e-mailbmdv-slaufhebungsonn-undfeiertagsfahrverbot
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation mit den Ländern bezüglich der Aussetzung von Kontrollen im Bereich des Sonntagsfahrverbot“
Ref-StV12 $RhRRFRERÖ$+E:nmBmBRBRaRaRaRRR [a ———— Betreff: WG: Wichtig! WG: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag Anlagen: AG SL Sonntagsfahrverbot am 26.03.23 bundesweiter Streik.pdf Von: Gesendet: Freitag, 24. März 2023 15:57 An: Cc: Betreff: AW: Wichtig! WG: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag SAARLAND Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung F- Mobilität F/3 - Oberste Straßenverkehrsbehörde, Straßenverkehrssicherheit Az: 10-80/23 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, anliegend übersenden wir Ihnen eine Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots am 26. März 2023 innerhalb des Saarlandes anlässlich der angekündigten Streikmaßnahmen der Gewerkschaften Ver.di und EVG am kommenden Montag mit der Bitte um Kenntnisnahme und - soweit erforderlich - Steuerung im eigenen Verantwortungsbereich. Mit freundlichen Grüßen aus Saarbrücken Im Auftrag =] Referat F/3 SEI Oberste Straßenverkehrsbehörde, Straßenverkehrssicherheit SAARLAND - Ministerium für. Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Keplerstr.18 - 66117 Saarbrücken Tel.: +49(0)681 501- - Fax: +49(0)681 501- - www.saarland.de Funktionsadresse: referat f3@umwelt.saarland.de “ Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar ’ 3 : Nee und Verbrageherschutz SAARLAND nn
Von: Ref-StV12 <Ref-StV12@bmdv.bund.de> Gesendet: Freitag, 24. März 2023 13:08 An: Cc: Betreff: Wichtig! WG: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag Liebe Kolleginnen und Kollegen, anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung. Vielen Dank und viele Grüße Für StV 12 Referat StV 12 Bundesministerium für Digitales und Verkehr Invalidenstraße 44 10115 Berlin 030 18-300- www.bmdv.bund.de Von: (Ref. 8703) Gesendet: Freitag, 24. März 2023 10:50 An: Betreff: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag Sehr geehrter Herr , laut https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-03/tarifkonflikt-streik-logistikverband-warenverkehr-verdi wurde die Forderung Richtung BM Wissing erhoben, wegen des Streiks am Montag das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für dieses Wochenende aufzuheben. Wurde diese Bitte auch direkt an das BMDV gerichtet? Wie beurteilt das BMDV diese Forderung? Mit freundlichen Grüßen Referat Straßenverkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Gefahrgut MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU . RHEINLAND-PFALZ Stiftsstraße 9 55116 Mainz Telefon 06131/16- www.mwvlw.rlp.de Diese E-Mail, inklusive anhängender Dateien, kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Inhalte enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigen Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie sodann die Originalnachricht. Die unbefugte Kopie, Weiterleitung oder sonstige Verbreitung dieser Nachricht ist nicht gestattet. 2
