AnmeldungMarke-Dokumentation_geschwrzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Anmeldung der Marke verschwoerhaus

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Anhäusser, Unger 8: Bergien Rechtsanwälte RAe Anhäusser, Unger Et Bergien · Friedenstraße 1 · 89073 Ulm                      www.anhaeusser.de Ulm Stadt Ulm                                                                           Rechtsanwälte Dr. Thomas Kienle Leitung Geschäftsstelle Digitale Agenda                                             FaCNn·,nilt fiir G<wtrbfidKn Rtthtm hutz Jeanne Gaillard DESS • Christian Schäfer• Weinhof 7                                                                           Friedenstraße 1 D - 89073 Ulm 89073 Ulm                                                                           Tel 0731 / 926095 30 Fax 0731 / 926095 33 e-Mail: ulm@anhaeusser.de In Kooperation und ~nzle:ige:mein.sch:aft mit Per E-Mail                                                                          Johanna Filbinger-Wagner Fachuwriltin für Famitic:nft'C:ht Friedenstraße 1 D- 89073 Ulm Tel 0731 / 9213521 www.filbinger-wagner.de In KooperaUon mit HWS Ulm GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Schillcrstraße 1/6 Ulm, den 26.11.2021                                                                 D - 89073 Ulm Stadt Ulm UM Marke                                                                  In Kooper.1tion mit Patentanwalt Thomas Kimpfbeck Unser Zeichen: 288/21 TK10                           JG (016/190-21)                Rindermarkt 17 D - 85354 Freising bei München Bitte immer angeben                                                                 Tel 08161 / 97 69 752-0 Fax 08161 / 97 69 852-9 Karlsruhe Rechtsanwälte Dr. Volker D. Anhäusser Dr. Brigitte Unger Sonja Croissant • Kriegsstraße 85 D - 76133 Karlsruhe Tel 0721/8312 50 Fax 0721/8414 96 Halle Rechtsanwältinnen Vielen Dank für Ihre Beauftragung einer Markenanmeldung bezogen auf die           Vera Bergien Nora Bergien Viktor-Scheffel-Straße 01 beabsichtigte Wortmarke „VERSCHWÖRHAUS" und/oder Wort- /Bildmarke                 D - 06114 Halle Tel 0345 / 2 03 38 88 Fax 0345 / 2 03 17 26 Mulhouse Jeanne Gaillard DESS • VER                     en cooperation avec Julie Heberle • SCHWÖR                  29 boulevard de l'Europe Seme etage HAUS                    F - 68100 Mulhouse Los Angeles In cooperation with Richardson Et Patel 10900 Wilshire Blvd. Suite 500 Los Angeles, Calif. 90024, USA Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie Markenschutz nicht nur für Deutschland beanspruchen wollten, sondern darüber hinaus in der Europäischen Union. • angestellter Rechtsanwalt • nur Avocat USt-lD Nr. Büro Ulm: Wir übersenden Ihnen den Entwurf einer Markenanmeldung beim Amt der                 DE 23 20 73 559 Europäischen Union für Geistiges Eigentum zu Ihrer Kenntnisnahme mit der Bitte um Durchsicht, Freigabe und Mitteilung von etwaigen Änderungs- und/oder Ergänzungswünschen (Anlage 1 ). Bankverbindungen Kanzleikonto: Sparkasse Ulm · IBAN: OE50 6305 0000 0002 1915 60 · BIC: SOLADES 1ULM
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Anhäusser, Unger 8: Bergien Rechtsanwälte Des weiterem erhalten Sie eine auf uns laufende Vollmacht, mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung. 1.      Markenrecherche Zunächst hat unsere Identitätsrecherche mit dem Begriff „VERSCHWÖR- HAUS" beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Amt der Europäi- schen Union für Geistiges Eigentum keine Treffer ergeben. II.      Waren- und Dienstleistungsverzeichnis Als Basis für die Entwicklung der Markenstrategie haben wir entsprechend einen Entwurf eines Waren- und Dienstleitungsverzeichnis vorbereitet. Kern Ihrer Tätigkeit sind Dienstleistungen der Klasse 41 im Bereich „Erzie- hung, Ausbildung; Unterhaltung und Kulturelle Aktivitäten". Bitte überprüfen Sie, ob die Klassen 41, 16, 25; 35 so Ihren Vorstellungen ent- sprechen und ob ggf. weitere Waren- und Dienstleitungsklassen angemeldet wer- den sollten. Sollte eine Klasse aus Ihrer Sicht nicht erforderlich sein, bitten wir um konkreten Hinweis, inwieweit wir das Waren und Dienstleistungsverzeichnis ein- schränken sollten. III.     