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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Klagen wegen zeigen verfassungswidriger Symbole

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Bundesverfassungsgericht - Verwaltung - Bundesverfassungsgericht  Postfach 1771  76006 Karlsruhe r.liechtenstein.vza2rsagt5@fragdenstaat.de Frau Rosetta Liechtenstein Aktenzeichen 1451/1 - 1189/19 Bearbeiter Herr Wagner  (0721) 9101-300 Datum 6. September 2019 (bei Antwort bitte angeben) Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag per E-Mail vom 6. August 2019 Sehr geehrte Frau Liechtenstein, mit Ihrem Antrag vom 6. August 2019 beantragen Sie Auskunft darüber, wie oft - aufge- schlüsselt nach verschiedenen Kriterien - eine Straftat wegen Verstoßes gegen § 86 Straf- gesetzbuch seit Bestehen der Vorschrift zur Anzeige gebracht wurde. Ihr Antrag ist abschlägig zu bescheiden. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht für die Entgegennahme von Anzeigen wegen Ver- stoßes gegen die Strafvorschrift des § 86 StGB zuständig, sodass die von Ihnen erbetenen Informationen hier nicht vorliegen. Dienstgebäude: Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe Postfach 1771, 76006 Karlsruhe Telefon 0721/9101- 0  Telefax 0721/9101-382
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-2- Für diese Auskunft werden Kosten nicht erhoben, da es sich gemäß § 1 Abs. 1 des Infor- mationsfreiheitsgesetzes i.V.m. Ziffer 1.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Informationsgebühren- verordnung um eine einfache Auskunft handelt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Wagner Ministerialrat Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet.
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