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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Kommunikation zu Fragen zu Kohlegutachten

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Bundesministerium für Wirtschaft und• 11019 Berlin Energie                                          TEL.-ZENTRALE+49 30 18615    0 Herr Arne Semsrott                                                                      FAX +49 30 18615    7010 INTERNET www.bmw  i.de Ausschließlich per E-Mail:                                                   ███████████████ █████████████████████████                                                               TEL ██████████ FAX ████████████ E-MAIL ████▌   █████████████ AZ IIIB6@bmwi.bund.de 32200/007#014 @bmwi.bund.de DATUM  Berlin,21.Mai 2021 BETREFF Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) HIER Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) BEZUG Ihr Antrag vom 16. Dezember 2020 [#206636] Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Antrag vom 16. Dezember 2020 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über sämtliche interne Kommunikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Beantwortung der schriftlichen Frage von MdB Oliver Krischer vom 20. April 2020. Die betreffende Frage von MdB Oliver Krischer an die Bundesregierung lautete: „Welche Gutachten hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung eingeholt (bitte mit Titel, Autor und Datum der Gutachten auflisten), und zu welchen Erkenntnissen sind diese in Bezug auf den Abschaltfahrplan für Kohlekraftwerke und den noch benötigten Restkohlemengen in den Tagebauen gekommen?“ HAUSANSCHRIFTScharnhorststraße-37  34 10115 Berlin VERKEHRSANBINDUNG  U6       Naturkundemuseum S-Bahn Berlin Hauptbahnhof Tram Invalidenpark Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMWi können Si Datenschutzerklärung auf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen.
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Seite 2 von 5 Ferner begehren Sie sämtliche interne Kommunikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Beantwortung der IFG-Anfrage von MdB Oliver Krischer in derselben Sache. Mit Mitteilung vom 7. Januar 2021 haben Sie sich mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden erklärt. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Die beantragten amtlichen Informationen werden Ihnen in dem aus der Begründung ersichtlichen Umfang erteilt. 2. Es wird eine Gebühr in Höhe von EUR 45 festgesetzt. Begründung: 1. Gemäß § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Sie einen Anspruch auf die begehrten Informationen, soweit es sich um amtliche Informationen handelt. Amtliche Informationen sind nach § 2 Abs. 1 IFG jedem amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu. Dokumente und Aufzeichnungen, die nach den Grundsätzen einer vollständigen und ordnungsgemäßen Aktenführung in der Behördenakte veraktet wurden, sind amtliche Informationen. Ein Austausch zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der nach den Grundsätzen einer vollständigen und ordnungsgemäßen Aktenführung nicht in die behördliche Akte des betreffenden Vorgangs Eingang finden muss, ist nicht als amtliche Information im Sinne des § 2 Abs. 1 IFG zu bewerten. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze, sind diesem Bescheid folgende amtlichen Informationen beigefügt: Anlage     1   zu  diesem     Bescheid   enthält   die   interne  Kommunikation    des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Beantwortung der IFG-Anfrage von MdB Oliver Krischer vom 26. April 2020. Nicht beigefügt ist die Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bescheidempfänger Herrn Krischer bzw.
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Seite 3 von 5 den Mitarbeitern von dessen Abgeordnetenbüro, weil diese keine interne Kommunikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist. Anlage     2   zu   diesem     Bescheid      enthält  die  interne   Kommunikation     des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Beantwortung der schriftlichen Frage von MdB Oliver Krischer in Bezug auf Gutachten vom 20. April 2020. Nicht beigefügt ist die Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den übrigen Ressorts zur Abstimmung der finalen Antwort der Bundesregierung, weil diese Kommunikation keine interne Kommunikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Sinne des Antraggegenstandes ist. Die Zurverfügungstellung der Informationen erfolgt – entsprechend Ihrem Einverständnis vom 7. Januar 2021 – unter Unkenntlichmachung personenbezogener Daten. Anlage 3 zu diesem Bescheid enthält – über den Gegenstand Ihres Antrages hinausgehend – interne Kommunikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Beantwortung der mündlichen Frage des MdB Oliver Krischer vom 6. März 2020. Diese Informationen werden herausgegeben, weil die mündliche Frage des MdB Oliver Krischer vom 6. März 2020 inhaltlich im Zusammenhang mit der schriftlichen Frage von Herrn    Krischer   vom    20.     April   2020   steht.  Die   Herausgabe      soll Ihrem Informationsbegehren dienen und Transparenz schaffen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Gutachtens der B E T Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH / EY zur Ermittlung von Folgekosten des Braunkohletagebaus. Dieses Gutachten, welches von der Abteilung IV des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beauftragt wurde, wurde aufgrund eines Büroversehens nicht bei der Beantwortung der mündlichen Frage des MdB Oliver Krischer vom 6. März 2020 genannt. Bei der ministeriumsinternen Abfrage nach einschlägigen Gutachten wurde die Abteilung IV versehentlich nicht beteiligt, wie sich aus der Adressatenleiste der E-Mail vom 6. März 2020 in Anlage 3 ergibt. Weil die Herausgabe der amtlichen Informationen in Anlage 3 über den Gegenstand Ihres Antrages hinausgeht, erfolgt die Herausgabe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
