Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die Einstellung in ein Soldaten- oder Beamtenverhältnis
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus“
A-1333/16 Zentrale Dienstvorschrift st! en Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern gs di ru n für die Einstellung in ein Soldaten- oder Än de em Beamtenverhältnis td ic h tn eg terli Zentrale Vorgaben und Grundsätze für die Zweck der Regelung: un Personalauswahl zur Personalgewinnung Herausgegeben durch: k Bundesministerium der Verteidigung us druc Hauptpersonalrat beim BMVg, Beteiligte Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg, Interessenvertretungen: er A Hauptschwerbehindertenvertretung beim BMVg Gebilligt durch: ie s Referatsleiter P I 4 D Herausgebende Stelle: BMVg P I 4 Geltungsbereich: Bundeswehr Einstufung: Offen Einsatzrelevanz: Nein Berichtspflichten: Ja Gültig ab: 16.11.2015 Frist zur Überprüfung: 31.12.2018 Version: 1 Ersetzt/hebt auf: BMVg PSZ II 7 (4) - Az 61-03-02 vom 12.05.2010 Aktenzeichen: 15-04-04 Identifikationsnummer: A.133316.1I Stand: November 2015
A-1333/16 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 5 1.1 Zweck 5 1.2 Ablauf- und Aufbauorganisation 6 1.3 Grundsätze des Verfahrens zur Personalgewinnung 7 1.4 Festlegung des personellen Ergänzungsbedarfs 8 1.5 Ansprache der Zielgruppe 9 2 Bewerbungen 9 3 Zulassung zum Auswahlverfahren ! 10 3.1 Zulassungsvoraussetzungen st 10 en 3.1.1 Staatsangehörigkeit di 10 3.1.2 Bildungs- und Berufsabschlüsse gs 11 3.1.3 Altersgrenzen ru n 12 de 4 Auswahlverfahren Än 13 4.1 Grundsätze em 13 td 4.1.1 Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen ic 13 4.1.2 Gleichbehandlung, Gleichstellung h 14 tn 4.1.3 Eingliederungs- oder Zulassungsschein eg 14 4.2 Vorauswahl terli 14 4.3 Assessment un 15 4.3.1 Grundsätze k 15 4.3.2 Auswahlkommission us 16 druc 4.3.3 Gesundheitliche Eignung 19 4.3.4 er Körperliche Eignung A 21 4.3.5 Geistige und charakterliche Eignung ie s 21 4.3.6 Vorverwendungen bei der Bundeswehr D 22 4.3.7 Module für spezielle Verwendungen 22 4.3.8 Ergebnis des Assessments 24 4.4 Reihung und Platzierung 25 5 Einstellung/Übernahme 25 5.1 Grundsatz 25 5.2 Voraussetzungen für die Einstellung 25 5.2.1 Allgemeines 25 5.2.2 Sicherheitsüberprüfung 26 5.2.3 Verpflichtungs-/Einverständniserklärungen 26 5.3 Einstellungszusagen/Einplanung 27 5.3.1 Allgemeines 27 5.3.2 Militärische Besonderheiten 28 Seite 2 Stand: November 2015
Inhaltsverzeichnis A-1333/16 5.4 Einstellungs- und Dienstantrittstermine 29 6 Erneute Teilnahme am Auswahlverfahren 29 6.1 Grundsatz 29 6.2 Auswahlkommission 30 6.3 Wiederholung des Fitness-Moduls 30 7 Umgang mit personenbezogenen Daten 30 7.1 Grundsatz 30 7.2 Löschfristen 30 7.3 Medizinische und psychologische Daten 31 7.4 Auskunftsrecht 32 8 Überprüfung der Eignungsfeststellung ! st 32 en 9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung di 32 gs 10 Meldungen und Berichte ru n 33 de 11 Verwaltungsbestimmungen Än 33 em 12 Sonstiges td 34 12.1 Betreuung während des Assessments ic h 34 tn 12.2 Bewerberbindung eg 34 12.3 Beratung durch den Berufsförderungsdienst terli 35 un 13 Schlussbestimmungen k 35 us 13.1 Durchführungsbestimmungen 35 druc 13.2 Inkrafttreten 36 er A 14 Anlagen ie 37 s 14.1 Rechtsverordnungen zu fachspezifischen Vorbereitungsdiensten D 38 14.2 Zuständigkeiten für die Durchführung der Auswahlverfahren des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr 39 14.2.1 Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr 39 14.2.2 Karrierecenter der Bundeswehr mit Assessment 41 14.2.3 Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – Servicezentren 42 14.3 Beteiligungsrechte im Rahmen der Personalauswahl 43 14.3.1 Zuständige Gleichstellungsbeauftragte 43 14.3.2 Zuständige Schwerbehindertenvertretung 43 14.3.3 Zuständige Personalvertretung 44 14.4 Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.03.1995 – II A 2 – H 1224 – 5/95 45 14.5 Einstellungshöchstalter im feuerwehrtechnischen Dienst 46 14.5.1 Bundesministerium der Finanzen - II D 2 - WE 0475-1998-4/98 vom 01.07.1998 46 Seite 3 Stand: November 2015
