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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)“
4.DOK 2010_ MOFGED Be Von: 0 Gesendet: Dienstag, 1. Dezember 2015 15:39 An: III A 2 - BSB Betreff: WG: Einladung AG Neustrukturierung FIU 4.12.15 1. Bitteimp. und reg. zu Z 2761/15/10004 und 2. Ausdruck zu mir. Danke! Von: (VII A 3) Gesendet: Montag, 30. November 2015 12:10 An: Betreff: Einladung AG Neustrukturierung FIU 4.12.15 a En cen zur nächsten Sitzung unser AG Neustrukturierung FIU lade ich Sie noch einmal herzlich ein, und zwar am Freitag den 4. Dezember 2015, 9.30-15.00h . Zusatz für Für das Gespräch mit WEI, habe ich Donnerstag, den 3. Dezember 2015, 16.00h, (Büro ) vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium der Finanzen Internationale Geldwäscheprävention, Zahlungsverkehı Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin Tel. 03 Reg VIIA3: WK 5023/15/10005:002 zSa
7. DK SOlSs AASOFe 2015/1091767 Eckwertethemenanmeldung 16. Dezember 2015 BME, Referate VIA3 und II A2 Maßnahme: Die Ausgaben sind erforderlich vgl. Tit. 812 02. Im Jahr 2018 sind zudem Kosten vorzusehen. um die Betriebsaufnahme sicherstellen zu können. Haushaltsmittelmehr-/-minderbedarf bzw. Mehr- und Mindereinnahmen Haushaltsjahr ° insb. gesetzliche Grundlage - keine Möglichkeit der Kompensation - auch Verschiebung von Maßnahmen innerhalb des Finanzplanzeitraumes Die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit der Übernahme der FTU in den Geschäftsbereich des BMF, vel. Tit. 812 02.
I_- DOH 2OAS_ AAO FC A 2015/1091767 Eckwertethemenanmeldung Dienststelle: Die Mitarbeiter der FIU sind zu schulen, damit ein sicherer Umgang insb. mit der beschafften Software sichergestellt werden kann. Darüber hinaus sind Ausgaben für Schulungen des "IT-Servicepersonals” einzuplanen. Haushaltsmittelmehr-/-minderbedarf bzw. Mehr- und Mindereinnahmen Haushaltsjahr * ® -insb. gesetzliche Grundlage - keine Möglichkeit der Kompensation - auch Verschiebung von Maßnahmen innerhalb des Finanzplanzeitraumes Die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit der Übernahme der FIU in den Geschäftsbereich des BMF, vgl. Tit. 812 02.
IM ADS AH TCVOTES 2015/1091767 Eckwertethemenanmeldung Dienststelle: 16. Dezember 2015 BMF, Referate VIA3 undIT A2 Es ist eine Software (fort-) zu entwickeln, die den automatisierten Abgleich der "FIU-Daten” mit Daten Dritter (z. B. der Polizei) ermöglicht. Haushaltsmittelmehr-/-minderbedarf bzw. Mehr- und Mindereinnahmen Haushaltsjahr Banana, 17° as or en 2 ende ® -insb. gesetzliche Grundlage - keine Möglichkeit der Kompensation - auch Verschiebung von Maßnahmen innerhalb des Finanzplanzeitraumes Die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit der Übernahme der FIU in den Geschäftsbereich des BMF., vgl. Tit. 812 02. Nach Artikel 32 Abs. 4 der 4. Gw-RL haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen. dass ihre zentralen Meldestellen zeitnah unmittelbar oder mittelbar Zugang zu den Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsinformationen erhalten, die sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Es ist Vorsorge dafür zu treffen, dass Datenabgleiche weitestgehend automatisiert erfolgen können.
IO_DEK AO. MIOTOH 2015/1091767 Eckwertethemenanmeldung Dienststelle: BMF, Referate VIA3 und TA 2 Beschaffung von hierfür erforderlicher Betriebssoftware und Lizenzen u sowie Beschaffung einer Software zur Erfassung. Analyse und statistischen Auswerung der bei der FIU eingehenden Geldwäscheverdachtsmeldungen Haushaltsmittelmehr-/-minderbedarf bzw. Mehr- und Mindereinnahmen Haushaltsjahr Haushaltsstelle Feat - insb. gesetzliche Grundlage - keine Möglichkeit der Kompensation - auch Verschiebung von Maßnahmen innerhalb des Finanzplanzeitraumes Die Beschaffungsmaßnahme steht im Zusammenhang mit der Verlagerung der Zentralstelle für Geldwäscheverdachtsmeldungen (FIU) vom BKA in den Geschäftsbereich des BMF. Zu den Kernmaufgaben der FIU gehört die Sammlung und Auswertung / Analyse der von den Verpflichteten übermittelten Geldwäscheverdachtsmeldungen ($ 11 GwG). Bei zu erwartenden 30.000 Meldungen im Jahr sind ausreichende Ressourcen zur Verarbeitung des Meldeaufkommens erforderlich. Zudem sind mit Blick auf die übermittelten personenbezogenen Daten angemessene Sicherheitsstandards sicherzustellen. Es handelt sich um eine neue Aufgabe im Zuständigkeitsbereich der GZD. Möglichkeiten der Kompensation bestehen nicht. Eine Verschiebung der Beschaffungsmaßnahme innerhalb des Finanzplanzeitraumes kann nicht in Betracht kommen, da die Maßnahme spätestens im Jahr 2018 umzusetzen ist.