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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

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4.DOK 2010_ MOFGED

Be

Von: 0

Gesendet: Dienstag, 1. Dezember 2015 15:39
An: III A 2 - BSB
Betreff: WG: Einladung AG Neustrukturierung FIU 4.12.15

1. Bitteimp. und reg. zu Z 2761/15/10004 und
2. Ausdruck zu mir.

 

 
 
 

Danke!
Von: (VII A 3)
Gesendet: Montag, 30. November 2015 12:10

An:

 
 

Betreff: Einladung AG Neustrukturierung FIU 4.12.15

a En cen

zur nächsten Sitzung unser AG Neustrukturierung FIU lade ich Sie noch einmal herzlich ein, und zwar am

Freitag den 4. Dezember 2015, 9.30-15.00h .

Zusatz für Für das Gespräch mit WEI, habe ich Donnerstag, den 3. Dezember 2015,
16.00h, (Büro ) vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium der Finanzen
Internationale Geldwäscheprävention, Zahlungsverkehı
Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin

Tel. 03

Reg VIIA3: WK 5023/15/10005:002 zSa
1

7. DK SOlSs AASOFe

2015/1091767

Eckwertethemenanmeldung

16. Dezember 2015

BME, Referate VIA3 und II A2

Maßnahme:

Die Ausgaben sind erforderlich

vgl. Tit. 812 02.
Im Jahr 2018 sind zudem Kosten vorzusehen. um die
Betriebsaufnahme sicherstellen zu können.

Haushaltsmittelmehr-/-minderbedarf bzw. Mehr- und Mindereinnahmen

Haushaltsjahr

° insb. gesetzliche Grundlage

- keine Möglichkeit der Kompensation

- auch Verschiebung von Maßnahmen innerhalb des Finanzplanzeitraumes
Die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit der Übernahme der FTU in den Geschäftsbereich des BMF,
vel. Tit. 812 02.
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I_- DOH 2OAS_ AAO FC A

2015/1091767

Eckwertethemenanmeldung

Dienststelle:

Die Mitarbeiter der FIU sind zu schulen, damit ein sicherer Umgang insb. mit der beschafften Software
sichergestellt werden kann.
Darüber hinaus sind Ausgaben für Schulungen des "IT-Servicepersonals” einzuplanen.

Haushaltsmittelmehr-/-minderbedarf bzw. Mehr- und Mindereinnahmen

Haushaltsjahr

*

® -insb. gesetzliche Grundlage

- keine Möglichkeit der Kompensation

- auch Verschiebung von Maßnahmen innerhalb des Finanzplanzeitraumes
Die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit der Übernahme der FIU in den Geschäftsbereich des BMF,
vgl. Tit. 812 02.
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IM ADS AH TCVOTES

2015/1091767

Eckwertethemenanmeldung

Dienststelle: 16. Dezember 2015

BMF, Referate VIA3 undIT A2

Es ist eine Software (fort-) zu entwickeln, die den automatisierten Abgleich der "FIU-Daten” mit Daten Dritter (z.
B. der Polizei) ermöglicht.

Haushaltsmittelmehr-/-minderbedarf bzw. Mehr- und Mindereinnahmen

Haushaltsjahr

Banana, 17° as or en 2 ende

® -insb. gesetzliche Grundlage
- keine Möglichkeit der Kompensation
- auch Verschiebung von Maßnahmen innerhalb des Finanzplanzeitraumes
Die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit der Übernahme der FIU in den Geschäftsbereich des BMF.,
vgl. Tit. 812 02.

Nach Artikel 32 Abs. 4 der 4. Gw-RL haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen. dass ihre zentralen Meldestellen
zeitnah unmittelbar oder mittelbar Zugang zu den Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsinformationen
erhalten, die sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Es ist Vorsorge dafür zu treffen, dass Datenabgleiche weitestgehend automatisiert erfolgen können.
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IO_DEK AO. MIOTOH

2015/1091767

Eckwertethemenanmeldung
Dienststelle:

BMF, Referate VIA3 und TA 2

Beschaffung von hierfür erforderlicher Betriebssoftware und Lizenzen u sowie
Beschaffung einer Software zur Erfassung. Analyse und statistischen Auswerung der bei der FIU eingehenden
Geldwäscheverdachtsmeldungen

Haushaltsmittelmehr-/-minderbedarf bzw. Mehr- und Mindereinnahmen

Haushaltsjahr

Haushaltsstelle Feat

- insb. gesetzliche Grundlage

- keine Möglichkeit der Kompensation

- auch Verschiebung von Maßnahmen innerhalb des Finanzplanzeitraumes
Die Beschaffungsmaßnahme steht im Zusammenhang mit der Verlagerung der Zentralstelle für
Geldwäscheverdachtsmeldungen (FIU) vom BKA in den Geschäftsbereich des BMF.
Zu den Kernmaufgaben der FIU gehört die Sammlung und Auswertung / Analyse der von den Verpflichteten
übermittelten Geldwäscheverdachtsmeldungen ($ 11 GwG). Bei zu erwartenden 30.000 Meldungen im Jahr sind
ausreichende Ressourcen zur Verarbeitung des Meldeaufkommens erforderlich. Zudem sind mit Blick auf die
übermittelten personenbezogenen Daten angemessene Sicherheitsstandards sicherzustellen.
Es handelt sich um eine neue Aufgabe im Zuständigkeitsbereich der GZD. Möglichkeiten der Kompensation
bestehen nicht. Eine Verschiebung der Beschaffungsmaßnahme innerhalb des Finanzplanzeitraumes kann nicht in
Betracht kommen, da die Maßnahme spätestens im Jahr 2018 umzusetzen ist.
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