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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsfreiheitsanfrage zur MONITOR-Pressemeldung

/ 10
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W E: ' Dr. Jürgen Großmann

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Vorsitzender des Vorstandes
Chief Executive Officer

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Herrn

Ronald Pofalla

Chef des Bundeskanzleramts
Willy-Brandt-Str. 1

 

10577 Berlin E |
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Essen, 28. Oktober 2009 R Kur
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Sehr geehrter Herr Pofalla,
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herzlichen Glückwunsch zur Ernennung zum Kanzleramtsminister. Die vor 3
Ihnen liegende Legislaturperiode wird nicht einfach: Die Wirtschafts- und
Haushaltskrise wird weiterhin ein bestimmendes Thema bleiben. In der
neuen Regierung haben Sie aber jetzt die Chance, mit frischem Wind die
Richtung zu ändern. Als Segler weiß ich, wovon ich spreche.
Themen gibt es viele. Wie vielfältig z. B. die Hemmnisse sind, die
Investitionen verhindern oder Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit
behindern, haben wir in einem Katalog zusammengestellt (Anlage). Die
Themen sind zwar RWE-bezogen, die meisten gelten jedoch auch für viele
andere Unternehmen. Der Katalog enthält Vorschläge für Bürokratieabbau,
aber nicht nur: Auch mit Veränderungen oder der Neufassung von
Regelungen lassen sich zum Teil erstaunliche investitionsfördernde
Ergebnisse erzielen. Vor allem aber: Nahezu alle Beispiele haben den
Charme, für den Staat haushaltsneutral zu sein.
Für Rückfragen, z. B. zu den monetären Auswirkungen der hinderlichen
Regelungen auf unsere Geschäftstätigkeit, stehe ich jederzeit zur
Verfügung. Den Katalog habe ich auch an Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel
geschickt.
RWE Aktiengesellschaft
Opernplatz 1

45128 Essen
422-630801-En-044/25/2009 T +49 20112-15010

Hauptregistratur Bundeskanzleramt F +49 20112-15013
Vo RWE G G EH E N E juergen.grossmann @rwe.cor

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1

Mit dem neuen Koalitionspartner lassen sich einige Manöver einfacher
fahren, als in der Großen Koalition — zumindest in der Energiepolitik wird
sich einiger Widerstand legen. Und das ist auch richtig so, denn gerade
beim Thema Kernenergie war es überfällig, dass wir zu einer Debatte
zurückkehren, die von Sachlichkeit geprägt ist.

Zweimal haben wir schon Anlauf genommen, uns in meinem Jagdhaus in
Winnekendonk zu treffen. Gerne erneuere ich meine Einladung und hoffe Anfon; url rE

sehr, dass dieses Mal keinem von uns etwas dazwischen kommt. jelız, f u Ref
Schließlich sind aller guten Dinge drei. Wenn Sie einverstanden sind, wird en
mein Büro wegen eines Termins auf Sie zugehen. ae
Für Ihr neues Amt wünsche ich Ihnen Erfolg, Ausdauer und Glück. T 13 01-70
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Beste Grüße co A

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Kostet nichts - hilft viel:
Freiheit für Investitionen

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VORWEG GEHEN

Inhaltsverzeichnis

Bundesebene

 
   
   
   
         

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

     

 

"Fehlende Montageflächen gefährden Ausbau von Offshore-Windparks Erneuerbare Energien 5
RWE muss nach EEG Persönlichkeitsrechte verletzen Netze Strom / Gas 6
! Schutz der Verteilnetze vor Terrorangriffen Netze Strom / Gas 7
Wettbewerbsnachteile für deutsche Pumpspeicherkraftwerke Netze Strom / Gas 8
ı Behinderung des Wettbewerbs beim Wechsel des Gaslieferanten Netze Strom / Gas 9
Netzanschlüsse von Gaskraftwerken sicherstellen Netze Strom / Gas 10
8 29 aus Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung streichen Netze Strom / Gas 11

   
  
  
  
   
  
   
   
 
   
   
    
  

“ Deutsche Regelzonen im Stromübertragungsnetz zusammenfassen Netze Strom / Gas
Netze Strom / Gas
Netze Strom / Gas

ı Datenschutzrisiko beim Einbau „Intelligenter Zähler“ Netze Strom / Gas 15

    
 

04 Höchstpreise für Gas-Regelenergie abschaffen

  

5 German Gas Port in Wilhelmshaven an Netz anschließen

Keine Jahresabschlüsse nach EnWG für Tochtergesellschaften Netze Strom / Gas 16
| Geschäftsprozesse und Datenformate für Strom und Gas vereinheitlichen Netze Strom / Gas 17

i Rückwirkende Lieferantenwechsel bei Ein- und Auszügen abschaffen Netze Strom / Gas

     
   

Gleichbehandlung führt zu höheren Grundversorgertarifen Netze Strom / Gas
ur A ® A . 2
1ası Bilanzierungszeiträume von Strom und Gas anpassen Netze Strom / Gas 20
Bang

