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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Klassifizierungsänderung Venloer Straße“
NEU 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung NEU: 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Frau Honcza, Zimmer 10D46 Telefon 0221 221-30288, Telefax 0221 221-27082 Stadt Köln - NEU 68 Amt für nachhaltige E-Mail nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de 66 Mobilitätsentwicklung Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Internet www.stadt-koeln.de Ministerium für Verkehr des Sprechzeiten Landes Nordrhein-Westfalen Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Referat III A 4 Di. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Christian Traut und nach besonderer Vereinbarung Stadttor 1 40219 Düsseldorf KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 66 - 661/1 Hg Ab: 29.12.2021 Anzeige der Änderung der Verkehrsbedeutung von Straßen in Köln hier: B 59 („Venloer Straße“) in den Stadtbezirken Innenstadt und Ehrenfeld Sehr geehrter Herr Traut, aus Anlass verkehrspolitischer Diskussionen wurde der Straßenabschnitt der in Köln verlaufenden B 59 zwischen dem Knoten B 59 („Venloer Straße, Friesenplatz“) / B 9 („Hohenzollernring“) im Stadtbezirk Innenstadt und dem Knoten B 59 („Venloer Stra- ße“) / L 34 („Militärringstraße“) im Stadtbezirk Ehrenfeld auf seine aktuelle Verkehrs- bedeutung hin überprüft (vgl. Anlage 1). Die untersuchte Strecke hat dabei eine Länge von ca. 5,9 km. Bereits im 1992 verabschiedeten Kölner Gesamtverkehrskonzept (GVK) wurde der Abschnitt der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Äußere Kanalstraße nicht mehr als örtliche Hauptstraße ausgewiesen. Für den Abschnitt der Venloer Straße zwischen der Eisenbahnstrecke der Häfen und Güterverkehr Köln AG in Bi- ckendorf und Äußere Kanalstraße war eine Neubaustraße vorgesehen, die später jedoch politisch verworfen wurde. Im GVK sind für die Erschließung des Ehrenfelder Kerngebiets vor allem die Vogelsanger Straße und die Subbelrather Straße als örtli- che Hauptstraßen sowie die Straßenroute Widdersdorfer Straße – Weinsbergstraße als örtlicher Hauptverkehrszug ausgewiesen. Die großräumige Verbindungsfunktion vom nordwestlichen Umland Kölns in die Kölner Innenstadt (bzw. umgekehrt) stellt vor allem die bereits im Jahr 1970 bis zum Parkgürtel in Betrieb genommene A 57 her. Die A 57 ersetzt somit die Fernstraßenfunktion der B 59 auf Kölner Stadtgebiet. /2 Wir sorgen dafür, dass Köln in Bewegung bleibt! - Verkehrsinformationen unter: www.stadt-koeln.de/verkehrskalender
Seite 2 Abbildung 1: Auszug aus der Straßennetzkarte Gesamtverkehrskonzepts Köln Seit der Verabschiedung des GVK wurde die Venloer Straße im Zuge des Stadt- bahnbaus in den 1980er Jahren umgestaltet und trägt seitdem nicht mehr den Cha- rakter einer Durchgangsstraße. Dieser aktuelle Zustand sei exemplarisch anhand des folgenden Fotos der B 59 im Abschnitt zwischen Innerer Kanalstraße (L 100) und Ehrenfeldgürtel (K 12) verdeutlicht: /3
Seite 3 Mit dem Verkehrsmodell der Stadt Köln erfolgten Auswertungen der heutigen Bedeu- tung der Venloer Straße für den überregionalen Durchgangsverkehr. Die Stadt Köln arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit einem auf dem Verkehrssimulationsprogramm VISUM basierenden Verkehrsmodell. Das Kfz-Netzmodell wird vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung gepflegt und stetig, auf Grundlage von Zähldaten, aktuali- siert. Auf Grundlage des bestehenden Verkehrsmodells wurden in den letzten Jahren wichtige Studien und Untersuchungen erstellt, sowohl intern als auch durch externe Büros. In Anlage 2 sind folgende Auswertungen des Kfz-Verkehrsmodells zur B 59 (Venloer