Innere Führung - Selbstverständnis und Führungskultur

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

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Offen A-2600/1 1.Änderung Zentrale Dienstvorschrift Innere Führung                        ns t. ie sd Selbstverständnis und Führungskultur               ru ng de Än Festlegung der Konzeption der Inneren Führung als m grundlegendes Prinzip des Dienstes in der Bundeswehr. de Erläuterung der Inneren Führung als Selbstverständnis icht aller Soldatinnen und Soldaten sowie als Anspruch an Zweck der Regelung:                     tn die Menschenführung. Grundlagen und Grundsätze eg sowie Ziele und Anforderungen der Inneren Führung. te Zugrundelegung der Verhaltensnorm und Führungskultur rli un   der Bundeswehr. Erläuterung der Gestaltungsfelder der k      Inneren Führung. Herausgegeben durch: uc         Bundesministerium der Verteidigung dr Beteiligte                us          Hauptpersonalrat beim BMVg, rA Interessenvertretungen:               Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg Gebilligt durch:     se               Referatsleiter FüSK III 3 ie D Herausgebende Stelle:                 BMVg FüSK III 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Geltungsbereich: Verteidigung Einstufung:                           Offen Einsatzrelevanz:                      Ja Berichtspflichten:                    Nein Gültig ab:                            06.11.2017 Frist zur Überprüfung:                05.11.2022 Version:                              2.1 Ersetzt:                              A-2600/1, Version 2 Aktenzeichen:                         35-01-00 Identifikationsnummer:                A.26001.2.1I Stand: April 2018
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Offen A-2600/1                                   Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1         Selbstverständnis und Anspruch                                                      3 2         Historische Herleitung                                                              4 3         Grundlagen und Grundsätze                                                           5 3.1       Allgemeines                                                                         5 3.2       Ethische Grundlagen                                                                 5 3.3       Rechtliche Grundlagen                                                               6 3.4       Politische Grundlagen                                                               6 3.5       Gesellschaftliche Vorgaben                                                          7 3.6       Grundsätze der Inneren Führung                                                      7 t. ns 4         Ziele und Anforderungen                                     ie                      8 sd 5         Verhaltensnorm und Führungskultur                          ng                       9 ru de 6         Gestaltungsfelder der Inneren Führung                 Än                           11 6.1       Bedeutung der Vorgesetzten                      m                                  11 de 6.2       Hauptsächliche Gestaltungsfelder                                                   12 icht 6.2.1 Menschenführung                                                                        12 6.2.2 Politische Bildung tn                                          15 eg 6.2.3 Recht und Soldatische Ordnung        te                                                18 rli 6.3       Weitere Gestaltungsfelder      un                                                  19 6.3.1     Dienstgestaltung und Ausbildung k                                                     19 6.3.2     Informationsarbeit uc                                                      20 dr 6.3.3     Organisation und Personalführung us                                                           21 6.3.4                        rA Fürsorge und Betreuung                                                             22 6.3.5 se Vereinbarkeit von Familie und Dienst                                               23 ie 6.3.6     Seelsorge und Religionsausübung D                                                                     23 6.3.7     Sanitätsdienstliche Versorgung                                                     24 7         Anlagen                                                                            26 7.1       Leitsätze für Vorgesetzte                                                          27 7.2       Rechte und Pflichten der Soldatinnen und Soldaten                                  28 7.3       Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr   32 7.4       Übersicht über die wichtigsten Gesetze und Regelungen mit Bezug zur Inneren Führung                                                                            42 7.5       Stichwortverzeichnis                                                               43 7.6       Änderungsjournal                                                                   49 Seite 2 Stand: April 2018
