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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Klassifizierungsänderung Venloer Straße

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NEU 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
                                                                            NEU: 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung

                                                                            Stadthaus Deutz - Westgebäude
                                                                            Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
                                                                            Auskunft Frau Honcza, Zimmer 10D46
                                                                            Telefon 0221 221-30288, Telefax 0221 221-27082
                               Stadt Köln - NEU 68 Amt für nachhaltige      E-Mail nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de
                   66          Mobilitätsentwicklung
                               Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln             Internet www.stadt-koeln.de

          Ministerium für Verkehr des                                       Sprechzeiten
          Landes Nordrhein-Westfalen                                        Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr
          Referat III A 4                                                   Di. 08.00 - 18.00 Uhr
                                                                            Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
          Christian Traut                                                   und nach besonderer Vereinbarung
          Stadttor 1
          40219 Düsseldorf
                                                                            KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9
                                                                            Bus Linien 150, 153, 156
                                                                            S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und
                                                                            Fernverkehr
                                                                            Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena
          Ihr Schreiben                      Mein Zeichen                                                    Datum

                                             66 - 661/1 Hg                                                   Ab: 29.12.2021


          Anzeige der Änderung der Verkehrsbedeutung von Straßen in Köln
          hier: B 59 („Venloer Straße“) in den Stadtbezirken Innenstadt und Ehrenfeld


          Sehr geehrter Herr Traut,

          aus Anlass verkehrspolitischer Diskussionen wurde der Straßenabschnitt der in Köln
          verlaufenden B 59 zwischen dem Knoten B 59 („Venloer Straße, Friesenplatz“) / B 9
          („Hohenzollernring“) im Stadtbezirk Innenstadt und dem Knoten B 59 („Venloer Stra-
          ße“) / L 34 („Militärringstraße“) im Stadtbezirk Ehrenfeld auf seine aktuelle Verkehrs-
          bedeutung hin überprüft (vgl. Anlage 1). Die untersuchte Strecke hat dabei eine
          Länge von ca. 5,9 km.

          Bereits im 1992 verabschiedeten Kölner Gesamtverkehrskonzept (GVK) wurde der
          Abschnitt der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Äußere Kanalstraße
          nicht mehr als örtliche Hauptstraße ausgewiesen. Für den Abschnitt der Venloer
          Straße zwischen der Eisenbahnstrecke der Häfen und Güterverkehr Köln AG in Bi-
          ckendorf und Äußere Kanalstraße war eine Neubaustraße vorgesehen, die später
          jedoch politisch verworfen wurde. Im GVK sind für die Erschließung des Ehrenfelder
          Kerngebiets vor allem die Vogelsanger Straße und die Subbelrather Straße als örtli-
          che Hauptstraßen sowie die Straßenroute Widdersdorfer Straße – Weinsbergstraße
          als örtlicher Hauptverkehrszug ausgewiesen. Die großräumige Verbindungsfunktion
          vom nordwestlichen Umland Kölns in die Kölner Innenstadt (bzw. umgekehrt) stellt
          vor allem die bereits im Jahr 1970 bis zum Parkgürtel in Betrieb genommene A 57
          her. Die A 57 ersetzt somit die Fernstraßenfunktion der B 59 auf Kölner Stadtgebiet.




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Wir sorgen dafür, dass Köln in Bewegung bleibt! - Verkehrsinformationen unter: www.stadt-koeln.de/verkehrskalender
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Abbildung 1: Auszug aus der Straßennetzkarte Gesamtverkehrskonzepts Köln

Seit der Verabschiedung des GVK wurde die Venloer Straße im Zuge des Stadt-
bahnbaus in den 1980er Jahren umgestaltet und trägt seitdem nicht mehr den Cha-
rakter einer Durchgangsstraße. Dieser aktuelle Zustand sei exemplarisch anhand
des folgenden Fotos der B 59 im Abschnitt zwischen Innerer Kanalstraße (L 100) und
Ehrenfeldgürtel (K 12) verdeutlicht:




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Mit dem Verkehrsmodell der Stadt Köln erfolgten Auswertungen der heutigen Bedeu-
tung der Venloer Straße für den überregionalen Durchgangsverkehr. Die Stadt Köln
arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit einem auf dem Verkehrssimulationsprogramm
VISUM basierenden Verkehrsmodell. Das Kfz-Netzmodell wird vom Amt für Straßen
und Verkehrsentwicklung gepflegt und stetig, auf Grundlage von Zähldaten, aktuali-
siert. Auf Grundlage des bestehenden Verkehrsmodells wurden in den letzten Jahren
wichtige Studien und Untersuchungen erstellt, sowohl intern als auch durch externe
Büros.