Straße) beigefügt: Seite 1: DTVw-Belastungen im Umfeld der Venloer Straße. Abgegrenzt zwischen A 57 im Norden und B 55, Aachener Straße im Süden ist die Venloer Straße eine von vielen radialen Achsen. Zwi- schen Äußere Kanalstraße und Innenstadt weist die Venloer Straße in der radialen Verbindung zur Innenstadt die geringsten Kfz-Belastungen der vier parallelen Straßenzüge auf. Seiten 2 & 3: Abbildung der Zusammensetzung des bestehenden Verkehrs der Venloer Straße. Die sogenannten Netzspinnen / Stromverfolgungen werten im Abschnitt zwischen der L 34 (Militärringstraße) und der B 9 (Hohenzollernring) sowohl in Stadteinwärts- als auch Auswärtsrichtung einen Durchgangs- verkehrsanteil von lediglich ca. 1% aus. Bei 99% des Verkehrs an der Venloer Straße handelt sich also um Quell-/Zielverkehr zu den Nutzun- gen im Umfeld der Venloer Straße (primär Stadtbezirk Ehrenfeld). /4
Seite 4 Seiten 4 & 5: Auswirkungen verschiedener Szenarien bei eventuellen Sperrung der Autobahn A 57. Die abgebildeten Verkehrsverlagerungen bzw. Belastungsdifferenzen zum Analysezustand zeigen, dass sich der Kfz-Verkehr bei einer Sper- rung der A 57 auf viele Straßenzüge verteilen würde. Im Abschnitt zwi- schen Friesenwall und Äußere Kanalstraße weist die Venloer Straße auf einer Länge von rund 3 km primär den Charakter eine Geschäfts- straße auf. Im Fall einer eventuellen Sperrung der A 57 würde eine Um- leitungsempfehlung nicht auf eine Führung über die Venloer Straße verweisen. Eine mögliche Umleitung würde z.B. über den Straßenzug L 34 – Widdersdorfer Straße – Weinsbergstraße – L 100 (Innere Kanal- straße) erfolgen. Im Jahr 2013 wurde das Lkw-Führungskonzept für die Stadt Köln beschlossen (vgl. Anlage 3). Das Lkw-Führungskonzept beschreibt den Lkw-Routenplan vor, welcher die Erreichbarkeit aller Gewerbegebiete auf optimaler Strecke sicherstellt und Lkw- Durchgangsverkehre, insbesondere in Wohngebieten und Geschäftsstraßen, ver- meiden soll. Die B 59 (Venloer Straße) ist im Abschnitt zwischen Autobahnan- schlussstelle Köln-Bocklemünd und Mathias-Brüggen-Straße als nachgeordnete Lkw-Verbindung ausgewiesen. Der weitere Abschnitt in Richtung Innenstadt ist nur für den erforderlichen Lieferverkehr von Bedeutung. Für den Durchgangsverkehr sind im Lkw-Führungskonzept die Autobahnen sowie, innerhalb des Stadtgebiets, die übergeordneten Vorrangrouten ausgewiesen. Aus den o. g. Gründen zeige ich als Vertreter der zuständigen Straßenbaubehörde bei Ihnen die Änderung der Verkehrsbedeutung der heutigen B 59 im oben beschrie- benen Abschnitt an und bitte um Prüfung der Abstufung dieses Straßenzugs zu einer Gemeindestraße. Ein Netzschluss der B 59 an das klassifizierte Straßennetz bliebe bei einer Abstufung des untersuchten Abschnitts weiterhin gewahrt. Eine Abstim- mung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger der L 34 ist zunächst nicht erfolgt, da keine verkehrlichen Auswirkungen der Maßnahme auf die L 34 erkennbar sind. Die politischen Gremien der Stadt Köln haben die Verwaltung beauftragt, die Venloer Straße im Kernbereich von Ehrenfeld im Sinne einer stadt- und umweltfreundlichen Gestaltung weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, auf der Venloer Straße einen Verkehrsversuch mit einer weitergehenderen Geschwindig- keitsbegrenzung und einer Attraktivierung der Strecke für den Radverkehr umzuset- zen. In Abhängigkeit der mit dem Verkehrsversuch gewonnenen Erkenntnisse soll eine dauerhafte Umgestaltung der Venloer Straße erfolgen. Da der politische Wunsch besteht, den Verkehrsversuch recht kurzfristig im kom- menden Jahr zu starten, wäre ich Ihnen für eine zeitnahe Prüfung und Entscheidung sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag /5
Seite 5 Gez. Dirk Siermann Anlagen