BlnDatenschutzbeauftragter2008
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kennzeichenerfassung - Abstimmung mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bereich Informatik Umweltschulz ; ale YutzBerlin JadaNein ”d 2 2 W Ä emdenfelhdlichkeit Berliner Beauftragler für Datenschulz und Informationsfreiheit An der Urania 4 - 10, 10787 Berlin Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz II D 21 Frau Dr. Rauterberg-Wulff Tel.: (030) 13 889-0 GeschZ. (bitte angeben) Bearbeiter(in) . Durchwahl 13 889 App.: Datum 54.2968.6 Herr Heibey 400 3. Juli 2008 Einmalige KfZ-Kennzeichenerfassung im Rahmen der Evaluierung der Umweltzone Ihr Schreiben vom 27. Mai 2008, GeschZ.: Ill D 21 Unser Schreiben vom 20. Juni 2008, GeschZ.: 54.2968.2 Informationsgespräch in Ihrem Hause am 1. Juli 2008 Sehr geehrte Frau Dr. Rauterberg-Wulfff, wir danken Ihnen für das Gespräch am 1. Juli, verbunden mit zwei Präsentationen zu den Projekt- zielen und dem Erhebungs- und Datenauswertungskonzept. Dabei konnten die für uns noch offenen Fragen geklärt werden, so dass wir nunmehr davon über- zeugt sind, dass eine datenschutzfreundliche und rechtmäßige Lösung gefunden wurde. un nenn nen mern ron nn nn a m anna mn an Unsere positive datenschutzrechtliche Bewertung stützt sich auf folgende Feststellungen: Die bei der Kennzeichenerfassung erhobenen Daten beschränken sich auf das Kennzeichen, den Erhebungstag und den Erhebungsort. Auf weitere Daten wie Fahrzeugfoto und genauere Zeitan- gaben, die durch das eingesetzte Videoverfahren erhoben werden könnten, wird verzichtet, weil sie zur Verfolgung des Projektziels nicht erforderlich sind. Die Auswertung erfolgt für Berliner Fahrzeuge durch die KfZ-Zulassungsstelle des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), die Auswertung für andere in Deutschland zugelassene Fahrzeuge erfolgt durch das Kraftfahrtbundesamt. Ausländische Fahrzeuge werden nicht in die Auswertung einbezogen. Für die Auswertung genügt die Bereitstellung der Kennzeichen und einen den auswertenden Be- hörden nicht bekannten Code (pseudonyme Kennzeichnung der sieben Messstellen) für den Erhebungsort. Zeitangaben sind nach Ihren Aussagen nicht erforderlich. Die auswertenden Be- hörden stellen dann aggregierte Listen her, die für jeden Straßenquerschnitt die Anteile der Ab- gasstandards je Fahrzeugkategorie enthalten und an die Senatsverwaltung zurück geliefert wer- Sprechzeiten: tat. 9-15 Uhr, U1, U2 und U%: Fax: (030) 215 50 50 u ı) ı Do. 9-18 Uhr Noltendorfplatz, E-Mail: oder nach Vereinbarung Wittenbergplatz mallbox@datenschutz-berlin.de Besucherelngang: Internet: An der Uranla 4 - 10 S-Bahnhof: hitp:/fwww.datenschutz- berlin. de * auch für Behinderte Zoologischer Garten: hitp:/fwww.informationsfreiheit.de Informations Der Umwelt zullebs verwenden wir Bus: M29, 100, 187 Recyclingpapler.
-2- den. Ein Kennzeichenbezug wird nicht hergestellt und sonstige auf den Halter bezogene Angaben werden nicht zurück gemeldet. Da die Datenerhebung und -auswertung nach den von Ihnen im Schreiben vom 27.5.2008 zitier- ten Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen 22. Verordnung erforderlich ist und die Art der Durchführung datenschutzfreundlich und datensparsam erfolgt, bestehen unsererseits keine Bedenken gegen das Projekt. Wir hatten beim Gespräch Konsens darüber erzielt, dass das Projekt mit einer sorgfältigen Aufklä- rung der Bürger verbunden sein sollte, um Beunruhigungen durch den Einsatz von Videotechnik auf den Straßen zu vermeiden. Die Erhebungen sollten offen erfolgen und nicht den Eindruck heimlicher Ausforschung erwecken. Wir bitten Sie uns über eventuelle Änderungen des Erhebungskonzepts zeitnah zu informieren. Mit freundlichen Grüßen HAnns-Wilhelm Heibey