A-1333/16 Inhaltsverzeichnis 14.5.2 Bundesministerium der Finanzen - II D 2 - WE 0475/0:001 vom 07.05.2010 46 14.6 Sicherheitsüberprüfung vor Einstellung in ein Beamtenverhältnis 47 14.7 Glossar 48 st! en di gs ru n de Än em td ic h tn eg terli un k us druc er A ie s D Seite 4 Stand: November 2015
Allgemeines A-1333/16 1 Allgemeines 1.1 Zweck 101. Diese Zentrale Dienstvorschrift bildet den Rahmen und regelt Grundsätze der Auswahl des 1 2 zivilen und militärischen Nachwuchses für die Bundeswehr. Diese Regelung basiert auf den Vorgaben des Bundesbeamtengesetzes (BBG), der Bundeslaufbahnverordnung (BLV), des Soldatengesetzes (SG), der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) sowie der Rechtsverordnungen zu fachspezifischen Vorbereitungsdiensten in Beamtenverhältnissen (siehe Anlage 14.1). 3 Inhaltlich folgt sie den in der Teilkonzeption „Personalmanagement der Bw“ (TK PersMgmtBw) ! st dargelegten Zielen eines modernen und flexiblen Personalmanagements sowie den im Konzept für en di die Personalgewinnung der Bundeswehr (KPersGBw) beschriebenen grundlegenden Forderungen für gs eine harmonisierte Nachwuchsgewinnung. ru n 4 de 102. Der Geltungsbereich umfasst die Auswahl der Än em a) Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung im Dienstverhältnis einer Beamtin oder eines td Beamten in einen Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung (Laufbahnausbildung) ic h oder – bei vorliegender Laufbahnbefähigung – auf einen entsprechenden Dienstposten tn 5 (Direkteinstellung) , eg terli b) ungedienten Bewerberinnen und Bewerber für den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) nach § 58b 6 un SG , k us c) ungedienten Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung als Soldatin auf Zeit oder Soldat druc auf Zeit (SaZ), er d) ungedienten Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in eine Reservelaufbahn, A ie s D 1 Für die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, die als Tarifbeschäftigte auf Arbeitnehmerdienstposten bzw. Auszubildende eingestellt werden sollen, gelten gesonderte Regelungen. 2 Die Vorgaben dieser Zentralen Dienstvorschrift zu Laufbahnen, Dienstgraden und Dienstgradzusätzen mit den Bezeichnungen des Heeres und der Luftwaffe gelten für den Bereich der Marine und des Sanitätsdienstes entsprechend. 3 BMVg AL P / P I 1 – Az 09-02-05 vom 25. September 2013 i. d. g. F. 4 Der Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz- Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) wird durch diese Zentrale Dienstvorschrift nicht berührt. 5 Ist eine beabsichtigte Berufung in ein Beamtenverhältnis einer Bewerberin oder eines Bewerbers im Rahmen einer Direkteinstellung auf einem Beamtendienstposten noch nicht möglich, weil die Anerkennung der Laufbahnbefähigung nach § 7 Nummer 2 BLV i. V. m. §§ 18-22 BLV wegen unzureichender Lebens- und Berufserfahrung (Mindestdauer einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit) noch nicht möglich ist, ist diese Zentrale Dienstvorschrift gleichwohl anzuwenden. Die Bewerberin oder der Bewerber nimmt am gleichen Auswahlverfahren teil wie Bewerberinnen und Bewerber, bei denen eine Berufung in ein Beamtenverhältnis unmittelbar möglich ist. Einstellungen erfolgen in solchen Fällen zunächst als Tarifbeschäftigte. 6 Sofern deren schriftliche Einwilligung zur Untersuchung ihrer Dienstfähigkeit und ihrer charakterlichen, geistigen und körperlichen Eignung vorliegt (§ 58d Absatz 2 SG). Seite 5 Stand: November 2015