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Seite 4 von 5 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG und §§ 1, 2 i.V.m. Teil A Nr. 2.2 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Insgesamt hat die Bearbeitung Ihres Antrags einen Verwaltungsaufwand in Höhe von EUR 420,00 verursacht. Dies ergibt sich aus einem Zeitaufwand von 7 Stunden für Mitarbeiter    des  höheren     Dienstes  unter  Zugrundelegung  von    pauschalierten Stundensätzen pro Arbeitsstunde von EUR 60,00 für Mitarbeiter des höheren Dienstes. Unter    Berücksichtigung     dieses  Verwaltungsaufwands   und  sämtlicher   weiterer gesetzlicher Kriterien für die Gebührenbemessung war innerhalb des Gebührenrahmens von EUR 30 bis EUR 500 gem. § 10 IFG und Teil A Nr. 2.2 IFGGebV die Gebühr i. H. v. EUR 45 festzusetzen. Zur Bearbeitung Ihres Antrages haben mehrere Referenten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ihre Dokumente nach interner Kommunikation zu den in Ihrem Antrag beschriebenen Themen durchsucht. Die so gesammelten amtlichen Informationen mussten gesichtet und die darin enthaltenen persönlichen Informationen geschwärzt werden. Die Höhe der Gebühr steht in einem angemessenen Verhältnis zur übermittelten Information. Die lange Verfahrensdauer wirkte sich bei der Festsetzung der Gebühr gebührenverringernd aus. Im Übrigen sind Anhaltspunkte dafür, dass der Informationszugang durch die Gebührenhöhe nicht wirksam in Anspruch genommen werden kann, nicht ersichtlich. Insbesondere berücksichtigt die Gebührenentscheidung auch die Bedeutung der konkreten Amtshandlung für die demokratische Willensbildung und die Kontrolle der Verwaltung. Schließlich wurde der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gebührenschuldner berücksichtigt. Ich bitte, die Gebühr in Höhe von EUR 45 bis zum 24. Juni 2021 auf das folgende Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Bundeskasse Halle Geldinstitut: Deutsche Bundesbank (Filiale Leipzig) IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40 BIC: MARKDEF1860
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Seite5von 5 Verwendungszweck: 1180 0437 7399 und BEW03002059. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ██
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ANLAGE 1 , IIIB6 Von:                                                       , Dr., ZR Gesendet:                                  Dienstag, 28. April 2020 11:05 An:                                        BUERO-III Cc:                                        BUERO-IIIB6;                   , IC1; BUERO-ZR;                 ., IIB6 Betreff:                                   WG: IFG Antrag Kohlegutachten Anlagen:                                   Antwort Gutachten BMWi.pdf ZR-15306/032#019 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ich stehe Ihnen bei ZR als Ansprechpartner für die Bearbeitung des untenstehenden IFG/UIG-Antrags zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsfrist einen Monat beträgt und für das IFG/UIG -Verfahren eine gesonderte Akte zu führen ist. Für eine etwaige Kostenberechnung ist eine Übersicht über die für die Bearbeitung aufgewendeten Stunden zu führen. Bitte stimmen Sie die Korrespondenz mit dem Antragssteller mit mir bzw. ZR vorher ab. Weitere Hinweise zum Verfahren, zu Rechtsgrundlagen sowie Muster von der Eingangsbestätigung bis zum Bescheid finden Sie im Intranet/Zentrale Dienste/Informationsfreiheit unter nachstehendem Link http://intranet.bmwi.ivbb.bund.de/DE/Zentrale_Dienste/Informationsfreiheit/informationsfreiheit_node.html Bei weiteren Fragen und insbesondere zur Abstimmung des weiteren Vorgehens können wir gerne auch telefonieren. Viele Grüße ZR Tel: Von: BUERO-ST-F Gesendet: Montag, 27. April 2020 09:57 An: BUERO-III Cc: BUERO-ZR;                         ., ST-F Betreff: WG: IFG Antrag Kohlegutachten Von:                       @bundestag.de [mailto:                      @bundestag.de] Gesendet: Sonntag, 26. April 2020 09:57 An: BUERO-ST-F Cc:                      ; Betreff: IFG Antrag Kohlegutachten Sehr geehrter Herr Feicht, hiermit beantrage ich nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zu folgenden Unterlagen/Informationen: 1
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  Alle Zwischen- und Endberichte der Gutachten, die in der Antwort zu meiner schriftlichen Frage (Nr. 121 im April) aufgelistet sind (siehe Anhang) Zwecks Aufwandsreduzierung erkläre ich mich im Voraus vorbehaltlich einverstanden mit der pauschalen Schwärzung personenbezogener Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Die beantragten Informationen möchte ich vorzugsweise digital erhalten, hilfsweise in Form von Kopien. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen, 2