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Offen Selbstverständnis und Anspruch                            A-2600/1 1       Selbstverständnis und Anspruch 101.    Die Grundsätze der Inneren Führung bilden die Grundlage für den militärischen Dienst in der Bundeswehr und bestimmen das Selbstverständnis der Soldatinnen und Soldaten. Sie sind Leitlinie für die Führung von Menschen und den richtigen Umgang miteinander. Innere Führung gewährleistet, dass die Bundeswehr in der Mitte der Gesellschaft bleibt. Sie steht damit für die Einordnung der Bundeswehr in unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat. 102.    Die Konzeption der Inneren Führung ist für jede Soldatin und jeden Soldaten verbindlich. Dieser Anspruch richtet sich in besonderer Weise an Vorgesetzte, die ihnen anvertraute Menschen zu führen, auszubilden und zu erziehen haben. 103.    Die Aufgaben der Bundeswehr leiten sich aus ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag sowie t. ns den Werten, Zielen und Interessen der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ab. ie 104. sd „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Ver- ng ru pflichtung aller staatlichen Gewalt. (...) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und de unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens Än und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Mit diesen Worten bestimmt Artikel 1 des Grundgesetzes Staats- m de zweck und Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland. Gemeinsam mit den im Grundgesetz icht folgenden Grundrechten binden sie Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als tn unmittelbar geltendes Recht.              eg terli 105.    Die Grundrechte binden die Angehörigen der Bundeswehr an jedem Ort und zu jeder Zeit. un Deshalb sind alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr „Staatsbürger in Uniform“. Sie sind k uc den Werten und Normen des Grundgesetzes in besonderer Weise verpflichtet. Sie haben der dr us Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes rA se tapfer zu verteidigen. Ihr militärischer Dienst schließt den Einsatz der eigenen Gesundheit und des ie eigenen Lebens mit ein und verlangt in letzter Konsequenz, im Kampf auch zu töten. Der Dienst in D der Bundeswehr stellt deshalb hohe Anforderungen an die Persönlichkeit der Soldatinnen und Soldaten. Sie treffen vor allem im Einsatz Gewissensentscheidungen, die ihre ethische Bindung in den Grundwerten finden. 106.    Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erfüllen ihren Auftrag, wenn sie aus innerer Überzeugung für Menschenwürde, Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität und Demokratie als den leitenden Werten unseres Staates aktiv eintreten. 107.    Durch die lebendige Gestaltung und Befolgung der Grundsätze der Inneren Führung werden die Werte und Normen des Grundgesetzes in der Bundeswehr verwirklicht. Innere Führung umfasst die geistige und sittliche Grundlage der Streitkräfte. Sie durchdringt das gesamte militärische Leben und bleibt in jeder Lage, vom Innendienst bis zum Gefecht unter Lebensgefahr, gültig. Vorgesetzte, Seite 3 Stand: April 2018
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Offen A-2600/1                                 Historische Herleitung die die Grundsätze der Inneren Führung beherzigen, schaffen und fördern die Voraussetzungen dafür, dass Vertrauen und Kameradschaft die Soldatinnen und Soldaten in allen Situationen tragen. Innere Führung ist Grundlage für verantwortungsbewusstes Führen und Entscheiden. Damit ermög- licht sie Handeln aus Einsicht. 108.      Der Kernbestand der Inneren Führung ist unveränderbar. Darüber hinaus unterliegt sie angesichts der weltweiten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen einer andauernden Notwendigkeit zur Weiterentwicklung. Diese wird durch einen lebendigen Dialog der Soldatinnen und Soldaten untereinander und mit Personen und Institutionen außerhalb der Bundes- wehr gefördert. 2         Historische Herleitung t. 201.                                                                         