e-mailbmdv-slaufhebungsonn-undfeiertagsfahrverbot

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation mit den Ländern bezüglich der Aussetzung von Kontrollen im Bereich des Sonntagsfahrverbot

/ 7
PDF herunterladen
Ref-StV12
$RhRRFRERÖ$+E:nmBmBRBRaRaRaRRR [a ————

Betreff: WG: Wichtig! WG: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots
wegen des Streiks am Montag

Anlagen: AG SL Sonntagsfahrverbot am 26.03.23 bundesweiter Streik.pdf

Von:

Gesendet: Freitag, 24. März 2023 15:57

An:

Cc:

Betreff: AW: Wichtig! WG: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag

SAARLAND

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Abteilung F- Mobilität

F/3 - Oberste Straßenverkehrsbehörde, Straßenverkehrssicherheit

Az: 10-80/23

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

anliegend übersenden wir Ihnen eine Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots
am 26. März 2023 innerhalb des Saarlandes anlässlich der angekündigten Streikmaßnahmen der Gewerkschaften
Ver.di und EVG am kommenden Montag mit der Bitte um Kenntnisnahme und - soweit erforderlich - Steuerung im
eigenen Verantwortungsbereich.

Mit freundlichen Grüßen aus Saarbrücken

Im Auftrag

=] Referat F/3
SEI Oberste Straßenverkehrsbehörde, Straßenverkehrssicherheit

SAARLAND - Ministerium für. Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstr.18 - 66117 Saarbrücken

Tel.: +49(0)681 501- - Fax: +49(0)681 501-

- www.saarland.de

Funktionsadresse: referat f3@umwelt.saarland.de

“ Ministerium für Umwelt,

Klima, Mobilität, Agrar ’ 3 : Nee
und Verbrageherschutz SAARLAND nn
1

Von: Ref-StV12 <Ref-StV12@bmdv.bund.de>
Gesendet: Freitag, 24. März 2023 13:08
An:

Cc:
Betreff: Wichtig! WG: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung.

Vielen Dank und viele Grüße
Für StV 12

 

Referat StV 12

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Invalidenstraße 44

10115 Berlin

030 18-300-

www.bmdv.bund.de

Von: (Ref. 8703)

Gesendet: Freitag, 24. März 2023 10:50

An:

Betreff: Eilt: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots wegen des Streiks am Montag

Sehr geehrter Herr ,

laut https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-03/tarifkonflikt-streik-logistikverband-warenverkehr-verdi wurde die
Forderung Richtung BM Wissing erhoben, wegen des Streiks am Montag das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für
dieses Wochenende aufzuheben. Wurde diese Bitte auch direkt an das BMDV gerichtet? Wie beurteilt das BMDV
diese Forderung?

 

Mit freundlichen Grüßen

Referat Straßenverkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Gefahrgut

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR,
LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU
. RHEINLAND-PFALZ

Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon 06131/16-

www.mwvlw.rlp.de

Diese E-Mail, inklusive anhängender Dateien, kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Inhalte enthalten.
Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigen Sie bitte
sofort den Absender und vernichten Sie sodann die Originalnachricht.

Die unbefugte Kopie, Weiterleitung oder sonstige Verbreitung dieser Nachricht ist nicht gestattet.

2
2

This e-mail, including attachments, may contain confidential and/or privileged information.
If you are not the intended recipient, please notify the sender immediately then delete the original message.
Any copying forwarding and/or distribution without permission of the sender is forbidden.
3

® Landesbetrieb
für Straßenbau SAARLAND

Landesbetrieb für Straßenbau - Postfach 1221 - 66512 Neunkirchen Fachbereich: Verkehrsverwaltung

Ihr Ansprechpartner

Straßenverkehrsbehörden Saarland

5 . Tel.: 06821 100 -
-siehe Verteiler- Fax: 06821 100 1
nachrichtlich: E-Mail: Es. saarland.de
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Az: VKR-
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und 400#23_19_230324_
NZ_1AG_SoFahrverbot
Verbraucherschutz 26032023

Bundesamt für Logistik und Mobilität,

D : 24.03.2023
Außenstelle Saarbrücken zu 03
Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West

Landesverwaltungsamt, Zentrale Bußgeldbehörde

Generelle Aussetzung des Sonntagsfahrverbotes für LKW (8 30 Abs. 3 StVO)
innerhalb des Saarlandes am 26.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund des bundesweiten Streiks der Gewerkschaften Ver.di und EVG ist
in den nächsten Tagen mit eheblichen Einschränkungen des Verkehrs zu rechnen.