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FR    Bundesministerium EIS für Wirtschaft und Energie Andreas Feicht Staatssekretär HAUSANSCHRIFT   Schamhorststraße 34-37, 10115 Berlin POSTANSCHRIFT   11019 Berlin TEL FAX E-MAIL pArum   Berlin, 20.Aprit 2020 Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat April 2020 Frage Nr. 121 Sehr geehrter Herr Abgeordneter, seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt: Frage: Welche Gutachten hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erar- beitung des Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung                  eingeholt         (bitte mit Titel, Autor              und      Datum        der Gutachten auflisten), und zu welchen Erkenntnissen sind diese in Bezug auf den Ab- schaltfahrplan für Kohlekraftwerke und den noch benötigten Restkohlemengen in den Tagebauen gekommen? Antwort: Es wird auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas                                                     Bareiß zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten                                                    :      der Fragestunde am 11. März 2020 verwiesen (siehe Plenarprotokoll 19/151, Seite 18909 f.), in der bereits alle Gutachten genannt wurden, die im weiteren Zusammenhang                                              mit dem Kohleaus- stieg (und nicht ausschließlich für die Erarbeitung des Gesetzes) beauftragt wurden. Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMWi können Sie der Datenschutzerklärung auf www.brmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen,
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Seite 2 von 3  Folgende Expertisen wurden spezifisch für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung im Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie beauftragt: Titel                                     Autor                          Inhalt                               Datum Umsetzung der Emp-                       Fachlos 1: EY, BET |           Betriebswirtschaftliche,             Noch nicht fehlungen der Kommis- | Fachlos 2: r2b, Öko- | operative und technische                                  | abgeschlos- sion, ‚Wachstum,                         Institut                       Bewertung des Kraftwerk- | sen Strukturwandel und                                                      sparks Beschäftigung“ zur Re- duzierung der Kohle- verstromung Rechtsgutachten zu                       Pieroth, Hartmann              Verfassungsrechtliche                Noch nicht einer Maßnahme zur                                                      Begutachtung einer Maß- | abgeschlos- Reduzierung und Be-                                                     nahme zur Reduzierung               sen endigung der Kohle-                                                     der Kohleverstromung in verstromung in                                                          Deutschland Deutschland Gutachterliche Stellun- | GSK Stockmann                                 Rechtliche Prüfung der               14.11.2019 gen zur Kompetenz                                                       Verhandlungs- und Ver- zum Abschluss von                                                       tragsschlusskompetenz Verträgen zum Aus-                                                      zum Abschluss eines öf- stieg aus der Braun-                                                    fentlichen öffentlichen- kohleverstromung                                                        rechtlichen Vertrags zur Reduzierung und Beendi- gung der Braunkohlever- stromung. Evaluierung der Kraft-              | Prognos AG (in Zu- | Entwicklung der KWK in                            Noch nicht Wärme-Kopplung                            sammenarbeit mit               Deutschland evaluieren,             abgeschlos- —- Analyse zur Entwick- | der Fraunhofer                                um das BMWi bei der Ein- | sen lung der Kraft-Wärme-                    IFAM, Öko-Institut             haltung der Evaluierungs- Kopplung in einem                        e.V., BHKW-Consult             vorschriften des $ 34 Abs. Energiesystem                            und der Stiftung               2 KWKG       und der Europäi- mit hohem Anteil er-                     Umweltenergier-                schen Kommission zu un- neuerbarer Energien                      echt)                          terstützen, einschließlich möglicher gesetzlicher Anpassungen Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere mformationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMWi können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen.
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Seiteövons Die Gutachten haben der Bundesregierung                                 unter anderem geholfen, die rechtliche und wirtschaftliche Verhandlungsposition der Betreiber besser zu verstehen und zu beurteilen. Diese Informationen hat die Bundesregierung bei der Festlegung des Ab- schaltfahrplans für Kohlekraftwerke berücksichtigt. Die benötigten Restkohlemengen sind eine Resultante dieses Abschaltfahrplans. Mit freundlichen Grüßen kr Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMWi können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen.
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