In Anlage 2 sind folgende Auswertungen des Kfz-Verkehrsmodells zur B 59 (Venloer
Straße) beigefügt:

Seite 1:     DTVw-Belastungen im Umfeld der Venloer Straße.
             Abgegrenzt zwischen A 57 im Norden und B 55, Aachener Straße im
             Süden ist die Venloer Straße eine von vielen radialen Achsen. Zwi-
             schen Äußere Kanalstraße und Innenstadt weist die Venloer Straße in
             der radialen Verbindung zur Innenstadt die geringsten Kfz-Belastungen
             der vier parallelen Straßenzüge auf.

Seiten 2 & 3: Abbildung der Zusammensetzung des bestehenden Verkehrs der
              Venloer Straße.
              Die sogenannten Netzspinnen / Stromverfolgungen werten im Abschnitt
              zwischen der L 34 (Militärringstraße) und der B 9 (Hohenzollernring)
              sowohl in Stadteinwärts- als auch Auswärtsrichtung einen Durchgangs-
              verkehrsanteil von lediglich ca. 1% aus. Bei 99% des Verkehrs an der
              Venloer Straße handelt sich also um Quell-/Zielverkehr zu den Nutzun-
              gen im Umfeld der Venloer Straße (primär Stadtbezirk Ehrenfeld).



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Seiten 4 & 5: Auswirkungen verschiedener Szenarien bei eventuellen Sperrung
              der Autobahn A 57.
              Die abgebildeten Verkehrsverlagerungen bzw. Belastungsdifferenzen
              zum Analysezustand zeigen, dass sich der Kfz-Verkehr bei einer Sper-
              rung der A 57 auf viele Straßenzüge verteilen würde. Im Abschnitt zwi-
              schen Friesenwall und Äußere Kanalstraße weist die Venloer Straße
              auf einer Länge von rund 3 km primär den Charakter eine Geschäfts-
              straße auf. Im Fall einer eventuellen Sperrung der A 57 würde eine Um-
              leitungsempfehlung nicht auf eine Führung über die Venloer Straße
              verweisen. Eine mögliche Umleitung würde z.B. über den Straßenzug
              L 34 – Widdersdorfer Straße – Weinsbergstraße – L 100 (Innere Kanal-
              straße) erfolgen.

Im Jahr 2013 wurde das Lkw-Führungskonzept für die Stadt Köln beschlossen (vgl.
Anlage 3). Das Lkw-Führungskonzept beschreibt den Lkw-Routenplan vor, welcher
die Erreichbarkeit aller Gewerbegebiete auf optimaler Strecke sicherstellt und Lkw-
Durchgangsverkehre, insbesondere in Wohngebieten und Geschäftsstraßen, ver-
meiden soll. Die B 59 (Venloer Straße) ist im Abschnitt zwischen Autobahnan-
schlussstelle Köln-Bocklemünd und Mathias-Brüggen-Straße als nachgeordnete
Lkw-Verbindung ausgewiesen. Der weitere Abschnitt in Richtung Innenstadt ist nur
für den erforderlichen Lieferverkehr von Bedeutung. Für den Durchgangsverkehr sind
im Lkw-Führungskonzept die Autobahnen sowie, innerhalb des Stadtgebiets, die
übergeordneten Vorrangrouten ausgewiesen.

Aus den o. g. Gründen zeige ich als Vertreter der zuständigen Straßenbaubehörde
bei Ihnen die Änderung der Verkehrsbedeutung der heutigen B 59 im oben beschrie-
benen Abschnitt an und bitte um Prüfung der Abstufung dieses Straßenzugs zu einer
Gemeindestraße. Ein Netzschluss der B 59 an das klassifizierte Straßennetz bliebe
bei einer Abstufung des untersuchten Abschnitts weiterhin gewahrt. Eine Abstim-
mung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger der L 34 ist
zunächst nicht erfolgt, da keine verkehrlichen Auswirkungen der Maßnahme auf die
L 34 erkennbar sind.

Die politischen Gremien der Stadt Köln haben die Verwaltung beauftragt, die Venloer
Straße im Kernbereich von Ehrenfeld im Sinne einer stadt- und umweltfreundlichen
Gestaltung weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, auf der
Venloer Straße einen Verkehrsversuch mit einer weitergehenderen Geschwindig-
keitsbegrenzung und einer Attraktivierung der Strecke für den Radverkehr umzuset-
zen. In Abhängigkeit der mit dem Verkehrsversuch gewonnenen Erkenntnisse soll
eine dauerhafte Umgestaltung der Venloer Straße erfolgen.

Da der politische Wunsch besteht, den Verkehrsversuch recht kurzfristig im kom-
menden Jahr zu starten, wäre ich Ihnen für eine zeitnahe Prüfung und Entscheidung
sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag




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Gez.
Dirk Siermann

Anlagen
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