ifg-abschlepp-information.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Regelungslage zu Umsetzungen“
u au Polizeiliche Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit im Straßenverkehr — Einschreitkonkretisierung zu den Regelfällen des Umsetzens GA PPr Stab Nr. 15/2014 über das Umsetzen von Fahrzeugen Die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs ist eine polizeiliche Kernaufgabe, der in der Metropolregion Berlin eine weiter zunehmende Bedeutung zukommt. Moderne, neuartige und vor allem umweltgerechte Mobilität ist Grundlage vieler Diskussionen und politischer Entscheidungen. Mit dem Mobilitätsgesetz setzt Berlin ein Zeichen für die sogenannte Verkehrswende hin zu einem neuen Verständnis von Mobilität; ein Aspekt dabei ist eine veränderte Aufteilung des Verkehrsraumes. Ein wesentlicher Ausdruck des politischen Willens ist die Förderung des Radverkehrs in Berlin. Die Polizei Berlin ist den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet und hat dies durch ihre Befugnisse im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen. ich weise daher auf die Regelfälle des Umsetzens hin, die in Anlage 1 der o.g. GA aufgelistet sind, hier insbesondere auf die Fälle, die die Sicherheit des Radverkehrs steigern können. Hinsichtich des Individualverkehrs sind die uniformierten und zur Verkehrsüberwachung berechtigten Streifen aufgefordert, unter Berücksichtigung der konkreten Einsatz- oder Auftragslage, konsequent, insbesondere gegen das verkehrswidrige Halten und Parken auf Radverkehrsanlagen, Busspuren, Lieferzonen und an Kreuzungen/Einmündungen in den 5m-Bereichen vor und hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einzuschreiten und Umsetzungen zu veranlassen. Unter Berücksichtigung der besonderen Interessen des Wirtschaftsverkehrs kann im Rahmen der sogenannten Berliner Linie bei Parkverstößen durch den gewerblichen Lieferverkehr in zweiter Reihe von polizeilichen Maßnahmen abgesehen werden. Diese Aktualisierungen werden bei Neufassung der GA berücksichtigt. Bis dahin ist die FN in geeigneter Form als Anlage zur aktuellen Fassung zu nehmen. Die im IntraPol eingestellte Version wird entsprechend angepasst. Es wird gebeten, die mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betrauten Dienstkräfte über die Inhalte dieser FN zu informieren. en Berlin Polizeipraesidium PPr St Il 4- 05325/20, EREEEE 0.07.2019