A-1333/16 Allgemeines e) früheren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für eine Wiedereinstellung (WE) in ein Soldatenverhältnis oder in eine Reservelaufbahn, f) Soldatinnen und Soldaten für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes 7 (OffzTrD) , des Sanitätsdienstes (OffzSanDst), des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr (GeoInfoDBw) und des Militärmusikdienstes (MilMusDst) zur Unterstützung der Personalbindung sowie g) Soldatinnen und Soldaten für eine Zulassung zur Laufbahn der Unteroffiziere mit Portepée, zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) und der Übernahme von Feldwebeln in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin bzw. eines Berufssoldaten (BS) zur 8 Unterstützung der Personalbindung. Außerdem werden grundsätzliche Vorgaben für die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für 9 ! Stipendien der Bundeswehr festgelegt. st en di 1.2 Ablauf- und Aufbauorganisation gs ru n 103. Zur Personalgewinnungsorganisation (PersGOrg) zählen die Abteilung Personal (Abt P) im de Än Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit dem hierfür fachlich zuständigen Referat em Personalwerbung, Personalgewinnung und Wehrersatz (P I 4), die Abteilung II Personalgewinnung td (Abt II PersG) im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) mit dem ic h tn Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr (ACFüKrBw) und die Karrierecenter der eg Bundeswehr (KarrC Bw) mit und ohne Assessment mit den dazugehörigen Karriereberatungsbüros terli der Bundeswehr (KarrBB). un k 104. Konzeptionelle Grundlagen und fachliche Vorgaben des methodischen Anteils der us druc Eignungsdiagnostik/Potenzialanalyse im Rahmen der Personalauswahl sowie der Qualitätssicherung werden durch das Fachreferat Personalpsychologie, Truppenpsychologie, Klinische Psychologie er A (P III 5) im BMVg festgelegt. ie s D 105. BAPersBw – Abt II PersG verantwortet die Steuerung der zentralen Auswahlverfahren u. a. durch: a) Auswertung und Beurteilung des Bewerbungsaufkommens und der Personalgewinnungslage, b) Überwachung und Optimierung der Bedarfsdeckung, 7 Unteroffiziere mit Portepee, die eine Zulassung zur Laufbahn der OffzTrD beantragen oder für diese vorgeschlagen werden, nehmen bei Nachweis der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/49 „Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“, Abschnitt 7 geforderten Voraussetzungen am Assessment beim ACFüKrBw teil. Über die Zulassung entscheidet das BAPersBw auf der Grundlage der Ergebnisse des Assessments und des militärischen Auswahllehrgangs. 8 Die Feststellung der gesundheitlichen Eignung erfolgt durch die Truppe. 9 Siehe hierzu Zentralvorschrift A1-1336/0-5000 „Förderung eines Studiums für Nachwuchskräfte der Bundeswehr“ sowie die Bereichserlasse D-1200/6 „Studienförderung im Geoinformationsdienst der Bundeswehr – Stipendien zivile Nachwuchskräfte – “ und D-1200/7 „Studienförderung im Geoinformationsdienst der Bundeswehr – Stipendien militärische Nachwuchskräfte – “. Seite 6 Stand: November 2015
