ifg-abschlepp-information.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Regelungslage zu Umsetzungen

/ 1
PDF herunterladen
u

au

Polizeiliche Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit im Straßenverkehr —
Einschreitkonkretisierung zu den Regelfällen des Umsetzens

GA PPr Stab Nr. 15/2014 über das Umsetzen von Fahrzeugen

Die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs ist eine polizeiliche
Kernaufgabe, der in der Metropolregion Berlin eine weiter zunehmende Bedeutung
zukommt. Moderne, neuartige und vor allem umweltgerechte Mobilität ist Grundlage
vieler Diskussionen und politischer Entscheidungen.

Mit dem Mobilitätsgesetz setzt Berlin ein Zeichen für die sogenannte Verkehrswende
hin zu einem neuen Verständnis von Mobilität; ein Aspekt dabei ist eine veränderte
Aufteilung des Verkehrsraumes. Ein wesentlicher Ausdruck des politischen Willens ist
die Förderung des Radverkehrs in Berlin.

Die Polizei Berlin ist den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet und hat dies durch ihre
Befugnisse im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen. ich weise daher auf die
Regelfälle des Umsetzens hin, die in Anlage 1 der o.g. GA aufgelistet sind, hier
insbesondere auf die Fälle, die die Sicherheit des Radverkehrs steigern können.
Hinsichtich des Individualverkehrs sind die uniformierten und zur
Verkehrsüberwachung berechtigten Streifen aufgefordert, unter Berücksichtigung der
konkreten Einsatz- oder Auftragslage, konsequent, insbesondere gegen das
verkehrswidrige Halten und Parken auf Radverkehrsanlagen, Busspuren, Lieferzonen
und an Kreuzungen/Einmündungen in den 5m-Bereichen vor und hinter den
Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einzuschreiten und Umsetzungen zu
veranlassen.

Unter Berücksichtigung der besonderen Interessen des Wirtschaftsverkehrs kann im
Rahmen der sogenannten Berliner Linie bei Parkverstößen durch den gewerblichen
Lieferverkehr in zweiter Reihe von polizeilichen Maßnahmen abgesehen werden.

Diese Aktualisierungen werden bei Neufassung der GA berücksichtigt. Bis dahin ist
die FN in geeigneter Form als Anlage zur aktuellen Fassung zu nehmen. Die im
IntraPol eingestellte Version wird entsprechend angepasst.

Es wird gebeten, die mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betrauten Dienstkräfte über
die Inhalte dieser FN zu informieren.

en

Berlin Polizeipraesidium PPr St Il 4- 05325/20, EREEEE 0.07.2019
1