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® Landesbetrieb für Straßenbau SAARLAND Landesbetrieb für Straßenbau - Postfach 1221 - 66512 Neunkirchen Fachbereich: Verkehrsverwaltung Ihr Ansprechpartner Straßenverkehrsbehörden Saarland 5 . Tel.: 06821 100 - -siehe Verteiler- Fax: 06821 100 1 nachrichtlich: E-Mail: Es. saarland.de Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Az: VKR- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und 400#23_19_230324_ NZ_1AG_SoFahrverbot Verbraucherschutz 26032023 Bundesamt für Logistik und Mobilität, D : 24.03.2023 Außenstelle Saarbrücken zu 03 Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West Landesverwaltungsamt, Zentrale Bußgeldbehörde Generelle Aussetzung des Sonntagsfahrverbotes für LKW (8 30 Abs. 3 StVO) innerhalb des Saarlandes am 26.03.2023 Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund des bundesweiten Streiks der Gewerkschaften Ver.di und EVG ist in den nächsten Tagen mit eheblichen Einschränkungen des Verkehrs zu rechnen. Zur Aufrechterhaltung der bestehenden Lieferketten wird hiermit für das Land Saarland eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß 8 46 Abs. 2 StVO vom Sonntagsfahrverbot gem. 8 30 Abs. 3 StVO erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung gilt am Sonntag, den 26.03.2023. Sollte eine Verlängerung dieser Ausnahmegenehmigung erforderlich sein, erfolgt eine gesonderte Mitteilung. Soweit bei. Beförderungen in andere Länder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese dort eingeholt werden. Dies gilt auch für Leerfahrten die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den vorgenannten Transporten zur Aufrechterhaltung der Lieferketten stehen. Die vorstehende Ausnahmeregelung vom Sonntagsfahrverbot gilt nicht für Großraum- und Schwertransporte. Peter-Neuber-Allee 1 - 56538 Neunkirchen DATENSCHUTZHINWEIS Tel. 06821 - 100 0 - Fax 06821 - 100 - 339 > Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Ta « . ER PR Fa DSGVO. Personenbezogene Daten werden nur insoweit verarbeitet, wie Email: posistelle@Lfs.saarland de - wunw.lfs.saarland.de 1 dies zur Erreichung des Zwecks, zu dem sie mitgeteilt oder erhoben Seriicezeiten: Mo-Do 08:30 - 12:00 Uhr - 13:00 - 15-30 Uhr 7 werden, erforderlich ist. Insoweit ist auch eine Weitergabe an Fr 08:30 - 12:00 Uhr Auftragsverarbeiter möglich. Unsere umfassenden Datenschutzhinweise erhalten Sie auf unserer Webseite.
A2.: VKB-400£23 19.230323 NZ 1AG ScFahrverbet26032022 Die Zentrale Bußgeidbehörde beim Landesverwaltungsamt und das BALM wird durch das MUKMAYV über diese Ausnahmeregelung informiert. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bitte ich; die für die Kontrolle des Sonntagsfahrverbotes zuständigen Dienststellen der Polizei entsprechend zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Seite 2/4
Az.: VKR-400#23_19_230324_NZ_1AG_SoFahrverbot26032023 Verteiler Straßenverkehrsbehörden Saarland: Saar-Pfalz-Kreis -Straßenverkehrsbehörde- Am Forum 1 66424 Homburg E-Mail strassenverkehr@saar-pfalz.de Landkreis Saarlouis -Straßenverkehrsbehörde- Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6 66740 Saarlouis E-Mail: amt32@kreis-saarlouis.de Landkreis Merzig-Wadern -Straßenverkehrsbehörde- Bahnhofstr. 40 6663 Merzig strassenverkehr@merzig-wadern.de Landkreis Neunkirchen -Straßenverkehrsbehörde- Saarbrücker Str. 1 66538 Neunkirchen E-Mail: kfz@landkreis-neunkirchen.de Landkreis St. Wendel -Straßenverkehrsbehörde- Tritschlerstr. 5 66606 St. Wendel E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@lkwnd.de Regionalverband Saarbrücken -Straßenverkehrsbehörde- Europaallee 11 66113 Saarbrücken E-Mail strassenverkehr@rvsbr.de Seite 3/4
Az.: VKR-400#23_19_230324_NZ_1AG_SoFahrverbot26032023 Landeshauptstadt Saarbrücken -Straßenverkehrsbehörde/ Ordnungsamt- Groß-Herzog- Friedrich-Str. 111 66121 Saarbrücken E-Mail: ordnungsamt@saarbruecken.de Mittelstadt Völklingen -Straßenverkehrsbehörde- Rathausplatz 66330 Völklingen E-Mail: ortspolizeibehoerde@voelklingen.de Mittelstadt St. Ingbert -Straßenverkehrsbehörde- Am Markt 12 66386 St. Ingbert E-Mail: verkehr@st-ingbert.de Seite 4/4