Allgemeines A-1333/16 c) Ausgleich der Kapazitäten für die Durchführung von Assessments innerhalb der PersGOrg (bei Bedarf), d) Bereitstellung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der in den Assessments eingesetzten eignungsdiagnostischen Verfahren gemäß der fachlichen Vorgaben, e) Bereitstellung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der eingesetzten ärztlichen Begutachtungsverfahren. 106. Die Zuständigkeiten für die Durchführung der Auswahlverfahren zur Personalgewinnung durch das BAPersBw richten sich nach Anlage 14.2. Soweit andere Dienststellen der Bundeswehr Einstellungen selbst vornehmen dürfen, bleiben diese Regelungen unberührt. 1.3 Grundsätze des Verfahrens zur Personalgewinnung ! st 107. Das Verfahren der Personalgewinnung zur Realisierung einer Einstellungsmöglichkeit en umfasst alle Maßnahmen und Verfahrensschritte beginnend mit der Ausschreibung, über den di gs Eingang einer Bewerbung, das Auswahlverfahren, die Einplanung bzw. Einstellungsempfehlung bis ru n hin zur Aufforderung zum Dienstantritt / Einberufung zu einer Eignungsübung, Aushändigung einer de Än Ernennungsurkunde oder zur Ablehnung von Bewerberinnen und Bewerbern. em Zu den in diesem Verfahren vorzunehmenden Auswahlen und Maßnahmen zählen im Wesentlichen: td ic h a) das Bewerbungsmanagement, tn 10 b) die Vorauswahl (Nr. 411 ff.) und Einladung der Bewerberinnen und Bewerber zur persönlichen eg terli Vorstellung, un 11 c) das Feststellen der Eignung für angestrebte und ggf. k alternative Statusgruppen, Laufbahnen und us Verwendungen ggf. inklusive eines vorgesehenen Studiums und/oder einer Laufbahn- oder 12 druc Berufsausbildung , er d) das Reihen, Platzieren und Einplanen der für den militärischen Dienst als geeignet festgestellten A ie Bewerberinnen und Bewerber, s D e) das Reihen der als geeignet festgestellten Bewerberinnen und Bewerber für die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes und Übergabe zur weiteren Entscheidung an die personalbearbeitende Stelle, f) das Reihen der im Assessment als geeignet festgestellten Bewerberinnen und Bewerber, die Feststellung der gesundheitlichen Eignung, die Veranlassung der erforderlichen Sicherheits- überprüfung, die Beteiligung der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten und Interessen- vertretungen (siehe hierzu Anlage 14.3) sowie die Empfehlung an die personalbearbeitende Stelle zur Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für die zivilen Laufbahnen, 10 Sofern zulässig siehe hierzu Nr. 411, Satz 3 und 4. 11 Sofern schriftliche Einwilligung der Bewerberin bzw. des Bewerbers vorliegt. 12 Berufsausbildung bezogen auf eine zivilberufliche Aus- und Weiterbildung (ZAW) der SaZ im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung. Seite 7 Stand: November 2015
A-1333/16 Allgemeines g) die schriftliche Ablehnung der Bewerbung sowie h) die Dokumentation des Prozesses einschl. statistischer Erfassung und Aufbereitung. 108. Ist eine Einstellung nicht wie von der Bewerberin bzw. dem Bewerber gewünscht möglich, ist auf bestehende Alternativen hinzuweisen und dahingehend zu beraten. Die Bewerbung für die ursprünglich gewünschte Verwendung ist sodann abzulehnen und auf schriftliche Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers hin in Bezug auf die möglichen Alternativen weiter zu betrachten. 1.4 Festlegung des personellen Ergänzungsbedarfs 109. Die Abteilung Führung Streitkräfte (Abt FüSK) im BMVg legt in enger Abstimmung mit der Abteilung Personal (Abt P) den auch haushalterisch umsetzbaren militärischen Ergänzungsbedarf 13 fest . ! st Für die Beamtenlaufbahnen erfolgt diese Festlegung durch die Abt P im BMVg.en di 110. gs Die über die ministerielle Festlegung hinausgehenden und für die Bedarfsdeckung ru n erforderlichen Spezifizierungen trifft das BAPersBw in Abstimmung mit den bedarfstragenden de 14 Organisationsbereichen (OrgBer) im Rahmen der ihm obliegenden Durchführungsverantwortung. Än Dazu gehört auch die Festlegung von Vorbehaltsstellen nach § 10 des Soldatenversorgungsgesetzes em (SVG) und die Einleitung der erforderlichen td Maßnahmen zur Personalwerbung und ic h Personalgewinnung sowie ggf. erforderliche Flexibilisierungen und Ausgleiche zwischen den tn 15 verschiedenen Maßnahmen der Bedarfsdeckung . eg