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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"“
N 2. “7 a] ar add 243 r A nisse Za Me 21 (19 Referat: 102 Berlin, 29.04.2019 AZ: DUV-2002-18/013*05 Hausruf: 1326 Referatsleiter: Frau Staatsekretärin / lu (ou u über: Herrn Referatsleiter 213 EEE Kopie der Vorlage erhalten: Hinsichtlich des Finanzierungsvorbehalts wurde ein O0 Frau PSt'in Formulierungsvorschlag in Anlage 1 unter Nr. 3.3 OD Herr PSt aufgenommen. O HerrLLS Herrn Abteilungsleiter 11. Üp >. 0. 1 z Herrn Unterabteilungsleiter 10, Ü -04-\: DO DO Herrn Referatsleiter 102 +: 9 Die Festlegung von Kopien bleibt Frau Staatssekretärin vorbehalten Betreff: Bundesprogramm „Demokratie leben!“; hier Änderungswünsche ST’in am Förderaufruf für den Handlungsbereich B —- Land: „Landes-Demokratiezentren“ Anlage: 1. gez. LV ST’in zum o.g. Förderaufruf vom 24.04.2019 2. Entwurf Förderrichtlinie Bundesprogramm „Demokratie leben!“ I. Votum und Frist Bitte um Zustimmung zu den Änderungsvorschlägen und dem weiteren Vorgehen in enger Abstimmung mit den Bundesländern. FRIST: Keine Frist. Aber: Eilt, da zur Einhaltung des abgestimmten Zeitplans mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben (BAFzA) eine zügige Entscheidung notwendig ist. ll. Sachverhalt
u Am 18.04.2019 ist der o.g. Förderaufruf zur Zustimmung durch Frau Staatssekretärin aus der Fachabteilung a.d.D. gegeben worden. Mit kleinen Änderungswünschen ist dieser am 25.04.2019 wieder in der Fachabteilung angekommen (Anlage 3). Il. Stellungnahme In den regelmäßigen Treffen des BMFSFJ mit den Ländern im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird auch über den finanziellen Rahmen des Programms gesprochen. Den Ländern ist aufgrund ihrer eigenen Haushaltsführung sehr klar, dass die zur Förderung zur Verfügung a a Re N ET a ee een sind. D "Daher steht die Förderung grundsätzlich unter Haushaltsvorbehalt. ‚Der Entwurf der Förderrichtlinie, auf den sich der Förderaufruf bezieht, regelt dies in Satz I. Abs. 2: „Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“ (Anlage 2) Das Fachreferat wird sich selbstverständlich im Laufe des weiteren Verfahrens zu den konkreten Herausforderungen der Förderungmit dem Referat 213 abstimmen. — Alle weiteren redaktionellen Änderungen sind nach nochmaliger Prüfung im Text des Förderaufrufs für den Handlungsbereich Länder (Anlage 1) übernommen worden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen strukturellen Gestaltung der Landes-Demokratiezentren kann die Anregung, dass die Landes-Demokratiezentren sichtbare Anlaufstelle der Landesregierung sein sollen, nicht sofort umgesetzt werden. Die Aufnahme einer solchen neuen Anforderung des Bundes kann kurzfristig nicht mit allen Ländern abgestimmt werden und gefährdet den reibungslosen Start der Landes-Demokratiezentren zum 01.01.2020. Trotzdem wird das Fachreferat gemeinsam mit den Ländern in enger Zusammenarbeit und regelmäßigem Austausch jeweils landesspezifische Lösungen für diese Herausforderung anstreben.