERTIGUNG BEKANNTMACHUNG! INKRAFTSETZUNG