ns Die Einbindung der Bundeswehr in die Verfassungsordnung der Bundesrepublik ie sd Deutschland und die daraus abgeleitete Konzeption der Inneren Führung haben unter anderem ng historische Gründe. In den Nationalsozialismus waren Streitkräfte teils schuldhaft verstrickt, teils ru de wurden sie missbraucht. Eine Wiederholung gilt es für alle Zukunft auszuschließen. Daher war es Än erforderlich, das Verhältnis von Staat und Streitkräften neu zu bestimmen. m de 202.      Der erste demokratische Nationalstaat auf deutschem Boden, die Weimarer Republik, fand icht bei ihrer Gründung noch Streitkräfte mit einer gewachsenen inneren Ordnung vor. Deren inneres tn eg Gefüge wurde aus der Tradition des Kaiserreiches von einer vordemokratischen Gesinnung terli bestimmt. Die Reichswehr der Weimarer Republik war Staat im Staate, während die Wehrmacht im un „Dritten Reich“ mehr und mehr ein willfähriges Instrument des Nationalsozialismus wurde. k uc 203.      Die Bundeswehr ist die erste deutsche Armee, die in einen bestehenden freiheitlichen dr us demokratischen Rechtsstaat hinein geschaffen wurde. Der demokratische Neuanfang nach 1945, rA se der zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 führte, musste zwingend auch zu einem ie Neuanfang in den Streitkräften führen. D 204.      In dieser besonderen historischen und politischen Situation wurzelt die Konzeption der Inneren Führung. Aus diesem neuen Verhältnis von Staat, Gesellschaft und Streitkräften, das sich grundsätzlich von der historischen Situation der Reichswehr und der Wehrmacht unterscheidet, ist die Konzeption der Inneren Führung zu verstehen. Gleichzeitig war es Ziel, damit die junge Bundeswehr von einem fragwürdigen und belastenden militärischen Selbstverständnis freizuhalten. 205.      Nach dem Zweiten Weltkrieg beschäftigten sich viele Staaten bereits unter den Vorzeichen des Kalten Krieges mit Fragen des Inneren Gefüges und der Kampfmotivation moderner Streitkräfte. In Deutschland wurde dieses Thema bei einer Tagung in dem Eifelkloster Himmerod im Oktober 1950 besprochen. In der sogenannten „Himmeroder Denkschrift“ wurden diese Überlegungen für einen Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur westeuropäischen Verteidigung niedergelegt. Die Innere Seite 4 Stand: April 2018
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Offen Grundlagen und Grundsätze                                     A-2600/1 Führung verstand sich beim Aufbau der Bundeswehr nach 1955 als ein Reformkonzept, das etwas grundlegend Neues wagen wollte. Sie war damit geistiger Teil eines Neuaufbaus von Streitkräften, die sich im Kalten Krieg unter den Bedingungen des Wettrüstens und der atomaren Bedrohung als 1 eine bedeutende Bündnisarmee der NATO bewähren mussten. 3         Grundlagen und Grundsätze 3.1       Allgemeines 301.      Durch die Innere Führung werden die Werte und Normen des Grundgesetzes in der Bundeswehr verwirklicht. Sie bildet die Prinzipien von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Streitkräften ab. Ihr Leitbild ist der „Staatsbürger in Uniform“. t. 302.                                                                           ns Innere Führung stellt damit ein Höchstmaß an militärischer Leistungsfähigkeit sicher und ie garantiert zugleich ein Höchstmaß an Freiheit und Rechten für die Soldatinnen und Soldaten im sd Rahmen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. ng ru de 303.      Die Grundsätze der Inneren Führung beruhen auf ethischen, rechtlichen, politischen und Än gesellschaftlichen Grundlagen und entsprechen den militärischen Erfordernissen. Beide bestimmen m de die Konzeption der Inneren Führung und legen ihren Gestaltungsrahmen fest. Die Grundlagen icht werden im Folgenden dargestellt. tn eg 3.2       Ethische Grundlagen              terli un 304.      Das Grundgesetz ist die freiheitlichste Verfassung, die sich die Deutschen je gegeben k uc haben. Das Wertesystem des Grundgesetzes beruht auf einer in Europa über Jahrhunderte ent- dr us wickelten Philosophie und Ethik sowie auf besonderen geschichtlichen Erfahrungen. Dieses Werte- rA system garantiert vor allem: se ie • Menschenwürde,     D • Freiheit, • Frieden, • Gerechtigkeit, • Gleichheit, • Solidarität und • Demokratie. 305.      Achtung und Schutz der Menschenwürde sind Verpflichtung des Staates und damit der Bundeswehr. In dieser Verpflichtung findet der Dienst in der Bundeswehr für jeden Einzelnen bzw. jede Einzelne die ethische Rechtfertigung und zugleich seine Begrenzung. Die in der Würde des 1 Die NATO = North Atlantic Treaty Organization „Organisation des Nordatlantikvertrags“ bzw. Nordatlantikpakt- Organisation; im Deutschen häufig als Atlantisches Bündnis oder auch als Nordatlantikpakt bezeichnet. Seite 5 Stand: April 2018