147; Anzahl der Marktgebiete im deutschen Gasnetz weiter reduzieren Netze Strom / Gas 21
Zulassungskriterien von Bohranlagen vereinheitlichen Sonstige 22
Zulassung von Stromzählern vereinheitlichen Sonstige 23

5 Deutliche Vereinfachung der Abrechnung der Konzessionsabgabe Sonstige 24

Verschärfte Finanzmarktregulierung maßvoll auf Energiehandel übertragen Sonstige 25

Baurecht
10 Bundesweiten Masterplan für Netzanschlüsse von Offshore-Windfeldern einführen Erneuerbare Energien 27

 

‘:: Bundesweiten Masterplan zur Festlegung geeigneter Flächen für Onshore- Erneuerbare Energien 28
Windkraftanlagen einführen

  
    
 
 

    
   
   

“ Regelungen zur Schallimmission bei Onshore-Windkraftanlagen vereinheitlichen Erneuerbare Energien

| Verlängerungsverfahren für Wasserkraftanlagen vereinfachen Erneuerbare Energien

i Berichtswesen für zertifizierte Wasserwerke erleichtern

 

Erneuerbare Energien

       
   
  
 
  
  
 
 

   

EEG-Pflicht für Strom aus Kundenkraftwerken aufheben Erneuerbare Energien 32

Erhöhter Verwaltungsaufwand durch zunehmende Zahl regenerativer Anlagen Erneuerbare Energien 33

 

Katalog der EEG-geförderten Anlagen vereinfachen Erneuerbare Energien 34

 

Erneuerbare Energien 35
Erneuerbare Energien 36
37

38
‚ Vogelschutzmaßnahmen an Freileitungsnetzen zielgerichtet einsetzen Umwelt- / Naturschutz 39

Erneuerbare Energien

     
  

Sonstige

 

 

RWE Energiepolitik Seite 2
4

VORWES GEHEN

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |

58 ‚ Baukosten von Energienetzen senken Baurecht 40
Baurecht 41
; Genehmigungen beim Leitungsbau vereinheitlichen Baurecht 42

    
  
 

   
  

 

' Bürokratiekosten beim Bau von Stromleitungen senken

| Vereinheitlichung der Bestimmungen für den Leitungsbau an Straßen Baurecht 43

    
   
 
   
 

Baurecht
Baurecht

  
 

46
Finanzen / Steuern 47
48
49

Finanzen / Steuern

 
  
 
   
   
  
  
  
  
 

Finanzen / Steuern

   

Finanzen / Steuern

 

Finanzen / Steuern 50

Vorsteuerabzug vereinfachen Finanzen / Steuern Si
Steuern auf konzerninterne Umstrukturierungen beseitigen Finanzen / Steuern 52
Bagatellgrenze bei Lohnsteuer für ausländische Einkommen einführen Finanzen / Steuern 53
Konzerninterne Umstrukturierung von Grunderwerbssteuer befreien Finanzen / Steuern 54

  

 

 

Finanzen / Steuern 55
Finanzen / Steuern 56
Einheitliches Verfahren für elektronische Datenübertragung (von Rechnungen) Netze Strom / Gas 57
einführen
‚E)
I Anwerbung von Experten aus dem Ausland entbürokratisieren Arbeitsrecht 58
2 21 Wochenend- und Feiertagsarbeit bei Energiehandelsunternehmen zulassen Arbeitsrecht 59
8 Umfang der statistischen Berichtspflichten für die EU-Intrahandelsstatistik reduzieren Sonstige 60
2 Übernahme von Energierechnungen von Hartz IV Empfängern durch die Sonstige 61

 

Bundesagentur für Arbeit

 

RWE Energiepolitik Seite 3
5

VORWEG GEHEN

Ei Er

Gebührensätze für Aufgrabungen vereinheitlichen Baurecht 62

 
  
 
  
 
 

        

Atomgesetz und Bauordnung in Hessen zusammenführen Kernenergie 63
Erdverkabelung in Niedersachsen bremst EnLAG aus Netze Strom / Gas 64
kr} ee DEr Berge RED er il EEE ren re ee Se ee ee
Gebührenklarheit für Sonderabfälle Sonstige 65
BE en an neun even Tessa 13 2 BEE a en en Da nn u N Dre nen Era le eg

Sachverständige bundesweit zulassen

  

Sonstige

 
     

 

Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur vereinheitlichen Umwelt- / Naturschutz 67

© Wirtschaftliche Interessen bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten berücksichtigen 68

Umwelt- / Naturschutz

 

RWE Energiepolitik Seite 4
6

N

 

 
   

Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN

Erneuerbare Fehlende Montageflächen gefährden Ausbau von Offshore-Windparks
Energie

   

RWE Innogy plant, in Bremerhaven einen Montageplatz zu errichten, auf dem die Offshore-
Windkraftanlagen soweit wie möglich vormontiert und direkt auf das Montageschiff verladen werden können.
Jetzt hat das Land Bremen allerdings angekündigt, dass es bei der Entwicklung dieser Montagefläche zu
genehmigungsrechtlichen Verzögerungen von zwei Jahren kommen kann (Stand September 2009). Diese
Verzögerung kann sich direkt auf die Realisierung der Offshore-Windfelder der RWE Innogy auswirken.
Außerdem führen die Suche nach geeigneten alternativen Standorten sowie der Transport der Gewerke der
Offshore-Windkraftanlagen von Bremerhaven zu einem möglichen Alternativstandort zu erheblichen
Mehrkosten. Die finanziellen Auswirkungen können bis in den dreistelligen Millionenbereich gehen.

