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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur AERO2022 in Friedrichshafen (MV-BW)

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(VM) Von:                                      B3@bmi.bund.de Gesendet:                                 Dienstag, 12. April 2022 16:00 An: Cc:                                                                              >(VM); RegB3@bmi.bund.de; B3 @bmi.bund.de; ^^^^^B@bmi.bund.de; ^^^^@bmi.bund.de; ^^^HHHfe@bmi. bund.de Betreff:                                  220412 B3_ Passagierkontrollen während der Messe AERO am Flughafen Friedrichshafen Kennzeichnung:                           Zur Nachverfolgung Kennzeichnungsstatus:                     Gekennzeichnet Bundesministerium des Innern und für Fleimat B3-50011/130 Sehr geehrter! vielen Dank für die Information über die geplante Veranstaltung. Wir nehmen etwas überrascht die Kurzfristigkeit der Anfrage zur Kenntnis, denn die Messe soll ja offenbar bereits in weniger als drei Wochen stattfinden. Wir stimmen Ihnen dahingehend zu, dass die EU-Datenbank für sichere Flughäfen aufgrund ihrer Zweckrichtung eine gewisse Kontinuität aufweisen sollte und gerade nicht für derartige Flop on/Flop off- Fälle in Frage kommen sollte. Präzedenzwirkungen sollten hier seitens DEU wohl eher vermieden werden. Aufgrund der von Ihnen übermittelten Informationen ist uns zudem die vollständige Durchdringung des Sachverhaltes derzeit nicht möglich, weshalb wir als BMI Ihren Wunsch hier leider so noch nicht nachvollziehen und mittragen können. Wir hätten ansonsten erheblichen Gesprächsbedarf: Sicherheitskonzept der Messe, Planungen zum Umfang der Sicherheitskontrollen in den verschiedenen Bereichen des Flughafens, Auswirkungen auf den Linienflugverkehr, Fragen zum vorgehaltenen Personal, aber insbesondere natürlich zu der Frage, inwieweit die Entscheidung zur Durchführung der AERO Messe unter Einbeziehung der eigenen Kapazitäten entstanden ist und wieso diese offenbar jetzt nicht ausreichen, um die vorhersehbaren zusätzlichen Kontrollen zu bewerkstelligen. Hierzu auch die Frage, welche Maßnahmen im Vorfeld ergriffen wurden, um ggf. den Zusatzaufwand ausgleichen zu können und weshalb diese möglicherweise nicht erfolgreich waren. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag 1
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Referat B 3 - Luftsicherheit Bundesministerium des Innern und für Heimat Alt Moabit 140, D-10557 Berlin Tel.:    +49 30              '| Mob E-Mail: B3@bmi.bund.de <mailto:B3@bmi.bund.de> (Referat) Von:                     |VM)                       -vm.bwl.de <mailto                 @vm.bwl.de> > Gesendet: Donnerstag, 7. April 2022 11:50 An: B3_<B3@bmi.bund.de <mailto:B3@bmi.bund.de> > Betreff: Passagierkontrollen während der Messe AERO am Flughafen Friedrichshafen Sehr geehrte Damen und Herren, Im Rahmen einer Besprechung mit der Betreiberin des Flughafens Friedrichshafen hat sich relativ kurzfristig folgendes Problem ergeben: Vom 27.04. bis 30.04.2022 wird am Standort Friedrichshafen die diesjährige Messe AERO stattfinden, eine der größten internationalen Fachmessen für die Allgemeine Luftfahrt mit mehr als 600 internationalen Ausstellern. Ein wesentlicher Standortfaktor für diese Messe ist die Tatsache, dass die Messebesucher die Möglichkeit haben, mit eigenen Luftfahrzeugen an- und abzureisen. Hierfür wird der abgegrenzte Bereich des Flughafengeländes i. S. d. VO (EU) Nr. 1254/2009 genutzt. Aus den Erfahrungen mit früheren Messen gehen die beteiligten Akteure von mehreren Hundert solcher An- und Abflüge pro Tag aus. Der Flughafen Friedrichshafen ist hinsichtlich der in abgegrenzten Bereichen geltenden Vorgaben für die Kontrolle von Passagieren und Gepäck in der einschlägigen EU-Datenbank als sicherer Flughäfen gelistet. Aufgrund der o. g. Zahl der erwarteten Messebesucher ist eine Kontrolle aber aus ablauforganisatorischen und kapazitativen Gründen schlicht nicht möglich. Vor diesem Hintergrund wird die Bitte geäußert, den Flughafen Friedrichshafen (nur) für den o. g. Messezeitraum aus der genannten Datenbank zu streichen, um den Messebesuch per Flugzeug zu ermöglichen. In der Folge wären 2
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in dem genannten Zeitraum alle Flüge ex Friedrichshafen als „unclean" zu behandeln, sofern keine Bestätigung darüber vorliegt, dass Fluggäste und Gepäck kontrolliert wurden. Dies betrifft insbesondere den normalen Linien- und Charterverkehr aus dem sensiblen Sicherheitsbereich. Ich bin Ihnen daher für eine zeitnahe Rückmeldung dankbar, ob dieser Bitte - auch angesichts der Bedeutung der Messe AERO - gefolgt werden kann. Unsererseits wurde den Beteiligten bereits deutlich gemacht, dass dies allenfalls im Rahmen einer einmaligen Ausnahme denkbar wäre, da die EU-Datenbank nach hiesiger Kenntnis eine gewisse Kontinuität voraussetzt, die einer veranstaltungsbezogenen „Flop on/Flop off-Listung" entgegen steht. Flerzlichen Dank im Voraus und freundliche Grüße Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Referat: 55 - Luftverkehr Postanschrift: Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart Telefon: +49 (711)1 E-Mail                     i>vm.bwl.de <|                     r@vm.bwl.de> Internet: www.vm.baden-wuerttemberg.de<http://www.vm.baden-wuerttemberg.de> (http://www.vm.baden- wuerttemberg.de/) <http://www.vm.baden-wuerttemberg.de/> Dienstgebäude: Königstraße 34 70173 Stuttgart Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung durch das Ministerium für Verkehr finden sich im Internet unter: https://vm.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=14414 . Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt. 3
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