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Offen A-2600/1                             Grundlagen und Grundsätze Menschen begründeten Werte sind auch die Grundlage für die Grundsätze der Inneren Führung und damit für die Rechtsnormen innerhalb der Bundeswehr sowie die Gestaltung der Inneren Ordnung. 3.3       Rechtliche Grundlagen 306.      Die Bundeswehr ist insbesondere durch das Völkerrecht, das Grundgesetz und weitere Gesetze, vor allem durch die Wehrgesetze, in einen umfassenden rechtlichen Rahmen ein- gebunden. Als Grundlage der Inneren Führung legt er die Stellung der Bundeswehr im Staat sowie die Stellung der Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr fest und setzt damit rechtsver- bindliche Maßstäbe für ihr Handeln. 307.      Neben den Werten und Normen des Grundgesetzes sind auch die Grundsätze und Regelungen aus internationalen Abkommen zu beachten, die den Schutz der Menschenrechte zum t. Inhalt haben.                                                           ns ie 308.                                                                sd Für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gelten die Grundrechte grund- ng sätzlich in gleichem Umfang wie für alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Einzelne Grundrechte sind ru de aufgrund militärischer Erfordernisse (siehe Anlage 7.2, Nr. 2) durch Wehrgesetze eingeschränkt. Än Dabei sind die Grundrechte im Kern erhalten. Darüber wachen neben verschiedenen militärischen m auch zivile Instanzen, vor allem die Gerichtsbarkeit. de icht 309.      Soldatinnen und Soldaten werden in ihren Rechten dadurch geschützt, dass Umfang und tn eg Grenzen der Befehlsbefugnis der Vorgesetzten und der Gehorsamspflicht der Untergebenen terli gesetzlich festgelegt sind. Aus der Wahrnehmung der ihnen gesetzmäßig zustehenden Rechte un dürfen den Soldatinnen und Soldaten keine Nachteile erwachsen. k uc dr 3.4       Politische Grundlagen us rA 310.                       se Für die Bundeswehr gilt der Vorrang des demokratisch legitimierten politischen Willens ie (Primat der Politik). Die Prinzipien und Interessen deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik D werden durch die dazu bestimmten Verfassungsorgane vorgegeben. 311.      Die Sicherheitspolitik Deutschlands wird von den Werten und Normen des Grundgesetzes und von dem Ziel geleitet, die Interessen unseres Landes zu wahren. Die Interessen deutscher Sicherheitspolitik sind: • Recht und Freiheit, Demokratie, Sicherheit und Wohlfahrt für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu bewahren und sie vor Gefährdungen zu schützen, • die Souveränität und die Unversehrtheit des deutschen Staatsgebietes zu sichern, • regionalen Krisen und Konflikten, die Deutschlands Sicherheit beeinträchtigen können, wenn möglich vorzubeugen und zur Krisenbewältigung beizutragen, Seite 6 Stand: April 2018
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Offen Grundlagen und Grundsätze                             A-2600/1 • globalen Herausforderungen, vor allem der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, zu begegnen, • zur Achtung der Menschenrechte und Stärkung der internationalen Ordnung auf der Grundlage des Völkerrechts beizutragen und • den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstandes zu fördern und dabei die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen überwinden zu helfen. Der Auftrag der Bundeswehr ist eingebunden in die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge. Die Aufgaben der Bundeswehr leiten sich aus ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag sowie den Werten, Zielen und Interessen der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ab. 3.5     Gesellschaftliche Vorgaben t. 312.                                                                   ns In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine freiheitliche und pluralistische Gesell- ie schaft, die von vielfältigen Überzeugungen, Lebensentwürfen, religiösen und weltanschaulichen sd ng Bekenntnissen, Meinungen und Interessen gekennzeichnet ist. Diese unterliegen einer ständigen ru de Entwicklung und Veränderung und stehen teilweise im Wettbewerb miteinander. Än 313.    Die Menschen in der Bundeswehr sind Teil der Gesellschaft mit ihrer Vielfalt, aber auch m de mit ihren Interessengegensätzen und Konflikten. Damit steht auch die Bundeswehr selbst im icht Widerstreit der Meinungen und im Spannungsfeld unterschiedlicher Generationen, Kulturen und tn Herkünfte. Der Inneren Führung entspricht es, dass die Angehörigen der Bundeswehr einander als eg terli Mitglieder einer freiheitlichen und pluralistischen Gesellschaft anerkennen und sich mit den gesell- un schaftlichen Entwicklungen auseinandersetzen. In einem offenen Dialog entsteht durch Vertrauen k geprägte Kameradschaft.         