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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation mit den Ländern bezüglich der Aussetzung von Kontrollen im Bereich des Sonntagsfahrverbot

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Ref-StV12
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Betreff: WG: Wichtig! WG: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots
wegen des Streiks am Montag
Anlagen: gez_Sonntagsfahrverbot am 26.03.2023.pdf

Von: LPPI3@HMDIS.hessen.de <LPP13@HMDIS.hessen.de>
Gesendet: Freitag, 24. März 2023 14:42

An:
Cc:
Betreff: WG: Wichtig! WG: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den kommenden Montag, 27.03.2023 sind weiträumige und umfassende Arbeitskampfmaßnahmen
angekündigt, es ist davon auszugehen, dass nicht nur der öffentliche Personenverkehr sondern auch
weitere Verkehrsträger sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern beeinträchtigt werden können.
Zur Milderung dieser Auswirkungen hat das BMDV die Länder in dem beigefügten Schreiben darum
ersucht, von Kontrollen zur Durchsetzung des Sonntagsfahrverbotes am kommenden Sonntag,
26.03.2023, abzusehen.

Gegenüber u.a. der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern muss in der
Rechtsgüterabwägung das Interesse an der jederzeitigen Vollstreckung des Sonntagsfahrverbotes
zurücktreten.

Ich bitte die angeschriebenen Polizeibehörden und die Regierungspräsidien daher, sicherzustellen, dass

die eigenen Vollzugskräfte und die nachgeordneten Behörden am kommenden Sonntag, 26.03.2023 keine

Kontrollen zur Durchsetzung des Sonntagsfahrverbotes vornehmen und dennoch festgestellte Verstöße
nicht zur Anzeige bringen.
Die Zentrale Bußgeldstelle Hessen und die Bußgeldstelle der Stadt Frankfurt am Main werden gebeten,

etwa eingehende Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot mit Tattag 26.03.2023 nicht
zu verfolgen.

Aufgrund des knappen Vorlaufes bitte ich um beschleunigte innerbehördliche Steuerung.

Das Lagenzentrum HMdIS wird aufgrund der Kurzfristigkeit um ergänzende Verteilung an die Abteilungen
E3 der Polizeipräsidien gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Referat Verkehr

Landespolizeipräsidium

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden

E-Mail: Ippt3@hmdis.hessen.de
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Von: Ref-StV12 <Ref-StV12@bmdv.bund.de>
Gesendet: Freitag, 24. März 2023 13:08
Betreff: Wichtig! WG: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung.

Vielen Dank und viele Grüße
Für StV 12

Referat StV 12

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Invalidenstraße 44

10115 Berlin

Von: (Ref. 8703)
Gesendet: Freitag, 24. März 2023 10:50
Betreff: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag

Sehr geehrter Herr ;

laut https://www. zeit. de/wirtschaft/2023-03/tarifkonflikt-streik-logistikverband-warenverkehr-verdi wurde die Forderung

Richtung BM Wissing erhoben, wegen des Streiks am Montag das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für dieses
Wochenende aufzuheben. Wurde diese Bitte auch direkt an das BMDV gerichtet? Wie beurteilt das BMDV diese
Forderung?

Mit freundlichen Grüßen

Referat Straßenverkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Gefahrgut

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR,
LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU
RHEINLAND-PFALZ

Stiftsstraße 9
55116 Mainz

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Bundesministerium

U für Digitales
» und Verkehr
Bundesministerium für Digitales und Verkehr « 11030 Berlin Guido Zielke
An die für die Straßenverkehrs-Ordnung und Leiter der Abteilung Straßenverkehr
die Verkehrspolizei zuständigen obersten Lan- BRSANGERNET „
desbehörden Invalidenstraße
° 10115 Berlin
. . ü POSTANSCHRIFT
ausschließlich per E-Mail 11030 Berlin
teL +49 (0)30 18-300-7500
Betreff: Aussetzung des Sonntagsfahrverbots am 26.03.2023 Fax +49 (0)30 18-300-8074097
- Bitte an die Länder wegen bundesweiter Streikankündigung AL-StV@bmdv.bund.de

www.bmvi.de
Aktenzeichen: StV 12/7332.2/30
Datum: Berlin, 24.03.2023
‚Seitelvon1

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gewerkschaften Ver.di und EVG haben zum bundesweiten
Streik aufgerufen, sodass in den nächsten Tagen erhebliche Ein-
schränkungen des Verkehrs erwartet werden und nach einer Aus-
setzung des Sonntagsfahrverbot am 26.03.2023 gefragt wird. Das
Land Rheinland-Pfalz hat bereits angefragt, wie das BMDV mit An-
fragen zur Aussetzung des Sonntagsfahrverbots am 26.03.2023 um-
gehen möchte und um Stellungnahme gebeten.

Aufgrund der Kurzfristigkeit bitte ich Sie am 26.03.2023 im Wege
der Anwendung des Opportunitätsprinzips von Kontrollen des
Sonntagsfahrverbots abzusehen. Ich bitte Sie ferner, die zentralen

Bußgeldstellen in Kenntnis zu setzen.
Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

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VERKEHRSANBWWDUNG:
U-Bahn: US (Hauptbahnhof), U6 (Naturkundemuseum),
Tram: MS, M6, MB, M10, (Invalidenpark oder Naturkundemuseum)
Bus: 120, 142, 147, 245 (Invalidenpark)
S-Bahn: $3, S5, 57, S9, S75 (Berlin Hauptbahnhof) [ )
Verkehrsverbindung vom Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt” (BER): FEX, S9,.Regionalbahnen oder Regionalexpress (Berlin Hauptbahnhof) -
Zertifikat seit 2009
audit berufundfamilie
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