 

 

Mit Unterstützung der Bundesregierung sollten die Bundesländer Schleswig-Holstein, Bremen,
Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern einen übergreifenden Plan für die Errichtung von
Montageflächen von Offshore-Windkraftanlagen festlegen und diesen im Rahmen eines erweiterten
Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes insbesondere in Bezug auf das Raumordnungs- und
Bauplanungsrecht entwickeln. ;

Damit könnten die klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung für Offshore-Windparks
sichergestellt und die wirtschaftliche Entwicklung der Küstenländer unterstützt werden.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi),

 

Infrastrukturbeschleunigungsgesetz insbesondere in Bezug auf Raumordnungs- und Bauplanungsrecht |

RWE Energiepolitik Seite 5
7

N

Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN

Netze Strom / Gas RWE muss nach EEG Persönlichkeitsrechte verletzen

   

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet Verteilnetzbetreiber, die Daten von Strom-Einspeisern
(Betreiber von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung) mit Namen und vollständiger Adresse im
Internet zu veröffentlichen (Ist: 12.000 Strom-Einspeiser).

Dadurch muss RWE auch gegen den Willen der Stromeinspeiser persönliche Daten veröffentlichen. Das
kann nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes problematisch sein. Es sind Klagen und
erhebliche Imageschäden wie bei der Telekom-Affäre zu erwarten.

 

 

Strom-Einspeiser sollen nach bestimmten, vorher festgelegten Kriterien (nach Sparten, Anzahl, Zuwachs
etc.) anonymisiert veröffentlicht werden. Die Daten werden gemäß Datenschutzbestimmungen nach
Zustimmung und bei berechtigtem Interesse weitergegeben.

 

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi),
Bundesnetzagentur (BNetzA),
Landesdatenschutz-beauftragte

 

88 45-49 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) i.V.m. $ 52 EEG
Datenschutzgesetze

 

 

RWE Energiepolitik Seite 6
8

Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN

Netze Strom / Gas Schutz der Verteilnetze vor Terrorangriffen

   

Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, Netzpläne (Leitungen, Netzknoten, Transformatoren) mit Geodaten im
Internet zu veröffentlichen.

Diese Informationen könnten zur gezielten Sabotage oder zu Terrorangriffen genutzt werden.

Bei einem solchen Ereignis droht ein großflächiger Stromausfall mit Imageschaden für RWE.

 

 
   

Umsetzung der Regelung in der Form, dass der Detaillierungsgrad der Veröffentlichung keine
Sicherheitsrisiken birgt.

‘ BERIEEBEIeenen

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi),
Bundesnetzagentur (BNetzA),
Bundesministerium des Innern (BMI)

 

Tene Negeliungen

Kraftwerksanschlussverordnung (KraftNAV) & 3 Abs. 1 (3)

 

 

RWE Energiepolitik Seite 7
9

Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN

Netze Strom / Gas Wettbewerbsnachteile für deutsche Pumpspeicherkraftwerke

   

Pumpspeicherkraftwerke unterstützen einen geregelten Netzbetrieb, indem sie in Zeiten mit
Stromüberangebot (Schwachlast, hohe Windeinspeisung) Strom aus dem Stromnetz entnehmen, speichern
und in Spitzenlastzeiten zum Ausgleich wieder einspeisen. Solche, schnell verfügbare, Regelenergie wird
mit zunehmender Bedeutung von stark schwankender Windenergie immer wichtiger. Seit 2008 müssen
Pumpspeicherkraftwerke für den entnommenen Pumpstrom ein Netznutzungsentgelt zahlen. Für den Strom
aus einem Pumpspeicherkraftwerk wird somit zweimal Netznutzung gezahlt: einmal durch den Erzeuger und
einmal durch den Letztverbraucher. Der weitere Ausbau der Pumpspeicherkapazitäten (künftig auch
Luftdruckspeicher etc.) wird dadurch gehemmt. In Nachbarländern wie z.B. der Schweiz und Österreich
müssen Pumpspeicherkraftwerke kein Netzentgelt zahlen, was die Regelenergie in diesen Ländern
vergünstigt.

 

 

Befreiung aller Pumpspeicherkraftwerke von der Netznutzungsentgeltpflicht.

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi),
Bundesnetzagentur (BNetzA)

817 ff. Stromnetzentgeltverordnung

 

RWE Energiepolitik Seite 8
10