Klagen wegen zeigen verfassungswidriger Symbole

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut Paragraph 86 des Strafgesetzbuches ist das öffentlicher Zeigen von Symbolen verfassungswidriger Organisationen strafbar und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Auf dieser Grundlage möchte ich sie bitten mir eine Auflistung mit folgenden Informationen zukommen zu lassen:

Wie oft wurde der oben beschriebene Sachverhalt seit Bestehen des Gesetzes zur Anzeige gebracht?

Bitte Schlüsseln sie alle die anzeigen folgendermaßen auf:

1. Wann wurde der Fall zur Anzeige gebracht?

2. Wo wurde der Fall zur Anzeige gebracht?

3. Was für ein Urteil/Strafmaß wurde ausgesprochen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Laut Paragraph 86 des Strafgesetzbuches ist das öffentl…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klagen wegen zeigen verfassungswidriger Symbole [#162932]
Datum
6. August 2019 16:28
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Laut Paragraph 86 des Strafgesetzbuches ist das öffentlicher Zeigen von Symbolen verfassungswidriger Organisationen strafbar und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auf dieser Grundlage möchte ich sie bitten mir eine Auflistung mit folgenden Informationen zukommen zu lassen: Wie oft wurde der oben beschriebene Sachverhalt seit Bestehen des Gesetzes zur Anzeige gebracht? Bitte Schlüsseln sie alle die anzeigen folgendermaßen auf: 1. Wann wurde der Fall zur Anzeige gebracht? 2. Wo wurde der Fall zur Anzeige gebracht? 3. Was für ein Urteil/Strafmaß wurde ausgesprochen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to Klagen wegen zeigen verfassungswidriger Symbole [#162932]
Datum
6. August 2019 16:29
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns uebermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. �� 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklaerung, die Sie auf unserer Internetseite ueber den Button ���Datenschutz��� erreichen. Auf Wunsch koennen Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with �� 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button ���Data Protection���. You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
Bundesverfassungsgericht
Ihr Antrag per E-Mail vom 6. August 2019 *Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz*
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihr Antrag per E-Mail vom 6. August 2019
Datum
6. September 2019 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
*Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz*
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag per E-Mail vom 6. August 2019 [#162932] Sehr geehrteAntragsteller/in Wer ist denn für dafür zustän…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag per E-Mail vom 6. August 2019 [#162932]
Datum
6. September 2019 09:08
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Wer ist denn für dafür zuständig? Ich möchte sie bitten meine Anfrage an die entsprechende Behörde weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesverfassungsgericht
autoreply to AW: Ihr Antrag per E-Mail vom 6. August 2019 [#162932] Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bunde…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to AW: Ihr Antrag per E-Mail vom 6. August 2019 [#162932]
Datum
6. September 2019 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns uebermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. �� 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklaerung, die Sie auf unserer Internetseite ueber den Button ���Datenschutz��� erreichen. Auf Wunsch koennen Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with �� 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button ���Data Protection���. You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.

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Ihre E-Mail vom 6. September 2019 *Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz*
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihre E-Mail vom 6. September 2019
Datum
12. September 2019 08:39
Status
*Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz*

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