180723_BlnBDI_VideobasierteKennzeichenerfassung2018

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kennzeichenerfassung - Abstimmung mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

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Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informatlonsfreiheit Friedrichstr: 219,10969 Berlin Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima- ShaäS5en: 54-2968-24 schütz Abteilung: C"sT Referat Immissionsschutz B6arbeiter(ln': Herr Dr- Nguyen Frau Dr. Rauterberg-Wulff Telefon: 03013889-0 per E-Mail Durchwahl-Nr.: 307 nachrichtlich Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima- schütz Behördliche Datenschutzbeauftragte Per E-Mail Datum: 23. Juli 2018 Videobasierte Kennzeichenerfassung im Straßenverkehr zur Evaluierung von Maßnah- men der Luftreinhaltung Ihre E-Mail vom 17. Juli 2018 Sehr geehrte Frau Dr. Rauterberg-Wulff, Ihr o. g. Schreiben haben wir erhalten. Sie bitten um eine schnelle datenschutzrechtliche Prü- fung des o. g. Vorhabens. Aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung können wir Ihre Angele- genheit derzeit leider nur kursorisch prüfen. Die von Ihnen geplante Kennzeichenerhebung scheint denjenigen zu ähneln, welche Ihre Be- hörde bereits in den Jahren 2008,2009,2010,2012 und 2015 durchgeführt hat. Obwohl sich die Rechtslage verändert hat, erscheint die Datenerhebung weiterhin zulässig. Auch nach der neuen Rechtslage ist die Erhebung von personenbezogenen Daten zulässig, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Behörde erforderlich ist (§ 3 Berliner Datenschutzge- setz- BlnDSG). Dies legen Sie mit Ihrer o. g. E-Mail schlüssig dar. Erheblich ausgeweitet wurden durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die Transpa- renzpflichten. Grundsätzlich sind den Betroffenen bei der Erhebung alle in Art. 13 DS-GVO ent- haltenen Informationen zur Verfügung zu stellen. Um die Verpflichtungen nach Art. 13 DS-GVO zu erfüllen, reichen eine Beschilderung vor Ort und Pressemitteilungen grundsätzlich nicht aus. Gleichwohl ergibt sich aus An. 11 DS-GVO und dem Grundsatz der Datensparsamkeit, dass eine zusätzliche Datenerhebung nicht für den alleinigen Zweck erfolgen sollte, die Transpa- renzpflichten zu erfüllen. In dem hiesigen Fall würde es dieser Vorgabe widersprechen, wenn zu allen erfassten Kennzeichen eine Halterfeststellung durchgeführt werden würde, um die Be- troffenen gemäß Art. 13 DS-GVO individuell informieren zu können. Daher kann auf eine indivi- duelle Information der Betroffenen in diesem Fall verzichtet werden. Allerdings ist sicherzustel- len, dass die abgefragte Stelle im Falle eines Auskunftsersuchens gem. Art. 15 DS-GVO voll- ständig ihren Pflichten nachkommt. Berliner Beauftragte für                  Sprechzeiten: tgl. 10-15 Uhr Telefon 030 13889-0            Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Datenschutz und Informationsfreihelt      Donnerstag 10-18 Uhr         Telefax 030 2155050            U-Bahn Linie 6, Station Kochstr. oder nach Vereinbarung       Elektronische Zugangseröffnung Bus Linie M29 und 248 Besuchereingang:             gem. § 3a Abs. 1 VwVfG: Friedrlchstr.219                          Puttkamerstr. 16-18          mailbox@datenschutz-berlin.de 10969 Berlin                              rollstuhlgerechter Zugang    https://datenschutz-berlin.de
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-2- Gleichwohl sollte der gesamte Katalog des Art. 13 DS-GVO bei Ihren Presseveröffentlichungen berücksichtigt werden. Es bietet sich auch an, im Rahmen der Beschilderung auf eine Internet- seite zu verweisen, auf der die betroffenen Personen die Informationen nach Art. 13 DS-GVO nachlesen können. Bitte beteiligen Sie auch Ihre behördliche Datenschutzbeauftragte. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser kursorischen Prüfung weiterhelfen konnten. Bitte beachten Sie, dass wir für eine umfassende Prüfung wesentlich mehr Zeit benötigen würden. Mit freundlichen Grüßen "Eichler ^
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