Wortmarke oder Wort/Bildmarke Eine Wort-/Bildmarke schützt gleichzeitig zwei Komponenten: •    eine Zeichenfolge, Wortkombination oder eine Wort-/Zahlenkombination •    eine grafische Darstellung, teilweise auch farblich gestaltet Der Schutzumfang einer Wort-/Bildmarke erstreckt sich allein auf die konkre- te grafische Gestaltung. Das bedeutet, dass der Wortbestandteil nicht unab- hängig von den grafischen Elementen geschützt ist. Seite 2 von 5
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Anhäusser, Unger             a Bergien Rechtsanwälte Bei der Einführung eines neuen Corporate Designs könnte dies dazu führen, dass eine neue Wort- /Bildmarke angemeldet werden muss. Der Schutzumfang einer reinen Wortmarke geht im Gegensatz zur Wort- /Bildmarke deutlich weiter, weil unabhängig von einer grafischen Darstellung unterschiedliche Schreibweisen, Schriftarten, Schriftgrößen, groß- und klein- geschriebene Buchstaben, die Aussprache (Phonetik) und der Sinngehalt ge- schützt sind. Es macht für eine Verletzung einer Wortmarke also keinen Unterschied, ob ein Begriff im Gegensatz zur eingetragenen Marke anders geschrieben wird, so- lange er gleich ausgesprochen wird. Daher empfiehlt sich grundsätzlich immer die Anmeldung einer Wortmarke, wenn ein möglichst großer Schutzumfang angestrebt wird. FAZIT: Nachdem Ihr Logo sehr originell ist empfehlen wir Ihnen sowohl eine r:J VER SCHWÖR Wort-Bildmarke             HAUS                als    eine Wortmarke  "VER- SCHWÖRHAUS" schützen zu lassen. IV.     Gebühren Amtsgebühren UM Marke Die Grundgebühr für eine Klasse beträgt 850 EUR. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR. Die Gebühr ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR je Klasse. Fazit: Markenanmeldung für 4 Klassen : 1.200 EUR Seite 3 von 5
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Anhäusser, Unger              a   Bergien Rechtsanwälte Sollten Sie bestimmte Klassen gelöscht oder andere Klassen und/oder Wa- ren/Dienstleistungen aufgenommen haben wollen, so bitten wir um kurze Mit- teilung, da sich hiernach dann auch die Amtsgebühren entsprechend erhöhen oder verringern würden. Hinzu kommen unsere Gebühren in Höhe von 950,00 EUR netto. (Markenan- meldung bei der EU/PO, Übernahme der Zahlungsabwicklung, Korrespondenz mit der EU/PO, Weiterleitung der Markenurkunde, Fristerinnerung zur Verlängerung, Vertre- tungsübernahme bei der EU/PO} V.       Fast-Track-Verfahren: Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bietet die Mög- lichkeit, Anmeldungen rascher prüfen und veröffentlichen zu lassen, wenn die Markenanmelder die Voraussetzungen des Fast-Track-Verfahrens erfüllen. Es gibt zwei wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fast-Track- Anmeldung: •   Alle Begriffe im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen sind aus der Datenbank der bereits vom EUIPO akzeptierten Begriffe auszuwählen. Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erfüllt diese Voraussetzung. •   Sie müssen im Voraus die Eintragungsgebühren bezahlen. Die Prüfer können die Anmeldung erst dann prüfen, wenn die Zahlung abge- schlossen ist. Sofern die Zahlung umgehend nach der Anmeldung erfolgt ist und bei der Einreichung oder Prüfung der Anmeldung keine Mängel erkennbar sind, wird Ihre Anmeldung im Fast-Track-Verfahren weiter bearbeitet. Wir können Ihnen daher die Anmeldung im Fast Track Verfahren wie von Ihnen gewünscht in Aussicht stellen. Seite 4 von 5
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Anhäusser, Unger              a Bergien Rechtsanwälte Für das weitere Vorgehen bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen. Seite 5 von 5
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