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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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I Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Demokratie te esti LEISTUNGSBESCHREIBUNG gern. § 23 UVg0 1.1 Hintergrundinformation Das Bundesprogramm „Demokratie leben!" wird auch nach 2019 weitergeführt. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!" will ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern. Es sollen auch zukünftig Vereine, Projekte und Initiativen unterstützt werden, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen, Extremismus vorbeugen und sich insbesondere gegen Demokratiefeindlichkeit, Extremismus und Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einsetzen. Mit der Förderung von Modellprojekten möchte das BMFSFJ die Entwicklung und Erprobung von innovativen Ansätzen und Methoden in der Arbeit gegen Phänomene Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorantreiben. Bestehende Ansätze sollen überprüft und auf aktuelle Entwicklungen und Rahmenbedingungen angepasst werden. Modellprojekte sind hierbei zeitlich begrenzte Projekte, deren Ergebnisse auf andere Träger oder Förderbereiche übertragbar sein sollen. Sie sollen an dringenden Fragen und Problemen ansetzen, neue und innovative Ansätze ausprobieren, wirkungsorientiert geplant und umgesetzt werden und partizipativ gestaltet sein. Die Zuwendung von Mitteln für Projektvorhaben erfolgt in einem Auswahlprozess im Rahmen eines dem Antragsverfahrens vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahrens (IBK) auf der Grundlage entsprechender Förderaufrufe. Zur Mitwirkung am Auswahlprozess im Rahmen des IBK für die Modellprojekte in den Handlungsfeldern des Bundesprogramms — Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention — besetzt die Regiestelle „Demokratie leben!" des BAFzA einen Pool unabhängiger Sachverständiger. 1.2 Auftragsbeschreibung Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!" des BMFSFJ werden unabhängige Sachverständige zur Begutachtung von eingereichten IBK für Modellprojektvorhaben in den Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extrem ismusprävention gesucht. Die Sachverständigen unterstützen mit ihrer Tätigkeit die Auswahl von geeigneten Projektvorhaben. Die ausgewählten Sachverständigen bilden den Sachverständigenpool, aus dem für die Begutachtung der eingereichten IBK Sachverständige beauftragt werden können. Es kann jedoch in Ermangelung der Kenntnis der Zahl der eingehenden IBK nicht garantiert werden, dass jedem*r Sachverständigen IBK zur Begutachtung zugeteilt werden können. Bei handlungsfeldübergreifender Qualifizierung der/s Sachverständigen kann die Zuteilung der zu begutachtenden IBK aus allen drei Handlungsfeldern erfolgen. Die im Vergabeverfahren ausgewählten Sachverständigen verfassen schriftliche Bewertungen von Interessenbekundungen als externe Expertin oder externer Experte nach vorgegebenen Bewertungskriterien sowie auf der Grundlage der Förderaufrufe und dazugehöriger Unterlagen für die eingereichten Modellprojekte in den benannten Handlungsfeldern. Neben der fachlich-inhaltlichen Bewertung der Projektvorhaben, müssen diese auch zuwendungsrechtlich begutachtet werden — hierfür wird u.a. eine qualifizierte Beurteilung der Seite 1 von 2
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vorgelegten Kosten- und Finanzierungspläne, z.B. im Hinblick auf Plausibilität und der geltenden Förderaufrufe durch die Sachverständigen vorausgesetzt. Jede IBK soll von jeweils zwei unabhängigen Sachverständigen bewertet werden. Im Rahmen dieser Bewertung ist sowohl eine vorgegebene Bewertungsmatrix zugrunde zu legen, als auch eine persönlich-fachliche Einschätzung des Vorhabens einzureichen. Es wird angestrebt, dass jede/jeder Sachverständige/r mindestens drei IBK begutachtet. Voraussichtlich wird im Juli 2019 in Berlin ein optionales Briefing/ Treffen zur Einführung in die Begutachtungstätigkeit für alle Sachverständigen stattfinden. Die Erstellung eines Gutachtens wird mit je 90,00 € pro Gutachten (brutto) vergütet. Reisekosten für die Teilnahme an dem optionalen Briefing werden nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) erstattet. Die Auswahl der Sachverständigen wird vom BMFSFJ vorgenommen und erfolgt auf Basis eines Vorschlages des BAFzA, welches für die Durchführung des Vergabeverfahrens zuständig ist. Sollten der/ die Sachverständige, sein/ ihr Institut / Initiative / Einrichtung eine IBK für ein Projektvorhaben in einem der Handlungsfelder einreichen oder Kooperationspartner/-in eines solchen Projektvorhabens sein, muss dies dem BAFzA unverzüglich schriftlich (per E-Mail) nach Kenntnisnahme der Interessenkollision unter Angabe des konkreten Handlungsfeldes — bzw. bei mehreren Anträgen unter Nennung aller entsprechenden Handlungsfelder — mitgeteilt werden. In diesem Fall wird der/die Sachverständige keine IBK aus dem entsprechenden Handlungsfeld zur Begutachtung vorgelegt bekommen. 1.3 Leistungszeitraum Die Bewertung der Interessenbekundungen sowie die Erstellung der schriftlichen Gutachten haben voraussichtlich in folgenden Zeiträumen zu erfolgen: • Handlungsfeld Demokratieförderung und Vielfaltgestaltung: 31. Kalenderwoche 2019 bis zum 13.08.2019 • Handlungsfeld Extremismusprävention: 32. Kalenderwoche 2019 bis zum 20.08.2019 • Optionale Erstellung weiterer Gutachten: 33. — 36. Kalenderwoche 2019 Die genaue Terminierung der Erstellung der schriftlichen Gutachten sowie der Übersendung bleiben einer gesonderten Mitteilung vorbehalten. Bei Aufnahme in den Sachverständigenpool und mit Unter- zeichnung des Vertrages verpflichtet sich der/die Sachverständige zur Begutachtung der ihm/ihr vor- gelegten IBK in den jeweils oben genannten Zeiträumen. Seite 2 von 2
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