Anhang „145E1-2712014-05-30IhreelektronischenSchreibenvom08April2014und01Mai2014_geschwaerzt.pdf“

Dieser Anhang ist Teil der Anfrage „keine E-Mailadressen der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg- Anträge auf Akteneinsicht ist nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) auch per E-Mail möglich“.

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