uc dr us 314.    Innere Führung berücksichtigt gesellschaftliche Veränderungen. Dies findet dort Grenzen, rA wo die freiheitliche demokratische Grundordnung selbst in Frage gestellt oder die Erfüllung der se ie militärischen Aufgaben unzulässig eingeschränkt wird. D 315.    In der Bundesrepublik Deutschland tragen alle Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für ihr Gemeinwesen. Dies gilt losgelöst von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht. 3.6     Grundsätze der Inneren Führung 316.    Der Begriff der „Grundsätze der Inneren Führung“ ist im Wehrbeauftragtengesetz ver- ankert. Obwohl der Gesetzgeber diese Grundsätze nicht näher bestimmt hat, beruhen sie auf den oben dargestellten ethischen, rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Grundlagen. Sie finden insbesondere in folgenden Kriterien ihre konkrete Ausprägung: • Integration in Staat und Gesellschaft, • Leitbild vom „Staatsbürger in Uniform“, Seite 7 Stand: April 2018
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Offen A-2600/1                               Ziele und Anforderungen • ethische, rechtliche und politische Legitimation des Auftrages, • Verwirklichung wesentlicher staatlicher und gesellschaftlicher Werte in den Streitkräften, • Grenzen für „Befehl und Gehorsam“, • Anwendung des Prinzips „Führen mit Auftrag“, • Wahrnehmung der gesetzlich festgelegten Beteiligungsrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie • Wahrnehmung des im Grundgesetz garantierten Koalitionsrechts (Art. 9 Abs.3 Grundgesetz). 4         Ziele und Anforderungen 401.      Die Ziele der Inneren Führung bestehen darin, • die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Dienens zu beantworten, d. h. ethische, rechtliche, politische und gesellschaftliche Begründungen für soldatisches Handeln zu vermitteln und dabei den Sinn t. ns des militärischen Auftrages, insbesondere bei Auslandseinsätzen, einsichtig und verständlich zu ie machen (Legitimation); sd ng • die Einbindung der Bundeswehr in Staat und Gesellschaft zu erhalten und zu fördern, Verständnis ru de für den Auftrag der Bundeswehr im Rahmen der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Än bei den Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen sowie die Soldatinnen und Soldaten aktiv in die m de durch ständigen Wandel geprägten Streitkräfte einzubeziehen (Integration); icht • die Bereitschaft der Soldatinnen und Soldaten zur gewissenhaften Pflichterfüllung, zum gewissens- tn eg geleiteten Gehorsam, zur Übernahme von Verantwortung und zur Zusammenarbeit zu stärken terli sowie die Disziplin und den Zusammenhalt der Truppe zu bewahren (Motivation); un • die innere Ordnung der Streitkräfte an der Rechtsordnung auszurichten und in der Auftrags- k uc erfüllung wirkungsvoll zu gestalten (Gestaltung der inneren Ordnung). dr us Der Dienst in den Streitkräften hat sich daher an jedem Ort und zu jeder Zeit an diesen Zielen zu rA orientieren.             se ie D 402.      Ein zentrales Element der Inneren Führung ist das Leitbild vom „Staatsbürger in Uniform“. In diesem Leitbild werden idealtypisch die Forderungen an den Soldaten und die Soldatin der Bundeswehr verdeutlicht: • eine freie Persönlichkeit zu sein, • als verantwortungsbewusster Staatsbürger bzw. als verantwortungsbewusste Staatsbürgerin zu handeln und • sich für den Auftrag einsatzbereit zu halten. Seite 8 Stand: April 2018
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Offen Verhaltensnorm und Führungskultur                         A-2600/1 403.      Aus den Zielen der Inneren Führung und dem militärischen Auftrag der Bundeswehr ergeben sich unmittelbare Anforderungen an Vorgesetzte, Soldatinnen und Soldaten: • Die Soldatinnen und Soldaten sind „Staatsbürger in Uniform“, die bewusst von ihren Rechten Gebrauch machen und ebenso selbstverständlich ihre damit verbundenen Pflichten erfüllen. • Sie erkennen und bejahen, dass demokratisch legitimierter politischer Wille stets Vorrang vor militärischer Führung hat. • Sie sind sich des gegenseitigen Treueverhältnisses zum Staat bewusst. • Vorgesetzte wecken, erhalten und vertiefen Verantwortungsbewusstsein und innere Bereitschaft zur Mitarbeit. • Sie sind sich bewusst, dass sich der Dienst an den Erfordernissen des Einsatzes orientieren muss. • Sie wenden das Prinzip „Führen mit Auftrag“ an. t. • Sie beziehen Ausbildung und Erziehung sinnvoll auf die Aufgaben der Soldatinnen und Soldaten ns ie und fördern dabei deren Bildung und Persönlichkeitsentwicklung.sd ng • Sie berücksichtigen bei allen Entscheidungen berechtigte Belange und Bedürfnisse ihrer Unter- ru gebenen.                                                 