terli 111. Die Gesamtheit aller zu besetzenden Dienstposten in den Laufbahngruppen der un Unteroffiziere (Uffz) und Mannschaften (Msch) wird der PersGOrg ausschließlich über das k us dr bestehende Vakanzenmanagement mitgeteilt. Mit der Einführung der IT-Unterstützung „E-Recruiting“ uc im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr erfolgt diese Mitteilung für alle Laufbahnen – er A einschließlich der Einstellungsmöglichkeiten in Vorbereitungsdienste – über das dort integrierte ie s Suchauftragsmanagement.D 112. Die Verteilung der Studienplatzkapazitäten an den Universitäten der Bundeswehr erfolgt durch das Fachreferat Hochschulen der Bundeswehr (BMVg P I 5) nach Abstimmung mit den bedarfstragenden OrgBer. Die dabei für jede Studienfachrichtung festgelegte Höchstkapazität ist nicht zu überschreiten. 113. Auch die zugewiesenen Studienplätze an zivilen Universitäten oder bei Partnerstreitkräften sind durch die PersGOrg nicht zu überplanen. Gegebenenfalls erforderliche Mindestteilnehmerzahlen 13 Vorbehaltlich des Ergebnisses der laufenden Überarbeitung des Zentralerlasses B-1300/38 „Grundsatzweisung für das Erarbeiten militärischer Bedarfsträgerforderungen im Personalwesen unter besonderer Berücksichtigung von Routineaufgaben im Übergang (WsgMilBTFordPersW)“. 14 Hinsichtlich der erforderlichen Spezifizierungen für die Laufbahnen des GeoInfoDBw bzw. von Verwendungen im GeoInfoDBw sind zusätzlich Absprachen mit dem ZGeoBw vorzunehmen. 15 Siehe Fußnote 13. Seite 8 Stand: November 2015
Bewerbungen A-1333/16 für das Zustandekommen eines Studienganges an einer Studieneinrichtung der Bundeswehr oder einer externen Studieneinrichtung, die mit der Bundeswehr für die Ausbildung im Kooperationsmodell zusammenarbeitet, sollen eingehalten werden. 114. Hinsichtlich der grundsätzlichen Zuordnung von Studiengängen zu Werdegängen (WG) im militärischen Bereich stellen die Kommandos der Uniformträgerbereiche Forderungen an das 16 BAPersBw . Hinsichtlich der Zuordnung von Hochschul- und Berufsabschlüssen zu den Laufbahngruppen der Beamtinnen und Beamten und der fachlichen Zuordnung von Hochschul- und Berufsabschlüssen (Studiengänge bzw. Berufsausbildungen) zu den Laufbahnen sind die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur BLV – insbesondere deren Anlage 2 – sowie die jeweiligen Rechtsverordnungen zu fachspezifischen Vorbereitungsdiensten unter ! Beteiligung der 17 st bedarfstragenden Organisationsbereiche zu beachten. en di gs 1.5 Ansprache der Zielgruppe ru n de 115. Um das Interesse an einer Verwendung in der Bundeswehr zu wecken und eine für die Än Stellenbesetzung ausreichende Anzahl qualifizierter Bewerbungen (siehe Nr. 302) zu generieren, ist em über die Einstellungs- und Verwendungsmöglichkeiten in den verschiedenen Dienstverhältnissen td ic allgemein und gezielt zu informieren. Erforderliche Ausschreibungen sind vorzunehmen. Bei der h tn Personalwerbung und der Ausschreibung/Bekanntgabe von Dienstposten sind die Vorgaben des § 6 eg Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG),des § 6 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) und des § 81 terli Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX zu beachten. Die individuelle regionale personalwerbliche un k 18 Ansprache externer Bewerberpotenziale us obliegt der Karriereberatung (KarrB). druc 2 Bewerbungen er A ie s 201. Lässt eine Bewerbung die Betrachtung für mehrere Laufbahnen zu, hat die Betrachtung für D die höhere Laufbahngruppe grundsätzlich Vorrang, sofern hierfür die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Konkurrenz innerhalb der gleichen Laufbahngruppe soll auf eine Bedarfsdeckung für die Laufbahn / die Verwendung hingewirkt werden, in der die Bedarfsdeckung höher priorisiert oder schwieriger ist. 16 Für die Laufbahn der OffzSanDst und die OffzMilFD SanDst legt Kdo SanDstBw die Studiengänge verwendungsbezogen fest. 17 Insbesondere in Bezug auf die technischen Laufbahnen der Fachrichtung Wehrtechnik ist das BAAINBw stets bei der Zuordnung zu beteiligen. 