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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kirchliches Arbeitsrecht: Teilnehmerkreis und Stellungnahmen von BundesverfassungsrichterInnen bei den „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche“

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Bundesverfassungsgericht - Verwaltung - Bundesverfassungsgericht Postfach 1771 76006 Karlsruhe █████████████████████████ ██ ██████████████ ███████████████████████ Haus Weitblick Auf Fasel 16 55430 Oberwesel Aktenzeichen                            Bearbeiter                    (0721)       Datum 1451/1 - 1187/19                        Herr Wagner                  9101-300       9. Septembe r 2019 (bei Antwort bitte angeben) Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag vom 7. August 2019 ███████████████████ mit E-Mail vom 7.August 2019 haben Sie unter Berufung auf Informationsfreiheitsg das               e- setzum die Zusendung folgend              er Unterlagen gebeten: 1. Einladungsschreiben der Veranstalter der „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche“ am 18./19. März 2019 an BundesverfassungsrichterInnen und die sich daran anschließende Korrespondenz. 2. Genehmigung von Dienstreiseanträgen derndesverfassungsrichterInnen Bu                        zur Teilnahme an den „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche“ am 18./19.März 2019 in der katholischen Akademie „Die Wolfsburg“, Falke          n- weg6, 45478 Mühlheim an der Ruhr. 3. Stellungnahmen, Vortrags            - und Gesprächsnotizen derj enigen Bundesverfa s- sungsrichterInnen, die an den „Essener Gesprächen zum Thema Staatr- und Ki Dienstgebäude: Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe Postfach 1771, 76006 Karlsruhe Telefon 0721/9101- 0  Telefax 0721/9101-382
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-2- che“ im Jahr 2019 teilgenommen haben, u.a. von der Bundesverfassungsrichte- rin Christine Langenfeld. Auf Ihren Antrag teile ich Ihnen folgendes mit: An den „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche“ am 18./19. März 2019 haben die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts Frau Prof. Dr. Langenfeld, Herr Prof. Dr. Huber und Herr Müller teilgenommen. Da die Einladungen zu der Veranstaltung jeweils persönlich erfolgt sind und keine Akte beziehungsweise kein einheitlicher Vorgang des Bundesverfassungsgerichtes insoweit angelegt wurde, sind zu einzelnen Punkten wegen der unterschiedlichen Handhabung des Umgangs mit solchen Einladungen nicht mehr sämtliche Unterlagen bei allen Teilnehmern vorhanden. 1. Einladungsschreiben und die sich daran anschließende Korrespondenz Die Einladung erfolgte auf einem den jeweiligen Mitgliedern des Bundesverfassungsge- richts persönlich übersandten Flyer. Gleiches gilt für die Podiumsdiskussion am Abend des 18. März 2019. Insoweit füge ich Ihnen jeweils ein Exemplar der betreffenden Flyer bei. Bezüglich der sich daran anschließenden Korrespondenz übermittle ich Ihnen zum einen die Korrespondenz zwischen Frau Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Langenfeld mit der Akademie bezüglich der Themenschwerpunkte der Podiumsdiskussion am Abend des 18. März 2019 sowie die Anmeldung der Teilnahme von Herrn Bundesverfassungsrichter Müller an der Veranstaltung und die entsprechende Anmeldebestätigung. Die personenbe- zogenen Daten des Korrespondenzpartners von Frau BVR’in Prof. Dr. Langenfeld habe ich in Ihrem unterstellten Einverständnis im Hinblick auf § 5 IFG geschwärzt. Weitere Unter- lagen zu diesem Punkt liegen hier nicht vor. 2. Dienstreisegenehmigungen Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts haben als Mitglieder eines Verfassungsor- gans und Amtsträger keinen Dienstvorgesetzten, der eine Dienstreisegenehmigung erteilen könnte. Nach § 1 Abs. 3 BVerfGG i.V.m. § 10 Satz 1 GOBVerfG sind deren Dienstreisen dem Präsidenten anzuzeigen. Dessen Gegenzeichnung macht kenntlich, dass gegen die Behandlung der Reise als Dienstreise keine Einwendungen bestehen (§ 10 Satz 2 GOBVerfG). Die Teilnahme an Fachtagungen im Inland gilt immer als Dienstreise (§ 10 Satz 3 GOBVerfG).
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- 3- Als Anlage füge ich Ihnen die jeweiligen Anzeigen der Dienstreisen der teilnehmenden Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts an Herrn Präsidenten bei. Die Gegenzeichnung durch diesen ist an dem grünen Strich auf der Anzeige kenntlich gemacht. 3. Stellungnahmen, Vortrags - und Gesprächsnotizen der teilnehmenden Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts Zu diesem Punkt übermittle ich Ihnen den Vortrag zum ThemaJahre    „70 in Kooperation. Die Stationen der bundesverfassungsgerichtlichen Judikatur vom Inkrafttreten des Grun d- gesetzes bis zur Gegenwart“, den Herr BundesverfassungsrichterDr.Prof.   Peter M.Huber bei der Veranstaltung gehaltenhat. Bezüglich einer eventuellangedachtenWeiterverwen- dung des Vortrages bitteich die urheberrechtlichen Bestimmungenbeachten. zu         Nach Mi t- teilung von Herrn Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Huber ist ein Wortprotokoll nicht erstellt worden, weitere Unterlagen liegen nicht vor, von einem „Lockruf“ - wie in der Frankfurter Rundschau berichtet - könne keine Rede sein. Von Frau Bundesverfassungsrichterin Prof.  Dr. Langenfeldübersende ichin der Anlage „Ideenskizzen“ zu den in der Podiumsdiskussion angesprochenen verfassungsrechtlichen Fragen und im zweiten Teil mit einem Auszug aus einer anderen Veröffentlichung von ihr. Der Text kann nicht als Vortrag oder zusammenhängende Ausarbeitung verstanden        r- we den. Weitere Unterlagen stehen nicht zur Verfügung. Für diese Information werden Kosten nicht erhoben, da es sich gemäß   1 Abs.1 § des In- formationsfreiheitsgesetzes i.V.m. Ziffer1.1der Anlage zu §1 Abs.1 Informationsgebü    h- renverordnung um eine einfache Auskunft handelt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ████ ███████ Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet.
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