Zur Aufrechterhaltung der bestehenden Lieferketten wird hiermit für das Land
Saarland eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß 8 46 Abs. 2 StVO vom
Sonntagsfahrverbot gem. 8 30 Abs. 3 StVO erteilt.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt am Sonntag, den 26.03.2023.
Sollte eine Verlängerung dieser Ausnahmegenehmigung erforderlich sein, erfolgt eine
gesonderte Mitteilung. Soweit bei. Beförderungen in andere Länder eine

Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese dort eingeholt werden.

Dies gilt auch für Leerfahrten die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit
den vorgenannten Transporten zur Aufrechterhaltung der Lieferketten stehen.

Die vorstehende Ausnahmeregelung vom Sonntagsfahrverbot gilt nicht für Großraum-
und Schwertransporte.

 

Peter-Neuber-Allee 1 - 56538 Neunkirchen DATENSCHUTZHINWEIS
Tel. 06821 - 100 0 - Fax 06821 - 100 - 339 > Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der
Ta « . ER PR Fa DSGVO. Personenbezogene Daten werden nur insoweit verarbeitet, wie
Email: posistelle@Lfs.saarland de - wunw.lfs.saarland.de 1 dies zur Erreichung des Zwecks, zu dem sie mitgeteilt oder erhoben
Seriicezeiten: Mo-Do 08:30 - 12:00 Uhr - 13:00 - 15-30 Uhr 7 werden, erforderlich ist. Insoweit ist auch eine Weitergabe an
Fr 08:30 - 12:00 Uhr Auftragsverarbeiter möglich. Unsere umfassenden

Datenschutzhinweise erhalten Sie auf unserer Webseite.
4

A2.: VKB-400£23 19.230323 NZ 1AG ScFahrverbet26032022

Die Zentrale Bußgeidbehörde beim Landesverwaltungsamt und das BALM wird durch
das MUKMAYV über diese Ausnahmeregelung informiert.

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bitte ich; die für die Kontrolle des
Sonntagsfahrverbotes zuständigen Dienststellen der Polizei entsprechend zu
unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Seite 2/4
5

Az.: VKR-400#23_19_230324_NZ_1AG_SoFahrverbot26032023

Verteiler Straßenverkehrsbehörden Saarland:

Saar-Pfalz-Kreis
-Straßenverkehrsbehörde-
Am Forum 1

66424 Homburg

E-Mail strassenverkehr@saar-pfalz.de

Landkreis Saarlouis
-Straßenverkehrsbehörde-
Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6

66740 Saarlouis

E-Mail: amt32@kreis-saarlouis.de

Landkreis Merzig-Wadern
-Straßenverkehrsbehörde-
Bahnhofstr. 40

6663 Merzig

strassenverkehr@merzig-wadern.de

Landkreis Neunkirchen
-Straßenverkehrsbehörde-
Saarbrücker Str. 1

66538 Neunkirchen

E-Mail: kfz@landkreis-neunkirchen.de

Landkreis St. Wendel
-Straßenverkehrsbehörde-
Tritschlerstr. 5

66606 St. Wendel

E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@lkwnd.de

Regionalverband Saarbrücken
-Straßenverkehrsbehörde-
Europaallee 11

66113 Saarbrücken

E-Mail
strassenverkehr@rvsbr.de

Seite 3/4
6

Az.: VKR-400#23_19_230324_NZ_1AG_SoFahrverbot26032023

Landeshauptstadt Saarbrücken
-Straßenverkehrsbehörde/ Ordnungsamt-
Groß-Herzog- Friedrich-Str. 111

66121 Saarbrücken

E-Mail: ordnungsamt@saarbruecken.de

Mittelstadt Völklingen
-Straßenverkehrsbehörde-
Rathausplatz

66330 Völklingen

E-Mail: ortspolizeibehoerde@voelklingen.de

Mittelstadt St. Ingbert
-Straßenverkehrsbehörde-
Am Markt 12

66386 St. Ingbert

E-Mail: verkehr@st-ingbert.de

Seite 4/4
7