18 Die bedarfsorientierte personalwerbliche Ansprache geeigneter bundeswehrinterner Potentiale ist Aufgabe aller Dienststellen im Rahmen der Personalbindung. Hiervon unbenommen sind Maßnahmen der dezentra- len Werbung und des Personalentwicklungsmarketings in Verantwortung der OrgBer (Konzept für die Personalentwicklung in der Bundeswehr (KPersEntwBw). Seite 9 Stand: November 2015
A-1333/16 Zulassung zum Auswahlverfahren 202. Bewerbungsschlusstermine werden durch das BAPersBw festgelegt. Sofern die Ausschreibung unbefristet erfolgt, ist eine Bewerbung jederzeit möglich. 3 Zulassung zum Auswahlverfahren 3.1 Zulassungsvoraussetzungen 301. Für die Zulassung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zum Auswahlverfahren ist festzustellen, ob die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung/WE, 19 Statuswechsel , Zulassung (zu einer militärischen Laufbahn) oder Gewährung eines Stipendiums erfüllt sind. Dabei ist zu prüfen, ob a) die Voraussetzungen der Berufung/Einstellung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 7 BBG und/oder ! st in ein Soldatenverhältnis gemäß §§ 37 und 38 SG vorliegen, en di b) die Bildungsvoraussetzungen für die Zulassung zu einer Beamtenlaufbahn gemäß § 7 Absatz 1 gs 20 Nummer 3 Buchstabe a i. V. m. § 17 BBG sowie § 7 Nummer 1 BLV ru n bzw. die sonstigen de Voraussetzungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b i. V. m § 17 BBG sowie § 7 Än 21 Nummer 2 i. V. m. §§ 18 - 22 BLV (bei einer vorgesehenen Direkteinstellung) erfüllt sind oder em 22 c) die besonderen Voraussetzungen für die Einstellung in eine Laufbahn gemäß SLV td erfüllt sind oder ic h tn d) die Erfüllung der Bildungsvoraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums, für das ein eg Stipendium der Bundeswehr gewährt werden soll, nachgewiesen sind und te 23 rli e) die sonstigen in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen vorliegen. un k 302. Sind die Zulassungsvoraussetzungen gegeben, handelt es sich um eine qualifizierte us druc Bewerbung. Sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben, ist nach Nr. 108 zu verfahren. er A 3.1.1 Staatsangehörigkeit ie s D 303. Die Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin bzw. eines Soldaten setzt unter anderem grundsätzlich voraus, dass die Bewerberin Deutsche bzw. der Bewerber Deutscher im Sinne des 19 Unterstützung des Auswahlverfahrens zum BS. 20 Ggf. i. V. m. der jeweiligen Rechtsverordnung zum fachspezifischen Vorbereitungsdienst. 21 D. h. auch, dass die Zuordnung der erworbenen Vorbildung zu einer Laufbahn, Fachrichtung sowie ggf. zu einem wehrtechnischen Fachgebiet möglich sein muss. Ggf. ist die fachliche Stellungnahme des zuständigen bzw. bedarfstragenden Organisationsbereiches und der zuständigen Personalführung einzuholen. 22 Einzelheiten hierzu sind in den Zentralen Dienstvorschriften A-1330/1 „Einstellung als Unteroffizier, Stabsunteroffizier, Feldwebel und höheren Feldwebeldienstgraden bis zum Stabsfeldwebel“, A-1330/2 „Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Hochschulausbildung oder einer sonstigen zivilen Befähigung mit höherem Dienstgrad in die Laufbahnen der Offiziere“ und A-1340/49 „Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“ und den hierzu erlassenen, ergänzenden Vorgaben der bedarfstragenden OrgBer geregelt. 23 Z. B. ausbaufähige Sprachkenntnisse, Mindestleistungen in der bisherigen Ausbildung. Seite 10 Stand: November 2015