e-mailbmdv-heaufhebungsonn-undfeiertagsfahrverbot
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation mit den Ländern bezüglich der Aussetzung von Kontrollen im Bereich des Sonntagsfahrverbot“
Ref-StV12 mm m u mo oo om oo om Betreff: WG: Wichtig! WG: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag Anlagen: gez_Sonntagsfahrverbot am 26.03.2023.pdf Von: LPPI3@HMDIS.hessen.de <LPP13@HMDIS.hessen.de> Gesendet: Freitag, 24. März 2023 14:42 An: Cc: Betreff: WG: Wichtig! WG: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag Sehr geehrte Damen und Herren, für den kommenden Montag, 27.03.2023 sind weiträumige und umfassende Arbeitskampfmaßnahmen angekündigt, es ist davon auszugehen, dass nicht nur der öffentliche Personenverkehr sondern auch weitere Verkehrsträger sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern beeinträchtigt werden können. Zur Milderung dieser Auswirkungen hat das BMDV die Länder in dem beigefügten Schreiben darum ersucht, von Kontrollen zur Durchsetzung des Sonntagsfahrverbotes am kommenden Sonntag, 26.03.2023, abzusehen. Gegenüber u.a. der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern muss in der Rechtsgüterabwägung das Interesse an der jederzeitigen Vollstreckung des Sonntagsfahrverbotes zurücktreten. Ich bitte die angeschriebenen Polizeibehörden und die Regierungspräsidien daher, sicherzustellen, dass die eigenen Vollzugskräfte und die nachgeordneten Behörden am kommenden Sonntag, 26.03.2023 keine Kontrollen zur Durchsetzung des Sonntagsfahrverbotes vornehmen und dennoch festgestellte Verstöße nicht zur Anzeige bringen. Die Zentrale Bußgeldstelle Hessen und die Bußgeldstelle der Stadt Frankfurt am Main werden gebeten, etwa eingehende Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot mit Tattag 26.03.2023 nicht zu verfolgen. Aufgrund des knappen Vorlaufes bitte ich um beschleunigte innerbehördliche Steuerung. Das Lagenzentrum HMdIS wird aufgrund der Kurzfristigkeit um ergänzende Verteilung an die Abteilungen E3 der Polizeipräsidien gebeten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat Verkehr Landespolizeipräsidium Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 Wiesbaden E-Mail: Ippt3@hmdis.hessen.de
Von: Ref-StV12 <Ref-StV12@bmdv.bund.de> Gesendet: Freitag, 24. März 2023 13:08 Betreff: Wichtig! WG: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag Liebe Kolleginnen und Kollegen, anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung. Vielen Dank und viele Grüße Für StV 12 Referat StV 12 Bundesministerium für Digitales und Verkehr Invalidenstraße 44 10115 Berlin Von: (Ref. 8703) Gesendet: Freitag, 24. März 2023 10:50 Betreff: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag Sehr geehrter Herr ; laut https://www. zeit. de/wirtschaft/2023-03/tarifkonflikt-streik-logistikverband-warenverkehr-verdi wurde die Forderung Richtung BM Wissing erhoben, wegen des Streiks am Montag das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für dieses Wochenende aufzuheben. Wurde diese Bitte auch direkt an das BMDV gerichtet? Wie beurteilt das BMDV diese Forderung? Mit freundlichen Grüßen Referat Straßenverkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Gefahrgut MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU RHEINLAND-PFALZ Stiftsstraße 9 55116 Mainz Diese E-Mail, inklusive anhängender Dateien, kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Inhalte enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigen Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie sodann die Originalnachricht. Die unbefugte Kopie, Weiterleitung oder sonstige Verbreitung dieser Nachricht ist nicht gestattet. This e-mail, including attachments, may contain confidential and/or privileged information If you are not he intended recipient, please notify the. sender immediately then delete the original message Any copying forwarding and/or distribution without permission of the sender is forbidden.
Bundesministerium U für Digitales » und Verkehr Bundesministerium für Digitales und Verkehr « 11030 Berlin Guido Zielke An die für die Straßenverkehrs-Ordnung und Leiter der Abteilung Straßenverkehr die Verkehrspolizei zuständigen obersten Lan- BRSANGERNET „ desbehörden Invalidenstraße ° 10115 Berlin . . ü POSTANSCHRIFT ausschließlich per E-Mail 11030 Berlin teL +49 (0)30 18-300-7500 Betreff: Aussetzung des Sonntagsfahrverbots am 26.03.2023 Fax +49 (0)30 18-300-8074097 - Bitte an die Länder wegen bundesweiter Streikankündigung AL-StV@bmdv.bund.de www.bmvi.de Aktenzeichen: StV 12/7332.2/30 Datum: Berlin, 24.03.2023 ‚Seitelvon1 Sehr geehrte Damen und Herren, die Gewerkschaften Ver.di und EVG haben zum bundesweiten Streik aufgerufen, sodass in den nächsten Tagen erhebliche Ein- schränkungen des Verkehrs erwartet werden und nach einer Aus- setzung des Sonntagsfahrverbot am 26.03.2023 gefragt wird. Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits angefragt, wie das BMDV mit An- fragen zur Aussetzung des Sonntagsfahrverbots am 26.03.2023 um- gehen möchte und um Stellungnahme gebeten. Aufgrund der Kurzfristigkeit bitte ich Sie am 26.03.2023 im Wege der Anwendung des Opportunitätsprinzips von Kontrollen des Sonntagsfahrverbots abzusehen. Ich bitte Sie ferner, die zentralen Bußgeldstellen in Kenntnis zu setzen. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag > VERKEHRSANBWWDUNG: U-Bahn: US (Hauptbahnhof), U6 (Naturkundemuseum), Tram: MS, M6, MB, M10, (Invalidenpark oder Naturkundemuseum) Bus: 120, 142, 147, 245 (Invalidenpark) S-Bahn: $3, S5, 57, S9, S75 (Berlin Hauptbahnhof) [ ) Verkehrsverbindung vom Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt” (BER): FEX, S9,.Regionalbahnen oder Regionalexpress (Berlin Hauptbahnhof) - Zertifikat seit 2009 audit berufundfamilie