de Än • Sie sind für den Wandel in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik offen m de und berücksichtigen ihn in ihrem Führungsverhalten. ic • Sie machen den Sinn des Auftrages der Bundeswehr sowie Sinn und Notwendigkeit der jeweils ht tn gestellten Aufgabe einsichtig und verständlich. eg terli Diese Anforderungen sind richtungsweisend für den Dienst in den Streitkräften. un k 5         Verhaltensnorm und Führungskultur uc dr us 501.      Innere Führung ist verpflichtende Grundlage des eigenen Handelns im Grundbetrieb wie im rA se Einsatz, in nationalen wie in multinationalen Strukturen. Alle Soldatinnen und Soldaten haben ihr ie D Verhalten und Handeln an den Grundsätzen der Inneren Führung auszurichten. Hieraus entsteht ein wichtiges Element der Führungskultur der Bundeswehr. 502.      Die zivilen Angehörigen der Bundeswehr müssen sich bewusst sein, dass ihr Handeln vielfach die Rechte und Pflichten der Soldatinnen und Soldaten berührt. Damit bestimmen sie die innere Verfassung der Streitkräfte wesentlich mit und sind deshalb gehalten, ihr Handeln in gleicher Weise an den Grundsätzen der Inneren Führung auszurichten. 503.      Innere Führung ist die Grundlage des militärischen Dienstes in der Bundeswehr und bestimmt die Gesamtheit von Führung, Erziehung und Ausbildung. Sie ist in diesem Verständnis keine eigenständige Aufgabe, sondern bestimmt das soldatische Selbstverständnis, das beim Führen im Gefecht ebenso zur Geltung kommt wie beim Gestalten des Innendienstes. Seite 9 Stand: April 2018
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Offen A-2600/1                          Verhaltensnorm und Führungskultur 504.       Menschenführung, auch im Einsatz und im Gefecht, politische Bildung sowie Recht und soldatische Ordnung sind die wichtigsten Bereiche des soldatischen Dienstes, die unmittelbar auf den Menschen bezogen sind. Hier liegen insbesondere für die Vorgesetzten die hauptsächlichen Gestaltungsfelder der Inneren Führung. Hinzu kommen weitere Gestaltungsfelder; alle Gestaltungsfelder der Inneren Führung werden im folgenden Abschnitt dargestellt. 505.       Der militärische Dienst, insbesondere in Führungsverwendungen, stellt hohe Anforderungen an die Persönlichkeit. Soldatinnen und Soldaten finden in den Grundsätzen der Inneren Führung Sicherheit für ihr Handeln. Denn der militärische Auftrag erfordert in letzter Konsequenz, im Kampf zu töten und dabei das eigene Leben und das Leben von Kameraden und Kameradinnen einzusetzen. 506.       Das aktive Eintreten für die Grundsätze der Inneren Führung entspricht einem ethisch gefestigten und ehrenhaften Verhalten, das die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aus- t. zeichnet.                                                                  ns ie 507.                                                                  sd Sie müssen auch in extremen Situationen in kürzester Zeit unterschiedlichen Rollen gerecht ng werden. Dies erfordert unter anderem eine ausgeprägte ethische Kompetenz. Richtschnur dafür ist ru de ein soldatischer Wertekanon, der von den Grundsätzen der Inneren Führung abgeleitet ist: Än m Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind überzeugt von den Werten und Normen des Grund- de gesetzes. In diesem Sinne sind sie                 icht • tapfer, tn eg • treu und gewissenhaft,                   terli • kameradschaftlich und fürsorglich,    un k • diszipliniert,                      uc dr • fachlich befähigt und lernwillig, us rA • wahrhaftig gegenüber sich und anderen, se • gerecht, tolerant und aufgeschlossen gegenüber anderen Kulturen und ie D • moralisch urteilsfähig. Dies ist ständiger Anspruch an alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, in besonderer Weise an alle Vorgesetzten, die durch ihr Vorbild die Streitkräfte prägen. Sie gehen darüber hinaus achtsam mit der Umwelt und den bereitgestellten Ressourcen um. 508.       Soldatinnen und Soldaten müssen stets in der Lage sein, selbstverantwortlich zu leben und zu handeln und Verantwortung für andere übernehmen zu können. Um diese Kernkompetenz zu erreichen, • gestalten sie das Leben in der militärischen Gemeinschaft bewusst mit und leben Kameradschaft, • treten sie jederzeit für die Werte und Normen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein und • schärfen sie ihr Gewissen und entwickeln eine moralische Urteilsfähigkeit. Seite 10 Stand: April 2018
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